Gründung eines Kryptounternehmens in Dubai

Die 8 VARA-lizenzierten Aktivitäten, Antrags- und Aufsichtsgebühren, Mindestkapital je Aktivität, die beiden Antragsstufen und das Steuerbild 2026 für Virtual-Asset-Unternehmen.
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Krypto-Lizenz in Dubai beantragen: VARA-Kategorien, Gebühren und Kapital

Dubai war die erste Stadt weltweit mit einer eigenständigen Aufsichtsbehörde ausschließlich für virtuelle Vermögenswerte. Damit ist die Frage geklärt, an der Krypto-Gründer am häufigsten scheitern: welche Tätigkeit welche Erlaubnis erfordert. Im Folgenden finden sich die VARA-Lizenzkategorien, die offiziellen Gebühren- und Kapitalschwellen, die beiden Antragsstufen, die steuerliche Lage und die Fehler, die Anträge am häufigsten aufhalten.

Inhaltsverzeichnis

Warum Dubai Krypto-Unternehmen anzieht

Was Krypto-Firmen nach Dubai zieht, ist nicht allein der Steuersatz. Entscheidend ist, vorab zu wissen, welche Regeln für die eigene Tätigkeit gelten. Ein Team, das eine Handelsplattform betreibt, und ein Team, das Verwahrung anbietet, treffen auf unterschiedliche Kapitalschwellen und unterschiedliche Aufsichtspflichten — und beide können diese Schwellen vor der Antragstellung einsehen.

Regulatorische Klarheit und institutionelles Vertrauen

Die Zuordnung einer Tätigkeit zu einer offiziellen Kategorie erleichtert nicht nur den Umgang mit der Aufsicht. Die Lizenzkategorie ist zur Standardfrage in Investorengesprächen, in Verträgen mit Firmenkunden und vor allem bei der Eröffnung eines Geschäftskontos geworden. Die Schwierigkeiten unlizenzierter Strukturen im Firmenkundengeschäft zählen zu den am häufigsten genannten operativen Hürden der Region.

Steuerliche Lage und Dichte des Ökosystems

Keine Einkommensteuer, null Körperschaftsteuer auf Gewinne bis 375.000 AED und die Dichte durch Börsen, Fonds und Infrastrukturanbieter, die ihre Regionalzentralen nach Dubai verlegen — zusammen ergibt das eine starke Sogwirkung. Das Krypto- und Blockchain-Ökosystem des DMCC umfasst nach eigenen Angaben über 650 Unternehmen; rechnet man Mainland-Strukturen außerhalb der Freizonen und Fondsvehikel auf DIFC-Seite hinzu, ist die Suche nach Dienstleistern, Anwälten und technischem Personal deutlich einfacher als in konkurrierenden Standorten.

Was ist die VARA und wie funktioniert Dubais Krypto-Lizenzregime?

Die VARA (Virtual Assets Regulatory Authority) wurde 2022 gegründet und reguliert Virtual-Asset-Aktivitäten in Dubai. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst ganz Dubai mit Ausnahme des DIFC, wo die DFSA zuständig ist. Jedes Unternehmen mit gewerblicher Krypto-Tätigkeit in Dubai benötigt die zur Tätigkeit passende VARA-Lizenz oder muss belegen, dass es außerhalb des Anwendungsbereichs liegt.

Welche Aufsicht gilt wo?

Hier entsteht die Verwirrung am häufigsten: Eine Gewerbelizenz der Freizone und eine VARA-Lizenz sind nicht dasselbe. Eine Handelslizenz von DMCC, DWTC oder einer vergleichbaren Zone begründet die Rechtsperson; sie verleiht keine Befugnis zur Ausübung regulierter Virtual-Asset-Tätigkeit. Diese Befugnis kommt aus einem gesonderten VARA-Antrag. Beide Ebenen als einen einzigen Kostenposten zu behandeln, gehört zu den häufigsten Fehlern in der Budgetplanung.

Was sich mit Rulebook 2.0 geändert hat

Am 19. Mai 2025 veröffentlichte die VARA aktualisierte Regelwerke für alle acht Aktivitäten mit einer Übergangsfrist von 30 Tagen. Die Kontrollen für Margin-Handel wurden verschärft, Definitionen zu Collateral-Wallet-Vereinbarungen präzisiert und Compliance-Standards über die Aktivitäten hinweg angeglichen. 2026 verlagerte sich der Schwerpunkt der Aufsicht von neuer Gesetzgebung hin zur Durchsetzung bestehender Regeln: Leitlinien zur AML/CFT-Risikobewertung, ein Rundschreiben zur Umsetzung der Travel Rule und Vorgaben zur Klassifizierung qualifizierter Anleger fallen in diesen Zeitraum.

Die 8 VARA-lizenzierten Virtual-Asset-Aktivitäten

AktivitätskategorieUmfang
Beratung (Advisory)Beratung zu Investitionen in virtuelle Vermögenswerte
Broker-DealerVermittlung von Kauf und Verkauf sowie Orderweiterleitung
Verwahrung (Custody)Sichere Verwahrung und Kontrolle von Kundenvermögen
Börse (Exchange)Betrieb einer Handelsplattform für virtuelle Vermögenswerte
Verleih und AufnahmeLending- und Borrowing-Dienstleistungen
Verwaltung und InvestmentPortfolioverwaltung und Anlagedienstleistungen
Transfer und AbwicklungTransfer virtueller Vermögenswerte und Zahlungsabwicklung
Emission (Kategorie 1)Emissionen virtueller Vermögenswerte der Kategorie 1

Unterschied zwischen Emission der Kategorie 1 und Kategorie 2

Die Unterscheidung ist wesentlich. Die Emission der Kategorie 1 erscheint im Gebührenverzeichnis als eigenständig lizenzpflichtige Tätigkeit. Die Emission der Kategorie 2 ist nicht lizenzpflichtig, sondern läuft über ein gesondertes Genehmigungsverfahren. Die Einreichung eines Whitepapers wird in beiden Fällen separat berechnet: 5.000 AED für die Einreichung und bis zu 50.000 AED für die Prüfung. Referenzwertbasierte virtuelle Vermögenswerte bilden keine neunte Kategorie; sie sind im Anhang des Emissions-Regelwerks geregelt.

Benötigen Eigenhändler eine Lizenz?

Strukturen, die ausschließlich mit eigenen Vermögenswerten handeln und keine Kundengelder halten, erhalten statt einer Vollizenz eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der VARA zum Preis von 1.000 AED jährlich. Eine Schwelle wird dabei leicht übersehen: Eigenhandelsstrukturen mit einem kumulierten 30-Tage-Volumen von über 250 Millionen US-Dollar müssen sich bei der VARA registrieren und unterliegen der Aufsicht. Mit einem Rundschreiben vom 31. Juli 2025 zu den Anforderungen an Lizenzcodes hat die VARA deutlich gemacht, dass dieser Bereich aktiv überwacht wird.

Schritte zur Gründung eines Krypto-Unternehmens in Dubai

  1. Aktivitätskategorie festlegen: Bestimmen Sie die exakte VARA-Definition für Ihre Dienstleistung. Jeder weitere Kostenposten folgt daraus.
  2. Struktur wählen: Mainland oder Freizone; im Krypto-Ökosystem stehen Zentren wie das DMCC im Vordergrund.
  3. Gründungsgenehmigung einholen: Die erste Stufe umfasst Geschäftsmodell, Beteiligungsstruktur und wirtschaftlich Berechtigte.
  4. Gründung und Büro abschließen: Handelslizenz, physisches Büro und Besetzung der Schlüsselpositionen.
  5. Zur Volllizenz übergehen: AML/CFT-Programm, Meldewesen und Prüfpflichten treten in Kraft.

Krypto-Unternehmen in Dubai gründen — 5 Schritte

01VARA-Aktivitätskategorie bestimmen
02Mainland- oder Freizonenstruktur wählen
03Gründungsgenehmigung einholen und erste Gebührenrate zahlen
04Gründung, Büro und Schlüsselpositionen abschließen
05Volllizenz erhalten, AML/CFT und Meldewesen betreiben

Stufe 1 — Gründungsgenehmigung (Approval to Incorporate)

Die erste Stufe ist eine Vorabgenehmigung, die die Gründung der Gesellschaft erlaubt. Etwa die Hälfte der Antragsgebühr wird hier im Voraus fällig. Entscheidend: Eine erteilte Gründungsgenehmigung berechtigt nicht zur Aufnahme der Virtual-Asset-Tätigkeit. In dieser Phase dürfen keine Kunden aufgenommen, keine Plattform gestartet und keine Dienstleistung beworben werden.

Stufe 2 — Vollständige VASP-Lizenz

In der zweiten Stufe wird die Einhaltung von vier verbindlichen Regelwerken dokumentiert: Gesellschaft, Compliance und Risikomanagement, Technologie und Information sowie Marktverhalten. Die Besetzung der Schlüsselpositionen — Compliance-Beauftragter, MLRO und Geschäftsführer — wird hier abgeschlossen; jede benannte Person durchläuft eine Eignungsprüfung.

Vorzubereitende Unterlagen

  • Gesellschaftsvertrag, Beteiligungsstruktur und Erklärungen zu den wirtschaftlich Berechtigten
  • Handelslizenz und Büromietvertrag
  • Regulatorischer Geschäftsplan und Finanzprognosen
  • AML/CFT-Richtlinien, Sanktionsscreening-Verfahren und Travel-Rule-Umsetzungsplan
  • Cybersicherheitsrichtlinie und Dokumentation der Technologiearchitektur
  • Bestellungsschreiben, Lebensläufe und Fachzertifikate der Schlüsselpersonen
  • Herkunftsnachweis der Mittel, Abwicklungs- und Nachfolgeplan
  • Berufshaftpflichtversicherung

Krypto-Lizenz Dubai Kosten: VARA-Gebühren und Kapitalanforderungen

Die Antwort auf die Kostenfrage ist keine einzelne Zahl, sondern die Summe dreier voneinander unabhängiger Posten. Aufsichtsgebühren, Mindestgrundkapital und Liquiditätstest werden getrennt berechnet.

Die drei Ebenen der Gesamtkosten

Ebene 1 — Aufsichtsgebühren
Antrag 40.000–100.000 AED · Jährliche Aufsicht 80.000–200.000 AED
Ebene 2 — Kapital und Liquidität
Grundkapital 100.000–1.500.000 AED · Nettoliquidität: 1,2-fache Monatskosten
Ebene 3 — Betriebskosten
Handelslizenz · Büro · Compliance-Beauftragter und MLRO · Versicherung · Prüfung

Antrags- und jährliche Aufsichtsgebühren

AktivitätAntragsgebührJährliche Aufsichtsgebühr
Beratung40.000 AED80.000 AED
Transfer und Abwicklung40.000 AED80.000 AED
Broker-Dealer100.000 AED200.000 AED
Verwahrung100.000 AED200.000 AED
Börse100.000 AED200.000 AED
Verleih und Aufnahme100.000 AED200.000 AED
Verwaltung und Investment100.000 AED200.000 AED
Emission (Kategorie 1)100.000 AED200.000 AED

Weitere veröffentlichte Posten: Unbedenklichkeitsbescheinigung für Eigenhandel 1.000 AED jährlich, Lizenzänderung 500 AED, Lizenzrücknahme 10.000 AED, Rechtsgutachten bis zu 4.000 AED. Werden mehrere Aktivitäten ausgeübt, fällt für jede Kategorie über die erste hinaus eine Erweiterungsgebühr an. Die jährliche Aufsichtsgebühr ist eine Untergrenze, keine Obergrenze — die VARA kann risikobasierte Zusatzgebühren erheben.

Mindestgrundkapital und Nettoliquidität

Die Kapitalanforderung ist kein fester Betrag. Sie ist eine Schwelle, die mit einem Prozentsatz der festen jährlichen Gemeinkosten verglichen wird; maßgeblich ist der höhere Wert. Ob Verwahrung Teil der Struktur ist, verändert den Prozentsatz unmittelbar.

AktivitätMindestgrundkapital
Beratung100.000 AED
Verwaltung und Investment280.000 AED oder 15 % der Gemeinkosten (mit Verwahrung 500.000 AED / 25 %)
Broker-Dealer400.000 AED oder 15 % (mit Verwahrung 600.000 AED / 25 %)
Transfer und Abwicklung500.000 AED oder 25 % der Gemeinkosten
Verleih und Aufnahme500.000 AED oder 25 % der Gemeinkosten
Verwahrung600.000 AED oder 25 % der Gemeinkosten
Börse800.000 AED oder 15 % (mit Verwahrung 1.500.000 AED / 25 %)

Neben dem Kapital steht ein Liquiditätstest: Die Nettoliquidität muss mindestens dem 1,2-Fachen der monatlichen Betriebskosten entsprechen. Die beiden Anforderungen ersetzen einander nicht, sondern gelten nebeneinander. Strukturen mit Verwahrung müssen zusätzlich Reservewerte in Höhe der vollständigen Kundenverbindlichkeiten halten.

Weitere Budgetposten

Die Aufsichtsgebühren sind nur ein Teil der Gesamtkosten. Gewerbelizenz in Freizone oder Mainland, Büromiete, Gehälter für Compliance-Beauftragten und MLRO, Prämien der Berufshaftpflicht, unabhängige Prüfung und Rechtsberatung machen einen erheblichen Anteil des Budgets im ersten Jahr aus. Auch die Zeichnung der Versicherungspolice ist ein Prozess, der vor der Antragstellung abgeschlossen sein sollte.

Hinweis: VARA-Gebühren und Kapitalanforderungen variieren je nach Aktivitätskategorie und können aktualisiert werden. Die Zahlen sollten vor der Antragstellung anhand der offiziellen VARA-Verzeichnisse geprüft werden.

Wie lange dauert die VARA-Lizenzierung?

Die VARA veröffentlicht keine offizielle Dauer für das zweistufige Verfahren. Kursierende Angaben — drei Monate, zwölf Monate — stammen von Beratern und Kanzleien, nicht von der Aufsicht, und unterscheiden sich je nach Geschäftsmodell erheblich. Maßgeblich sind tatsächlich die Komplexität der Aktivitätskategorie, die Qualität des regulatorischen Geschäftsplans, das Tempo der Eignungsprüfung der Schlüsselpersonen und der Dokumentationsgrad der Technologiearchitektur. Offiziell festgelegt sind allein die zwölfmonatige Gültigkeit einer Legacy Operating Permit und die Vorankündigung von 90 Tagen bei der Lizenzverlängerung.

Besteuerung von Krypto-Unternehmen 2026

PositionSatz / Status
Körperschaftsteuer (Gewinn bis 375.000 AED)0 %
Körperschaftsteuer (über 375.000 AED)9 %
Nationale Mindeststeuer (DMTT)15 % — für multinationale Gruppen mit konsolidiertem Umsatz ab 750 Mio. EUR
Erleichterung für KleinunternehmenUmsatz bis 3.000.000 AED, verlängert bis 31. Dezember 2029
EinkommensteuerKeine
Mehrwertsteuer5 % — Übertragung und Umwandlung virtueller Vermögenswerte sind befreit

Mehrwertsteuerbefreiung für virtuelle Vermögenswerte

Eine zum 15. November 2024 in Kraft getretene Änderung der Durchführungsverordnung zur Mehrwertsteuer hat die Eigentumsübertragung und die Umwandlung virtueller Vermögenswerte in die Befreiung einbezogen. Für Übertragung und Umwandlung wirkt die Befreiung rückwirkend zum 1. Januar 2018; ob Verwahrung und Verwaltung dieselbe Rückwirkung genießen, ist offen, und entgeltliche Verwahrung bedarf einer gesonderten Beurteilung. Die Steuerbehörde hat zudem die Methode zur Umrechnung digitaler Währungswerte in Dirham festgelegt: der Durchschnitt dreier aus einer genehmigten Liste gewählter Plattformen zum Transaktionszeitpunkt, wobei dieselben drei Plattformen für das Kalenderjahr beibehalten werden.

Gilt der Freizonenstatus auch für Krypto-Unternehmen?

Hier ist Vorsicht geboten. Der Status als Qualifying Free Zone Person gewährt berechtigten Gesellschaften 0 % auf qualifizierende Einkünfte. Der aktuelle Ministerialerlass zu qualifizierenden Tätigkeiten führt Virtual-Asset-Aktivitäten nicht auf. Die Annahme, ein Krypto-Unternehmen in der Freizone profitiere automatisch vom Nullsatz, trägt daher nicht; die Beurteilung muss je Einkunftsart und einzelfallbezogen erfolgen. Zusätzlich gilt die Geringfügigkeitsgrenze: nicht qualifizierende Einnahmen dürfen den niedrigeren Wert aus 5 % des Gesamtumsatzes oder 5.000.000 AED nicht überschreiten.

Steuerliche Berührungspunkte mit Deutschland

Für Gründer mit bisherigem Wohnsitz in Deutschland entscheidet sich die steuerliche Wirkung nicht in Dubai, sondern an der Frage, ob und wie die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet. Relevante Prüfpunkte sind unter anderem die Wegzugsbesteuerung bei wesentlichen Beteiligungen, die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach dem Außensteuergesetz, die Behandlung im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen sowie der Nachweis der Ansässigkeit in den VAE. Diese Punkte sind einzelfallabhängig und sollten vor der Gründung mit einem in Deutschland zugelassenen Steuerberater geklärt werden — die hier dargestellten Angaben ersetzen keine steuerliche Beratung.

VARA, DIFC, ADGM und Innovation City im Vergleich

Im Mainland und in den Freizonen Dubais gilt die VARA, innerhalb des Finanzzentrums DIFC das DFSA-Regime. Operative Krypto-Geschäfte — Börse, Verwahrung, Vermittlung — laufen überwiegend über eine VARA-Lizenz, während institutionelle Fondsstrukturen und Derivate sich auf der DIFC-Seite konzentrieren.

Auf DIFC-Seite gab es Anfang 2026 eine wesentliche Änderung: Die zuvor veröffentlichte Liste anerkannter Krypto-Token der DFSA wurde abgeschafft. Firmen bewerten jeden Token nun selbst anhand der DFSA-Kriterien, begründet und dokumentiert. In Abu Dhabi halten ADGM und FSRA am Modell akzeptierter virtueller Vermögenswerte fest; Privacy-Token und algorithmische Stablecoins sind ausdrücklich untersagt.

Die für Web3- und Digital-Asset-Vorhaben häufig genannte RAK Digital Assets Oasis firmiert seit September 2025 unter dem Namen Innovation City. Der oft übersehene Punkt: Innovation City ist eine kommerzielle Freizone, keine Finanzaufsicht. Tätigkeiten, die in einen regulatorischen Zuständigkeitsbereich fallen, benötigen zusätzlich die Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Strukturwahl richtet sich daher nicht allein nach den Gründungsgebühren, sondern nach Zielkundschaft, Tätigkeitsdefinition und Bankzugang. Zur Abwägung zwischen Mainland und Freizone bietet der Vergleich Mainland und Freizone die Einzelheiten.

VARA-Marketingregeln für Krypto-Werbung

Ein Pflichtenbereich, den die meisten konkurrierenden Inhalte auslassen. Die VARA-Regelung zum Marketing virtueller Vermögenswerte trat am 1. Oktober 2024 in Kraft und gilt in ganz Dubai mit Ausnahme des DIFC. Unlizenzierte Unternehmen dürfen virtuelle Vermögenswerte nicht bewerben; das Marketing anonymitätsfördernder Krypto-Werte ist gesondert untersagt. Jedes Material muss einen deutlichen Risikohinweis enthalten und Nutzen und Risiko ausgewogen darstellen.

Auch aus dem Ausland nach Dubai gerichtete Werbung fällt in den Anwendungsbereich. Preisangaben in AED, VAE-Bildmotive oder die Zusammenarbeit mit lokalen Content-Erstellern können dazu führen, dass eine Kampagne als auf die VAE ausgerichtet gilt. Aufzeichnungen sind acht Jahre aufzubewahren, und Bußgelder können bis zu 10.000.000 AED erreichen. Content-Ersteller fallen nicht unter die für Journalisten geltende Ausnahme.

Warum Anträge abgelehnt werden oder sich verzögern

  • Unscharf definierter Tätigkeitsumfang: Häufigste Verzögerungsursache. Eine falsche Kategoriewahl setzt den Antrag zurück auf Anfang.
  • Schwacher regulatorischer Geschäftsplan: Erlösmodell, Kundensegment und Risikobereitschaft müssen zusammenpassen.
  • Widersprüchliche interne Darstellung: Wenn Investorenpräsentation, Geschäftsplan und Compliance-Rahmen unterschiedliche Geschäftsmodelle beschreiben, schwächt das die Akte.
  • AML-Richtlinien von der Stange: Nicht auf die Tätigkeit zugeschnittene Standardtexte lösen unmittelbar Nachfragen aus.
  • Fehlende Travel-Rule-Bereitschaft: Die technische Umsetzung des Informationsaustauschs bei Transfers ist zu dokumentieren.
  • Unvollständige Unterlagen der Schlüsselpersonen: Die Eignungsprüfung von MLRO und Compliance-Beauftragtem verlängert das Verfahren.
  • Nicht erläuterte Technologiearchitektur: Wallet-Struktur, Schlüsselverwaltung und Nachweise von Penetrationstests werden angefordert.

Der richtige Start für Ihr Krypto-Vorhaben in Dubai

Kosten und Dauer hängen vor allem an der richtigen Wahl der Lizenzkategorie. Steht die Kategorie fest, stehen auch Gebühren, Kapital, Personal und Unterlagenliste fest; bleibt sie unscharf, wird jeder Posten zur Schätzung. Die Tätigkeitsdefinition schon vor Zusammenstellung der Akte in Aufsichtssprache zu formulieren, verkürzt alle folgenden Schritte.

Einzelheiten zur Antragstellung finden sich im Leitfaden zur Kryptolizenz in Dubai; zum Standortvergleich hilft die Analyse der kryptofreundlichsten Länder. Für Buchhaltung und Steuerpflichten nach der Gründung siehe Dubai Buchhaltung Dienstleistungen, für das Firmenkonto Eröffnung eines Bankkontos in Dubai. Für die Gründung von Anfang bis Ende fordern Sie ein kostenloses Angebot an.

Quellen

  • VARA — Lizenzierte Aktivitäten und Regelwerke (vara.ae, rulebooks.vara.ae)
  • VARA — Schedule 2: Aufsichts- und Zulassungsgebühren
  • VARA — Company Rulebook, Teil VI (Kapital- und Liquiditätsanforderungen)
  • VARA — Regelung zum Marketing virtueller Vermögenswerte (2024)
  • VAE-Regierungsportal — Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer (u.ae)
  • VAE-Finanzministerium — Mindeststeuer und qualifizierende Tätigkeiten (mof.gov.ae)
  • DFSA — Aktualisierte Regeln zur Regulierung von Krypto-Token (dfsa.ae)
  • ADGM/FSRA — Regulatorischer Rahmen für digitale Vermögenswerte (adgm.com)

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Ja. Dubai reguliert Virtual-Asset-Aktivitäten über die VARA mit einem klaren Lizenzregime; mit der passenden Kategorienlizenz ist der Betrieb vollständig legal.

Beratung, Broker-Dealer, Verwahrung, Börse, Verleih und Aufnahme, Verwaltung und Investment, Transfer und Abwicklung sowie die Emission der Kategorie 1 sind lizenzpflichtig.

Die Antragsgebühr beträgt 40.000 AED für Beratung sowie Transfer und Abwicklung und 100.000 AED für die übrigen sechs Aktivitäten. Die jährliche Aufsichtsgebühr liegt bei 80.000 bzw. 200.000 AED.

Für Beratung 100.000 AED. Bei anderen Aktivitäten gilt der höhere Wert aus festem Betrag oder einem Prozentsatz der jährlichen Gemeinkosten; für Börsen mit Verwahrung bis zu 1.500.000 AED.

Die VARA veröffentlicht keine offizielle Dauer für das zweistufige Verfahren. Maßgeblich sind Komplexität der Kategorie, Qualität des Geschäftsplans und die Eignungsprüfung der Schlüsselpersonen.

Es gibt keine Einkommensteuer. Unternehmensgewinne werden bis 375.000 AED mit 0 % und darüber mit 9 % besteuert. Übertragung und Umwandlung virtueller Vermögenswerte sind von der Mehrwertsteuer befreit.

Nein. Die Gewerbelizenz begründet nur die Rechtsperson; die Befugnis zur regulierten Virtual-Asset-Tätigkeit kommt aus einem gesonderten VARA-Antrag.

Gesellschaftsvertrag und UBO-Erklärungen, Handelslizenz, Büromietvertrag, regulatorischer Geschäftsplan, AML/CFT-Richtlinien, Cybersicherheitsrichtlinie, Bestellung der Schlüsselpersonen und Herkunftsnachweis der Mittel.

Operative Krypto-Dienstleistungen wie Börse, Verwahrung und Vermittlung laufen überwiegend unter der VARA, institutionelle Fonds- und Derivatestrukturen auf der DIFC-DFSA-Seite. Die Wahl folgt dem Geschäftsmodell.

Strukturen, die nur mit eigenen Vermögenswerten handeln, erhalten statt einer Lizenz eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ab einem kumulierten 30-Tage-Volumen von 250 Mio. US-Dollar ist die Registrierung bei der VARA Pflicht.

Verfasst von Internationaler Finanz- und Unternehmensberater · ·

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