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Eine virtuelle Firma in Dubai ist ein Lizenzmodell, das es Unternehmern ermöglicht, ein Geschäft in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu betreiben, ohne physisch im Land ansässig zu sein oder ein Büro anzumieten – vollständig über digitale Kanäle. Das Programm wird im Rahmen der Initiative Dubai Virtual Commercial City (VCC) angeboten, die vom Department of Economy and Tourism (DET) verwaltet wird. Ziel ist es, freiberufliche Fachkräfte und digitale Unternehmen aus aller Welt in die wachsende Wirtschaft Dubais einzubinden.
Anders als bei einer klassischen Freihandelszonen- oder Mainland-Gesellschaft erfordert eine virtuelle Firmenlizenz keine Aufenthaltsgenehmigung, kein physisches Büro und keine Einreise in das Land. Das macht sie zu einem kostengünstigen Einstiegspunkt, insbesondere für Remote-Softwareentwickler, Designer, Berater und digitale Agenturen.
Die virtuelle Firmenlizenz richtet sich an ausländische Unternehmer, die bestimmte Bedingungen erfüllen. Vor der Bewerbung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Das VCC-Programm konzentriert sich auf wissensbasierte Dienstleistungen, die überwiegend online erbracht werden können. Sie lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen:
Texterstellung, Grafik- und Werbedesign, Satz, Markenkommunikation und Kampagnenmanagement gehören zu dieser Gruppe.
Softwareentwicklung, Web-Management, Cybersicherheitsberatung, Datenanalyse, digitales Marketing (SMM) und Unternehmensberatung fallen in diese Kategorie.
Produktdesign, Mode- und Textildesign, Innenarchitektur, Schmuckdesign und Illustration gehören zu den abgedeckten Remote-Kreativberufen.
Der erste Schritt ist die Wahl eines Handelsnamens, der den VAE-Namensregeln entspricht. Anstößige Begriffe, religiöse Bezüge und bekannte Abkürzungen sind nicht zulässig; die vollständige Form wird gegenüber Kurzformen bevorzugt. Die Verfügbarkeit des Namens sollte vor der Bewerbung geprüft werden.
Die Registrierung erfolgt digital über das offizielle VCC-Portal. Es werden nur ein Computer und eine Internetverbindung benötigt; der Antragsteller muss nicht in das Land reisen.
Identitäts- und Wohnsitznachweise werden in das System hochgeladen. Die Dokumente sollten eine Gültigkeit von mindestens 3 Monaten haben.
Die Hintergrundprüfung und Verifizierung wird in der Regel innerhalb von 1–30 Tagen abgeschlossen. Das Ergebnis wird dem Antragsteller per E-Mail mitgeteilt.
Nach der Genehmigung wird die digitale Lizenz ausgestellt und der Unternehmer kann über Dubai mit dem Handel beginnen. Kontaktieren Sie unser Expertenteam, um den gesamten Prozess in Ihrem Namen abwickeln zu lassen.
Die Kosten einer virtuellen Firmenlizenz hängen von der Lizenzdauer, der gewählten Tätigkeit und etwaigen Zusatzleistungen ab. Die folgende Tabelle ist eine Orientierungshilfe und wurde für Juli 2026 erstellt.
| Lizenzdauer | Ungefähre Kosten (USD)* | Umfang |
|---|---|---|
| 1 Jahr | ~ 530 – 1.100 USD | Grundlizenz + Antrags-/Bearbeitungsgebühren |
| 2 Jahre | ~ 1.100 – 1.600 USD | Verlängerter Lizenzzeitraum |
| 3 Jahre | ~ 2.400 – 2.900 USD | Langfristige Lizenz + Ersparnis |
⚠️ Aktualitätshinweis: Die Beträge und Sätze in der obigen Tabelle sind Richtwerte und wurden für Juli 2026 erstellt; sie können sich im Laufe der Zeit ändern. Für genaue und aktuelle Informationen zu Kosten, Steuersätzen und Vorschriften prüfen Sie bitte die Websites der zuständigen offiziellen Behörden (Dubai Department of Economy and Tourism, Federal Tax Authority).
Eine der häufigsten Fragen von Inhabern virtueller Firmen betrifft die Besteuerung. Es ist wichtig, die beiden wichtigsten Steuern in den VAE richtig zu verstehen:
In den VAE gilt die Körperschaftsteuer mit 0% für ein steuerpflichtiges Einkommen bis zu 375.000 AED und mit 9% für den Teil oberhalb dieser Schwelle. Diese Regelung gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in den VAE beträgt 5%. Die Schwelle für die obligatorische Mehrwertsteuerregistrierung liegt bei einem jährlichen steuerpflichtigen Umsatz von 375.000 AED, die freiwillige Schwelle bei 187.500 AED. Die VAE erheben zudem keine Einkommensteuer auf natürliche Personen.
Hinweis: Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer sind zwei unterschiedliche Steuern; da sie oft verwechselt werden, sollten sie getrennt betrachtet werden.
Wenn Sie eine umfassendere Struktur oder eine Lizenz mit physischem Büro in Dubai planen, können Sie weitere Optionen auf unserer Seite Firmengründung in Dubai prüfen.
Die virtuelle Firmenlizenz in Dubai richtet sich an freiberufliche Fachkräfte, digitale Agenturen und Berater, die vollständig online arbeiten möchten – ohne physisches Büro oder Wohnsitz in den VAE. Sie bietet Remote-Unternehmern einen kostengünstigen und schnellen Einstieg.
Wenn Sie beim Online-Antragsverfahren Bedenken haben, können Sie Ihren Lizenzantrag sicher über die Teams von World Company Setup abschließen. Kontaktieren Sie uns für unsere Bürostandorte und aktuelle Verfahrensdetails.
Nein. Das wichtigste Merkmal der virtuellen Firmenlizenz ist, dass der Antragsteller weder in den VAE ansässig sein noch in das Land reisen muss. Der gesamte Prozess läuft digital ab, und der Antragsteller darf kein VAE-Ansässiger sein.
Die Prüfung und Hintergrundkontrolle wird in der Regel innerhalb von 1 bis 30 Tagen abgeschlossen. Das Ergebnis wird dem Antragsteller per E-Mail mitgeteilt, anschließend wird die digitale Lizenz ausgestellt.
Das Programm erlaubt wissensbasierte Tätigkeiten, die überwiegend online erbracht werden können – etwa Kreativ- und Werbedienstleistungen, IT/Software und Beratung sowie designorientierte Berufe. Die aktuelle Liste wird auf dem offiziellen VCC-Portal veröffentlicht.
In den VAE beträgt die Körperschaftsteuer 0% bis 375.000 AED und 9% darüber. Der Standard-Mehrwertsteuersatz liegt bei 5%. Da sich die Sätze ändern können, sollten sie aus offiziellen Quellen bestätigt werden.
Eine virtuelle Firmenlizenz allein gewährt keine Aufenthaltsgenehmigung; sie ist ein digitales Tätigkeitsmodell ohne physische Präsenz. Für Strukturen mit Aufenthaltsgenehmigung kontaktieren Sie unser Team, um alternative Optionen zu prüfen.
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