Geldwäschegesetz in den VAE und Dubai: Strafen und AML-Pflichten

Die Vereinigten Arabischen Emirate haben ihren Rahmen zur Geldwäschebekämpfung mit dem Bundesdekretgesetz Nr. 10 von 2025 erneuert, das seit dem 14. Oktober 2025 gilt. Aktuelle Strafen, goAML-Meldungen sowie KYC- und UBO-Pflichten für Unternehmen in Dubai sind nachfolgend zusammengefasst.
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Die Vereinigten Arabischen Emirate haben ihr Geldwäschebekämpfungsrecht mit dem Bundesdekretgesetz Nr. 10 von 2025 neu aufgestellt; es gilt seit dem 14. Oktober 2025. Die Ausführungsbestimmungen stehen im Kabinettsbeschluss Nr. 134 von 2025 und gelten seit dem 14. Dezember 2025. Unternehmen drohen Geldstrafen bis 100 Millionen AED, Geschäftsführer haften persönlich.

Inhaltsverzeichnis

Der AML/CFT/CPF-Rechtsrahmen der VAE

Was hat sich mit dem Dekretgesetz 10/2025 geändert?

Wie das Geldwäschedelikt definiert wird

Wie hoch ist die Strafe für Geldwäsche in Dubai?

Wer ist verpflichtet: Finanzinstitute, DNFBPs und VASPs

AML-Compliance-Checkliste für Unternehmen

Stehen die VAE noch auf der FATF-Grauliste?

Aufsicht und Sanktionen in der Praxis

Praktische Folgen für Unternehmer in Dubai

Compliance-Strategie und Expertenunterstützung

Der AML/CFT/CPF-Rechtsrahmen der VAE

Mit dem Aufstieg Dubais zu einem globalen Handels-, Finanz- und Logistikzentrum wuchs auch die Verantwortung für die Integrität des Finanzsystems. Geldwäschebekämpfung (AML), Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (CFT) und Bekämpfung der Proliferationsfinanzierung (CPF) bilden heute ein einziges Regelwerk. Die Emirate regeln dieses Paket auf Bundesebene: Dieselben Grundregeln gelten für Mainland-Gesellschaften, Freihandelszonen und Finanzfreizonen gleichermaßen.

Der Rahmen ist dreistufig aufgebaut. An der Spitze steht das Bundesdekretgesetz mit Straftatbeständen und Sanktionen. Darunter regelt ein Kabinettsbeschluss die Verfahren. Auf der untersten Ebene veröffentlicht jede Aufsichtsbehörde eigene Leitlinien und Regelwerke für ihren Sektor. Ein belastbares Compliance-Programm entsteht nur, wenn alle drei Ebenen zusammen gelesen werden.

Die Regelungspyramide: Gesetz, Verordnung und Sektorleitlinien

Regulatorische Architektur der VAE

Ebene 1 · Primärrecht
Bundesdekretgesetz Nr. 10 von 2025 — Straftatbestände, Strafen, Verwaltungssanktionen
Ebene 2 · Sekundärrecht
Kabinettsbeschluss Nr. 134 von 2025 — Sorgfaltspflichten, Aufbewahrung, Meldungen, UBO-Verfahren
Ebene 3 · Sektorleitlinien
Regelwerk der Zentralbank, DNFBP-Leitlinien des Wirtschafts- und Tourismusministeriums, Vorschriften von VARA, DFSA und FSRA

Was hat sich mit dem Dekretgesetz 10/2025 geändert?

Das Dekretgesetz wurde am 30. September 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und trat zwei Wochen später, am 14. Oktober 2025, in Kraft. Es hob das Bundesdekretgesetz Nr. 20 von 2018 vollständig auf. Die Ausführungsverordnung, Kabinettsbeschluss Nr. 134 von 2025, wurde am 29. Oktober 2025 erlassen, am 14. November 2025 veröffentlicht und trat am 14. Dezember 2025 an die Stelle des Kabinettsbeschlusses Nr. 10 von 2019.

Gegenüberstellung: Gesetz 20/2018 und Dekretgesetz 10/2025

Thema20/2018 (aufgehoben)10/2025 (in Kraft)
ProliferationsfinanzierungKein eigener TatbestandEigenständiger Straftatbestand
Haftung juristischer PersonenEnger Rahmen5.000.000 – 100.000.000 AED
Untergrenze Verwaltungsbußgeld50.000 AED10.000 AED (Obergrenze 5.000.000 AED)
Virtuelle VermögenswerteIndirekt geregeltDirekt im Gesetzestext
Nachweis der KenntnisUnmittelbare Kenntnis erforderlichAbleitung aus objektiven Umständen genügt
Einfrierungsbefugnis der FIU7 TageBis zu 30 Tage

Die wichtigsten Neuerungen für Unternehmen

Wie das Geldwäschedelikt definiert wird

Geldwäsche begeht, wer in Kenntnis der deliktischen Herkunft eines Vermögenswerts vorsätzlich handelt: den Vermögenswert transferiert oder überträgt, um die illegale Herkunft zu verschleiern; die tatsächliche Quelle, den Ort, die Verfügung oder das Eigentum verheimlicht; einen als Tatertrag erkannten Vermögenswert erwirbt, besitzt oder verwendet; oder dem Täter der Vortat hilft, sich der Strafe zu entziehen.

Geldwäsche ist ein selbstständiges Delikt. Eine Bestrafung wegen der Vortat schließt die Verfolgung wegen Geldwäsche nicht aus. Besonders folgenreich ist die neue Beweisregel: Die Kenntnis des Täters darf aus den objektiven Umständen des Falls abgeleitet werden. In der Praxis trägt die Einlassung, man habe nichts gewusst, deutlich weniger als früher.

Der Geldwäschezyklus und die passende Gegenmaßnahme

PhaseWas geschiehtMaßnahme im Unternehmen
PlatzierungTaterträge gelangen in das FinanzsystemBargeldschwellen prüfen, Mittelherkunft belegen
VerschleierungVielfache Transfers verwischen die SpurTransaktionsüberwachung, Screening auf Mantelgesellschaften
IntegrationMittel kehren als legale Investition zurückUBO-Verifizierung, verstärkte Sorgfaltspflicht

Wie hoch ist die Strafe für Geldwäsche in Dubai?

Für natürliche Personen sieht das Gesetz ein bis zehn Jahre Haft und eine Geldstrafe von 100.000 bis 5.000.000 AED vor. Juristische Personen zahlen zwischen 5.000.000 und 100.000.000 AED und können zusätzlich geschlossen oder aufgelöst werden.

VerstoßFreiheitsstrafeGeldstrafe (AED)Rechtsgrundlage
Geldwäsche (natürliche Person)1 – 10 Jahre100.000 – 5.000.000Artikel 26
Qualifizierte GeldwäscheZeitige Freiheitsstrafe1.000.000 – 10.000.000Artikel 26
TerrorismusfinanzierungLebenslang oder mindestens 10 Jahre1.000.000 – 10.000.000Artikel 26
ProliferationsfinanzierungZeitige Freiheitsstrafe1.000.000 – 10.000.000Artikel 26
Haftung juristischer Personen– (Schließung/Auflösung möglich)5.000.000 – 100.000.000Artikel 27
Verwaltungsverstöße10.000 – 5.000.000 je VerstoßArtikel 17
Falsche UBO-AngabeMindestens 20.000Artikel 35
Ausländische TäterHaft + AbschiebungNach einschlägiger VorschriftArtikel 36

Die Beträge stammen aus dem Text des Bundesdekretgesetzes Nr. 10 von 2025 und wurden im August 2026 geprüft. Maßgeblich bleiben das VAE-Gesetzesportal und die jeweilige Aufsichtsbehörde.

Haftung von Unternehmen und Geschäftsführern

Bemerkenswert am neuen Regime ist, dass die Haftung nicht bei der Gesellschaft endet. Vorstands- und Geschäftsführungsmitglieder sowie Compliance-Beauftragte, die von der Tat wussten, können selbst belangt werden. Die Zentralbank hat bereits Entscheidungen veröffentlicht, mit denen ein Compliance-Beauftragter unmittelbar mit einem Bußgeld belegt wurde. Die Bestellung eines Compliance-Beauftragten ist damit eine echte Risikoposition und keine Formsache.

Nebenfolgen und fehlende Verjährung

Neben Haft und Geldstrafe kommen Einziehung, Lizenzentzug, Untersagung der Geschäftstätigkeit, Reiseverbote und für Ausländer die Abschiebung in Betracht. Die Strafen verschärfen sich, wenn der Täter seine berufliche Stellung missbraucht hat, die Tat über eine organisierte Struktur oder eine gemeinnützige Einrichtung begangen wurde oder ein Wiederholungsfall vorliegt. Da die Verjährung entfällt, bleiben auch zurückliegende Vorgänge angreifbar.

Wer ist verpflichtet: Finanzinstitute, DNFBPs und VASPs

Die Pflichten reichen weit über Banken hinaus. Unternehmensdienstleister, Immobilienmakler, Händler mit Edelmetallen und Edelsteinen, unabhängige Buchhalter und Wirtschaftsprüfer sowie Anwälte und Notare fallen als DNFBPs unmittelbar unter das Gesetz. Wer in Dubai gründet, begegnet den Regeln doppelt: als Pflichten der eigenen Gesellschaft und als Sorgfaltsfragen der beauftragten Berater.

KategorieBeispieltätigkeitenAufsichtsbehörde
FinanzinstituteBanken, Wechselstuben, Versicherer, ZahlungsdiensteZentralbank der VAE (CBUAE)
KapitalmarktunternehmenBroker, VermögensverwalterWertpapier- und Warenbehörde (SCA)
DNFBPsImmobilien, Edelmetalle, Prüfer, FirmengründungWirtschafts- und Tourismusministerium (MoET)
RechtsberufeAnwälte, Notare, unabhängige RechtsberaterJustizministerium
Anbieter virtueller VermögenswerteHandelsplattformen, Verwahrung, TransferVARA in Dubai, sonst SCA
FinanzfreizonenIn DIFC und ADGM lizenzierte UnternehmenDFSA und FSRA

Mainland, Freihandelszone und DIFC/ADGM im Vergleich

Häufig wird gefragt, ob Gesellschaften in Freihandelszonen ausgenommen sind. Das sind sie nicht. Mainland- und Freizonengesellschaften unterliegen dem Bundesrecht; in DIFC und ADGM setzen die eigenen Regulierer dieselben Bundesstandards über ihre Regelwerke durch. Steuerliche Behandlung und AML-Pflichten sind zwei getrennte Themen: Wer die Null-Prozent-Körperschaftsteuer nutzen will, muss zusätzlich die Voraussetzungen der qualifizierten Freizonenperson (QFZP) erfüllen.

AML-Compliance-Checkliste für Unternehmen

Ein prüfungsfestes Programm ruht auf zehn Bausteinen. Jeder davon muss bei einer Aufsichtsprüfung mit Unterlagen belegt werden können.

  1. goAML-Registrierung: verpflichtete Unternehmen registrieren sich auf der Plattform goAML der Financial Intelligence Unit.
  2. Unternehmensweite Risikobewertung: Kunden-, Länder-, Produkt- und Kanalrisiken schriftlich bewerten und regelmäßig aktualisieren.
  3. Schriftliche Richtlinien: eine von der Geschäftsleitung freigegebene AML/CFT-Richtlinie.
  4. Kundensorgfaltspflicht: Identitätsprüfung, Verständnis des Geschäftszwecks und verstärkte Sorgfalt bei erhöhtem Risiko.
  5. Wirtschaftlich Berechtigte: UBO-Daten erheben, verifizieren und bei jeder Änderung nachführen.
  6. Verdachtsmeldung: unverzüglich über goAML melden, sobald ein Verdacht besteht.
  7. Verbot der Informationsweitergabe: den Kunden über eine Meldung zu informieren, ist ein eigenständiges Delikt.
  8. Sanktionsscreening: unverzüglicher Abgleich mit UN- und nationalen Listen.
  9. Compliance-Beauftragter und Schulungen: eine fachkundige Person bestellen und Mitarbeitende dokumentiert schulen.
  10. Aufbewahrung: Transaktions- und Kundenunterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahren.

goAML-Registrierung und Verdachtsmeldung

Eine zahlenmäßige Meldefrist kennt das Gesetz nicht. Die Verordnung verlangt die Meldung „unverzüglich und ohne Verzögerung“, und zwar ausschließlich über das elektronische System goAML. Eine in gutem Glauben abgegebene Meldung schützt das Unternehmen vor Haftung wegen Verletzung der Verschwiegenheit. Wie eine Prüfung Schritt für Schritt abläuft, behandelt der Beitrag zum AML-Compliance-Prüfungsverfahren.

Meldeschwellen und Aufbewahrungsfristen

PflichtMaßstab
Sorgfaltsschwelle bei Gelegenheitstransaktionen55.000 AED
Sorgfaltsschwelle bei Überweisungen3.500 AED
AufbewahrungsfristMindestens 5 Jahre
Meldung einer UBO-ÄnderungInnerhalb von 15 Arbeitstagen
Aussetzung einer Transaktion durch die FIU10 Arbeitstage
Einfrieren von Geldern durch die FIU30 Tage

Stehen die VAE noch auf der FATF-Grauliste?

Nein. Die Vereinigten Arabischen Emirate wurden im März 2022 von der Financial Action Task Force unter verschärfte Beobachtung gestellt und am 23. Februar 2024 nach umfassenden Rechts- und Aufsichtsreformen wieder von der Liste genommen. Die auf der FATF-Plenarsitzung im Juni 2026 veröffentlichte Liste führt die VAE nicht auf. Auch auf der am 9. Januar 2026 aktualisierten Liste der Hochrisiko-Drittländer der Europäischen Kommission stehen die Emirate nicht.

Der Druck hat dennoch nicht nachgelassen. Im Juni 2026 fand der Vor-Ort-Besuch der fünften FATF-Prüfrunde in den VAE statt. Dass das Dekretgesetz 10/2025 kurz zuvor erlassen wurde, ist kein Zufall: Die aufsichtsrechtlichen Erwartungen sind spürbar gestiegen.

Aufsicht und Sanktionen in der Praxis

Sanktionen bleiben nicht auf dem Papier. Im ersten Halbjahr 2025 stellte das Wirtschafts- und Tourismusministerium bei DNFBPs 1.063 Verstöße fest und verhängte Verwaltungsbußgelder von mehr als 42 Millionen AED, größtenteils gegen Edelmetallhändler und Immobilienmakler. Im Juni 2026 belegte die Zentralbank die Niederlassung einer ausländischen Bank mit 20 Millionen AED.

Im April 2026 veröffentlichte die Zentralbank ein aktualisiertes AML/CFT/CPF-Leitlinienpaket für lizenzierte Finanzinstitute und registrierte Hawala-Anbieter. Es behandelt Proliferationsfinanzierung, handelsbasierte Geldwäsche, Korrespondenzbankgeschäfte, Kundensorgfalt und rollenbasierte Schulungen. Die Einhaltung dieser Leitlinien wird bei Prüfungen als eigener Punkt bewertet.

Praktische Folgen für Unternehmer in Dubai

UBO-Eintragung bei der Firmengründung

Die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten werden bei Lizenzerteilung im Register hinterlegt. Spätere Änderungen der Beteiligungsstruktur sind innerhalb von 15 Arbeitstagen nachzuführen; Inhaberaktien sind verboten. Unrichtige oder unvollständige Angaben ziehen ein eigenes Bußgeld nach sich.

Mittelherkunftsdossier bei der Kontoeröffnung

Unvollständige Nachweise zur Mittelherkunft sind der häufigste Ablehnungsgrund bei Firmenkonten. Vermögensherkunft der Gesellschafter, Geschäftsmodell, erwartetes Transaktionsvolumen und Gegenparteiländer sollten vorab dokumentiert sein. Ein vorbereitetes Dossier verkürzt das Verfahren um Wochen und ist entscheidend, wenn Sie ein Offshore-Bankkonto in Dubai eröffnen.

Ein Compliance-Fahrplan für 90 Tage

Eine praktikable Reihenfolge für die ersten drei Monate nach der Lizenz: in den ersten 30 Tagen Compliance-Beauftragten bestellen und goAML-Registrierung abschließen; zwischen Tag 31 und 60 die Risikobewertung schreiben und das Richtlinienpaket freigeben lassen; zwischen Tag 61 und 90 Kundenakten auf KYC-Standard bringen, ein Screening-Werkzeug in Betrieb nehmen und die erste Mitarbeiterschulung dokumentieren. Eine saubere Buchführung trägt diesen Fahrplan — deshalb gehören Buchhaltungsdienstleistungen in Dubai von Beginn an dazu.

Compliance-Strategie und Expertenunterstützung

Geldwäschebekämpfung in Dubai ist keine Papierrichtlinie mehr, sondern ein überwachtes und sanktioniertes System. Das Dekretgesetz 10/2025 hat die Strafen erhöht, die Haftung auf einzelne Geschäftsführer ausgeweitet und den Schutz der Verjährung beseitigt. Ein sauber aufgesetztes Compliance-Programm senkt sowohl das rechtliche Risiko als auch die Reibung in Bankbeziehungen spürbar. Diese Architektur zugleich mit der Gründung eines Unternehmens in Dubai aufzubauen, kostet deutlich weniger als eine spätere Nachrüstung.

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Quellenverzeichnis

  1. VAE-Gesetzesportal, „Federal Decree by Law No. (10) of 2025“ — uaelegislation.gov.ae
  2. VAE-Gesetzesportal, „Cabinet Resolution No. (134) of 2025 – Executive Regulations“ — uaelegislation.gov.ae
  3. Zentralbank der VAE, „Updated AML/CFT/CPF Guidance for Licensed Financial Institutions“, April 2026 — centralbank.ae
  4. Wirtschafts- und Tourismusministerium, „Combatting Money Laundering & Terrorism Financing“ — moet.gov.ae
  5. Financial Intelligence Unit der VAE, „STR Process (goAML)“ — uaefiu.gov.ae
  6. FATF, Länderseite Vereinigte Arabische Emirate und Erklärung zur verschärften Beobachtung vom Juni 2026 — fatf-gafi.org
  7. Europäische Kommission, Aktualisierung der Liste der Hochrisiko-Drittländer vom 9. Januar 2026 — finance.ec.europa.eu

Was die AML-Vorschriften der VAE für Unternehmen bedeuten

Das Bundesdekretgesetz Nr. 10 von 2025 hat die Strafobergrenzen angehoben und die Haftung auf einzelne Geschäftsführer ausgeweitet. Für Mainland-, Freizonen- sowie DIFC- und ADGM-Gesellschaften werden goAML-Registrierung, Kundensorgfalt, UBO-Meldung und die fünfjährige Aufbewahrung bei Prüfungen jeweils gesondert belegt.

Drei Prioritäten für Ihr Unternehmen

Für ein Unternehmen am Anfang seines Compliance-Programms ist die Reihenfolge klar: einen fachkundigen Compliance-Beauftragten bestellen, die goAML-Registrierung abschließen und die unternehmensweite Risikobewertung schriftlich festhalten. Diese drei Schritte beantworten den Großteil der Fragen einer Aufsichtsprüfung.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Maßgeblich ist in Dubai und den gesamten VAE das Bundesdekretgesetz Nr. 10 von 2025, in Kraft seit dem 14. Oktober 2025. Es hat das Bundesdekretgesetz Nr. 20 von 2018 vollständig aufgehoben. Die Verfahren regelt der Kabinettsbeschluss Nr. 134 von 2025, anwendbar seit dem 14. Dezember 2025.

Für natürliche Personen sieht Artikel 26 ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 100.000 bis 5.000.000 AED vor. In qualifizierten Fällen kommen zeitige Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 1.000.000 bis 10.000.000 AED in Betracht.

Juristische Personen zahlen nach Artikel 27 zwischen 5.000.000 und 100.000.000 AED; zusätzlich sind Untersagung der Tätigkeit oder Auflösung möglich. Verwaltungsverstöße werden je Verstoß mit 10.000 bis 5.000.000 AED geahndet.

Nein. Die VAE standen ab März 2022 unter verschärfter Beobachtung und wurden am 23. Februar 2024 nach umfassenden Reformen von der Liste genommen. Weder die FATF-Liste vom Juni 2026 noch die EU-Liste der Hochrisiko-Drittländer führt die Emirate auf.

Finanzinstitute sowie bestimmte nichtfinanzielle Unternehmen und Berufe (DNFBPs) müssen sich auf der Plattform goAML der Financial Intelligence Unit registrieren. Dazu zählen Immobilienmakler, Edelmetallhändler, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensdienstleister und Anwälte.

Eine Befreiung gibt es nicht. Mainland- und Freizonengesellschaften unterliegen unmittelbar dem Bundesrecht; in DIFC und ADGM gelten dieselben Standards über die Regelwerke von DFSA und FSRA.

Das Gesetz nennt keine Zahl. Die Ausführungsverordnung verlangt die Meldung unverzüglich und ohne Verzögerung, und zwar ausschließlich über goAML. Eine in gutem Glauben erstattete Meldung schließt die Haftung wegen Verletzung der Verschwiegenheit aus.

Transaktions- und Kundenunterlagen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren, gerechnet ab Abschluss der Transaktion oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, je nachdem, welches Ereignis später eintritt.

Die UBO-Angaben werden bei Lizenzerteilung im Register hinterlegt; Änderungen sind innerhalb von 15 Arbeitstagen nachzuführen. Inhaberaktien sind verboten. Eine falsche oder unvollständige Angabe zieht nach Artikel 35 ein Bußgeld von mindestens 20.000 AED nach sich.

Ja. Das Bundesdekretgesetz Nr. 10 von 2025 hat den Vortatenkatalog neu gefasst und Steuerhinterziehung einbezogen. Steuerliche Unregelmäßigkeiten können damit ein Geldwäscheverfahren auslösen.

Immobilienmakler, Händler mit Edelmetallen und Edelsteinen, unabhängige Buchhalter und Wirtschaftsprüfer, Unternehmens- und Treuhanddienstleister sowie Anwälte und Notare gelten als DNFBP. Die Aufsicht liegt beim Wirtschafts- und Tourismusministerium und beim Justizministerium.

Ja. Wird ein Ausländer wegen Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, ordnet das Urteil nach Artikel 36 zugleich die Abschiebung an. Hinzu kommen können Einziehung, Reiseverbote und Lizenzentzug.

Verfasst von Internationaler Finanz- und Unternehmensberater · ·
Rechtliche PrüfungRARabia KahramanRechtsanwalt · Aydın Barosu Reg.-Nr.: 3136Fachanwalt für internationales Handels- und Steuerrecht

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