Für detaillierte Informationen +90 542 381 3868'Anruf
Inhaltsverzeichnis
Was kostet eine Aufenthaltsgenehmigung in Dubai? Budgetübersicht
Staatliche Gebühren: die offizielle GDRFA- und ICP-Tarifstruktur
Aufenthaltsgenehmigung über eine Firmengründung: die Kosten
Immobilienweg: die Schwelle von 2 Millionen AED und die Alternative
Familienzusammenführung: Kosten und Mindesteinkommen
Kostenpositionen, die in den meisten Budgets fehlen
Verlängerung, Schonfrist und Strafen bei Überschreitung
Aufenthalt, Steuerpflicht und Körperschaftsteuer
Aufenthaltsvisum und Touristenvisum im Vergleich
Der Anteil, der bei einer Aufenthaltsgenehmigung in Dubai tatsächlich an den Staat geht, fällt niedriger aus als vermutet. In der veröffentlichten Servicekarte der GDRFA Dubai für Aufenthaltsgenehmigungen im Privatsektor beträgt die Gesamtgebühr für zwei Jahre 740 AED. Was das Budget aufbläht, ist nicht diese Gebühr, sondern alles, was sie umgibt: medizinische Untersuchung, Emirates ID, Krankenversicherung, Einreisegenehmigung, Beglaubigung der Unterlagen sowie Freihandelszonenlizenz oder Grundbuchverfahren.
Sämtliche Beträge stammen aus den Servicekarten von GDRFA, ICP, MOHRE, DLD und dem Finanzministerium. Der Dirham ist fest an den US-Dollar gekoppelt (1 USD = 3,6725 AED); die Beträge schwanken daher nicht mit dem Wechselkurs, sondern ändern sich nur, wenn die zuständige Behörde ihren Tarif anpasst.
Eine einzelne Zahl wäre irreführend, denn die Gesamtsumme hängt vom gewählten Weg in den Aufenthalt ab. Die folgende Tabelle nennt eine realistische Spanne für das erste Jahr pro Person. Die Spalte der staatlichen Gebühr entspricht dem amtlichen Tarif; die Gesamtsumme enthält zusätzlich Typing-Center-, Versicherungs- und Servicekosten.
| Weg zum Aufenthalt | Gültigkeit | Staatliche Gebühr (AED) | Typische Gesamtkosten (AED) |
|---|---|---|---|
| Angestellte (Freihandelszone oder Mainland) | 2 Jahre | 740 | 4.500 – 7.000 |
| Gesellschafter / Investor (Freihandelszone) | 2 Jahre | 740 | 15.000 – 25.000 inkl. Lizenz |
| Immobilieneigentümer (DLD Taskeen) | 2 Jahre | 740 | 10.212 (DLD-Paket) |
| Goldenes Visum (Investor) | 10 Jahre | 1.640 | 10.000 – 14.000 |
| Ruhestandsaufenthalt | 5 Jahre | 740 | 2.855 (GDRFA-Paket + ID) |
| Virtual Work Residency | 1 Jahr | 740 | 2.500 – 4.000 |
| Familienangehörige (Ehepartner / Kind) | 2 Jahre | 740 | 3.500 – 6.500 |
Die Werte für Freihandelszonen wirken hoch, weil Lizenz und Establishment Card zusammen mit dem Visum bezahlt werden. Betrachtet man allein die Aufenthaltsgenehmigung, verschwindet der Unterschied.
Zwei Behörden bearbeiten Aufenthaltsangelegenheiten in Dubai. Anträge innerhalb des Emirats laufen über die GDRFA Dubai, während föderale Identitätsleistungen und mehrere Visumkategorien bei der ICP liegen. Die Gebühr setzt sich aus festen Posten zusammen und steigt nicht proportional zur Laufzeit.
| Position | Betrag (AED) | Hinweis |
|---|---|---|
| Grundgebühr Aufenthaltsgenehmigung | 200 | Aufenthaltskarte Privatsektor |
| Knowledge Dirham | 10 | Bei jedem Vorgang fällig |
| Innovation Dirham | 10 | Bei jedem Vorgang fällig |
| Bearbeitungsgebühr im Inland | 500 | Bei Antragstellung innerhalb der VAE |
| Zustellung | 20 | Kartenzustellung |
| Gesamt (2 Jahre) | 740 | +100 AED für jedes Jahr über zwei Jahre hinaus |
Beim Goldenen Visum steigt die Grundgebühr auf 1.100 AED, die Zehnjahresgenehmigung kostet insgesamt 1.640 AED. Eine Zehnjahresgenehmigung kostet damit ungefähr das Doppelte einer Zweijahresgenehmigung, wodurch die Kosten pro Jahr deutlich sinken.
Die ICP berechnet die Aufenthaltskarte mit 100 AED pro Jahr. Bei zwei Jahren sind das 200 AED, bei fünf Jahren 500 AED. Der Eilservice kostet 150 AED, die Smart-Service-Gebühr 100 AED. Freihandelszonen erheben zusätzlich eine eigene Typing-Gebühr: im Tarif der DMCC für 2026 beträgt sie 451,40 AED für zwei Jahre.
Ohne die vorgeschriebene medizinische Untersuchung wird keine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt. In Dubai richtet sich der Tarif nach der Bearbeitungsgeschwindigkeit.
| Leistung | Bearbeitungszeit | Betrag (AED) |
|---|---|---|
| Normal | 24 Arbeitsstunden | 250 |
| Express | 6 Arbeitsstunden | 700 |
| VIP | 2 Arbeitsstunden | 1.020 |
| Hauspersonal (normal) | 24 Arbeitsstunden | 300 |
Die Einreisegenehmigung zu Arbeitszwecken kostet 200 AED zuzüglich 5 % Mehrwertsteuer, dazu kommen je 10 AED Knowledge und Innovation Dirham; bei Antragstellung innerhalb der VAE greift zusätzlich die Inlandsgebühr von 500 AED. Die Genehmigung gilt 60 Tage. Für die Einreisegenehmigung von Immobilieninvestoren nennt die ICP 300 AED (100 Antrag, 100 Ausstellung, 100 Smart Service).
Da der physische Visumstempel im Reisepass abgeschafft wurde, existiert keine separate Stempelgebühr. Beträge, die im Markt unter diesem Namen genannt werden, sind Service-Entgelte von Typing-Centern und Vermittlern.
Die Gebühr ist identisch, die Voraussetzungen sind es nicht — und genau die bestimmen die Gesamtkosten. Der erste Schritt jeder Kalkulation ist daher, die eigene Kategorie zu klären. Ein ausführlicher Vergleich findet sich unter Dubai Visumtypen und Anforderungen.
| Kategorie | Gültigkeit | Kernvoraussetzung |
|---|---|---|
| Arbeitsaufenthalt | 2 Jahre | Arbeitsvertrag mit sponsorndem Unternehmen |
| Goldenes Visum – Investor | 10 Jahre | 2.000.000 AED in Immobilien, Staatsanlagen oder Einlagen |
| Goldenes Visum – Steuerbeitrag | 10 Jahre | 250.000 AED Steuerbeitrag pro Jahr |
| Grünes Visum – Fachkraft | 5 Jahre | Mindestens 15.000 AED Monatsgehalt + Hochschulabschluss |
| Grünes Visum – Freiberufler | 5 Jahre | Mindestens 360.000 AED Jahreseinkommen + MOHRE-Freelance-Lizenz |
| Immobilieneigentümer | 2 Jahre | Fertiggestellte, bewohnbare Immobilie + 10.000 AED Monatseinkommen |
| Ruhestandsaufenthalt | 5 Jahre | 55 Jahre, 15 Jahre Berufstätigkeit; 1 Mio. AED Immobilie + 1 Mio. AED Einlage oder 240.000 AED Jahreseinkommen |
| Virtual Work Residency | 1 Jahr | 3.500 USD Monatseinkommen + Anstellung im Ausland |
Ein Irrtum hält sich hartnäckig: die Annahme, eine Immobilienschwelle von 750.000 AED gelte weiterhin. In den aktuellen Servicekarten von GDRFA und ICP taucht sie nicht auf. Für das zehnjährige Goldene Visum gelten 2 Millionen AED; günstigere Immobilien fallen unter den zweijährigen Investorenaufenthalt des Dubai Land Department.
Unterlagen und Ablauf des Arbeitsaufenthalts sind auf der Seite Arbeits- und Aufenthaltsvisum für Dubai dargestellt.
Die meisten Gründeranträge nehmen diesen Weg: Gründung in einer Freihandelszone oder auf dem Mainland, Zuteilung eines Visumkontingents an das Unternehmen, anschließend Beantragung des eigenen Aufenthalts über dieses Kontingent. Die Visumgebühr ist hier der kleinste Posten; Lizenz und Establishment Card bestimmen die Summe.
| Position | Betrag (AED) | Häufigkeit |
|---|---|---|
| Lizenz Freihandelszone | 12.000 – 20.000 | Jährlich |
| Establishment Card (Beispiel DMCC) | 1.805 | Jährlich |
| Visumkontingent – Servicegebühr je Visum | 500 | Pro Antrag |
| Visumkontingent – Antragsgebühr | 250 | Pro Antrag, nicht erstattungsfähig |
| Arbeitsvisum, 2 Jahre (aus dem Ausland) | 2.972,50 | Alle zwei Jahre |
| Arbeitsvisum, 2 Jahre (im Inland, mit Statuswechsel) | 4.220 | Alle zwei Jahre |
| Emirates ID Typing, 2 Jahre | 451,40 | Alle zwei Jahre |
Auf dem Mainland stellt die GDRFA die Establishment Card aus: 200 AED Grundgebühr zuzüglich 5 % MwSt., 10 AED Knowledge, 10 AED Innovation, 50 AED Servicegebühr und 100 AED bei Eilbearbeitung. Wird die Karte nicht verlängert, fallen 100 AED pro Monat an. Strukturwahl und Kontingentzuteilung sind auf der Seite Unternehmensgründung in Dubai beschrieben.
| 1 | Sponsorstruktur — 0 AED oder ab 12.000 AED Sponsert ein Arbeitgeber, entstehen hier keine eigenen Kosten. Bei einer eigenen Firma werden Lizenz und Establishment Card an dieser Stelle fällig. |
| 2 | Einreisegenehmigung — 220 AED + MwSt. (im Inland +500 AED) Elektronische Genehmigung mit 60 Tagen Gültigkeit. Eine Antragstellung aus dem Ausland vermeidet die Inlandsgebühr. |
| 3 | Medizinische Untersuchung — 250 / 700 / 1.020 AED Die Geschwindigkeit ist reine Budgetentscheidung: das Ergebnis bleibt gleich, nur die Wartezeit ändert sich. |
| 4 | Krankenversicherung — ab 320 AED pro Jahr Voraussetzung für die Ausstellung. Der Basistarif in den nördlichen Emiraten liegt bei 320 AED, umfassende Tarife in Dubai beginnen über 1.100 AED. |
| 5 | Aufenthaltsgebühr — 740 AED (Goldenes Visum: 1.640 AED) Der einzige Betrag, den der Staat direkt erhebt — und selten mehr als 15 % der Gesamtsumme. |
| 6 | Emirates ID — 100 AED pro Jahr zuzüglich Typing Ohne die Karte gibt es weder Bankkonto noch Mietvertrag oder Mobilfunkanschluss. Hier endet der Prozess. |
Hier bestehen zwei getrennte Wege, die regelmäßig verwechselt werden.
Das zehnjährige Goldene Visum setzt eine Immobilie im Wert von mindestens 2 Millionen AED, vollständiges Eigentum und eine gültige Krankenversicherung voraus. Die Gebühren betragen insgesamt 1.640 AED. Die vollständigen Voraussetzungen sind auf der Seite Goldenes Visum in Dubai aufgeführt.
Der zweijährige Investorenaufenthalt des DLD betrachtet dagegen die Beschaffenheit der Immobilie statt eines Wertlimits. Das Dubai Land Department stellt fest, dass Eigentümer unabhängig vom Immobilienwert einen Antrag stellen können; bei Miteigentum muss der Anteil mindestens 400.000 AED betragen. Die GDRFA verlangt zusätzlich ein Monatseinkommen von mindestens 10.000 AED oder einen Nachweis finanzieller Leistungsfähigkeit und schließt Eigentümer unbebauter Grundstücke aus.
| DLD-Taskeen-Position | Betrag (AED) |
|---|---|
| Investorenaufenthalt (2 Jahre) | 10.212,50 |
| Familienaufenthalt (2 Jahre) | 6.482,25 – 7.382,25 |
| Aufenthalt für Eltern (1 Jahr) | 8.882,25 |
| Eröffnung einer Sponsorenakte | 318,75 |
Die Bearbeitung dauert 7 bis 10 Arbeitstage. Es handelt sich um Paketpreise, in denen Gebühren, Typing und Servicekosten bereits enthalten sind.
Wer eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt, kann Ehepartner, unverheiratete Töchter und Söhne unter 25 Jahren sponsern. Das föderal geforderte Mindesteinkommen beträgt 4.000 AED, bei vom Arbeitgeber gestellter Unterkunft 3.000 AED. Die Gebührenstruktur ist für jedes Familienmitglied gleich; Unterschiede entstehen durch Versicherungsprämie und Versicherungskaution pro Person.
Der Aufenthalt für Eltern ist eine eigene Kategorie und wird meist für ein Jahr erteilt; über den DLD-Weg beträgt der Paketpreis 8.882,25 AED. Schulanmeldung, Versicherungsumfang und versetzte Verlängerungstermine gehören jeweils als eigene Position ins Budget.
Einige Beträge stehen auf keiner Preisliste, werden aber von fast jedem Antragsteller bezahlt.
| • | Übersetzung, Notar und Apostille Zeugnisse, Führungszeugnisse und Personenstandsurkunden müssen im Herkunftsland überbeglaubigt und beeidigt übersetzt werden. |
| • | Statuswechsel ohne Ausreise Der Wechsel vom Besucherstatus im Inland kostet extra; im DMCC-Tarif liegt die Differenz bei 4.220 AED gegenüber 2.972,50 AED. |
| • | Versicherungskaution Für jedes gesponserte Familienmitglied separat zu hinterlegen und erst nach Abschluss der Akte erstattungsfähig. |
| • | Ejari und Mietvertragsregistrierung Für die Familienzusammenführung ist ein registrierter Mietvertrag erforderlich; die Registrierung kostet zusätzlich. |
| • | Gebühren der Typing-Center Nicht in der staatlichen Gebühr enthalten und in kleinen Beträgen bei jedem Schritt erneut fällig. |
| • | Mindestguthaben beim Bankkonto Keine Kosten im engeren Sinn, aber ein gebundener Betrag, der die Liquidität der ersten Monate prägt. |
| • | Kosten eines abgelehnten Antrags Fällt die medizinische oder sicherheitsbezogene Prüfung negativ aus, werden bereits gezahlte Gebühren nicht erstattet. |
Eine rechtzeitige Verlängerung erzeugt keine neue Gebührenart; dieselbe Struktur von 740 AED wiederholt sich. Medizinische Untersuchung und Krankenversicherung fallen jedoch bei jeder Verlängerung erneut an.
Die Schonfrist unterscheidet sich je nach Kategorie. Gesponsertes Personal hat nach Annullierung 30 Tage Zeit zur Ausreise, während die GDRFA-Servicekarten für Immobilieneigentümer und Ruheständler 60 Tage nennen. Eine einheitliche föderale Frist für alle Visa existiert nicht.
| Sachverhalt | Betrag / Frist |
|---|---|
| Strafe bei Überschreitung | 50 AED pro Tag (einheitlicher Satz) |
| Missbrauch der Smart Services | 2.000 AED |
| Nichtverlängerung der Establishment Card | 100 AED pro Monat |
| Beschäftigung ohne Sponsorship | 50.000 AED |
| Schonfrist – gesponsertes Personal | 30 Tage |
| Schonfrist – Immobilieneigentümer / Ruheständler | 60 Tage |
Auch Auslandsaufenthalte spielen eine Rolle. Eine Aufenthaltsgenehmigung kann nach mehr als sechs zusammenhängenden Monaten außerhalb der VAE ihre Gültigkeit verlieren. Langfristige Kategorien werden flexibler gehandhabt; wer längere Abwesenheiten plant, sollte die Regel für die eigene Kategorie vorab bei der GDRFA bestätigen lassen.
Eine Aufenthaltsgenehmigung in den VAE beendet die Steuerpflicht im Herkunftsland nicht automatisch. Die steuerliche Ansässigkeit wird anhand der tatsächlichen Aufenthaltsdauer und des Mittelpunkts der Lebensinteressen beurteilt; das jeweils anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen entscheidet über konkurrierende Ansprüche. Wer aus einem Land mit Wegzugsbesteuerung oder Abmeldepflicht kommt, sollte diese Folgen vor dem Umzug prüfen lassen — nicht danach.
In den VAE selbst gibt es keine Einkommensteuer. Die Körperschaftsteuer gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen: 0 % bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von 375.000 AED, darüber 9 %. Für Gesellschaften in Freihandelszonen werden die Voraussetzungen für qualifizierendes Einkommen gesondert geprüft. Meldepflichten und Fristen behandelt die Dubai Steuerberatung.
Ein Bankkonto vor Ort ist in der Praxis eng mit der Emirates ID verknüpft; die Anforderungen sind unter Bankkonto in Dubai eröffnen beschrieben.
Zu wissen, in welcher Woche welche Zahlung fällig wird, erleichtert die Liquiditätsplanung erheblich.
| Phase | Typische Dauer | Fällige Zahlung |
|---|---|---|
| Unterlagen und Beglaubigung | 1–3 Wochen | Übersetzung, Notar, Apostille |
| Firmengründung / Sponsorregistrierung | 3–10 Arbeitstage | Lizenz, Establishment Card, Visumkontingent |
| Einreisegenehmigung | 2–5 Arbeitstage | 220 AED + MwSt. (+500 AED im Inland) |
| Medizinische Untersuchung | 2 Stunden – 24 Arbeitsstunden | 250 – 1.020 AED |
| Versicherungspolice | 1–3 Tage | Ab 320 AED |
| Aufenthaltsgenehmigung und Emirates ID | 3–7 Arbeitstage | 740 AED + ID- und Typing-Gebühren |
Für die Virtual Work Residency nennt die GDRFA eine Bearbeitungszeit von 48 Stunden, für den DLD-Investorenweg 7 bis 10 Arbeitstage. Verzögerungen entstehen fast immer durch fehlende Unterlagen, nicht durch die Bearbeitungsgeschwindigkeit der Behörden.
In Suchergebnissen verschwimmen beide Begriffe permanent, obwohl sie sich in Kosten, Dauer und Rechten vollständig unterscheiden.
| Kriterium | Touristen- / Besuchsvisum | Aufenthaltsgenehmigung |
|---|---|---|
| Dauer | 30 – 90 Tage | 1, 2, 5 oder 10 Jahre |
| Sponsor | Hotel, Fluggesellschaft oder Agentur | Arbeitgeber, Firma, Immobilie oder Familie |
| Emirates ID | Wird nicht ausgestellt | Verpflichtend |
| Medizinische Untersuchung | Nicht erforderlich | Verpflichtend |
| Arbeitserlaubnis | Keine | Je nach Kategorie |
| Bankkonto | Eingeschränkt | Vollwertiges Konto für Ansässige |
| Familienzusammenführung | Nicht möglich | Bei ausreichendem Einkommen möglich |
Die Einreisegenehmigung ist ein dritter Begriff: eine elektronische Vorabgenehmigung mit 60 Tagen Gültigkeit, die den Übergang in den Aufenthalt ermöglicht. Sie ist selbst kein Aufenthaltstitel, ohne sie wird jedoch keiner ausgestellt.
Nicht der Tarif bestimmt die Endsumme, sondern einige wenige Entscheidungen im Verlauf.
Die Beträge folgen den veröffentlichten Servicekarten der zuständigen Behörden; Tarife können sich ohne Vorankündigung ändern. Vor der Antragstellung empfiehlt sich eine Bestätigung des aktuellen Betrags bei der jeweiligen Behörde.
Die Kosten für eine Aufenthaltsgenehmigung in Dubai sind wie folgt: Die Bearbeitung Ihres Antrags durch die Einwanderungsbehörde dauert bis zu 48 Stunden. Nach der Genehmigung muss der Mitarbeiter innerhalb von zwei Wochen seine VAE-Dubai-Identitätskarte erhalten. Die Aufenthaltsgenehmigung Ihres Mitarbeiters ist mit Verlängerungsoption bis zu zwei Jahre gültig. Bei Gold-Visa beträgt diese Frist bis zu zehn Jahre. Nach der Verlängerung müssen einige Schritte des Visumverfahrens, einschließlich medizinischer Untersuchungen und der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung, wiederholt werden.
Der staatliche Anteil beträgt bei einer zweijährigen Genehmigung im Privatsektor insgesamt 740 AED und beim zehnjährigen Goldenen Visum 1.640 AED. Rechnet man medizinische Untersuchung (250–1.020 AED), Emirates ID (100 AED pro Jahr), Krankenversicherung (ab 320 AED jährlich) und Typing-Gebühren hinzu, liegt die realistische Summe des ersten Jahres bei einem Arbeitsaufenthalt zwischen 4.500 und 7.000 AED. Über eine eigene Firma steigt sie wegen Lizenz und Establishment Card auf 15.000 bis 25.000 AED.
Bei vollständigen Unterlagen dauert die Phase von Aufenthaltsgenehmigung und Emirates ID 3 bis 7 Arbeitstage. Die Einreisegenehmigung benötigt 2 bis 5 Arbeitstage, die medizinische Untersuchung je nach Tarif zwischen 2 Stunden und 24 Arbeitsstunden. Die GDRFA nennt für die Virtual Work Residency 48 Stunden, das Dubai Land Department für den Investorenaufenthalt 7 bis 10 Arbeitstage. Der eigentliche Engpass ist meist die Beglaubigung der Unterlagen im Herkunftsland.
Es gibt zwei Wege. Das zehnjährige Goldene Visum verlangt eine Immobilie im Wert von mindestens 2.000.000 AED in vollem Eigentum. Für günstigere Immobilien greift der zweijährige Investorenaufenthalt des Dubai Land Department: Er stellt nicht auf einen Wert ab, sondern darauf, dass die Immobilie fertiggestellt und bewohnbar ist; bei Miteigentum sind mindestens 400.000 AED Anteil erforderlich, die GDRFA verlangt zusätzlich 10.000 AED Monatseinkommen. Die häufig genannte Schwelle von 750.000 AED steht in den aktuellen Servicekarten nicht mehr.
Die ICP berechnet 100 AED pro Jahr: 200 AED bei zwei Jahren, 500 AED bei fünf Jahren. Der Eilservice kostet zusätzlich 150 AED, die Smart-Service-Gebühr 100 AED. Bei Anträgen über eine Freihandelszone kommt eine Typing-Gebühr hinzu; die DMCC nennt in ihrem Tarif für 2026 451,40 AED für zwei Jahre.
Ja. Eine gültige Krankenversicherung ist Voraussetzung für Ausstellung und Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung. Das Basisprogramm der MOHRE gilt in den nördlichen Emiraten seit dem 1. Januar 2025 und kostet 320 AED im Jahr. Tarife in Dubai sind umfangreicher und beginnen oberhalb von 1.100 AED jährlich. Für jedes gesponserte Familienmitglied sind eine eigene Police und eine Kaution erforderlich.
Die aktuelle Servicekarte der ICP nennt einen einheitlichen Satz von 50 AED pro Tag. Er gilt gleichermaßen für Einreisevisum, Aufenthaltsgenehmigung, Ausreisegenehmigung und Neugeborenenregistrierung. Die früheren gestaffelten Sätze, die zwischen Touristen und Ansässigen unterschieden (25, 35 oder 100 AED), gelten nicht mehr. Der Missbrauch von Smart Services wird gesondert mit 2.000 AED geahndet.
Föderal gefordert sind 4.000 AED monatlich, bei vom Arbeitgeber gestellter Unterkunft 3.000 AED. Sponsern lassen sich Ehepartner, unverheiratete Töchter und Söhne unter 25 Jahren. Die Gebührenstruktur ist für jedes Mitglied gleich; Unterschiede entstehen durch Versicherungsprämie, Kaution und den erforderlichen registrierten Mietvertrag.
Nicht automatisch. Die steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach der tatsächlichen Aufenthaltsdauer und dem Mittelpunkt der Lebensinteressen; das Doppelbesteuerungsabkommen entscheidet über konkurrierende Ansprüche. Themen wie Abmeldung, Wegzugsbesteuerung und der Fortbestand einer bestehenden Krankenversicherung sollten vor dem Umzug steuerlich geprüft werden. In den VAE fällt keine Einkommensteuer an, ab 375.000 AED steuerpflichtigem Gewinn jedoch 9 % Körperschaftsteuer.
Bei der Verlängerung wiederholt sich dieselbe Gebührenstruktur von 740 AED. Medizinische Untersuchung und Krankenversicherung fallen erneut an, die Emirates ID wird nach der neuen Laufzeit berechnet. Der Antrag muss vor Ablauf der Genehmigung gestellt werden. Die Schonfrist unterscheidet sich nach Kategorie: 30 Tage zur Ausreise für gesponsertes Personal, 60 Tage bei Immobilieneigentümern und Ruheständlern.
Eine Aufenthaltsgenehmigung kann nach mehr als sechs zusammenhängenden Monaten Abwesenheit ihre Gültigkeit verlieren. Langfristige Kategorien werden in der Praxis flexibler behandelt. Wer längere Auslandsaufenthalte plant, sollte die für die eigene Kategorie geltende Regel vorab bei der GDRFA bestätigen lassen, da eine erloschene Genehmigung einen vollständig neuen Antrag mit allen Gebühren nach sich zieht.
Antragsformular einreichen
Füllen Sie das Formular aus, um Ihre Serviceanfragen einzureichen.Antragsformular einreichen