Für detaillierte Informationen +90 542 381 3868'Anruf
Die Vereinigten Arabischen Emirate haben ihr Geldwäschebekämpfungsrecht mit dem Bundesdekretgesetz Nr. 10 von 2025 neu aufgestellt; es gilt seit dem 14. Oktober 2025. Die Ausführungsbestimmungen stehen im Kabinettsbeschluss Nr. 134 von 2025 und gelten seit dem 14. Dezember 2025. Unternehmen drohen Geldstrafen bis 100 Millionen AED, Geschäftsführer haften persönlich.
Inhaltsverzeichnis
Der AML/CFT/CPF-Rechtsrahmen der VAE
Was hat sich mit dem Dekretgesetz 10/2025 geändert?
Wie das Geldwäschedelikt definiert wird
Wie hoch ist die Strafe für Geldwäsche in Dubai?
Wer ist verpflichtet: Finanzinstitute, DNFBPs und VASPs
AML-Compliance-Checkliste für Unternehmen
Stehen die VAE noch auf der FATF-Grauliste?
Aufsicht und Sanktionen in der Praxis
Mit dem Aufstieg Dubais zu einem globalen Handels-, Finanz- und Logistikzentrum wuchs auch die Verantwortung für die Integrität des Finanzsystems. Geldwäschebekämpfung (AML), Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (CFT) und Bekämpfung der Proliferationsfinanzierung (CPF) bilden heute ein einziges Regelwerk. Die Emirate regeln dieses Paket auf Bundesebene: Dieselben Grundregeln gelten für Mainland-Gesellschaften, Freihandelszonen und Finanzfreizonen gleichermaßen.
Der Rahmen ist dreistufig aufgebaut. An der Spitze steht das Bundesdekretgesetz mit Straftatbeständen und Sanktionen. Darunter regelt ein Kabinettsbeschluss die Verfahren. Auf der untersten Ebene veröffentlicht jede Aufsichtsbehörde eigene Leitlinien und Regelwerke für ihren Sektor. Ein belastbares Compliance-Programm entsteht nur, wenn alle drei Ebenen zusammen gelesen werden.
Regulatorische Architektur der VAE
Das Dekretgesetz wurde am 30. September 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und trat zwei Wochen später, am 14. Oktober 2025, in Kraft. Es hob das Bundesdekretgesetz Nr. 20 von 2018 vollständig auf. Die Ausführungsverordnung, Kabinettsbeschluss Nr. 134 von 2025, wurde am 29. Oktober 2025 erlassen, am 14. November 2025 veröffentlicht und trat am 14. Dezember 2025 an die Stelle des Kabinettsbeschlusses Nr. 10 von 2019.
| Thema | 20/2018 (aufgehoben) | 10/2025 (in Kraft) |
|---|---|---|
| Proliferationsfinanzierung | Kein eigener Tatbestand | Eigenständiger Straftatbestand |
| Haftung juristischer Personen | Enger Rahmen | 5.000.000 – 100.000.000 AED |
| Untergrenze Verwaltungsbußgeld | 50.000 AED | 10.000 AED (Obergrenze 5.000.000 AED) |
| Virtuelle Vermögenswerte | Indirekt geregelt | Direkt im Gesetzestext |
| Nachweis der Kenntnis | Unmittelbare Kenntnis erforderlich | Ableitung aus objektiven Umständen genügt |
| Einfrierungsbefugnis der FIU | 7 Tage | Bis zu 30 Tage |
Geldwäsche begeht, wer in Kenntnis der deliktischen Herkunft eines Vermögenswerts vorsätzlich handelt: den Vermögenswert transferiert oder überträgt, um die illegale Herkunft zu verschleiern; die tatsächliche Quelle, den Ort, die Verfügung oder das Eigentum verheimlicht; einen als Tatertrag erkannten Vermögenswert erwirbt, besitzt oder verwendet; oder dem Täter der Vortat hilft, sich der Strafe zu entziehen.
Geldwäsche ist ein selbstständiges Delikt. Eine Bestrafung wegen der Vortat schließt die Verfolgung wegen Geldwäsche nicht aus. Besonders folgenreich ist die neue Beweisregel: Die Kenntnis des Täters darf aus den objektiven Umständen des Falls abgeleitet werden. In der Praxis trägt die Einlassung, man habe nichts gewusst, deutlich weniger als früher.
| Phase | Was geschieht | Maßnahme im Unternehmen |
|---|---|---|
| Platzierung | Taterträge gelangen in das Finanzsystem | Bargeldschwellen prüfen, Mittelherkunft belegen |
| Verschleierung | Vielfache Transfers verwischen die Spur | Transaktionsüberwachung, Screening auf Mantelgesellschaften |
| Integration | Mittel kehren als legale Investition zurück | UBO-Verifizierung, verstärkte Sorgfaltspflicht |
Für natürliche Personen sieht das Gesetz ein bis zehn Jahre Haft und eine Geldstrafe von 100.000 bis 5.000.000 AED vor. Juristische Personen zahlen zwischen 5.000.000 und 100.000.000 AED und können zusätzlich geschlossen oder aufgelöst werden.
| Verstoß | Freiheitsstrafe | Geldstrafe (AED) | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Geldwäsche (natürliche Person) | 1 – 10 Jahre | 100.000 – 5.000.000 | Artikel 26 |
| Qualifizierte Geldwäsche | Zeitige Freiheitsstrafe | 1.000.000 – 10.000.000 | Artikel 26 |
| Terrorismusfinanzierung | Lebenslang oder mindestens 10 Jahre | 1.000.000 – 10.000.000 | Artikel 26 |
| Proliferationsfinanzierung | Zeitige Freiheitsstrafe | 1.000.000 – 10.000.000 | Artikel 26 |
| Haftung juristischer Personen | – (Schließung/Auflösung möglich) | 5.000.000 – 100.000.000 | Artikel 27 |
| Verwaltungsverstöße | – | 10.000 – 5.000.000 je Verstoß | Artikel 17 |
| Falsche UBO-Angabe | – | Mindestens 20.000 | Artikel 35 |
| Ausländische Täter | Haft + Abschiebung | Nach einschlägiger Vorschrift | Artikel 36 |
Die Beträge stammen aus dem Text des Bundesdekretgesetzes Nr. 10 von 2025 und wurden im August 2026 geprüft. Maßgeblich bleiben das VAE-Gesetzesportal und die jeweilige Aufsichtsbehörde.
Bemerkenswert am neuen Regime ist, dass die Haftung nicht bei der Gesellschaft endet. Vorstands- und Geschäftsführungsmitglieder sowie Compliance-Beauftragte, die von der Tat wussten, können selbst belangt werden. Die Zentralbank hat bereits Entscheidungen veröffentlicht, mit denen ein Compliance-Beauftragter unmittelbar mit einem Bußgeld belegt wurde. Die Bestellung eines Compliance-Beauftragten ist damit eine echte Risikoposition und keine Formsache.
Neben Haft und Geldstrafe kommen Einziehung, Lizenzentzug, Untersagung der Geschäftstätigkeit, Reiseverbote und für Ausländer die Abschiebung in Betracht. Die Strafen verschärfen sich, wenn der Täter seine berufliche Stellung missbraucht hat, die Tat über eine organisierte Struktur oder eine gemeinnützige Einrichtung begangen wurde oder ein Wiederholungsfall vorliegt. Da die Verjährung entfällt, bleiben auch zurückliegende Vorgänge angreifbar.
Die Pflichten reichen weit über Banken hinaus. Unternehmensdienstleister, Immobilienmakler, Händler mit Edelmetallen und Edelsteinen, unabhängige Buchhalter und Wirtschaftsprüfer sowie Anwälte und Notare fallen als DNFBPs unmittelbar unter das Gesetz. Wer in Dubai gründet, begegnet den Regeln doppelt: als Pflichten der eigenen Gesellschaft und als Sorgfaltsfragen der beauftragten Berater.
| Kategorie | Beispieltätigkeiten | Aufsichtsbehörde |
|---|---|---|
| Finanzinstitute | Banken, Wechselstuben, Versicherer, Zahlungsdienste | Zentralbank der VAE (CBUAE) |
| Kapitalmarktunternehmen | Broker, Vermögensverwalter | Wertpapier- und Warenbehörde (SCA) |
| DNFBPs | Immobilien, Edelmetalle, Prüfer, Firmengründung | Wirtschafts- und Tourismusministerium (MoET) |
| Rechtsberufe | Anwälte, Notare, unabhängige Rechtsberater | Justizministerium |
| Anbieter virtueller Vermögenswerte | Handelsplattformen, Verwahrung, Transfer | VARA in Dubai, sonst SCA |
| Finanzfreizonen | In DIFC und ADGM lizenzierte Unternehmen | DFSA und FSRA |
Häufig wird gefragt, ob Gesellschaften in Freihandelszonen ausgenommen sind. Das sind sie nicht. Mainland- und Freizonengesellschaften unterliegen dem Bundesrecht; in DIFC und ADGM setzen die eigenen Regulierer dieselben Bundesstandards über ihre Regelwerke durch. Steuerliche Behandlung und AML-Pflichten sind zwei getrennte Themen: Wer die Null-Prozent-Körperschaftsteuer nutzen will, muss zusätzlich die Voraussetzungen der qualifizierten Freizonenperson (QFZP) erfüllen.
Ein prüfungsfestes Programm ruht auf zehn Bausteinen. Jeder davon muss bei einer Aufsichtsprüfung mit Unterlagen belegt werden können.
Eine zahlenmäßige Meldefrist kennt das Gesetz nicht. Die Verordnung verlangt die Meldung „unverzüglich und ohne Verzögerung“, und zwar ausschließlich über das elektronische System goAML. Eine in gutem Glauben abgegebene Meldung schützt das Unternehmen vor Haftung wegen Verletzung der Verschwiegenheit. Wie eine Prüfung Schritt für Schritt abläuft, behandelt der Beitrag zum AML-Compliance-Prüfungsverfahren.
| Pflicht | Maßstab |
|---|---|
| Sorgfaltsschwelle bei Gelegenheitstransaktionen | 55.000 AED |
| Sorgfaltsschwelle bei Überweisungen | 3.500 AED |
| Aufbewahrungsfrist | Mindestens 5 Jahre |
| Meldung einer UBO-Änderung | Innerhalb von 15 Arbeitstagen |
| Aussetzung einer Transaktion durch die FIU | 10 Arbeitstage |
| Einfrieren von Geldern durch die FIU | 30 Tage |
Nein. Die Vereinigten Arabischen Emirate wurden im März 2022 von der Financial Action Task Force unter verschärfte Beobachtung gestellt und am 23. Februar 2024 nach umfassenden Rechts- und Aufsichtsreformen wieder von der Liste genommen. Die auf der FATF-Plenarsitzung im Juni 2026 veröffentlichte Liste führt die VAE nicht auf. Auch auf der am 9. Januar 2026 aktualisierten Liste der Hochrisiko-Drittländer der Europäischen Kommission stehen die Emirate nicht.
Der Druck hat dennoch nicht nachgelassen. Im Juni 2026 fand der Vor-Ort-Besuch der fünften FATF-Prüfrunde in den VAE statt. Dass das Dekretgesetz 10/2025 kurz zuvor erlassen wurde, ist kein Zufall: Die aufsichtsrechtlichen Erwartungen sind spürbar gestiegen.
Sanktionen bleiben nicht auf dem Papier. Im ersten Halbjahr 2025 stellte das Wirtschafts- und Tourismusministerium bei DNFBPs 1.063 Verstöße fest und verhängte Verwaltungsbußgelder von mehr als 42 Millionen AED, größtenteils gegen Edelmetallhändler und Immobilienmakler. Im Juni 2026 belegte die Zentralbank die Niederlassung einer ausländischen Bank mit 20 Millionen AED.
Im April 2026 veröffentlichte die Zentralbank ein aktualisiertes AML/CFT/CPF-Leitlinienpaket für lizenzierte Finanzinstitute und registrierte Hawala-Anbieter. Es behandelt Proliferationsfinanzierung, handelsbasierte Geldwäsche, Korrespondenzbankgeschäfte, Kundensorgfalt und rollenbasierte Schulungen. Die Einhaltung dieser Leitlinien wird bei Prüfungen als eigener Punkt bewertet.
Die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten werden bei Lizenzerteilung im Register hinterlegt. Spätere Änderungen der Beteiligungsstruktur sind innerhalb von 15 Arbeitstagen nachzuführen; Inhaberaktien sind verboten. Unrichtige oder unvollständige Angaben ziehen ein eigenes Bußgeld nach sich.
Unvollständige Nachweise zur Mittelherkunft sind der häufigste Ablehnungsgrund bei Firmenkonten. Vermögensherkunft der Gesellschafter, Geschäftsmodell, erwartetes Transaktionsvolumen und Gegenparteiländer sollten vorab dokumentiert sein. Ein vorbereitetes Dossier verkürzt das Verfahren um Wochen und ist entscheidend, wenn Sie ein Offshore-Bankkonto in Dubai eröffnen.
Eine praktikable Reihenfolge für die ersten drei Monate nach der Lizenz: in den ersten 30 Tagen Compliance-Beauftragten bestellen und goAML-Registrierung abschließen; zwischen Tag 31 und 60 die Risikobewertung schreiben und das Richtlinienpaket freigeben lassen; zwischen Tag 61 und 90 Kundenakten auf KYC-Standard bringen, ein Screening-Werkzeug in Betrieb nehmen und die erste Mitarbeiterschulung dokumentieren. Eine saubere Buchführung trägt diesen Fahrplan — deshalb gehören Buchhaltungsdienstleistungen in Dubai von Beginn an dazu.
Geldwäschebekämpfung in Dubai ist keine Papierrichtlinie mehr, sondern ein überwachtes und sanktioniertes System. Das Dekretgesetz 10/2025 hat die Strafen erhöht, die Haftung auf einzelne Geschäftsführer ausgeweitet und den Schutz der Verjährung beseitigt. Ein sauber aufgesetztes Compliance-Programm senkt sowohl das rechtliche Risiko als auch die Reibung in Bankbeziehungen spürbar. Diese Architektur zugleich mit der Gründung eines Unternehmens in Dubai aufzubauen, kostet deutlich weniger als eine spätere Nachrüstung.
Für eine rechtskonforme Unternehmensstruktur in Dubai oder eine AML-Beratung können Sie ein kostenloses Angebot und eine Beratung anfordern.
Das Bundesdekretgesetz Nr. 10 von 2025 hat die Strafobergrenzen angehoben und die Haftung auf einzelne Geschäftsführer ausgeweitet. Für Mainland-, Freizonen- sowie DIFC- und ADGM-Gesellschaften werden goAML-Registrierung, Kundensorgfalt, UBO-Meldung und die fünfjährige Aufbewahrung bei Prüfungen jeweils gesondert belegt.
Für ein Unternehmen am Anfang seines Compliance-Programms ist die Reihenfolge klar: einen fachkundigen Compliance-Beauftragten bestellen, die goAML-Registrierung abschließen und die unternehmensweite Risikobewertung schriftlich festhalten. Diese drei Schritte beantworten den Großteil der Fragen einer Aufsichtsprüfung.
Maßgeblich ist in Dubai und den gesamten VAE das Bundesdekretgesetz Nr. 10 von 2025, in Kraft seit dem 14. Oktober 2025. Es hat das Bundesdekretgesetz Nr. 20 von 2018 vollständig aufgehoben. Die Verfahren regelt der Kabinettsbeschluss Nr. 134 von 2025, anwendbar seit dem 14. Dezember 2025.
Für natürliche Personen sieht Artikel 26 ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 100.000 bis 5.000.000 AED vor. In qualifizierten Fällen kommen zeitige Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 1.000.000 bis 10.000.000 AED in Betracht.
Juristische Personen zahlen nach Artikel 27 zwischen 5.000.000 und 100.000.000 AED; zusätzlich sind Untersagung der Tätigkeit oder Auflösung möglich. Verwaltungsverstöße werden je Verstoß mit 10.000 bis 5.000.000 AED geahndet.
Nein. Die VAE standen ab März 2022 unter verschärfter Beobachtung und wurden am 23. Februar 2024 nach umfassenden Reformen von der Liste genommen. Weder die FATF-Liste vom Juni 2026 noch die EU-Liste der Hochrisiko-Drittländer führt die Emirate auf.
Finanzinstitute sowie bestimmte nichtfinanzielle Unternehmen und Berufe (DNFBPs) müssen sich auf der Plattform goAML der Financial Intelligence Unit registrieren. Dazu zählen Immobilienmakler, Edelmetallhändler, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensdienstleister und Anwälte.
Eine Befreiung gibt es nicht. Mainland- und Freizonengesellschaften unterliegen unmittelbar dem Bundesrecht; in DIFC und ADGM gelten dieselben Standards über die Regelwerke von DFSA und FSRA.
Das Gesetz nennt keine Zahl. Die Ausführungsverordnung verlangt die Meldung unverzüglich und ohne Verzögerung, und zwar ausschließlich über goAML. Eine in gutem Glauben erstattete Meldung schließt die Haftung wegen Verletzung der Verschwiegenheit aus.
Transaktions- und Kundenunterlagen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren, gerechnet ab Abschluss der Transaktion oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, je nachdem, welches Ereignis später eintritt.
Die UBO-Angaben werden bei Lizenzerteilung im Register hinterlegt; Änderungen sind innerhalb von 15 Arbeitstagen nachzuführen. Inhaberaktien sind verboten. Eine falsche oder unvollständige Angabe zieht nach Artikel 35 ein Bußgeld von mindestens 20.000 AED nach sich.
Ja. Das Bundesdekretgesetz Nr. 10 von 2025 hat den Vortatenkatalog neu gefasst und Steuerhinterziehung einbezogen. Steuerliche Unregelmäßigkeiten können damit ein Geldwäscheverfahren auslösen.
Immobilienmakler, Händler mit Edelmetallen und Edelsteinen, unabhängige Buchhalter und Wirtschaftsprüfer, Unternehmens- und Treuhanddienstleister sowie Anwälte und Notare gelten als DNFBP. Die Aufsicht liegt beim Wirtschafts- und Tourismusministerium und beim Justizministerium.
Ja. Wird ein Ausländer wegen Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, ordnet das Urteil nach Artikel 36 zugleich die Abschiebung an. Hinzu kommen können Einziehung, Reiseverbote und Lizenzentzug.
Antragsformular einreichen
Füllen Sie das Formular aus, um Ihre Serviceanfragen einzureichen.Antragsformular einreichen