Hinzufügen oder Entfernen eines Gesellschafters zu einer Gesellschaft in Dubai

Die Änderung der Gesellschafterstruktur einer Gesellschaft in Dubai erfordert die Änderung des Gesellschaftsvertrags, die notarielle Beurkundung und die Eintragung im Handelsregister. Rechtsgrundlage, Ablauf, amtliche Gebühren und Meldepflichten nach der Übertragung werden nachfolgend nach geltendem VAE-Recht dargestellt.
Rufen Sie uns an

Für detaillierte Informationen +90 542 381 3868'Anruf

Die Änderung der Gesellschafterstruktur einer Gesellschaft in Dubai ist mit einer privatschriftlichen Vereinbarung nicht abgeschlossen. Nach dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate ist die Anteilsübertragung ein gestuftes Verfahren aus Änderung des Gesellschaftsvertrags (MOA), notarieller Beurkundung und Eintragung im Handelsregister. Die Aufnahme eines Gesellschafters und das Ausscheiden eines Gesellschafters beruhen auf demselben Rechtsinstitut: der Anteilsübertragung.

Nachfolgend werden Rechtsgrundlage, Ablauf, erforderliche Unterlagen, amtliche Gebühren und die nach der Übertragung entstehenden Meldepflichten für Mainland-Gesellschaften (DET) und Freezone-Gesellschaften dargestellt.

Inhaltsverzeichnis

1. Gesellschafter aufnehmen oder ausscheiden lassen: die Grundlagen

2. Rechtsgrundlagen der Anteilsübertragung

3. Mainland (DET) oder Freezone

4. Gesellschafter aufnehmen: Schritt für Schritt

5. Gesellschafter ausscheiden lassen

6. Erforderliche Unterlagen

7. Gesellschafterwechsel in der Freezone und Gebühren

8. Kosten und amtliche Gebühren

9. Wie lange dauert das Verfahren?

10. Steuerliche Folgen

11. Meldepflichten nach der Übertragung

12. Typische Fehler im Verfahren

13. Quellen

Gesellschafter aufnehmen oder ausscheiden lassen: die Grundlagen

Die Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine Dubai-LLC und der Austritt eines bestehenden Gesellschafters sind zwei Richtungen desselben Vorgangs: der Übertragung von Geschäftsanteilen.

In beiden Fällen sind die Änderung des Gesellschaftsvertrags und die Aktualisierung der Gesellschafterliste auf der Handelslizenz zwingend. Ist die Gesellschaft noch nicht gegründet, hilft zunächst der Beitrag zur LLC-Gründung in Dubai.

Das Verfahren im Überblick

PunktZusammenfassung
RechtsgrundlageFederal Decree-Law Nr. 32/2021 (VAE-Gesellschaftsrecht), Artikel 14, 79 und 80
Zuständige BehördeDET (Department of Economy and Tourism) im Mainland; andernfalls die jeweilige Freezone-Behörde
PflichtschrittNotariell beurkundeter Nachtrag zum MOA und Eintragung im Handelsregister
VorkaufsrechtMitgesellschafter können den Anteil innerhalb von 30 Tagen ab Anzeige an den Geschäftsführer erwerben
Meldung danachRegister der wirtschaftlich Berechtigten innerhalb von 15 Tagen aktualisieren

Rechtsgrundlagen der Anteilsübertragung

Federal Decree-Law Nr. 32/2021 und die maßgeblichen Artikel

Das VAE-Gesellschaftsrecht wurde am 20. September 2021 erlassen und trat am 2. Januar 2022 in Kraft. Für den Gesellschafterwechsel sind drei Vorschriften entscheidend:

Was die Novelle 2025 (Decree-Law Nr. 20/2025) geändert hat

Die am 1. Oktober 2025 erlassene und seit 14. Oktober 2025 geltende Novelle wirkt sich unmittelbar auf die Vertragsgestaltung aus:

Vollständiges Auslandseigentum und beschränkte Tätigkeiten

Nach Federal Decree-Law Nr. 26/2020 können ausländische Investoren Mainland-Gesellschaften vollständig halten; in Dubai fallen mehr als tausend Tätigkeiten darunter. Für die durch Kabinettsbeschluss Nr. 55/2021 bestimmten Tätigkeiten von strategischer Bedeutung gelten weiterhin zusätzliche Voraussetzungen: Sicherheit und Verteidigung, Banken, Wechselstuben und Finanzunternehmen, Versicherungen, Gelddruck, Telekommunikation, Hadsch- und Umra-Dienste, Koranzentren sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fischfallen. Außerhalb dieser Bereiche stellt die Staatsangehörigkeit eines eintretenden Gesellschafters kein Hindernis dar.

Mainland (DET) oder Freezone

KriteriumMainland (DET)Freezone
Genehmigende StelleDepartment of Economy and Tourism DubaiDie jeweilige Behörde (DMCC, IFZA, Meydan, JAFZA, DAFZA und andere)
BeurkundungZwingend; der MOA-Nachtrag wird vor dem Notary Public unterzeichnetRegelmäßig vor der Behörde; für bestimmte Vorgänge wird ein Notar verlangt
VorkaufsrechtGesetzliche Frist von 30 TagenNach der Ordnung der Freezone und den Gründungsdokumenten
WirksamkeitMit Eintragung im HandelsregisterMit Aktualisierung des Gesellschafterregisters

Für den Vergleich beider Strukturen sind der Beitrag Festland oder Freihandelszone und die Übersicht der Freihandelszonen von Dubai hilfreich.

Gesellschafter aufnehmen: Schritt für Schritt

1
MOA prüfen und
Vorkaufsrecht anzeigen
2
DET-Erstgenehmigung
und Lizenzänderung
3
Anteilskaufvertrag
und MOA-Nachtrag
4
Unterzeichnung vor
dem Notary Public
5
Gebühren zahlen und
neue Handelslizenz

Schritt 1: Gesellschaftsvertrag prüfen und Vorkaufsrecht anzeigen

Zuerst ist zu klären, ob der geltende Gesellschaftsvertrag Übertragungsbeschränkungen enthält. Das Gesetz räumt den übrigen Gesellschaftern eine Frist von 30 Tagen ein; eine ohne diese Anzeige durchgeführte Übertragung birgt ein späteres Anfechtungsrisiko. Bei Ein-Personen-Gesellschaften entfällt der Schritt.

Schritt 2: DET-Erstgenehmigung und Antrag auf Lizenzänderung

Der Dienst zur Änderung der Handelslizenz beim Department of Economy and Tourism umfasst ausdrücklich das Hinzufügen und Entfernen eines Gesellschafters. Geprüft werden dabei Tätigkeitscodes, die Staatsangehörigkeit des Eintretenden und etwaige Fachgenehmigungen.

Schritt 3: Anteilskaufvertrag und MOA-Nachtrag

Der ausführliche Kaufvertrag zwischen den Parteien und der beim Notar einzureichende Kurznachtrag sind zwei verschiedene Dokumente. Der Nachtrag wird in arabischer Sprache errichtet und hält Kaufpreis, neue Beteiligungsverhältnisse und einen etwaigen Geschäftsführerwechsel fest.

Schritt 4: Unterzeichnung vor dem Notary Public

Der MOA-Nachtrag wird von den Parteien vor dem Notary Public unterzeichnet. Ist eine Partei nicht in den VAE, ist die Vertretung durch eine ordnungsgemäß errichtete und vollständig legalisierte Vollmacht möglich.

Schritt 5: Gebühren zahlen und geänderte Handelslizenz erhalten

Die beglaubigten Unterlagen gehen an das DET zurück, die Gebühren werden entrichtet und die Handelslizenz mit der neuen Gesellschafterliste wird ausgestellt. Gegenüber Dritten wirkt die Übertragung erst mit der Eintragung.

Gesellschafter ausscheiden lassen

Austritt durch Übertragung oder Erwerb durch die Gesellschaft

In der Regel überträgt der ausscheidende Gesellschafter seine Anteile auf die verbleibenden Gesellschafter. Eine Kapitalherabsetzung oder der Erwerb eigener Anteile ist möglich, dauert wegen zusätzlicher Genehmigungen und Gläubigerschutzschritte aber länger.

Wenn ein Gesellschafter nicht unterschreibt

Das VAE-Recht kennt keine einseitige Einziehung eines Anteils. Maßgeblich sind die Streitbeilegungs- und Bewertungsklauseln des Gesellschaftsvertrags; die mit der Novelle 2025 anerkannte Drag-along-Regelung kann einen Verkauf erzwingen, sofern sie vereinbart wurde. Andernfalls entscheidet das zuständige Gericht.

Investorenvisum des ausscheidenden Gesellschafters

Ein über die Gesellschafterstellung gehaltener Aufenthaltstitel wird über die Einwanderungsakte der Gesellschaft bearbeitet. Die Voraussetzungen erläutert der Beitrag Dubai-Investorenvisum.

Erforderliche Unterlagen

BeteiligterUnterlagen
Natürliche Person (Veräußerer / Erwerber)Reisepass, gegebenenfalls Emirates ID und Aufenthaltsseite, Einreisestempel oder Visastatus, Unterschriftsprobe
In den VAE ansässige GesellschaftHandelslizenz, Gesellschaftsvertrag, Organbeschluss, Vertretungsnachweis
Ausländische GesellschaftRegisterauszüge, Gesellschafterbeschluss und Vollmacht, Apostille oder konsularische Legalisation, MOFA-Beglaubigung und beglaubigte arabische Übersetzung
GesellschaftHandelslizenz, aktueller MOA nebst Nachträgen, Gesellschafterbeschluss, gegebenenfalls NOC
TransaktionsdokumenteAnteilskaufvertrag, arabischer MOA-Nachtrag, Vorkaufsanzeige und Verzichtserklärungen

Gesellschafterwechsel in der Freezone und Gebühren

In den Freezones läuft das Verfahren über das Portal der jeweiligen Behörde, die Gebühren unterscheiden sich erheblich. Am transparentesten ist die veröffentlichte Gebührenordnung der DMCC:

Vorgang (DMCC)Amtliche Gebühr
Anteilsübertragung (je Antrag)4.515 AED
Kapitalerhöhung mit neuem Gesellschafter7.224 AED
Änderung von Name, Staatsangehörigkeit oder Adresse eines Gesellschafters2.015 AED
Eintragung einer Anteilsverpfändung4.515 AED
Knowledge- und Innovation-Dirham (je Vorgang)20 AED

Nach der Ordnung der Meydan Free Zone wird die Übertragung mit der Aktualisierung des Gesellschafterregisters wirksam; das Leitungsorgan aktualisiert es binnen zwei Werktagen, die Behörde wird binnen zehn Werktagen unterrichtet. IFZA und Meydan veröffentlichen keine Gebührenordnung für Anteilsübertragungen, sodass der aktuelle Betrag vor Einreichung bei der Behörde zu bestätigen ist.

Kosten und amtliche Gebühren

Im Mainland bestimmt die wertabhängige Nachtragsgebühr die Kosten. Nach der veröffentlichten DET-Gebührenordnung gilt:

PositionAmtlicher Betrag
DET-Grundgebühr für die Lizenzänderung500 AED
Nachtrag zum Gründungsvertrag — Kaufpreis unter 100.000 AED300 AED je Unterschrift einer Partei
Nachtrag zum Gründungsvertrag — Kaufpreis über 100.000 AED0,5 % des Werts, höchstens 15.000 AED
Sonstige Änderungen200 AED je Unterschrift einer Partei
Einreichung über ein alternatives Servicecenter500 AED je Unterschrift einer Partei
Änderung der Establishment Card — GDRFA100 AED Änderung + 50 AED Service + 10 AED Knowledge + 10 AED Innovation + 5 % MwSt.

Die amtlichen Gebühren bleiben bei kleineren Übertragungen im niedrigen vierstelligen Dirham-Bereich und sind bei größeren Transaktionen durch die Deckelung der 0,5-%-Gebühr auf 15.000 AED planbar. Übersetzung, Beglaubigung, Rechtsberatung und PRO-Leistungen kommen je nach Umfang hinzu. Marktgebühr und Beiträge der Handelskammer gehören zur jährlichen Lizenzverlängerung und nicht zur Übertragung; ihre Einrechnung verzerrt das Budget.

Wie lange dauert das Verfahren?

Steuerliche Folgen

VAE-Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 0 % auf steuerpflichtiges Einkommen bis 375.000 AED und 9 % darüber. Ist der Veräußerer eine Gesellschaft, unterliegt der Gewinn der Körperschaftsteuer; bei Vorliegen der Voraussetzungen kommt die Beteiligungsbefreiung in Betracht. Einzelheiten enthält der Beitrag zur Körperschaftssteuer in Dubai.

Freezone-Status und Kleinunternehmerentlastung

Ein Qualifying Free Zone Person profitiert für qualifizierte Einkünfte weiterhin vom Satz von 0 %. Ob der Gesellschafterwechsel diesen Status berührt, sollte vor Vertragsschluss geprüft werden. Die Kleinunternehmerentlastung gilt bis zu einem Umsatz von 3 Millionen AED und wurde im August 2026 auf Steuerzeiträume verlängert, die am oder vor dem 31. Dezember 2029 enden.

Natürliche Personen, Mehrwertsteuer und multinationale Gruppen

Die VAE erheben von natürlichen Personen weder eine gesonderte Veräußerungsgewinnsteuer noch eine Einkommensteuer; persönliche Kapitalerträge gelten nicht als Geschäftstätigkeit. Die Mehrwertsteuer beträgt 5 %, die Pflichtregistrierungsgrenze 375.000 AED und die freiwillige Grenze 187.500 AED. Für VAE-Einheiten multinationaler Gruppen mit einem weltweiten Umsatz ab 750 Millionen Euro gilt die nationale Mindestergänzungssteuer (DMTT) für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Bei in Deutschland oder Österreich ansässigen Veräußerern sind zusätzlich Wegzugs- und Hinzurechnungsbesteuerung sowie das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen; dabei unterstützt unsere Dubai Steuerberatung.

Meldepflichten nach der Übertragung

Typische Fehler im Verfahren

Ein Gesellschafterwechsel ist zugleich der richtige Zeitpunkt, Rechtsform, Tätigkeitscodes und Lizenzstruktur zu überprüfen. Zur Mainland-Variante siehe Unternehmen in Dubai Mainland gründen.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gebühren und Verfahren werden von den Behörden fortlaufend angepasst; der aktuelle Stand ist vor der Einreichung amtlich zu bestätigen.

Fachliche Begleitung beim Gesellschafterwechsel in Dubai

World Company Setup begleitet die Anteilsübertragung bei Mainland- und Freezone-Gesellschaften von Anfang bis Ende: Vorkaufsanzeige, DET-Antrag, arabischer MOA-Nachtrag, Notartermin sowie die anschließenden Meldungen zu UBO, Steuern und Bank.

Begleitung in jeder Phase Ihres Gesellschafterwechsels in Dubai

Von der Vorkaufsanzeige über den Notartermin bis zur geänderten Handelslizenz und den anschließenden Meldungen zu UBO, Steuern und Bank übernehmen wir das gesamte Verfahren für Sie.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Im Mainland kann der Vorgang bei vollständigen Unterlagen innerhalb weniger Werktage abgeschlossen werden. Ausschlaggebend für die Dauer ist die Kette aus Apostille, MOFA-Beglaubigung und beglaubigter arabischer Übersetzung für im Ausland ausgestellte Dokumente. In den Freezones richtet sich die Dauer nach dem internen Verfahren der Behörde; die Meydan-Ordnung verlangt die Aktualisierung des Gesellschafterregisters binnen zwei Werktagen.

Nach Artikel 80 des Federal Decree-Law Nr. 32/2021 können die übrigen Gesellschafter innerhalb von 30 Tagen ab Anzeige an den Geschäftsführer verlangen, den Anteil zu denselben Bedingungen zu erwerben. Eine ohne diese Anzeige durchgeführte Übertragung bleibt angreifbar. Eine einseitige Einziehung des Anteils ohne Zustimmung des Inhabers ist nicht möglich.

Ja. Artikel 14 verlangt, dass der Gesellschaftsvertrag und jede Änderung in arabischer Sprache errichtet und von der zuständigen Behörde beglaubigt werden; andernfalls ist die Änderung nichtig. Bei Mainland-Gesellschaften wird der MOA-Nachtrag daher vor dem Notary Public unterzeichnet. Wirksam gegenüber Gesellschaft und Dritten wird die Übertragung erst mit der Eintragung im Handelsregister.

Die DET-Grundgebühr für die Lizenzänderung beträgt 500 AED. Für den Nachtrag zum Gründungsvertrag fallen bei einem Kaufpreis unter 100.000 AED 300 AED je Unterschrift an, darüber 0,5 % des Werts, höchstens jedoch 15.000 AED. In den Freezones variieren die Gebühren; die DMCC veröffentlicht 4.515 AED je Antrag auf Anteilsübertragung.

Ja. Kann eine Partei nicht in den VAE anwesend sein, ist die Vertretung durch eine ordnungsgemäß errichtete und vollständig legalisierte Vollmacht möglich. Der Wortlaut muss die Übertragung der Anteile, die Unterzeichnung des MOA-Nachtrags und die Anträge bei der zuständigen Behörde ausdrücklich umfassen. Zu eng gefasste Vollmachten werden beim Notar häufig zurückgewiesen.

Änderungen der Daten des wirtschaftlich Berechtigten sind nach Kabinettsbeschluss Nr. 109/2023 innerhalb von 15 Tagen beim Registrar einzureichen. Zusätzlich werden die Körperschaftsteuer- und Mehrwertsteuerakten bei der Federal Tax Authority aktualisiert, die Establishment Card bei der GDRFA geändert und bei der Bank Zeichnungsberechtigungen sowie Sorgfaltsdaten erneuert.

Das Verfahren läuft über das Portal der jeweiligen Behörde. Eingereicht werden Organbeschluss, Übertragungsurkunde und das aktualisierte Gesellschafterregister; einzelne Zonen verlangen zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wirksam wird die Übertragung mit der Aktualisierung des Gesellschafterregisters. IFZA und Meydan veröffentlichen keine Gebührenordnung für Anteilsübertragungen, sodass der aktuelle Betrag vorab bei der Behörde zu bestätigen ist.

Verfasst von Internationaler Finanz- und Unternehmensberater · ·

Antragsformular einreichen

Füllen Sie das Formular aus, um Ihre Serviceanfragen einzureichen.Antragsformular einreichen

Jetzt anrufen

Rufen Sie uns jetzt an, um Informationen und Preise zu erhalten.Jetzt anrufen

© 2026 World Company Setup & Corporate Services