Unternehmensgründung und Handel in Saudi-Arabien
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Steueranreize für weniger entwickelte Provinzen im Königreich
Rechte zum Erwerb von Eigentum und die Möglichkeit für Unternehmen, ihre eigenen Mitarbeiter zu sponsern
Minimale Einkommensteuer, mit Befreiungen von der Mehrwertsteuer und den Zollgebühren
World Company Setup bietet professionelle Beratung und schrittweise Anleitung für den Prozess der Unternehmensgründung in Saudi-Arabien. Wir gewährleisten von Anfang an eine gute Unternehmensführung und geben Ratschläge zu häufigen Fallstricken, die es zu vermeiden gilt.
Die wichtigsten zu berücksichtigenden Schritte sind die primären und sekundären Registrierungen, die Aufenthaltsgenehmigung (Iqama) für den Geschäftsführer, die Genehmigung zur Einstellung von Mitarbeitern und die Eröffnung eines Bankkontos. Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses, einschließlich der anfänglichen Legalisierung und Beglaubigung der erforderlichen Dokumente bei der saudischen Botschaft im Heimatland des ausländischen Investors, bis hin zur Ausstellung des Handelsregisters und der Registrierung im Portal für juristische Personen im Königreich.
Die Handelsregistrierung (und unterstützende Lizenzen) werden vom Saudi-arabischen Ministerium für Investitionen (MISA) und dem Handelsministerium (MoC) ausgestellt. MISA, ehemals die Saudi Arabian General Investment Authority (SAGIA), erleichtert Investitionsmöglichkeiten für ausländische und lokale Unternehmen sowie Einzelpersonen im Königreich Saudi-Arabien. Da MISA die Registrierungsbehörde ist, werden Geschäftslizenzen in Saudi-Arabien oft als MISA-Lizenz oder SAGIA-Lizenz bezeichnet.
Die Registrierung über MISA (SAGIA) ist der erste Schritt zur Gründung eines Unternehmens in Saudi-Arabien. Im Wesentlichen ist MISA das Tor zur Anerkennung und zur Erlaubnis, im Königreich tätig zu sein. Das Hauptziel von MISA ist es, sowohl ausländische als auch lokale Investitionen zu erleichtern und zu fördern.
Zu den wichtigsten Geschäftsformen in Saudi-Arabien gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company, LLC), die Aktiengesellschaft (Joint Stock Company, JSC) und die Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens. Am häufigsten ist jedoch die Limited Liability Company (LLC), bei der über MISA ein 100%iges ausländisches Eigentum zulässig ist.
Saudi-Arabien ist die größte Volkswirtschaft in der Golfregion und wird zu einem zunehmend günstigen Ziel für ausländische Investoren und Unternehmen, die expandieren möchten, um vom wachsenden saudischen Markt zu profitieren.
Jüngste regulatorische Änderungen in Saudi-Arabien haben auch die Attraktivität der Unternehmensgründung erheblich gesteigert, da nun über die Plattform des saudischen Investitionsministeriums (MISA) ein 100%iges ausländisches Eigentum erlaubt ist.
Der Prozess kann jedoch herausfordernd und zeitaufwändig sein. Die Inanspruchnahme eines im Königreich ansässigen Anbieters von Unternehmensdienstleistungen, der die Gründung von der Erstregistrierung bis zum vollen Betrieb überwachen kann, spart Zeit und Geld und ermöglicht es Ihnen, sich auf Ihre Geschäftsziele und -strategie zu konzentrieren.
Limited Liability Co (LLC) – 100%iges ausländisches Eigentum ist über MISA zulässig
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) ist bei ausländischen Investoren im Königreich Saudi-Arabien (KSA) beliebt, wobei die persönliche Haftung jedes Gesellschafters auf seinen Kapitalanteil beschränkt ist.
Die LLC ist eine der häufigsten Rechtsformen, die von ausländischen Investoren beim Eintritt in den Markt des Königreichs bevorzugt wird, und sie ist gut akzeptiert und weit verbreitet.
Das saudische Investitionsministerium (MISA) erlaubt es einem Unternehmen in KSA, ausländisches Eigentum ohne einen lokalen Partner und mit minimalen staatlichen Einschränkungen zu haben. Für die Gründung eines zu 100 % in ausländischem Besitz befindlichen Unternehmens in Saudi-Arabien ist eine MISA-Registrierung/Lizenz erforderlich. Weiterlesen
Es ist nun möglich, eine Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Königreich Saudi-Arabien (KSA) zu gründen. Das bedeutet, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) kann von einem einzigen Gesellschafter gegründet werden, der 100 % der Anteile hält und die Rechte und Befugnisse des Geschäftsführers, des Verwaltungsrats und der Gesellschafterversammlung besitzt. Dies bedeutet auch, dass die Haftung des Unternehmens bei den einzelnen Gesellschaftern liegt, beschränkt auf ihren Kapitalanteil, vorausgesetzt, die Absichten und Praktiken des Unternehmens sind angemessen.
Die Aktiengesellschaft (JSC) ist wohl die am stärksten regulierte Unternehmensform im Königreich Saudi-Arabien (KSA). Dies liegt an den regulatorischen Anforderungen für ihre Gründung und dem Grad der Kontrolle/Beteiligung durch das Ministerium für Handel und Industrie (MOCI). Die Haftung einer JSC liegt bei jedem Aktionär, beschränkt auf seinen Kapitalanteil. Weiterlesen
Diese Zweigniederlassungen gelten als eine Erweiterung ihrer Muttergesellschaften. Zweigniederlassungen können relativ schneller als LLCs und JSCs gegründet werden.
Mit einer MISA-Lizenz kann einer Zweigniederlassung die Durchführung einer breiten Palette von Aktivitäten genehmigt werden. Die Zweigniederlassung kann an Projekten des öffentlichen und privaten Sektors teilnehmen und ihre von MISA lizenzierten Aktivitäten im ganzen Königreich bewerben/anbieten. Ansonsten ist es Zweigniederlassungen nicht gestattet, Werbe-, Marketing- oder Handelsaktivitäten durchzuführen.
Im Königreich Saudi-Arabien (KSA) wird ein Einzelunternehmen als "Establishment" bezeichnet.
Diese Unternehmensform eignet sich für kleine Unternehmen. Bei einem "Establishment" gibt es einen Einzelunternehmer/Einzelkaufmann, der unbeschränkt persönlich für das Geschäft haftet und die Lizenz auf seinen Namen ausgestellt wird; eine Kapitalgesellschaft oder juristische Person kann das Unternehmen nicht besitzen. Ein Einzelunternehmen ist keine juristische Person, sondern bezieht sich auf den Geschäftsinhaber, der persönlich haftbar ist.
Um das Wachstum zu beschleunigen und Investitionen zu erleichtern, bietet World Company Setup wesentliche fortlaufende Unterstützungsdienste an, die zum Geschäftserfolg im Königreich beitragen.
Weitere Dienstleistungen
Ja - Saudi-Arabien fördert seit mehreren Jahren das 100%ige ausländische Eigentum. Lizenzen, die über MISA für die meisten Aktivitäten ausgestellt werden, ermöglichen es Investoren, ein zu 100 % in ausländischem Besitz befindliches Unternehmen zu erwerben, und im Allgemeinen kann ein Unternehmen überall im Königreich tätig sein.
Die Handelsregistrierung (und unterstützende Lizenzen) werden vom saudischen Investitionsministerium (MISA) und dem Handelsministerium (MoC) reguliert. Die häufigste Rechtsform ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC), bei der über MISA ein 100%iges ausländisches Eigentum erlaubt ist. Aktivitätsoptionen für ausländische Investoren sind über die Nationale Klassifikation der Wirtschaftszweige (ISIC4) verfügbar, und in den meisten Fällen ist kein saudischer Staatsbürger als Gesellschafter erforderlich.
Die Amtssprache des Königreichs ist Arabisch, daher müssen alle Dokumente von einem offiziellen juristischen Übersetzer ins Arabische übersetzt und dann bei der zuständigen Regierungsbehörde eingereicht werden. World Company Setup arbeitet mit vertrauenswürdigen juristischen Übersetzungspartnern zusammen, um diese Dokumente bereitzustellen.
Derzeit gibt es in Saudi-Arabien keine Lohnsteuer oder persönliche Einkommensteuer.
Ja. Saudi-Arabien hat ein kurzfristiges Arbeitsvisum eingeführt, das als temporäres Arbeitsvisum bezeichnet wird. Dies ist ein Visum für die mehrfache Einreise und berechtigt ausländische Staatsangehörige, ab dem Einreisedatum 6 Monate im Königreich zu arbeiten, was um weitere 6 Monate verlängert werden kann. Das temporäre Arbeitsvisum ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.
Die Gründungskosten für ein Unternehmen in Saudi-Arabien variieren je nach den spezifischen Anforderungen des Unternehmens, insbesondere den Aktivitäten, die das Unternehmen im Königreich ausüben möchte, und eventuell erforderlichen Sondergenehmigungen. Weitere Kostenfaktoren sind die Anzahl der Mitarbeiter und geeignete Geschäftsräume (physische Büroräume) an einem bevorzugten Standort.
Die Saudi Arabian General Investment Authority (SAGIA) war der frühere Name des heutigen Ministeriums für Investitionen von Saudi-Arabien (MISA), einer Regierungsbehörde, die internationale Investitionsmöglichkeiten erleichtert und es internationalen Unternehmen ermöglicht, nach Saudi-Arabien zu expandieren, mit der Möglichkeit, zu 100 % in ausländischem Besitz zu sein.
Neben den offensichtlichen Vorteilen wie der geografischen Lage des Königreichs und der guten Anbindung an Afrika, Asien und Europa unternimmt die saudische Regierung erhebliche Anstrengungen, um die Wirtschaft in das Königreich zu locken. Saudi-Arabien hat 2016 die Initiative „Vision 2030“ ins Leben gerufen, um das Investitionsklima des Königreichs zu verbessern, mehr ausländische Investitionen anzuziehen und eine stärkere Beteiligung des nationalen und internationalen Privatsektors an der Wirtschaft zu fördern. Das Königreich skizziert einige wichtige wirtschaftliche Anreize und Möglichkeiten, um Investoren anzulocken. Die Initiative „Vision 2030“ zielt darauf ab, den Anteil des Privatsektors am BIP von 40 % auf 65 % zu steigern.
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