Estnische Unternehmensregistrierung – Unternehmensformen – Kosten für die Unternehmensgründung
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Tochtergesellschaft/Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens in Estland |
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Tochtergesellschaft in Estland |
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In letzter Zeit haben viele der am schnellsten wachsenden Unternehmen der Welt ihre Tätigkeit im nordeuropäischen Land Estland aufgenommen. Vielleicht haben Sie schon von Unternehmen wie Skype, Bolt, TransferWise, Playtech oder Pipedrive gehört?
Die estnische Geschäftsstrategie basiert auf einer gut entwickelten digitalen Infrastruktur und der Überzeugung, dass fast alles online mit minimalem Verlust von Geld und Zeit erledigt werden kann. Einige der bisher gegründeten Start-ups sind Unternehmen, die von digitalen Nomaden, Unternehmern, Freiberuflern und Selbstständigen geführt werden. Das e-Residency-Programm wurde für sie geschaffen, um Unternehmern aus der ganzen Welt Zugang zum estnischen Geschäftsumfeld zu verschaffen und die Prozesse des Wirtschaftssektors zu vereinfachen. Dank der EU-Mitgliedschaft Estlands haben e-Residenten das Recht, E-Dienste gleichberechtigt mit estnischen Einwohnern zu nutzen und ihre Unternehmen vollständig remote zu verwalten, während ihr Geschäft auf dem Europäischen Binnenmarkt basiert.
Der ortsunabhängige Lebensstil wird durch die e-Residency ermöglicht: kostengünstige Verwaltung, einfache Geschäftsabwicklung und vorteilhafte Besteuerung.
Estland ist eines der am stärksten digitalisierten Länder und bietet die neuesten Möglichkeiten und günstigen Bedingungen, um ein Unternehmen zu gründen. Dies wird gut durch die durchschnittliche Anzahl von Unternehmen in Europa belegt - 5 pro 100.000 Einwohner, während diese Marke in Estland 6-mal höher ist. Daher belegt Estland den dritten Platz im Ranking der europäischen Länder für die Gründung von Start-ups, aufgrund einer Reihe von Vorteilen bei der Gründung eines estnischen Unternehmens:
Registrierung eines Unternehmens mit einer e-Residentenkarte. Bei der Gründung eines Unternehmens mit einer e-Residentenkarte sind eine juristische Adresse und eine Kontaktperson in Estland
eine Voraussetzung. Eine staatliche Gebühr von 265 EUR ist nicht im Preis inbegriffen.
Unternehmensgründung in Estland durch Besuch. Es ist zwingend erforderlich, eine juristische Adresse und eine Kontaktperson in Estland zu haben.
Um ein Unternehmen in Estland zu eröffnen, müssen Sie beim Notar anwesend sein - das Unternehmen wird innerhalb von 2-5 Werktagen nach Antragstellung gegründet. Für die Unternehmensgründung in Estland müssen Sie eine staatliche Gebühr von 200 EUR und Notargebühren bezahlen.
Eröffnung eines Unternehmens in Estland durch Vollmacht. Es ist zwingend erforderlich, eine juristische Adresse und eine Kontaktperson in Estland zu haben.
Um ein Unternehmen in Estland durch Vollmacht zu eröffnen, müssen Sie eine notariell beglaubigte Vollmacht in estnischer Sprache für einen Vertreter unseres Unternehmens vorbereiten. Ihre Anwesenheit in Estland ist bei der Gründung eines Unternehmens durch Vollmacht nicht erforderlich. Bei der Registrierung eines Unternehmens müssen Sie eine staatliche Gebühr von 200 EUR und Notargebühren in Höhe von 165 EUR bezahlen.
Gemäß dem Handelsgesetzbuch gibt es 6 Geschäftsformen in Estland:
Private Limited Company (Osaühing oder OÜ)
Aktiengesellschaft (AS)
Offene Handelsgesellschaft (TÜ)
Kommanditgesellschaft (UÜ)
Wirtschaftsgenossenschaft (Tulundusühistu)
Zusätzlich zu den aufgeführten rechtlichen Unternehmensformen kann ein Einzelunternehmer auch als Einzelunternehmer (FIE) tätig sein, der ebenfalls im Handelsregister eingetragen sein muss.
Ausländische Unternehmen können ihre Waren oder Dienstleistungen auch durch die Eröffnung einer Zweigniederlassung in Estland anbieten. Die Zweigniederlassung muss durch Einreichung eines Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen im Handelsregister eingetragen werden. Es sei darauf hingewiesen, dass eine Zweigniederlassung keine Art von unternehmerischer Tätigkeit ist und das ausländische Unternehmen in vollem Umfang für die Verpflichtungen aus den Tätigkeiten der Zweigniederlassung verantwortlich ist.
Bevor Sie die geeignete Geschäftsform bestimmen, sollten Sie diese grundlegenden Fragen beantworten, die die Regeln des täglichen Geschäfts Ihres Unternehmens festlegen werden:
Wie wird das Unternehmen geführt?
Wie wird der Name des Unternehmens lauten?
Wer wird als Gesellschafter fungieren?
Was wird das anfängliche Tätigkeitsfeld sein?
Was wird der Standort und die juristische Adresse des Unternehmens sein?
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Osaühing oder OÜ) ist die häufigste Geschäftsform, um ein Unternehmen in Estland zu gründen. Inhaber einer estnischen ID-Karte oder e-Residentenkarte können eine Private Limited Company gründen und online verwalten.
Der Vorteil einer OÜ ist die einfache und schnelle Registrierung sowie ein relativ geringer Stammkapitalanteil (2.500 EUR). Zu den Vorteilen gehört, dass die Gesellschafter nicht persönlich für die Verpflichtungen einer solchen Gesellschaft haften.
Die Kosten für die Gründung einer OÜ betragen 200 Euro. Bei einer elektronischen Gründung im beschleunigten Verfahren beträgt die staatliche Gebühr 265 EUR. Die staatliche Gebühr wird dann als Geschäftsausgabe für die Gründung einer privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung verbucht.
Vor der Einzahlung des Kapitals haften die Gründer persönlich für den fehlenden Beitrag. Eine solche Gesellschaft muss ein Geschäftsführungsorgan (Vorstand) haben, das die Gesellschaft vertritt und leitet. Der Vorstand kann aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen. Mitglieder des Vorstands müssen keine Gesellschafter der Gesellschaft sein.
Wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder nicht dauerhaft in Estland ansässig ist, muss die Gesellschaft dem Handelsregister eine Kontaktperson benennen. Zusätzlich muss der ausländische Eigentümer seine Adresse und E-Mail-Adresse angeben.
Eine Private Limited Company kann auch ohne Einzahlung von Stammkapital gegründet werden, wenn das geplante Tätigkeitsfeld dies nicht erfordert. Das Kapital einer OÜ besteht aus den Verbindlichkeiten der Gründer in Höhe des festgelegten Beitrags.
Wenn der Jahresumsatz des Unternehmens in Estland 40.000 EUR übersteigt, muss sich der Gründer beim Steuer- und Zollamt als Mehrwertsteuerzahler registrieren. Darüber hinaus erfordern einige Tätigkeitsbereiche eine Lizenz (z. B. Kryptowährungsgeschäft).
Das Steuer- und Zollamt prüft den Antrag innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum seiner Einreichung und im beschleunigten Verfahren bis spätestens zum nächsten Werktag.
Eine Aktiengesellschaft (Aktsiaselts oder AS) ist eine Geschäftsform zur Gründung eines Unternehmens in Estland mit den höchsten Anforderungen an das Grundkapital (mindestens 25.000 EUR) und muss eine mehrstufige Managementstruktur aufweisen.
Vorteile einer estnischen Aktiengesellschaft:
Die Möglichkeit, das Unternehmen an der Börse zu notieren
Die Fähigkeit, eine breite Palette von Aktionären anzuziehen
Geeignet für die Umsetzung großer Projekte
Aktionäre haften nicht persönlich für die Verpflichtungen einer AG.
Eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen mit oder ohne Aktienzeichnung können eine AG in Estland gründen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, ihre Verpflichtungen mit ihrem gesamten Vermögen zu erfüllen. Der Aktionär haftet nicht persönlich für die Verpflichtungen der Aktiengesellschaft. Im Vergleich zu einer privaten Gesellschaft muss ein Vorstandsmitglied einer AG beim estnischen Zentralen Wertpapierregister eingetragen sein, und die Rechte an Namensaktien gehören der als Aktionär angegebenen Person.
Eine Aktiengesellschaft muss einen Vorstand und einen Aufsichtsrat haben. Der Aufsichtsrat besteht in der Regel aus 3 Mitgliedern, die keine Aktionäre sein müssen, aber die Hälfte von ihnen muss in der EU ansässig sein. Der Aufsichtsrat ernennt und regelt die Geschäftsführung des Unternehmens. Mitglieder des Aufsichtsrats können keine Vorstandsmitglieder sein. Wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder nicht in Estland ansässig ist, muss die Gesellschaft dem Handelsregister eine Kontaktperson in Estland benennen, an die die erforderlichen Unterlagen gesendet werden können. Zusätzlich muss eine AG einen bestellten Wirtschaftsprüfer haben.
Die staatliche Steuer für die Gründung einer Aktiengesellschaft beträgt 200 Euro. Später wird die staatliche Gebühr als Geschäftsausgabe für die Gründung der AG verbucht.
Dem Antrag auf Eintragung einer Aktiengesellschaft in das Handelsregister muss eine Mitteilung einer Bank oder eines Zahlungsinstituts beigefügt sein, dass das Kapital eingezahlt wurde. Handelt es sich bei dem Beitrag nicht um Geld, sind stattdessen Unterlagen zum Nachweis von Kosten, Lieferung, Erhalt und Prüfung erforderlich.
Eine Aktiengesellschaft Online Eine Aktiengesellschaft muss bei einem Notar registriert werden. Die Notargebühr für die Gründung einer AG hängt von der Anzahl der Aktionäre und der Höhe des Kapitals ab.
Eines der Hauptmerkmale einer Aktiengesellschaft ist die Anforderung, dass die Aktien beim estnischen Zentralen Wertpapierregister oder einem anderen Verwahrer registriert werden müssen.
Das Steuer- und Zollamt prüft den Antrag auf Eintragung einer AG innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum seiner Einreichung.
Wenn Sie planen, in einem Geschäftsbereich mit besonderen Anforderungen tätig zu sein, müssen Sie eine entsprechende Lizenz beantragen.
Eine Aktiengesellschaft muss beim Steuer- und Zollamt registriert werden, wenn ihr geplanter Jahresumsatz 40.000 Euro übersteigt.
Die Mitarbeiter des Unternehmens müssen im Beschäftigungsregister eingetragen sein.
Offene Handelsgesellschaft (TÜ) und Kommanditgesellschaft (UÜ)
Eine Offene Handelsgesellschaft (Täisühing oder TÜ) und eine Kommanditgesellschaft (Usaldusühing oder UÜ) sind relativ seltene Geschäftsformen zur Gründung eines Unternehmens in Estland. Sie eignen sich für die Gründung eines Unternehmens mit einer größeren Anzahl von Beteiligten oder zur Unterstützung der wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschafter.
Die Vorteile einer Offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft sind die einfache und schnelle Registrierung und das Fehlen einer Anforderung an das Mindestkapital.
Eine Offene Handelsgesellschaft muss aus zwei oder mehr Partnern bestehen, die unter einem gemeinsamen Geschäftsnamen tätig sind und gesamtschuldnerisch und unbeschränkt für die Verpflichtungen des Unternehmens haften. Eine Offene Handelsgesellschaft arbeitet auf der Grundlage eines zwischen den Partnern geschlossenen Gesellschaftsvertrags. Es besteht keine Anforderung an eine Mindestkapitalinvestition, und die Gewinne werden im Verhältnis ihrer Anteile unter den Gesellschaftern verteilt, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Der Gesellschaftsvertrag bedarf keiner notariellen Beurkundung oder Einreichung beim Handelsregister.
Kommanditgesellschaft (UÜ)
Eine estnische Kommanditgesellschaft muss aus mindestens einem Komplementär und einem Kommanditisten bestehen, die unter einem gemeinsamen Geschäftsnamen tätig sind. Mindestens eines der Mitglieder muss ein Komplementär sein, der unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haftet; einer von ihnen ist auch ein Kommanditist, der in Höhe seines Beitrags haftet. Der Komplementär ist allein für die gesetzlichen Verpflichtungen des Unternehmens verantwortlich, während der Kommanditist in Höhe seines Investitionsbetrags haftet.
Methoden zur Gründung einer TÜ und einer UÜ:
Online im Unternehmensregistrierungsportal (digitale Signatur erforderlich)
Gründung durch einen Notar
Die staatliche Gebühr für die Registrierung einer Offenen oder Kommanditgesellschaft beträgt 13 Euro. Bei Inanspruchnahme von Notarleistungen müssen Sie auch eine Notargebühr entrichten. Die Gebühr für die notarielle Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift auf dem Antrag beträgt 12,75 Euro (ohne MwSt.).
Das Steuer- und Zollamt prüft Anträge auf Registrierung einer Offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum des Antrags.
Wenn Sie planen, in einem Geschäftsbereich mit besonderen Anforderungen tätig zu sein, müssen Sie eine entsprechende Lizenz beantragen.
Das Unternehmen muss beim Steuer- und Zollamt registriert werden, wenn der geplante Jahresumsatz 40.000 Euro übersteigt.
Die Mitarbeiter des Unternehmens müssen im Beschäftigungsregister eingetragen sein.
Wirtschaftsgenossenschaft (Tulundusühistu)
Eine Wirtschaftsgenossenschaft (Tulundusühistu) ist ein Unternehmen, das darauf abzielt, die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder durch kollektive Geschäftsaktivitäten zu unterstützen und zu fördern, wobei seine Mitglieder sind:
Als Verbraucher oder Nutzer anderer Waren
In der Rolle von Lieferanten
Durch Arbeitsbeitrag
Durch die Nutzung von Dienstleistungen
Auf eine andere ähnliche Weise
Eine Wirtschaftsgenossenschaft kann von mindestens zwei Personen (juristisch oder physisch) gegründet werden. Der Vorteil einer Wirtschaftsgenossenschaft besteht darin, dass ihre Mitglieder keine persönliche Haftung für die Verpflichtungen der Genossenschaft haben. Die Satzung kann die volle persönliche Haftung der Teilnehmer oder innerhalb der von der Satzung festgelegten Grenzen vorsehen.
Ein Unternehmen kann nur über einen Notar registriert werden, der den Antrag auf Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister beglaubigt und die erforderlichen Gründungsdokumente vorbereitet. Zusätzlich ist eine staatliche Gebühr von 200 Euro für die Gründung einer Wirtschaftsgenossenschaft zu entrichten. Auf alle Notargebühren wird Mehrwertsteuer aufgeschlagen.
Im Falle der vollen persönlichen Haftung erfordert die Genossenschaft kein Mindestkapital. Wenn die Satzung keine persönliche Haftung der Genossenschaftsmitglieder für die Verpflichtungen der Genossenschaft vorsieht, beträgt das Grundkapital mindestens 2.500 Euro.
Das Steuer- und Zollamt prüft den Antrag auf Eintragung einer Wirtschaftsgenossenschaft innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum seines Eingangs.
Wenn Sie planen, in einem Geschäftsbereich mit besonderen Anforderungen tätig zu sein, müssen Sie eine entsprechende Lizenz beantragen.
Das Unternehmen muss beim Steuer- und Zollamt registriert werden, wenn der geplante Jahresumsatz 40.000 Euro übersteigt.
Die Mitarbeiter des Unternehmens müssen im Beschäftigungsregister eingetragen sein.
Ein Einzelunternehmer (IE, Füüsilisest isikust ettevõtja oder FIE) ist die am besten geeignete Geschäftsform für diejenigen, die kleine Unternehmen allein oder mit einer Familie führen.
Vorteile der Tätigkeit als Einzelunternehmer:
Einfache Registrierung
Es gibt keine Anforderung an das Mindestkapital.
Einzelunternehmer müssen keine Satzung haben.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Einzelunternehmer eine unbeschränkte persönliche Haftung für die im Geschäftsbetrieb entstandenen Schulden trägt.
Ein Einzelunternehmer kann seine Tätigkeit durch Mitteilung an das Handelsregister und Angabe des Zeitintervalls aussetzen. Ein Einzelunternehmer, der saisonale Arbeiten verrichtet, kann die Anfangs- und Enddaten der Geschäftstätigkeit des Einzelunternehmers melden.
Bei der Gründung eines FIE ist es nicht erforderlich, ein Memorandum oder eine Satzung zu erstellen. Eine wichtige Anforderung ist ein für die Geschäftstätigkeit geeignetes Bankkonto.
Um sich als Einzelunternehmer zu registrieren, müssen Sie eine staatliche Gebühr von 13 EUR entrichten.
Online-Registrierung Die schnelle elektronische Registrierung dauert nur wenige Stunden. Um sich als FIE in Estland zu registrieren, müssen Sie die folgenden Informationen angeben.
Registrierung bei einem Notar Der notariell beglaubigte Antrag auf Registrierung eines FIE dauert 5 Werktage ab dem Datum seiner Einreichung. Die Gebühr für die notarielle Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift beträgt 12,75 Euro. Auf alle Notargebühren wird Mehrwertsteuer aufgeschlagen.
Wenn Sie planen, im Tätigkeitsbereich tätig zu sein, für den besondere Anforderungen gelten, müssen Sie eine entsprechende Lizenz beantragen.
Ein Einzelunternehmer muss beim Steuer- und Zollamt registriert werden, wenn der geplante Jahresumsatz 40.000 Euro übersteigt.
Die Mitarbeiter des Unternehmens müssen im Beschäftigungsregister eingetragen sein.
Es wird davon ausgegangen, dass der Einzelunternehmer die Buchhaltungsunterlagen des Unternehmens gemäß den Bestimmungen des estnischen Buchhaltungsgesetzes führt.
Informationen zur e-Residency und zur Gründung eines Unternehmens in Estland erhalten
Die gängigste Form der Geschäftstätigkeit in Estland ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Wir werden uns alle Rechtsformen in Estland genauer ansehen. Ausführliche Informationen zu den Arten der Geschäftsethik finden Sie auch im Handelsgesetzbuch.
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