Wir kümmern uns um alle notwendigen Verfahren für die Unternehmensgründung in Albanien und alle Prozesse, die für die Gründung einer Niederlassung, Tochtergesellschaft oder Repräsentanz erforderlich sind, und werden dabei von unseren Rechtsexperten unterstützt. Für die Eröffnung eines Unternehmens in Albanien ist ein eingetragener Firmensitz erforderlich.
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Die Eröffnung eines Unternehmens und der Aufenthalt in Albanien bieten Unternehmern die Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen und zu geringen Kosten in Europa zu leben. Albanien bietet ein attraktives Geschäftsumfeld mit Steuervorteilen, Wirtschaftswachstum und einer investorenfreundlichen Politik. Durch die Eröffnung eines Unternehmens in Albanien können Sie in den europäischen Markt eintreten und gleichzeitig eine Aufenthaltserlaubnis und eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung erhalten. World Company Setup stellt sicher, dass Sie Ihre Gewerbeerlaubnis erhalten, indem alle rechtlichen Anforderungen während des Unternehmensgründungsprozesses in Albanien erfüllt werden. Außerdem wird der Prozess der Geschäftstätigkeit und des Lebens in Albanien durch die professionelle Bearbeitung von Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis erleichtert.

Mit niedrigen Steuersätzen, einem schnellen Gründungsverfahren und einer für ausländische Investoren vollständig offenen Gesetzgebung hat sich Albanien zu einem der attraktivsten Wirtschaftsstandorte des Balkans entwickelt. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHPK) kann mit nur 1 Gesellschafter und 1 Geschäftsführer in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen beim Nationalen Wirtschaftszentrum (QKB) eingetragen werden. Dieser Leitfaden behandelt die albanischen Gesellschaftsformen, aktuelle Steuersätze, Gründungskosten, den Ablauf Schritt für Schritt und Aufenthaltsoptionen anhand geprüfter Daten für 2026.
Das albanische Handelsgesetz (Gesetz Nr. 9901/2008) wendet auf inländische und ausländische Investoren dieselben Gründungsregeln an. Juristische Personen erlangen mit der Eintragung ins Handelsregister ihre Rechtspersönlichkeit. Die drei häufigsten Strukturen sind:
Die SHPK ist die von ausländischen Investoren am häufigsten bevorzugte Struktur. Sie erfordert nur 1 Gesellschafter und 1 Geschäftsführer beliebiger Nationalität, ohne Wohnsitzpflicht in Albanien. Das eingezahlte Mindestkapital beträgt 100 ALL (etwa 1 €), und die Gesellschaften müssen nach der Gründung jährlich Jahresabschlüsse einreichen.
Die SHA eignet sich für Investoren, die Aktien ausgeben oder umfangreiche Investitionen tätigen möchten. Das Mindestkapital beträgt 3.500.000 ALL für Gesellschaften ohne öffentliches Aktienangebot und 10.000.000 ALL für öffentliche Angebote. Sie erfordert mindestens einen Gesellschafter und einen Geschäftsführer, und die Jahresabschlüsse unterliegen einer jährlichen Prüfung.
Repräsentanzen dürfen keine einkommensschaffenden Tätigkeiten ausüben; sie beschränken sich auf nichtkommerzielle Funktionen wie Marktforschung und die Förderung der Muttergesellschaft. Es besteht keine Mindestkapitalanforderung, jedoch muss ein lokaler Vertreter benannt werden.
Das albanische Steuersystem regelt die Einkommensteuer nach Gesetz Nr. 29/2023 "Tatimi mbi të Ardhurat". Ansässige Steuerpflichtige werden mit ihrem Welteinkommen besteuert, Nichtansässige nur mit Einkünften aus albanischen Quellen. Die folgende Infografik fasst die wichtigsten für 2026 geltenden Sätze zusammen.
Eine SHPK in Albanien wird nach dem Antrag beim QKB normalerweise innerhalb von 1–3 Werktagen eingetragen. Ein durchgängiger Prozess einschließlich Beratung, Kontoeröffnung und Steuerregistrierung dauert in der Regel 2–3 Wochen. Die Gesamtkosten hängen von der Kapitalhöhe, Notar- und Registrierungsgebühren sowie Buchhaltungs- und Beratungsleistungen ab.
Die Firmengründung allein gewährt keinen automatischen Aufenthaltstitel; Investition und Geschäftstätigkeit bilden jedoch eine solide Grundlage für einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel. Ein Geschäftskonto kann in der Regel bei Banken wie Raiffeisen, Intesa Sanpaolo oder Credins eröffnet werden, wobei der Kunde in den meisten Fällen nicht zur Kontoeröffnung reisen muss.
Alle in Albanien gegründeten Gesellschaften müssen Bücher führen und Jahresabschlüsse gemäß den geltenden Rechnungslegungsstandards und dem Steuerrecht erstellen. Obwohl sich die Buchhaltungsprozesse je nach Gesellschaftsform und -größe unterscheiden, sind die grundlegenden Pflichten für alle Unternehmen ähnlich. Die fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen und die Einhaltung des elektronischen Rechnungssystems (Fiskalisierung) sind entscheidend, um Sanktionen zu vermeiden.
Die Körperschaftsteuererklärung wird jährlich abgegeben, während mehrwertsteuerpflichtige Steuerzahler in der Regel eine monatliche MwSt.-Erklärung einreichen. Lohn- und Sozialversicherungsbeiträge werden monatlich gemeldet. Bei Gesellschaften, die bestimmte Schwellen überschreiten, unterliegen die Jahresabschlüsse einer unabhängigen Prüfung.
Albanien betreibt ein Fiskalisierungssystem, das Transaktionen in Echtzeit an die Steuerverwaltung übermittelt. Unternehmen müssen Verkaufsrechnungen elektronisch ausstellen und in das System integriert sein. Dieser Rahmen zielt darauf ab, die Schattenwirtschaft zu verringern und die Steuer-Compliance zu verbessern.
In den letzten Jahren hat Albanien bedeutende Reformen durchgeführt, um ausländische Direktinvestitionen anzuziehen. Die geografische Lage, die Nähe zu den europäischen Märkten und die wettbewerbsfähige Kostenstruktur machen das Land besonders attraktiv für KMU und Dienstleistungsunternehmen. Die wichtigsten Vorteile sind nachstehend zusammengefasst:
Dennoch minimiert professionelle Beratung zur Wahl der richtigen Gesellschaftsform, zur Steuerplanung und zur vollständigen Erfüllung der Compliance-Pflichten potenzielle Risiken.
Die wichtigsten für die Gründung einer Gesellschaft in Albanien erforderlichen Unterlagen sind nachstehend aufgeführt. Die meisten können aus der Ferne über einen bevollmächtigten Vertreter (mittels Vollmacht) erledigt werden:
Nach Vervollständigung der Unterlagen wird der Antrag beim QKB eingereicht, und die Gesellschaft erlangt mit der Eintragung ins Handelsregister ihre Rechtspersönlichkeit. Anschließend wird die Steueridentifikationsnummer (NIPT) erteilt und ein Geschäftskonto eröffnet.
Die Steuerpflicht in Albanien richtet sich nach der Ansässigkeit. Eine Gesellschaft gilt als ansässig, wenn sie in Albanien gegründet wurde oder ihr Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in Albanien liegt, und wird dann mit ihrem Welteinkommen besteuert. Nichtansässige Gesellschaften werden nur mit Einkünften aus albanischen Quellen besteuert.
Albanien hat mit zahlreichen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Diese Abkommen verhindern, dass dasselbe Einkommen sowohl in Albanien als auch im Heimatland des Investors besteuert wird, und können ermäßigte Quellensteuersätze auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren vorsehen. Auch zwischen der Türkei und Albanien ist ein DBA in Kraft.
Mit niedrigen Steuersätzen, einem schnellen Gründungsverfahren und investorenfreundlicher Gesetzgebung ist Albanien einer der attraktivsten Wirtschaftsstandorte der Region. Die Wahl der richtigen Gesellschaftsstruktur, die Beachtung der aktuellen Steuerpflichten und die vollständige Steuerung der Compliance-Prozesse sind entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Die Experten von World Company Setup begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Um die richtige Struktur zu wählen und den Prozess sicher zu steuern, können Sie auch andere Balkan-Optionen wie die Firmengründung in Montenegro prüfen oder ein kostenloses Angebot anfordern.

Holen Sie sich ein Angebot für eine Firmengründung in Albanien und starten Sie mit Ihrem Unternehmen auf dem schnell wachsenden Markt Europas durch! Albanien bietet Unternehmern mit niedrigen Betriebskosten, Steuervorteilen und investitionsfreundlichen Richtlinien eine attraktive Option. World Company Setup vereinfacht den Firmengründungsprozess in Albanien, erfüllt alle rechtlichen Anforderungen und hilft Ihnen, Ihr Unternehmen schnell auf den Weg zu bringen. Entdecken Sie die Möglichkeiten für eine Unternehmensgründung in Albanien und profitieren Sie vom Wirtschaftswachstum in der Region, indem Sie jetzt ein Angebot einholen!
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Eine SHPK in Albanien wird nach dem Antrag beim QKB in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen ins Handelsregister eingetragen. Der gesamte Prozess einschließlich Kontoeröffnung und Steuerregistrierung dauert in der Regel 2–3 Wochen.
Die Kosten für die Gründung eines Unternehmens in Albanien beginnen bei 3.570 $. Die Gesamtkosten umfassen die Erstellung der Rechtsdokumente, die Handelsregistereintragung, die Zahlung aller Steuern und Gebühren während der Registrierung sowie die eingetragene Geschäftsadresse des Unternehmens (für ein Jahr).
Ja, für den Abschluss der Handelsregistereintragung und des Gründungsprozesses ist eine eingetragene Adresse in Albanien erforderlich.
Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie innerhalb von dreißig Tagen nach Ihrer Einreise nach Albanien einen Online-Antrag bei der albanischen Ausländerbehörde stellen. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird innerhalb von dreißig Tagen nach der Online-Antragstellung getroffen.
Die Bearbeitung von Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde dauert bis zu einem Monat. Wenn nicht alle gesetzlichen Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen erfüllt sind, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. Die Ausländerbehörde setzt sich bei Bedarf mit dem Antragsteller in Verbindung.
Eine Aufenthaltserlaubnis ermöglicht Ihnen einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Albanien. Je nach Zweck Ihres Aufenthalts können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeit, Studium, Familienzusammenführung usw. beantragen. Sie müssen die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Einreise nach Albanien beantragen.
Die reguläre Körperschaftsteuer in Albanien liegt bei etwa 15 %; für kleine Unternehmen können abweichende Sätze gelten. Die Einkommensteuer für natürliche Personen liegt je nach Einkommensstufe bei etwa 0 % bis 23 %. Da sich die Sätze ändern können, sollten genaue Werte auf der offiziellen Website der albanischen Steuerbehörde (Tatime) bestätigt werden.
Ja. Das albanische Recht erlaubt es ausländischen Investoren, ein Unternehmen unter denselben Bedingungen wie einheimische Staatsbürger zu gründen. Türkische Staatsbürger können eine zu 100 % ausländisch finanzierte SHPK (GmbH) gründen und diese besitzen oder leiten, ohne in Albanien wohnhaft zu sein.
Nein, die Gründung eines Unternehmens führt nicht automatisch zu einer Aufenthaltserlaubnis; die Gesellschafter- oder Geschäftsführerstellung stellt jedoch eine gültige Grundlage für einen Antrag dar. Der Antrag muss nach der Einreise nach Albanien gesondert bei der Migrationsbehörde gestellt werden.
Albanien ist EU-Beitrittskandidat und derzeit kein Vollmitglied; die Beitrittsverhandlungen mit der EU laufen. Dies verschafft Investoren Vorteile durch die Nähe des Landes zum EU-Markt und den laufenden Angleichungsprozess.
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