Das Steuersystem in Montenegro

Das Steuersystem in Montenegro

Da Montenegro in der Nähe der Europäischen Union liegt und von deren Vorteilen profitiert, herrschen dort größere wirtschaftliche Freiheit und Währungsstabilität. Nach der Erlangung der Unabhängigkeit im Jahr 2006 bemüht sich die Regierung, für Kapitalgeber, die ein europäisches Unternehmen gründen möchten, attraktiv zu sein. Aus diesem Grund haben die Behörden umfangreiche Investitionen in den Ausbau staatlicher und institutioneller Dienstleistungen getätigt.
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Die Regierung unternimmt alle Anstrengungen, um ausländisches Kapital anzuziehen; die Beteiligung ausländischer Investoren ist in fast allen Wirtschaftsbereichen sichtbar. Es gibt jedoch Tätigkeiten, bei denen eine ausländische Beteiligung nicht gestattet ist: die Herstellung und der Verkauf von Waffen sowie der Handel in Grenzzonen oder nationalen Naturschutzgebieten.

Ein Unternehmen zu besitzen, bringt viele Vorteile mit sich, einschließlich einer robusten Investitionspolitik und eines günstigen Steuersystems. Im Allgemeinen können Sie Ihre gesamte Familie hierher umsiedeln. Der Lebensstandard ist erschwinglicher als in den USA und Westeuropa. Zum Beispiel können Sie hier eine qualitativ hochwertige Ausbildung erhalten, die nicht unerschwinglich teuer ist.

Die beliebtesten Arten des Unternehmertums finden sich in der Hotelbranche (wo die Auslastung im Sommer fast 100 % erreicht), im Restaurantmanagement und im Dienstleistungssektor (aktive Erholung, Ausflüge, Transport und Yachtvermietung). Unternehmertum ist auch einer der schnellsten Wege, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Dank eines aktualisierten Rechtsrahmens werden juristische Personen nach einem einfachen Algorithmus gegründet. Die Gründung eines Unternehmens in Montenegro kann einem Unternehmer hervorragende Geschäftsmöglichkeiten eröffnen und den Eintritt in den europäischen Markt ermöglichen. Dies ist ein unbestreitbarer Vorteil für diejenigen, die eine Unternehmensregistrierung in Montenegro oder den Kauf einer Vorratsgesellschaft in dieser Jurisdiktion in Erwägung ziehen.

Das Land ist Mitglied der Welthandelsorganisation, der Vereinten Nationen, des Europarats und anderer internationaler und europäischer Organisationen. Die Unternehmensstatistiken sind sehr ansprechend. Anfang 2020 waren rund 35.000 Handelsunternehmen im Land registriert. Gleichzeitig wurden etwa 35 % dieser Unternehmen von Nicht-Staatsbürgern gegründet. Ihre Zahl hat sich in den letzten Jahren verdoppelt. Personen aus der Türkei, Russland, Serbien und der Ukraine sind die ausländischen Teilnehmer hinter den meisten dieser Firmen.

Gründung von Kapitalgesellschaften in Montenegro

Da das Land in unmittelbarer Nähe zur Europäischen Union liegt und von deren Vorteilen profitiert, gibt es eine größere wirtschaftliche Freiheit und Währungsstabilität. Nach Erlangung der Souveränität im Jahr 2006 hat die Regierung sich bemüht, für Kapitalgeber, die eine europäische Gesellschaft gründen möchten, bedeutungsvoll und attraktiv zu sein. Folglich haben die Behörden stark in die Entwicklung staatlicher und unternehmerischer Dienstleistungen investiert.

Besonderer Wert wird auf Stabilität und nachhaltiges Wachstum gelegt. Das Steuersystem ist recht milde, und Unternehmertum wird in vielen Wirtschaftsbereichen stark gefördert. Bemerkenswert ist, dass das Land derzeit über 40 internationale Doppelbesteuerungsabkommen hat, die es ausländischen Vermögenseigentümern ermöglichen, zu wählen, wo sie Steuern zahlen. Die Weltbank stufte den Staat auf Platz 50 von 190 Ländern in Bezug auf die Geschäftsfreundlichkeit ein. Die Gründung eines Unternehmens in Montenegro ist in vielerlei Hinsicht vorteilhaft:

Darüber hinaus können in Montenegro gegründete juristische Personen vollständig im Besitz von Ausländern sein. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich des Rechts auf Privateigentum und ausländische Kontrolle. Mit der Unterstützung unserer Anwälte ist es möglich, eine Gesellschaft zu registrieren und ein internationales Bankkonto aus der Ferne zu eröffnen, ohne das Land zu besuchen.

Geschäfte machen in Montenegro

Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Unternehmensgründung in Montenegro. Unser Anwaltsteam bereitet alle notwendigen Dokumente vor, um Ihr Unternehmen im Land zu organisieren. Sie müssen lediglich eine Vollmacht und Ihren Reisepass vorlegen. Zusätzlich bieten unsere Unternehmensberater eine umfassende Beratung zu den verfügbaren Investitionsmöglichkeiten in der Republik und zu allen Details bezüglich der Unternehmensregistrierung und dem Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung.

Unser Anwaltsteam bei World Company Setup ist auf Bank- und Finanztechnologie spezialisiert. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Eröffnung eines Unternehmens in Montenegro und bieten fortlaufende Unterstützung, sondern auch Expertise in den komplexen rechtlichen Aspekten der World Company Setup-Branche und der Bankvorschriften.

Wie wird eine Gesellschaft in Montenegro gegründet?

Wir helfen Ihnen bei der Eröffnung eines Unternehmens in Montenegro und bieten professionelle Unterstützung nach der Registrierung im staatlichen Register. Wir bieten Buchhaltung, Berichterstattung und Rechtsberatung. Sollte ein Unternehmen Wohn- oder Gewerbeimmobilien erwerben müssen, erhalten Sie die notwendige Unterstützung in allen Phasen des Kaufs, die Eigentumsbestätigung bei der Beurkundung einer Transaktion vor Gericht und Hilfe bei der Eintragung im Kataster. Das Verfahren zur Unternehmensgründung ist nicht komplex und dauert normalerweise einige Werktage. Der Gründer muss das Land überhaupt nicht besuchen; eine allgemeine Vollmacht ist ausreichend.

Die entscheidenden Phasen der Gründung einer Gesellschaft umfassen die Bestimmung des Gründers (einheimisch oder nicht ansässig) und die Ernennung eines Geschäftsführers (Eigentümer und Geschäftsführer können dieselbe Person sein). Es ist notwendig, einen Firmennamen zu schaffen und die Gründungsdokumente vorzubereiten. Gibt es mehr als einen Gründer, wird ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt, der den Anteil jedes Teilnehmers angibt. Anschließend registrieren Sie das Unternehmen im Zentralregister der Handelsunternehmen. Der Beschluss zur Gründung einer juristischen Person, die Vollmacht und die Unterschriften der bevollmächtigten Personen müssen notariell beglaubigt werden.

Danach stellt die Zentrale Verwahrstelle eine Bescheinigung aus, die das Fehlen offener Steuerverbindlichkeiten bestätigt. Als Nächstes folgt die Ausarbeitung der Satzung der GmbH und deren Einreichung beim Zentralregister der Handelsunternehmen. Während dieser Zeit kann der Gründer ein inländisches Bankkonto eröffnen und den Stempel der Organisation anfertigen lassen. Ein Arbeitsvertrag mit dem Geschäftsführer muss beim Finanzamt registriert werden.

Wenn Sie möchten, können Sie die Mehrwertsteuer beantragen (eine Abmeldung ist nach drei Jahren möglich). Der Status als Mehrwertsteuerzahler ist nur verpflichtend, wenn der Jahresumsatz 18.000 € übersteigt. Neu gegründete Produktionsunternehmen in den unterentwickelten Regionen des Landes sind für acht Jahre von der Steuer befreit, vorausgesetzt, der maximale Befreiungsbetrag übersteigt 200.000 € nicht. Diese Befreiungen gelten nicht für Stahlunternehmen oder solche, die in der Landwirtschaft, im Transportwesen, in der Fischerei, im Schiffbau, im Handel und in der Gastronomie tätig sind.

 

Das Steuersystem in Montenegro

Montenegro, ein kleiner Staat in Südosteuropa, der an Balkanländer wie Serbien, Kroatien und Albanien grenzt, erlangte 2006 seine Unabhängigkeit. Die Amtssprache ist Serbisch, im Geschäftsleben und in der Kommunikation wird jedoch häufig Englisch gesprochen.

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