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Die Änderung der Gesellschafterstruktur einer Gesellschaft in Dubai ist mit einer privatschriftlichen Vereinbarung nicht abgeschlossen. Nach dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate ist die Anteilsübertragung ein gestuftes Verfahren aus Änderung des Gesellschaftsvertrags (MOA), notarieller Beurkundung und Eintragung im Handelsregister. Die Aufnahme eines Gesellschafters und das Ausscheiden eines Gesellschafters beruhen auf demselben Rechtsinstitut: der Anteilsübertragung.
Nachfolgend werden Rechtsgrundlage, Ablauf, erforderliche Unterlagen, amtliche Gebühren und die nach der Übertragung entstehenden Meldepflichten für Mainland-Gesellschaften (DET) und Freezone-Gesellschaften dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Gesellschafter aufnehmen oder ausscheiden lassen: die Grundlagen
2. Rechtsgrundlagen der Anteilsübertragung
3. Mainland (DET) oder Freezone
4. Gesellschafter aufnehmen: Schritt für Schritt
5. Gesellschafter ausscheiden lassen
7. Gesellschafterwechsel in der Freezone und Gebühren
8. Kosten und amtliche Gebühren
9. Wie lange dauert das Verfahren?
11. Meldepflichten nach der Übertragung
Die Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine Dubai-LLC und der Austritt eines bestehenden Gesellschafters sind zwei Richtungen desselben Vorgangs: der Übertragung von Geschäftsanteilen.
In beiden Fällen sind die Änderung des Gesellschaftsvertrags und die Aktualisierung der Gesellschafterliste auf der Handelslizenz zwingend. Ist die Gesellschaft noch nicht gegründet, hilft zunächst der Beitrag zur LLC-Gründung in Dubai.
| Punkt | Zusammenfassung |
| Rechtsgrundlage | Federal Decree-Law Nr. 32/2021 (VAE-Gesellschaftsrecht), Artikel 14, 79 und 80 |
| Zuständige Behörde | DET (Department of Economy and Tourism) im Mainland; andernfalls die jeweilige Freezone-Behörde |
| Pflichtschritt | Notariell beurkundeter Nachtrag zum MOA und Eintragung im Handelsregister |
| Vorkaufsrecht | Mitgesellschafter können den Anteil innerhalb von 30 Tagen ab Anzeige an den Geschäftsführer erwerben |
| Meldung danach | Register der wirtschaftlich Berechtigten innerhalb von 15 Tagen aktualisieren |
Das VAE-Gesellschaftsrecht wurde am 20. September 2021 erlassen und trat am 2. Januar 2022 in Kraft. Für den Gesellschafterwechsel sind drei Vorschriften entscheidend:
Die am 1. Oktober 2025 erlassene und seit 14. Oktober 2025 geltende Novelle wirkt sich unmittelbar auf die Vertragsgestaltung aus:
Nach Federal Decree-Law Nr. 26/2020 können ausländische Investoren Mainland-Gesellschaften vollständig halten; in Dubai fallen mehr als tausend Tätigkeiten darunter. Für die durch Kabinettsbeschluss Nr. 55/2021 bestimmten Tätigkeiten von strategischer Bedeutung gelten weiterhin zusätzliche Voraussetzungen: Sicherheit und Verteidigung, Banken, Wechselstuben und Finanzunternehmen, Versicherungen, Gelddruck, Telekommunikation, Hadsch- und Umra-Dienste, Koranzentren sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fischfallen. Außerhalb dieser Bereiche stellt die Staatsangehörigkeit eines eintretenden Gesellschafters kein Hindernis dar.
| Kriterium | Mainland (DET) | Freezone |
| Genehmigende Stelle | Department of Economy and Tourism Dubai | Die jeweilige Behörde (DMCC, IFZA, Meydan, JAFZA, DAFZA und andere) |
| Beurkundung | Zwingend; der MOA-Nachtrag wird vor dem Notary Public unterzeichnet | Regelmäßig vor der Behörde; für bestimmte Vorgänge wird ein Notar verlangt |
| Vorkaufsrecht | Gesetzliche Frist von 30 Tagen | Nach der Ordnung der Freezone und den Gründungsdokumenten |
| Wirksamkeit | Mit Eintragung im Handelsregister | Mit Aktualisierung des Gesellschafterregisters |
Für den Vergleich beider Strukturen sind der Beitrag Festland oder Freihandelszone und die Übersicht der Freihandelszonen von Dubai hilfreich.
| 1 MOA prüfen und Vorkaufsrecht anzeigen | 2 DET-Erstgenehmigung und Lizenzänderung | 3 Anteilskaufvertrag und MOA-Nachtrag | 4 Unterzeichnung vor dem Notary Public | 5 Gebühren zahlen und neue Handelslizenz |
Zuerst ist zu klären, ob der geltende Gesellschaftsvertrag Übertragungsbeschränkungen enthält. Das Gesetz räumt den übrigen Gesellschaftern eine Frist von 30 Tagen ein; eine ohne diese Anzeige durchgeführte Übertragung birgt ein späteres Anfechtungsrisiko. Bei Ein-Personen-Gesellschaften entfällt der Schritt.
Der Dienst zur Änderung der Handelslizenz beim Department of Economy and Tourism umfasst ausdrücklich das Hinzufügen und Entfernen eines Gesellschafters. Geprüft werden dabei Tätigkeitscodes, die Staatsangehörigkeit des Eintretenden und etwaige Fachgenehmigungen.
Der ausführliche Kaufvertrag zwischen den Parteien und der beim Notar einzureichende Kurznachtrag sind zwei verschiedene Dokumente. Der Nachtrag wird in arabischer Sprache errichtet und hält Kaufpreis, neue Beteiligungsverhältnisse und einen etwaigen Geschäftsführerwechsel fest.
Der MOA-Nachtrag wird von den Parteien vor dem Notary Public unterzeichnet. Ist eine Partei nicht in den VAE, ist die Vertretung durch eine ordnungsgemäß errichtete und vollständig legalisierte Vollmacht möglich.
Die beglaubigten Unterlagen gehen an das DET zurück, die Gebühren werden entrichtet und die Handelslizenz mit der neuen Gesellschafterliste wird ausgestellt. Gegenüber Dritten wirkt die Übertragung erst mit der Eintragung.
In der Regel überträgt der ausscheidende Gesellschafter seine Anteile auf die verbleibenden Gesellschafter. Eine Kapitalherabsetzung oder der Erwerb eigener Anteile ist möglich, dauert wegen zusätzlicher Genehmigungen und Gläubigerschutzschritte aber länger.
Das VAE-Recht kennt keine einseitige Einziehung eines Anteils. Maßgeblich sind die Streitbeilegungs- und Bewertungsklauseln des Gesellschaftsvertrags; die mit der Novelle 2025 anerkannte Drag-along-Regelung kann einen Verkauf erzwingen, sofern sie vereinbart wurde. Andernfalls entscheidet das zuständige Gericht.
Ein über die Gesellschafterstellung gehaltener Aufenthaltstitel wird über die Einwanderungsakte der Gesellschaft bearbeitet. Die Voraussetzungen erläutert der Beitrag Dubai-Investorenvisum.
| Beteiligter | Unterlagen |
| Natürliche Person (Veräußerer / Erwerber) | Reisepass, gegebenenfalls Emirates ID und Aufenthaltsseite, Einreisestempel oder Visastatus, Unterschriftsprobe |
| In den VAE ansässige Gesellschaft | Handelslizenz, Gesellschaftsvertrag, Organbeschluss, Vertretungsnachweis |
| Ausländische Gesellschaft | Registerauszüge, Gesellschafterbeschluss und Vollmacht, Apostille oder konsularische Legalisation, MOFA-Beglaubigung und beglaubigte arabische Übersetzung |
| Gesellschaft | Handelslizenz, aktueller MOA nebst Nachträgen, Gesellschafterbeschluss, gegebenenfalls NOC |
| Transaktionsdokumente | Anteilskaufvertrag, arabischer MOA-Nachtrag, Vorkaufsanzeige und Verzichtserklärungen |
In den Freezones läuft das Verfahren über das Portal der jeweiligen Behörde, die Gebühren unterscheiden sich erheblich. Am transparentesten ist die veröffentlichte Gebührenordnung der DMCC:
| Vorgang (DMCC) | Amtliche Gebühr |
| Anteilsübertragung (je Antrag) | 4.515 AED |
| Kapitalerhöhung mit neuem Gesellschafter | 7.224 AED |
| Änderung von Name, Staatsangehörigkeit oder Adresse eines Gesellschafters | 2.015 AED |
| Eintragung einer Anteilsverpfändung | 4.515 AED |
| Knowledge- und Innovation-Dirham (je Vorgang) | 20 AED |
Nach der Ordnung der Meydan Free Zone wird die Übertragung mit der Aktualisierung des Gesellschafterregisters wirksam; das Leitungsorgan aktualisiert es binnen zwei Werktagen, die Behörde wird binnen zehn Werktagen unterrichtet. IFZA und Meydan veröffentlichen keine Gebührenordnung für Anteilsübertragungen, sodass der aktuelle Betrag vor Einreichung bei der Behörde zu bestätigen ist.
Im Mainland bestimmt die wertabhängige Nachtragsgebühr die Kosten. Nach der veröffentlichten DET-Gebührenordnung gilt:
| Position | Amtlicher Betrag |
| DET-Grundgebühr für die Lizenzänderung | 500 AED |
| Nachtrag zum Gründungsvertrag — Kaufpreis unter 100.000 AED | 300 AED je Unterschrift einer Partei |
| Nachtrag zum Gründungsvertrag — Kaufpreis über 100.000 AED | 0,5 % des Werts, höchstens 15.000 AED |
| Sonstige Änderungen | 200 AED je Unterschrift einer Partei |
| Einreichung über ein alternatives Servicecenter | 500 AED je Unterschrift einer Partei |
| Änderung der Establishment Card — GDRFA | 100 AED Änderung + 50 AED Service + 10 AED Knowledge + 10 AED Innovation + 5 % MwSt. |
Die amtlichen Gebühren bleiben bei kleineren Übertragungen im niedrigen vierstelligen Dirham-Bereich und sind bei größeren Transaktionen durch die Deckelung der 0,5-%-Gebühr auf 15.000 AED planbar. Übersetzung, Beglaubigung, Rechtsberatung und PRO-Leistungen kommen je nach Umfang hinzu. Marktgebühr und Beiträge der Handelskammer gehören zur jährlichen Lizenzverlängerung und nicht zur Übertragung; ihre Einrechnung verzerrt das Budget.
Die Körperschaftsteuer beträgt 0 % auf steuerpflichtiges Einkommen bis 375.000 AED und 9 % darüber. Ist der Veräußerer eine Gesellschaft, unterliegt der Gewinn der Körperschaftsteuer; bei Vorliegen der Voraussetzungen kommt die Beteiligungsbefreiung in Betracht. Einzelheiten enthält der Beitrag zur Körperschaftssteuer in Dubai.
Ein Qualifying Free Zone Person profitiert für qualifizierte Einkünfte weiterhin vom Satz von 0 %. Ob der Gesellschafterwechsel diesen Status berührt, sollte vor Vertragsschluss geprüft werden. Die Kleinunternehmerentlastung gilt bis zu einem Umsatz von 3 Millionen AED und wurde im August 2026 auf Steuerzeiträume verlängert, die am oder vor dem 31. Dezember 2029 enden.
Die VAE erheben von natürlichen Personen weder eine gesonderte Veräußerungsgewinnsteuer noch eine Einkommensteuer; persönliche Kapitalerträge gelten nicht als Geschäftstätigkeit. Die Mehrwertsteuer beträgt 5 %, die Pflichtregistrierungsgrenze 375.000 AED und die freiwillige Grenze 187.500 AED. Für VAE-Einheiten multinationaler Gruppen mit einem weltweiten Umsatz ab 750 Millionen Euro gilt die nationale Mindestergänzungssteuer (DMTT) für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Bei in Deutschland oder Österreich ansässigen Veräußerern sind zusätzlich Wegzugs- und Hinzurechnungsbesteuerung sowie das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen; dabei unterstützt unsere Dubai Steuerberatung.
Ein Gesellschafterwechsel ist zugleich der richtige Zeitpunkt, Rechtsform, Tätigkeitscodes und Lizenzstruktur zu überprüfen. Zur Mainland-Variante siehe Unternehmen in Dubai Mainland gründen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gebühren und Verfahren werden von den Behörden fortlaufend angepasst; der aktuelle Stand ist vor der Einreichung amtlich zu bestätigen.
World Company Setup begleitet die Anteilsübertragung bei Mainland- und Freezone-Gesellschaften von Anfang bis Ende: Vorkaufsanzeige, DET-Antrag, arabischer MOA-Nachtrag, Notartermin sowie die anschließenden Meldungen zu UBO, Steuern und Bank.
Von der Vorkaufsanzeige über den Notartermin bis zur geänderten Handelslizenz und den anschließenden Meldungen zu UBO, Steuern und Bank übernehmen wir das gesamte Verfahren für Sie.
Im Mainland kann der Vorgang bei vollständigen Unterlagen innerhalb weniger Werktage abgeschlossen werden. Ausschlaggebend für die Dauer ist die Kette aus Apostille, MOFA-Beglaubigung und beglaubigter arabischer Übersetzung für im Ausland ausgestellte Dokumente. In den Freezones richtet sich die Dauer nach dem internen Verfahren der Behörde; die Meydan-Ordnung verlangt die Aktualisierung des Gesellschafterregisters binnen zwei Werktagen.
Nach Artikel 80 des Federal Decree-Law Nr. 32/2021 können die übrigen Gesellschafter innerhalb von 30 Tagen ab Anzeige an den Geschäftsführer verlangen, den Anteil zu denselben Bedingungen zu erwerben. Eine ohne diese Anzeige durchgeführte Übertragung bleibt angreifbar. Eine einseitige Einziehung des Anteils ohne Zustimmung des Inhabers ist nicht möglich.
Ja. Artikel 14 verlangt, dass der Gesellschaftsvertrag und jede Änderung in arabischer Sprache errichtet und von der zuständigen Behörde beglaubigt werden; andernfalls ist die Änderung nichtig. Bei Mainland-Gesellschaften wird der MOA-Nachtrag daher vor dem Notary Public unterzeichnet. Wirksam gegenüber Gesellschaft und Dritten wird die Übertragung erst mit der Eintragung im Handelsregister.
Die DET-Grundgebühr für die Lizenzänderung beträgt 500 AED. Für den Nachtrag zum Gründungsvertrag fallen bei einem Kaufpreis unter 100.000 AED 300 AED je Unterschrift an, darüber 0,5 % des Werts, höchstens jedoch 15.000 AED. In den Freezones variieren die Gebühren; die DMCC veröffentlicht 4.515 AED je Antrag auf Anteilsübertragung.
Ja. Kann eine Partei nicht in den VAE anwesend sein, ist die Vertretung durch eine ordnungsgemäß errichtete und vollständig legalisierte Vollmacht möglich. Der Wortlaut muss die Übertragung der Anteile, die Unterzeichnung des MOA-Nachtrags und die Anträge bei der zuständigen Behörde ausdrücklich umfassen. Zu eng gefasste Vollmachten werden beim Notar häufig zurückgewiesen.
Änderungen der Daten des wirtschaftlich Berechtigten sind nach Kabinettsbeschluss Nr. 109/2023 innerhalb von 15 Tagen beim Registrar einzureichen. Zusätzlich werden die Körperschaftsteuer- und Mehrwertsteuerakten bei der Federal Tax Authority aktualisiert, die Establishment Card bei der GDRFA geändert und bei der Bank Zeichnungsberechtigungen sowie Sorgfaltsdaten erneuert.
Das Verfahren läuft über das Portal der jeweiligen Behörde. Eingereicht werden Organbeschluss, Übertragungsurkunde und das aktualisierte Gesellschafterregister; einzelne Zonen verlangen zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wirksam wird die Übertragung mit der Aktualisierung des Gesellschafterregisters. IFZA und Meydan veröffentlichen keine Gebührenordnung für Anteilsübertragungen, sodass der aktuelle Betrag vorab bei der Behörde zu bestätigen ist.
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