Montenegro Goldenes Visum

In den letzten Jahren hat Montenegro ausländischen Investoren mit dem Golden Visa-Programm eine Option angeboten, die ihnen das Recht einräumt, in Europa zu wohnen und ihnen ermöglicht, durch Investitionen in die Europäische Union einzutreten. Wenden Sie sich an die Experten von World Company Setup.

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Aufenthalt durch Immobilienkauf in Montenegro (2026)

Mit seinem wachsenden Tourismussektor und der Adriaküste ist Montenegro zu einem attraktiven Markt für Immobilieninvestitionen und Mieteinnahmen geworden. Nach dem neuen Ausländergesetz, das am 17. Januar 2026 in Kraft trat, können Drittstaatsangehörige einen Aufenthalt durch Immobilieneigentum erhalten, sofern die Immobilie einen Steuerwert von mindestens 150.000 € hat. Maßgeblich ist der amtliche Steuerwert (Katasterwert), nicht der im Vertrag genannte Preis. Vor der Investition ist es wichtig, Grunderwerbsteuer, Steuer auf Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinn zu verstehen, um spätere Überraschungen zu vermeiden.

Montenegro Goldenes Visum 2026: Aufenthalt per Immobilie

Inhaltsverzeichnis

Was ist das Montenegro Goldene Visum (Aufenthalt)?

Was gemeinhin als „Montenegro Goldenes Visum“ bezeichnet wird, ist tatsächlich eine Aufenthaltserlaubnis auf Basis von Immobilieneigentum. Ausländische Investoren, die eine qualifizierende Immobilie erwerben, erhalten gemeinsam mit ihrer Familie das Recht, legal in Montenegro zu leben. Montenegro ist noch kein EU-Mitglied, aber offizielles Beitrittskandidatenland und nutzt faktisch den Euro. Das macht das Programm für alle attraktiv, die einen europanahen, kostengünstigen und relativ schnellen Weg zum Aufenthalt suchen.

Ein Punkt vorab: Montenegros Programm der Staatsbürgerschaft durch Investition (CBI) wurde Ende 2022 geschlossen. Der heute verfügbare Weg gewährt eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis, keinen Pass. Nach einer Zeit des legalen Aufenthalts können Sie unter gesonderten Bedingungen einen Daueraufenthalt und später die Staatsbürgerschaft beantragen.

Was sich 2026 ändert: Die 150.000-€-Regel

Das neue Ausländergesetz vom 17. Januar 2026 hat den immobilienbasierten Aufenthalt neu geregelt. Die zentrale Änderung: Die für den Antrag genutzte Immobilie muss einen Steuerwert von mindestens 150.000 € haben. Frühere Beträge wie 250.000 € gelten für diesen Weg nicht mehr.

Was bedeutet „Steuerwert“?

Die Schwelle von 150.000 € bezieht sich auf den amtlichen Steuerwert (Katasterwert), den die zuständige Gemeinde festlegt – nicht auf den Kaufpreis im Vertrag. In manchen Regionen kann der Steuerwert unter dem Marktpreis liegen; prüfen Sie daher vor dem Kauf, ob die Immobilie die Schwelle erreicht. Dieser Punkt wird am häufigsten übersehen und führt zur Ablehnung von Anträgen.

Dauer und Arbeitsrecht

Der auf dieser Grundlage erteilte Aufenthalt ist in der Regel ein Jahr gültig und jährlich verlängerbar, solange die Bedingungen erfüllt bleiben. Eine allein auf Immobilieneigentum beruhende Erlaubnis berechtigt jedoch nicht zur Arbeit oder Geschäftstätigkeit im Land; wer arbeiten möchte, benötigt einen gesonderten arbeitsbasierten Status. EU-Bürger sind von der 150.000-€-Schwelle ausgenommen.

Wer kann sich bewerben? Voraussetzungen

Das Programm steht Nicht-EU-Bürgern offen. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • Eingetragenes Eigentum an einer Immobilie mit einem Steuerwert von mindestens 150.000 €,
  • Alle Immobiliensteuern und Abgaben beglichen,
  • Gültiger Reisepass, einwandfreies Führungszeugnis und gültige Krankenversicherung,
  • Nachweis ausreichender Mittel für den Lebensunterhalt in Montenegro,
  • Meldung einer lokalen Adresse und Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder können über den Familiennachzug einbezogen werden – gegen zusätzliche Unterlagen und Gebühren.

Immobiliensteuern in Montenegro (2026)

Montenegro ist generell ein Niedrigsteuerland, dennoch fallen beim Kauf, bei der Vermietung und beim Verkauf bestimmte Steuern an. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Posten für 2026 zusammen:

SteuerartSatz (2026)Hinweise
Grunderwerbsteuer3 %–6 % (progressiv)Bei Bestandsimmobilien; bis 150.000 € 3 %, darüber gestaffelt 5 % und 6 %.
MwSt. (Neubau)21 %Bei Erst-/Neubauimmobilien statt der Grunderwerbsteuer.
Steuer auf Mieteinnahmenab 9 %Mieteinnahmen unterliegen der Einkommensteuer; je nach Höhe variabel.
Veräußerungsgewinnsteuer15 %Auf den Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie.

Hinweis: Sätze und Schwellen können sich gesetzlich ändern. Für eine genaue Berechnung empfehlen wir vor dem Kauf eine professionelle Steuerberatung.

Gesamtkosten und Gebühren

Neben der Immobilieninvestition selbst fallen im Verlauf mehrere zusätzliche Kostenposten an. Planen Sie diese frühzeitig ein:

  • Immobilieninvestition: eine Immobilie mit einem Steuerwert von mindestens 150.000 €.
  • Grunderwerbsteuer / MwSt.: 3 %–6 % oder 21 % je nach Immobilienart (siehe Tabelle).
  • Notar- und Grundbuchgebühren: meist ein kleiner Prozentsatz des Immobilienwerts.
  • Rechts-/Beratung: Honorar für Vertrags- und Antragsabwicklung.
  • Maklerprovision: in der Regel 1 %–3 % des Kaufpreises.
  • Antrags- und Familiengebühren: amtliche Gebühren je Antragsteller; Zusatzgebühren für Familienmitglieder.

Vorteile und wichtige Hinweise

Die wichtigsten Vorteile

  • Legaler Aufenthalt in einem europanahen Land, das den Euro nutzt,
  • Relativ niedrige Einstiegsschwelle (150.000 €) und moderate Lebenshaltungskosten,
  • Möglichkeit, Familienmitglieder einzubeziehen,
  • Verlängerbare Erlaubnis mit langfristigem Weg zu Daueraufenthalt und möglicher Staatsbürgerschaft,
  • Potenzial für Mieteinnahmen dank wachsendem Tourismus.

Wichtige Hinweise

  • Die Erlaubnis allein gewährt kein Arbeitsrecht,
  • Die 150.000-€-Schwelle basiert auf dem Steuerwert,
  • Der Aufenthalt muss jährlich verlängert werden,
  • Die Staatsbürgerschaft ist nicht automatisch und an gesonderte Bedingungen geknüpft.

Wenn Sie einen ähnlichen EU-Aufenthaltsweg prüfen, können Sie sich auch das Programm Griechenland Goldenes Visum ansehen. Für einen langfristigen Aufenthalt in einer anderen Region steht Ihnen auch unsere Option Dubai Goldenes Visum zur Verfügung.

Antrag Schritt für Schritt

  1. Vorprüfung: Auswahl von Immobilie und Region passend zu Ihren Zielen sowie Budgetplanung.
  2. Immobilienauswahl und Steuerwertprüfung: Bestätigung, dass der Steuerwert die 150.000-€-Schwelle erreicht.
  3. Kauf und Grundbucheintrag: Vertrag, Notarschritte und Zahlung von Grunderwerbsteuer/MwSt.
  4. Unterlagen vorbereiten: Reisepass, Krankenversicherung, Führungszeugnis und Mittelnachweis.
  5. Antragstellung: Einreichen des Aufenthaltsantrags und Zahlung der Gebühren.
  6. Karte erhalten und verlängern: einjährige Aufenthaltskarte, jährlich verlängert.

Bei World Company Setup begleiten wir den gesamten Prozess – von der Immobilienauswahl über den Grundbucheintrag bis zum Antrag – mit professioneller, gesetzeskonformer Unterstützung.

Montenegro Goldenes Visum 2026 im Überblick

Für alle, die vor der Entscheidung die wichtigsten Zahlen und Bedingungen an einem Ort sehen möchten:

Mindestinvestition150.000 € (Steuerwert der Immobilie)
ProgrammartAufenthalt durch Immobilieneigentum
Gültigkeit1 Jahr, jährlich verlängerbar
ArbeitsrechtGewährt allein kein Arbeitsrecht
FamiliennachzugEhepartner und unterhaltsberechtigte Kinder
In Kraft seitAusländergesetz, 17. Januar 2026

Mit der richtigen Immobilienauswahl und vollständigen Unterlagen verläuft der Aufenthalt per Immobilie in Montenegro zügig. Die Experten von World Company Setup begleiten Ihren Antrag von Anfang bis Ende gemäß der aktuellen Gesetzeslage.

Montenegro Aufenthalt per Immobilie 2026 Zusammenfassung Infografik

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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Nach dem seit 17. Januar 2026 geltenden Gesetz muss die Immobilie für den Aufenthalt einen Steuerwert von mindestens 150.000 € haben. Maßgeblich ist der amtliche Steuerwert (Katasterwert), nicht der Kaufpreis im Vertrag.

Nein, es führt nicht direkt zur Staatsbürgerschaft. Montenegros Programm der Staatsbürgerschaft durch Investition wurde Ende 2022 geschlossen. Der heutige Weg bietet eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis; nach einer Zeit des legalen Aufenthalts können Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft unter gesonderten Bedingungen beantragt werden.

Die immobilienbasierte Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel ein Jahr gültig und kann jährlich verlängert werden, solange die Bedingungen erfüllt sind. Für die Verlängerung müssen das Eigentum fortbestehen und die Steuern beglichen sein.

Bei Bestandsimmobilien gilt eine progressive Grunderwerbsteuer von 3 %–6 %, bei Neubauten 21 % MwSt.. Mieteinnahmen werden ab 9 % besteuert, der Gewinn aus einem Verkauf unterliegt 15 % Veräußerungsgewinnsteuer.

Eine allein auf Immobilieneigentum beruhende Aufenthaltserlaubnis gewährt kein Arbeitsrecht. Wer arbeiten möchte, benötigt einen gesonderten arbeitsbasierten Status.

Ja. Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder können über den Familiennachzug einbezogen werden. Für jedes Familienmitglied fallen zusätzliche Unterlagen und Gebühren an.

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