Änderungen der Rechtsvorschriften für Unternehmen in Estland im Jahr 2023
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Die meisten Änderungen werden die Unternehmensgründung erheblich vereinfachen, aber einige Regeln bezüglich Bußgeldern und Strafen werden strenger als bisher sein. Lassen Sie uns die wichtigsten Änderungen durchgehen.
Zuvor betrug das Mindeststammkapital für eine private Kapitalgesellschaft (OÜ) 2.500 €. Diese Anforderung bestand seit 1995. Laut der offiziellen e-Residency-Website führte diese Mindestanforderung zu einer Situation, in der die Eigentümer nicht darüber nachdachten, wie viel Kapital sie tatsächlich benötigten. Stattdessen setzten sie es automatisch auf das Minimum. Daher stand die Mindestkapitalanforderung oft in keinem Zusammenhang mit dem tatsächlichen Kapitalbedarf des Unternehmens.
Seit dem 1. Februar 2023 entscheiden die Gesellschafter jeder Gesellschaft selbst über das Kapital. Da der Mindestnennwert eines Anteils 1 Eurocent beträgt, kann das Kapital einer OÜ 1 Eurocent betragen, wenn sie einen einzigen Gründer und Gesellschafter hat. Jeder zusätzliche Gesellschafter würde dann mindestens einen weiteren Eurocent bedeuten. Gleichzeitig muss ein Unternehmen seine Kapitaleinlage nicht mit einer Bescheinigung eines Bankinstituts nachweisen, wenn die Einlage unter 50.000 € liegt.
Im Falle einer Insolvenz beträgt die Haftung der Eigentümer für die Kosten des Insolvenzverfahrens weiterhin bis zu 2.500 €. Diese Regel gilt auch, wenn das Kapital eines Unternehmens weniger als 2.500 € beträgt.
Ist das Kapital der privaten Kapitalgesellschaft geringer als 2.500 € und kann der Insolvenzverwalter die Forderung nicht aus dem sonstigen Vermögen des Schuldners befriedigen, hat der Insolvenzverwalter das Recht, vom Gesellschafter der Kapitalgesellschaft den Ersatz von Gebühren und Auslagen in der Höhe zu verlangen, die zwischen dem Kapital der Gesellschaft und 2.500 € verbleibt.
Sie wissen wahrscheinlich, dass jedes Unternehmen in Estland einen Jahresbericht vorlegen muss. Nach den neuen Regeln kann nun ohne Vorwarnung ein Bußgeld verhängt werden. Die Höhe des Bußgeldes wird in jedem Fall einzeln festgelegt, beträgt jedoch mindestens 300 €.
Aber jetzt gibt es auch eine viel härtere Strafe. Ein Unternehmen, das einen Bericht nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fristablauf einreicht, kann aus dem Register gelöscht werden. Die Entscheidung über jede juristische Person wird vom Registerführer getroffen. Da die Löschung aus dem Handelsregister die extremste Maßnahme ist, die gegen eine juristische Person ergriffen werden kann, wird die Möglichkeit der Neuregistrierung innerhalb von 3 Jahren geschaffen, um die Löschung auszugleichen.
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Bisher war die Geschäftsadresse eines Unternehmens mit ausländischen Gründern an die Kontaktperson gebunden, was bedeutete, dass die Geschäftsadresse automatisch die Adresse einer Kontaktperson war. Die neue Regelung trennt die Adresse der Kontaktperson von der Geschäftsadresse eines Unternehmens. Was bedeutet das?
Grundsätzlich kann die auf der Registrierungskarte eines Unternehmens eingetragene Adresse nun eine estnische oder eine ausländische Adresse sein. Wenn ein Unternehmen bereits nur eine Vorstands-Adresse im Handelsregister eingetragen hat, gilt diese als Adresse des Unternehmens im Sinne des neuen Gesetzes.
Daher müssen die Gesellschafter bei der Registrierung eines Unternehmens nun die Adresse angeben, an der sich das Unternehmen physisch befindet. Was ändert sich also für bestehende Unternehmen? Wenn ein Unternehmen bereits die Adresse eines Vorstandsmitglieds angegeben hat, wird das Register diese zukünftig als Unternehmensadresse verwenden. Hat das Unternehmen jedoch keine Kontaktperson-Informationen hinzugefügt, mussten diese bis spätestens 30. April 2023 dem Register hinzugefügt werden.
Diese neue Änderung bedeutet nicht, dass Sie die Geschäftsadresse eines Unternehmens in Zukunft ändern müssen. Diese Maßnahme wird es den Gründern eines Unternehmens erleichtern, alle an ein Unternehmen gerichteten Verfahrensunterlagen oder Absichtserklärungen in Papierform zu erhalten. Mit der Zustellung eines Verfahrensdokuments oder einer Absichtserklärung an eine Geschäftsadresse gilt das Dokument als Ihrem Unternehmen zugestellt.
Ein Unternehmen bleibt steuerlich in Estland ansässig, kann aber nun seine Geschäftsadresse leicht von der einer Kontaktperson unterscheiden. Die Klärung der Terminologie in der estnischen Gesetzgebung hat keine Auswirkungen auf das nationale oder internationale Steuerrecht, und diese Änderung wird sich auch nicht darauf auswirken, wie ein Unternehmen besteuert wird.
Und es gibt eine weitere Änderung bezüglich einer Kontaktperson. Wenn ein Unternehmen nun eine solche ernennt, muss es auch das Enddatum der Ernennung der Kontaktperson angeben. Die Amtszeit kann verlängert werden, aber wenn ein Unternehmen dies versäumt, wird die Kontaktperson aus dem Register entfernt.
Seit 2024 können Gründer einen Firmennamen vor der Registrierung eines Unternehmens reservieren. Während die Hauptregeln für einen Firmennamen dieselben bleiben, kann ein zukünftiger Gesellschafter den Firmennamen für bis zu 6 Monate reservieren und diese Reservierung einmalig um drei Monate verlängern. Eine Person kann nur 1 Firmennamen reservieren. Die staatliche Gebühr hierfür beträgt insgesamt 150 €.
Daher gibt es jetzt eine neue und härtere Strafe für die Nichtbestellung einer Kontaktperson. Die Hauptregel ist dieselbe wie zuvor: Eine Kontaktperson muss bestellt werden, wenn die juristische Person keine estnische Adresse hat.
Wenn die juristische Person die Informationen nicht innerhalb von 3 Monaten bereitstellt, kann zunächst ein Bußgeld verhängt werden. Dies kann jedoch später zur Löschung aus dem Register führen.
Derzeit sind die Informationen der Gesellschafter im Handelsregister öffentlich, müssen aber vom Vorstand eines Unternehmens geführt werden, und die Daten gelten nicht als Handelsregistereintrag.
Mit der neuen Regelung werden die Daten der Gesellschafter zu einem Teil der wirksamen Handelsregisterdaten. Die Liste der Gesellschafter wird im Handelsregister geführt. Daher werden die Daten der Gesellschafter die Qualität eines Handelsregistereintrags haben.
Das sind die wichtigsten Änderungen.
Am 1. Februar 2023 wurden verschiedene Änderungen für Unternehmen in Estland eingeführt. Die Änderungen des estnischen Handelsgesetzbuches und die Einführung des neuen Handelsregistergesetzes werden den Gründungsprozess und die Vorschriften für bestehende Unternehmen verändern.
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