Leben und Unternehmensgründung in Estland

Leben und Unternehmensgründung in Estland

Der freie Kapitalverkehr ist eine der vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes der Europäischen Union. Um diese Freiheiten zu gewährleisten, müssen die Vorschriften vereinfacht und Beschränkungen, die den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr behindern, beseitigt werden. Die EU-Mitgliedstaaten. Der Zugang zu Kapital fördert die wirtschaftliche Entwicklung, und Banken sind die wichtigsten Kapitalquellen. Eine übermäßige Abhängigkeit der Finanzmärkte von Bankgeschäften ist für das Finanzsystem nicht von Vorteil, daher ist die Entwicklung anderer Funktionen des Finanzmarktes wichtig. Der Finanzmarkt muss vielfältig sein und sich ausgewogen entwickeln. Investment- und Pensionsfonds sind neben den Banken die größten Finanzintermediäre, und ihre Entwicklung trägt zu einem effizienteren Funktionieren des Finanzmarktes bei.
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Das geänderte Gesetz vereinfacht die Tätigkeiten von Investmentfonds in anderen EU-Ländern. Ziel dieser Änderungen war es, die Vermarktung von Investmentfonds an Anleger aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu vereinfachen. Das Hauptziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarktes für EU-Investmentfonds, was für Anleger von Vorteil ist, da sie leichteren Zugang zu den Investmentfonds anderer EU-Mitgliedstaaten haben werden. Laut Statistik werden 70 % der von Investmentfonds gehaltenen Vermögenswerte im Herkunftsland des Fonds angeboten, was bedeutet, dass Fonds nicht daran interessiert sind, ihre Gelder in anderen EU-Ländern außerhalb des Herkunftslandes zu investieren. Der Hauptgrund, warum Fonds ihre Produkte nicht außerhalb ihres Herkunftslandes anbieten wollen, ist die Überregulierung. Das neue Gesetz beseitigt Beschränkungen und vereinfacht die Tätigkeiten in anderen Ländern. Beispielsweise müssen nach dem geänderten Gesetz in der EU registrierte alternative Fonds (d. h. Risikokapitalfonds für professionelle Anleger), die Produkte in einem anderen EU-Mitgliedstaat anbieten, keinen Vertreter mehr haben, was teuer ist, und vor dem Eintritt in den Markt kann der Fonds das Vermarktungspotenzial auf dem Markt bewerten. Dies bedeutet, dass es für ausländische Fonds einfacher sein wird, das Interesse lokaler professioneller Anleger an der Anlageidee oder -strategie des Fondsmanagers zu ermitteln, bevor sie Anteile, Aktien oder Einheiten auf diesen Märkten anbieten. In Estland ist der heutige Aktienmarkt noch nicht sehr vielfältig. Das neue Gesetz erleichtert es in anderen EU-Ländern gegründeten Fonds, in den estnischen Markt einzutreten, und bietet estnischen Anlegern diversifizierte Anlagemöglichkeiten. Da das Gesetz auf EU-Normen basiert, können estnische Fonds ihre Produkte nun leichter in anderen Ländern der Europäischen Union anbieten.

Häufig gestellte Fragen zum Leben und zu rechtlichen Prozessen in Estland

Ermöglicht die e-Residency-Karte die Eröffnung eines Bankkontos? Antragsteller, die in Estland ansässig sind, Personen beschäftigen, die in Estland ansässig sind, oder finanzielle Aktivitäten in Estland durchführen, können berechtigt sein, ein Konto bei einer estnischen Bank zu eröffnen.

Ist es für einen E-Residenten notwendig, in Estland Steuern zu zahlen? Es ist nicht notwendig. Sie sind nicht allein deshalb steuerlich in Estland ansässig, weil Sie eine e-Residency haben. Wenn Sie in einem Land steuerlich ansässig sind, müssen Sie dort persönliche Einkommensteuer zahlen, unabhängig von Ihrem e-Residency-Status. Es ist entscheidend, den Unterschied zwischen e-Residency und estnischer Ansässigkeit zu verstehen. Im Gegensatz zur e-Residency ist die Ansässigkeit in Estland ein physischer Status, der soziale Verpflichtungen und Leistungen beinhaltet.

Wie wird die estnische Körperschaftsteuer berechnet? In Estland erfolgt die monatliche Berechnung der Einkommensteuer nach der Gewinnausschüttung (wie Dividendenzahlungen). Im Jahr 2020 wird der Körperschaftsteuersatz auf 20/80 geschätzt. Eine regelmäßige Dividendenzahlung wird mit einem niedrigeren Satz von 14/86 besteuert. Von Dividenden, die an natürliche Personen zum ermäßigten Steuersatz gezahlt werden, wird eine zusätzliche Einkommensteuer von 7 % einbehalten. Die Steuersätze für ansässige Unternehmen wurden auf 14/86 (16 %) gesenkt:

Könnten Sie mir bitte mitteilen, wann ich meine e-Residency-Karte erhalten werde? Gibt es jemanden, der berechtigt ist, meine Karte in meinem Namen abzuholen? In der Regel dauert der gesamte Prozess von der Antragstellung bis zum Erhalt der e-Residency-Karte 4 bis 6 Wochen, und nur der Antragsteller kann die Karte entgegennehmen. Alternativ können Sie auch die estnische Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Land aufsuchen. Nachdem Ihre Karte ausgestellt wurde, müssen Sie sie innerhalb von sechs Monaten abholen. Zur Überprüfung und Bestätigung Ihrer Identität wird ein Fingerabdruck benötigt, damit Sie Ihre e-Residency-Karte erhalten können. Die estnische Botschaft oder das Konsulat kann das e-Residency-Kit nicht an Dritte aushändigen.

Welche Art von Unternehmen sollte ich in Estland gründen? In Estland gibt es verschiedene Unternehmensformen, darunter Einzelunternehmen, private oder öffentliche Kapitalgesellschaften und gemeinnützige Vereine. Die bei weitem häufigste und für E-Residenten im Allgemeinen am besten geeignete Form ist eine private Kapitalgesellschaft (OÜ oder „osaühing“ auf Estnisch), die einfach und schnell online gegründet werden kann, ein niedriges anfängliches Stammkapital von 0,01 € pro Gesellschafter erfordert und die Haftung der Gesellschafter beschränkt.

Wie gründe ich als E-Resident ein Unternehmen? Sobald Sie Ihre digitale E-Residenten-ID erhalten haben, können Sie Ihr estnisches Unternehmen online gründen. Die Online-Registrierung kann über das staatliche Unternehmensregistrierungsportal oder über API-Dienste zur Unternehmensregistrierung erfolgen, die auf den Websites einiger Dienstanbieter verfügbar sind. Die staatliche Gebühr für die Registrierung einer privaten Kapitalgesellschaft („osaühing“ oder „OÜ“ auf Estnisch) beträgt 265 €. Sie müssen einen lizenzierten Dienstanbieter nutzen, um die gesetzlichen Anforderungen an eine Geschäftsadresse und eine Kontaktperson zu erfüllen. Möglicherweise benötigen Sie auch Hilfe von Ihrem Dienstanbieter bei Buchhaltung, Steuern, rechtlichen Angelegenheiten und Geschäftsbanking in Estland, der EU oder Ihrem eigenen Land. Erfahren Sie mehr über die Auswahl des richtigen Dienstanbieters und folgen Sie dann unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung Ihres Unternehmens.

Kann ich ein Unternehmen mit einem oder mehreren Mitgründern registrieren? Ja. Wenn ein Unternehmen mehrere Mitgründer hat, gilt es als Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern. Ein Unternehmen mit einem Gründer gilt als Ein-Personen-Gesellschaft. Wenn alle Mitgründer eines Unternehmens mit mehreren Gesellschaftern digital unterschreiben können (eine e-Residency-Digital-ID-Karte, eine estnische Digital-ID oder eine kompatible EU-eID haben), kann die Unternehmensgründung online erfolgen. Wenn mindestens einer der Mitgründer keine digitale ID hat oder wenn einer der Gesellschafter ein anderes Unternehmen ist, muss die Registrierung über einen Notar in Estland erfolgen. Weitere Informationen zu Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern finden Sie in unserer Wissensdatenbank.

Welche Art von Bankkonto kann ich für mein Unternehmen eröffnen? E-Residenten haben verschiedene Bank- und Zahlungsoptionen für ihr Unternehmen: ein Geschäftsbankkonto bei einer estnischen Bank wie LHV, ein Geschäftskonto bei einer Bank oder einem Fintech in einem anderen EU/EWR-Land. Die gewählte Lösung hängt von ihrem physischen Standort, den geschäftlichen Anforderungen und früheren Erfahrungen mit Zahlungsdienstleistern ab. Vergleichen Sie hier die Bankoptionen. Fintechs (auch als Neobanken oder Online-Zahlungsinstitute bekannt) nehmen Anträge online entgegen und bieten den Inhabern von E-Residenten-Unternehmen im Allgemeinen mehr Flexibilität. Die beliebtesten Fintechs, die von E-Residenten für das Geschäftsbanking genutzt werden, sind: Wise, Paysera, Payoneer, Intergiro und Payhawk. Estnische Banken verlangen mindestens einen physischen Besuch in ihrer Filiale, um Ihr Geschäftskonto einzurichten, und setzen voraus, dass Geschäftskunden eine Verbindung zu Estland haben. Ein Konto bei einer Bank in einem anderen EU/EWR-Land kann für einige E-Residenten mit langjährigen Bankbeziehungen zu solchen Instituten ebenfalls eine gute Option sein. Die e-Residency garantiert kein Geschäftsbankkonto. Die Eröffnung eines Kontos liegt vollständig im Ermessen der Banken oder Fintechs und deren KYC-Anforderungen. Die e-Residency gibt Personen auch nicht die Möglichkeit, ein persönliches Bankkonto in Estland oder anderen europäischen Ländern zu eröffnen.

Gibt es Länderbeschränkungen oder -einschränkungen? Die e-Residency steht Personen aller Nationalitäten offen, mit Ausnahme von Russland und Weißrussland. Bitte beachten Sie, dass die e-Residency für Sie möglicherweise derzeit nicht geeignet ist, wenn Sie sich in einem Land befinden, in dem es keine Abholstelle für die e-Residency-Karte gibt, keine erfahrenen Dienstleister zur Unterstützung bei der Unternehmensgründung vorhanden sind oder wenn es Bank- oder Steuerbarrieren gibt. Darüber hinaus können Personen, die aufgrund ihres Wohnsitzes in einer von der Financial Action Task Force (FATF) als „hochriskant und nicht kooperativ“ eingestuften Gerichtsbarkeit keine internationalen Finanzdienstleistungen in Anspruch nehmen können, von den Vorteilen der e-Residency nur eingeschränkt profitieren. Beachten Sie, dass dies auf dem Wohnsitz und nicht auf der Staatsbürgerschaft basiert, sodass Personen aus diesen Ländern, die im Ausland leben, dennoch erfolgreich von der e-Residency profitieren können. Estnische Staatsbürger oder Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis in Estland können ebenfalls keine e-Residency beantragen.

Was kostet die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens in Estland? Mit World Company Setup betragen die Kosten für die Gründung eines Unternehmens in Estland 350 € mit e-Residency und 1090 € über einen Notar (beide Preise beinhalten eine staatliche Gebühr von 290 €). Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer e-Residency-Karte 120 € kostet (erhoben von der estnischen Regierung). Die Unterstützung bei der Eröffnung eines Bankkontos ist in unseren Abonnements enthalten. Einige Banken können Ihnen jedoch zusätzliche Gebühren für die Bearbeitung Ihres Antrags berechnen (zwischen 0 und 100 €). Beachten Sie gleichzeitig, dass für einige staatlich bereitgestellte Unternehmensdienstleistungen eine Regierungsgebühr anfallen kann. Das sind alle einmaligen Kosten für die Unternehmensgründung. Es gibt auch wiederkehrende Kosten – erstens muss jedes Unternehmen eine Geschäftsadresse und eine Kontaktperson in Estland haben (beides ist in unseren Abonnements enthalten). Andere wiederkehrende Kosten sind sehr individuell.

Gibt es Beschränkungen für die Unternehmenstätigkeit? Solange sie legal ist und den lokalen Vorschriften entspricht, gibt es keine Beschränkungen für die Geschäftstätigkeit von E-Residenten-Unternehmen. Einige Tätigkeitsbereiche sind stärker reguliert als andere. Wenn Ihr Unternehmen also in den Bereichen Finanzdienstleistungen (einschließlich virtueller Währungsdienste wie Kryptowährungen), Tourismus, Bildungsaktivitäten oder Bauwesen tätig sein wird, müssen Sie die erforderliche Lizenz einholen oder die entsprechende Meldung über die wirtschaftliche Tätigkeit nach der Unternehmensgründung, aber vor Beginn jeglicher Geschäftstätigkeit in diesem Bereich, einreichen.

Wie lange dauert es, ein Unternehmen in Estland zu gründen? Mit e-Residency dauert die Gründung nur 1-2 Werktage, und wenn Sie sich für die Gründung über einen Notar entschieden haben, benötigen wir möglicherweise etwa 1-2 Wochen, um den Vorgang abzuschließen. Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung, wie der Prozess der Unternehmensgründung aussieht.

Was ist e-Residency? Kann ich mit einer e-Residency nach Estland reisen? Die e-Residency ist eine staatlich ausgestellte digitale Identitätskarte, die Online-Zugang zu den E-Government-Diensten und dem Geschäftsumfeld Estlands bietet. Beachten Sie, dass die e-Residency Ihnen keine dauerhafte Staatsbürgerschaft, keine steuerliche Ansässigkeit und keine Einreise- oder Reiserechte nach Estland oder in die EU gewährt. Die e-Residency ermöglicht es jedoch, Dokumente einfach digital zu unterzeichnen, sicheres E-Banking durchzuführen und estnische Steuern vollständig online zu erklären. Darüber hinaus ist die Gründung Ihres Unternehmens mit e-Residency viel einfacher, billiger und bequemer, da mit der E-Business-Registrierung alles online in 1-3 Tagen erledigt werden kann.

Welche Dokumente werden für die Gründung eines Unternehmens benötigt? Bei der Einreichung von Dokumenten bei einem Notar in Estland müssen wir nachweisen, dass das Unternehmen existiert, dass die Geschäftsführer zeichnungsberechtigt sind und dass es in der Satzung keine Beschränkungen für die Eintragung einer Tochtergesellschaft gibt. Wir benötigen eine Reihe von Dokumenten von der Holdinggesellschaft, einschließlich einer Vollmacht, und einige Dokumente von ihren Geschäftsführern. Diese Dokumente müssen notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen sein. Um die Gründung abzuschließen, muss das gesamte Stammkapital von 2500 € eingezahlt werden. Beachten Sie, dass wir zur Bestätigung dieser Tatsache einen Kontoauszug benötigen. Die Gründungsgebühr durch eine juristische Person beträgt 1490 €.

Kann ich mein bestehendes Bankkonto für mein neues Unternehmen verwenden? Leider ist es nicht gestattet, die bestehenden Bankkonten einer Person für Ihr estnisches Unternehmen zu verwenden. Für ein Firmenbankkonto gibt es zwei Anforderungen:

 

Leben und Unternehmensgründung in Estland

Muss ich Mehrwertsteuer zahlen und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen? Wenn Ihre Rechnungsadresse innerhalb der EU liegt, wird auf den Preis Ihrer Dienstleistungen 20 % Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Ihr Unternehmen ist nicht verpflichtet, sich als mehrwertsteuerpflichtig anzumelden, solange Ihr Jahresumsatz 40.000 € nicht übersteigt (bei Überschreitung dieses Betrags müssen Sie innerhalb von zwei Tagen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen). Wenn Sie jedoch planen, Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU zu kaufen oder zu verkaufen, müssen Sie möglicherweise von Anfang an eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eine monatliche Buchhaltung führen müssen. Es ist immer ratsam, sich diesbezüglich mit unserem Buchhalter in Verbindung zu setzen.

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