Arten von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer in Albanien
Für detaillierte Informationen +90 542 381 3868 'Anruf
Wenn Sie planen, nach Albanien zu reisen, aber weitere Informationen zu bestimmten Verfahren benötigen, richten Sie Ihre Fragen bitte an die albanische diplomatische Vertretung in Ihrem Land.
Den Ansprechpartner für die albanische Botschaft in Ihrem Land finden Sie hier.
Sie benötigen möglicherweise ein Visum für die Einreise in die Republik Albanien oder auch nicht. Dieses Dokument erklärt deutlich, wann Sie ein Visum für eine Reise nach Albanien benötigen. Diejenigen, die ihr Land nicht auf der Liste finden, können einen Online-Visumantrag starten.
Alle ausländischen Staatsangehörigen, die ohne Visum nach Albanien einreisen können, dürfen sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ab ihrer ersten Einreise 90 Tage aufhalten.
Das albanische Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten legt die Kategorien ausländischer Bürger fest, die ohne Visum nach Albanien einreisen können:
Bürger einer Gruppe von Ländern können während der offiziellen Sommersaison für touristische oder private Zwecke ohne Kurzzeitvisum (Typ C) nach Albanien einreisen.
Eine Aktualisierung des visumfreien Regimes während der Sommersaison gilt für Länder, die mit (**) gekennzeichnet sind.
Bürger aus den folgenden Ländern können vom 1. Mai bis zum 30. September 2023 für Kurzaufenthalte (zu touristischen Zwecken) mit einem gültigen Reisepass ohne Visum nach Albanien einreisen:
Liste der Länder, die kein Visum für die Einreise nach Albanien benötigen, da ihre Bürger auch ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen können:
Alle Bürger, die sich länger als 90 Tage innerhalb eines Sechsmonatszeitraums in Albanien aufhalten und eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, müssen ein langfristiges Visum vom Typ D beantragen.
Quelle: MEFA
Kurzzeitvisum Typ C
Langzeitvisum Typ D
Die Pässe aller ausländischen Bürger, die nach Albanien reisen, werden von Grenz- und Einwanderungsbeamten in elektronischen Systemen registriert und abgestempelt.
Für alle internationalen Bürger, die sich länger als 90 Tage in Albanien aufhalten müssen, ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Das Ausländergesetz legt alle Merkmale bezüglich der Aufenthaltserlaubnisse fest.
Da das Dokument zur Visapolitik Albaniens nur in albanischer Sprache verfügbar ist, finden Sie unten die Liste der Bürger, die mindestens eine Art von Visum benötigen, um nach Albanien zu reisen. Bitte überprüfen Sie das Dokument, um herauszufinden, auf welche Art von Visum Sie Anspruch haben.
Die Liste der Länder, deren Bürger ein Visum für die Einreise nach Albanien beantragen müssen, variiert je nach der diplomatischen Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, und der Art der damit verbundenen Visagebühr.
Ausländischen Bürgern kann ein befristeter oder dauerhafter Aufenthaltstitel nur durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gewährt werden.
Artikel 33 des Ausländergesetzes lautet wie folgt:
„Die für Grenz- und Migrationsfragen zuständige Behörde erteilt ausländischen Bürgern, die sich länger als 90 Tage innerhalb eines 180-tägigen Zeitraums in der Republik Albanien aufhalten möchten, einen der folgenden 21 Arten von Aufenthaltstiteln, nach Erfüllung der in diesem Gesetz vorgesehenen Bedingungen:
Darüber hinaus besagt das Gesetz, dass der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis mit dem Zweck des für die Einreise nach Albanien verwendeten Visums übereinstimmen muss.
Aufenthaltstitel werden ausgestellt für:
Zusätzlich gibt es spezielle Aufenthaltstitel für die folgenden Kategorien:
Gemäß dem oben genannten Ausländergesetz können ausländische Bürger mit einer Aufenthaltserlaubnis einen Antrag auf Familienzusammenführung nur stellen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Nicht-albanische Bürger, die länger als drei Monate in Albanien arbeiten möchten, müssen eine Arbeitserlaubnis einholen. Der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis muss vor Arbeitsbeginn abgeschlossen sein. Alle für den Antrag erforderlichen Dokumente können beim Einwanderungsamt, der albanischen Botschaft im eigenen Land oder beim regionalen Arbeitsamt eingeholt werden. Im Allgemeinen dauert die Erteilung oder Ablehnung einer Arbeitserlaubnis nicht länger als 30 Tage nach Einreichung der ordnungsgemäßen Unterlagen. Eine Arbeitserlaubnis kann mit oder ohne zeitliche Beschränkungen erteilt werden. Die Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnis wird durch die Art der Arbeitserlaubnis bestimmt.
Die Arbeitserlaubnis erlischt in den folgenden Fällen:
Ausländer, die eine wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Republik Albanien aufnehmen, erhalten die folgenden Arbeitserlaubnisse.
Wenn Sie aus einem Land kommen, das ein Visum benötigt, können Sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie Immobilien kaufen. Alternativen sind die Registrierung eines Unternehmens oder der Abschluss eines Arbeitsvertrags.
Jeder, der aus irgendeinem Grund nach Albanien einreisen möchte, unterliegt möglicherweise je nach seiner Staatsangehörigkeit einem Visaregime.
Wenn Sie noch nie in Albanien waren, sollten Sie sich als Erstes fragen: „Benötige ich ein Visum?“
„Visumantrag“ ist ein Online-Dienst, der über e-Visa für ausländische Bürger bereitgestellt wird, um ein Visum zu beantragen, was ihre Anwesenheit in der Botschaft oder im Konsulat zur Entgegennahme des Visums erfordert. Nachdem alle Überprüfungsprozesse abgeschlossen sind, wird der Antrag angenommen, und der Antragsteller muss die Verfahren für die Bezahlung dieser Dienstleistung bei der jeweiligen Bank befolgen und dann alle während des Antrags hochgeladenen relevanten Dokumente und den Bankbeleg (alle wie hochgeladen und die Originale) per Post senden. Dieser Antrag erfordert erst nach Abschluss aller Schritte eine Anwesenheit in der jeweiligen Botschaft/dem Konsulat. Sie werden per E-Mail über Datum und Uhrzeit des Termins informiert.
Visum Typ „C“ – Ein Kurzzeitvisum wird ausländischen Staatsangehörigen erteilt, die in die Republik Albanien einreisen möchten, und ermöglicht ihnen einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ab dem ersten Einreisedatum. Dieser Visumtyp wird mit einer, zwei oder mehreren Einreisen ausgestellt.
Visum Typ „D“ – Ein Langzeitvisum wird ausländischen Staatsangehörigen erteilt, die sich länger als 90 Tage innerhalb eines 180-tägigen Zeitraums in Albanien aufhalten möchten, sowie solchen, die nach der Einreise in die Republik Albanien eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten. Dieser Visumtyp wird mit einer, zwei oder mehreren Einreisen ausgestellt. Für Kinder unter 18 Jahren: Es ist eine Erklärung erforderlich, die die Zustimmung des Elternteils oder des Erziehungsberechtigten oder der verantwortlichen Person für die Reise bescheinigt.
Die folgenden Personen sind von der persönlichen Vorsprache bei der albanischen Botschaft oder dem Konsulat befreit:
– Inhaber von Diplomatenpässen;
– Humanitäre Fälle;
– Hochrangige Beamte (und ihre Begleitpersonen und Delegationen) bei offiziellen Besuchen;
- Ein Ausländer mit königlichem Titel und andere Mitglieder der königlichen Familie bei offiziellen Besuchen;
– Ausländer, die in Touristengruppen organisiert sind;
– Ausländer, die bereits innerhalb eines Zeitraums von 59 Monaten (4 Jahre und 11 Monate) ein Visum beantragt haben.
Visumbefreiung für die Einreise und den Aufenthalt in der Republik Albanien von 90 bis zu 180 Tagen:
- Ausländische Staatsangehörige, die ein gültiges, mehrfaches Schengen-Visum besitzen, vorausgesetzt, das ausgestellte Visum wurde zuvor in einem der Länder des Schengen-Raums verwendet, oder die eine gültige Aufenthaltserlaubnis in einem der Länder des Schengen-Raums besitzen;
– Ausländische Staatsangehörige, die ein gültiges, mehrfaches Visum oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen, die von den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien und Nordirland ausgestellt wurde, vorausgesetzt, das ausgestellte Visum wurde zuvor in dem Land verwendet, in dem es ausgestellt wurde;
– Ausländische Staatsangehörige, die ohne Visum in die Schengen-Länder einreisen und sich dort aufhalten können.
Online hochzuladen und nach Annahme des Antrags bei den jeweiligen konsularischen Vertretungen der Republik Albanien oder bei Honorarkonsulaten sowie bei Vertragsagenturen des Ministeriums für Europa und auswärtige Angelegenheiten in anderen Ländern zu hinterlegen. Der Antragsteller muss die folgenden Dokumente einreichen:
1) Das Visumantragsformular muss online ausgefüllt werden (nach dem Ausfüllen muss der Antragsteller das ausgefüllte Formular ausdrucken und unterschreiben).
2) Ein Passfoto, das nicht älter als sechs Monate ab dem Antragsdatum ist.
3) Eine Fotokopie eines gültigen Reisedokuments (gültig für mindestens drei Monate länger als die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums).
4) Reisekrankenversicherungsunterlagen für die Dauer des Visums.
5) Für Kinder unter 18 Jahren: Eine Erklärung, die die Zustimmung des Elternteils oder des Erziehungsberechtigten oder der verantwortlichen Person für die Reise nachweist.
6) Eine Einladung des Gastgebers (wenn der Gastgeber ein ausländischer Bürger ist, muss die Einladung auch die von der zuständigen albanischen Behörde ausgestellte Aufenthaltserlaubnis der Republik Albanien enthalten). Es ist wichtig zu beachten, dass der Gastgeber eine Kopie der Einladung bei der zuständigen regionalen Abteilung für Grenze und Migration seines Wohnortes einreichen muss.
DIES GILT NICHT FÜR ANTRAGSTELLER EINES „TYP-C-VISUMS“ ZU TOURISTISCHEN ZWECKEN UND AUSLÄNDER, DIE EIN VISUM VOM TYP D/APU BEANTRAGEN, VORAUSGESETZT, SIE SIND INVESTOREN/VERWALTER/SELBSTSTÄNDIGE IN DER REPUBLIK ALBANIEN UND GEBEN EINE KONTAKTNUMMER IN DER REPUBLIK ALBANIEN AN.
- Einladung, unterzeichnet vom Gastgeber, und eine Kopie seines Ausweisdokuments (wenn der Gastgeber ein ausländischer Staatsangehöriger ist, müssen sie auch eine Fotokopie ihrer von der zuständigen albanischen Behörde ausgestellten Aufenthaltserlaubnis vorlegen), ausgenommen Ausländer, die Investoren / Verwalter / Selbstständige in der Republik Albanien sind;
-Dokumente zum Nachweis der kaufmännischen Berufsqualifikation in dem jeweiligen Land, in dem sie den Zweck des Visums angeben;
-Bei Einladungen von einem kommerziellen Unternehmen, Dokumente zum Nachweis des rechtlichen Status des einladenden Unternehmens;
-Fotokopie der von den albanischen Behörden ausgestellten Arbeitserlaubnisse.
- Strafregisterauszug (Führungszeugnis), beglaubigt gemäß dem Regime mit dem jeweiligen Land, das dieses Dokument ausstellt.
– Wählen Sie den Dienst „Visumantrag“
– Klicken Sie auf die Schaltfläche „Beantragen“
– Wählen Sie, ob Sie einen neuen Antrag stellen oder den Status eines bestehenden Antrags überwachen möchten
– Um den Status eines bestehenden Antrags zu überwachen, geben Sie die Antragsnummer ein und klicken Sie dann auf die Schaltfläche „Suchen“
– Um einen neuen Antrag auszufüllen, geben Sie die persönlichen Daten ein und laden Sie die erforderlichen Dokumente zur Identitätsprüfung hoch. Sie werden per E-Mail über die Antragsbestätigung und den speziellen Antragscode (der es ermöglicht, den Antragsfortschritt jederzeit zu verfolgen) benachrichtigt.
– Nachdem alle Überprüfungsprozesse abgeschlossen sind, wird der Antrag angenommen, und der Antragsteller muss die Verfahren für die Bezahlung dieser Dienstleistung bei der jeweiligen Bank befolgen und dann alle relevanten Dokumente, die während des Antrags hochgeladen wurden, und den Bankbeleg (alle wie hochgeladen und die Originale) per Post senden.
- Dieser Antrag erfordert erst nach Abschluss aller Schritte eine Anwesenheit in der jeweiligen Botschaft/dem Konsulat. Sie werden per E-Mail über Datum und Uhrzeit des Termins informiert.
Der Antragsprozess wird online durchgeführt;
2. Der anfängliche Überprüfungsprozess, der die Prüfung des Antragsformulars, aller beigefügten Dokumente und die Fortsetzung der Überprüfung des Folgenden umfasst, wird vom Konsul durchgeführt: – Wenn der Antrag alle
Anforderungen erfüllt, wird eine Nachricht gesendet, die den Antragsteller darüber informiert, dass sein „Antrag angenommen wurde“, und ihn über die zu zahlende Gebühr und weitere zu befolgende Verfahren informiert;
– Wenn der Antrag eine „Unregelmäßigkeit“ aufweist, wird die entsprechende Benachrichtigung an den Antragsteller gesendet, und er wird gebeten, das entsprechende angeforderte zusätzliche Dokument hochzuladen;
– Wenn der Antrag nicht alle Anforderungen erfüllt, wird der Antragsteller darüber informiert, dass sein Visumantrag „abgelehnt“ wurde, mit der entsprechenden Begründung.
Wenn der Konsul den Antrag annimmt und die entsprechende Gebühr bezahlt wurde, werden die folgenden Verfahren befolgt:
1. Der Konsul informiert den Antragsteller:
– Wenn der Visumantrag genehmigt wird, bittet der Konsul um die Anwesenheit des Antragstellers zur Entgegennahme seines Visums (Bitte beachten Sie: Sie müssen sicherstellen, dass Sie Ihren Reisepass, alle für den Antrag hochgeladenen Originaldokumente, das ausgedruckte und unterschriebene Antragsformular und den Original-Zahlungsbeleg mitbringen)
- Wenn das Visum abgelehnt wird, überreicht der Konsul dem Antragsteller die standardmäßige Ablehnungsnachricht mit der entsprechenden Begründung.
Ein Visum wird innerhalb von 15 Tagen nach Annahme des Antrags ausgestellt, und in Ausnahmefällen kann es bis zu 30 Tage dauern.
Abhängig vom Antrag
Auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, gemäß dem Beschluss des Ministerrates Nr. 569 vom 03.10.2018 / 2) / Die Gebühren variieren für:
a. Kinder bis zu 6 (sechs) Jahren;
b. Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen auf der Grundlage des Gegenseitigkeitsprinzips;
c. Humanitäre Fälle
Die Einreise und der Aufenthalt ausländischer Bürger in Albanien werden durch das Ausländergesetz geregelt. Die Einreise und der Aufenthalt von Ausländern unterliegt daher der Zuständigkeit der albanischen Staatsorgane. Die wichtigste staatliche Einrichtung, die für ausländische Staatsbürger, die nach Albanien einreisen möchten, zuständig ist, ist die Einrichtung für Grenz- und Migrationsangelegenheiten, die Teil der albanischen Staatspolizei ist.
Antragsformular einreichen
Füllen Sie das Formular aus, um Ihre Serviceanfragen einzureichen. Antragsformular einreichen