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Der Senegal ist eine der stabilsten Demokratien Westafrikas und bietet ausländischen Investoren eine solide Grundlage. Friedliche Machtwechsel, eine berechenbare Rechtsordnung und die vollständige Mitgliedschaft im OHADA-Rahmen (Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika) machen das Land zu einem attraktiven Standort für Unternehmer, die in der Region ein Unternehmen gründen möchten. Der Hafen von Dakar ist ein wichtiger Transitknotenpunkt für die Binnenländer der Nachbarschaft und macht den Senegal zum natürlichen Tor zum frankophonen Afrika.
Das Land ist Mitglied der ECOWAS (Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft) und der WAEMU (Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion), was Zugang zu einem gemeinsamen Markt von rund 130 Millionen Menschen und einer einheitlichen Währung, dem CFA-Franc (XOF), bietet. Der freie Transfer von Kapital und Gewinnen, starke Infrastrukturinvestitionen und eine junge Erwerbsbevölkerung heben den Senegal für langfristige Geschäftsvorhaben hervor.
Die Gesellschaftsformen im Senegal werden durch den einheitlichen OHADA-Rechtsakt über Handelsgesellschaften geregelt. Die gängigsten Strukturen werden nachfolgend verglichen:
| Gesellschaftsform | Abkürzung | Mindestkapital | Am besten geeignet für |
|---|---|---|---|
| Gesellschaft mit beschränkter Haftung | SARL | 100.000 XOF (~160 USD) | KMU und ausländische Investoren |
| Aktiengesellschaft | SA | 10.000.000 XOF (~15.244 EUR) | Große/unternehmerische Vorhaben |
| Offene Handelsgesellschaft | SNC | Kein Mindestkapital | Partnerschaftsbasierte Betriebe |
| Wirtschaftliche Interessenvereinigung | GIE | Kein Mindestkapital | Gemeinsame Projekte und Kooperationen |
Die beliebteste Struktur unter ausländischen Investoren ist die SARL (GmbH). Sie kann mit einem einzigen Gesellschafter gegründet werden (SUARL), erfordert keinen im Senegal ansässigen Geschäftsführer und hat ein niedriges Mindestkapital.
Die Firmengründung im Senegal erfolgt über den zentralen Anlaufpunkt (guichet unique) der Investitionsagentur APIX. Die 2025 in Kraft getretene neue Investitionsgesetzgebung hat die Bearbeitungszeiten verkürzt.
Die Eindeutigkeit des Firmennamens wird geprüft und reserviert (etwa 1-3 Tage).
Alle Gründungsunterlagen werden auf Französisch erstellt; eine notarielle Beurkundung ist bei der Form SA und in bestimmten Fällen erforderlich.
Bei einer SARL wird mindestens ein Viertel des Mindestkapitals bei der Gründung bei einer lokalen Bank oder einem Notar hinterlegt.
Handelsregistereintrag (RCCM), Steuernummer (NINEA) und Sozialversicherungsanmeldung werden an einer Stelle abgeschlossen. Laut Gesetz muss APIX Anträge innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen bearbeiten.
Die gesamte Gründungsdauer liegt typischerweise zwischen 2-3 Wochen. World Company Setup kann den gesamten Prozess aus der Ferne abwickeln, ohne dass Kunden in den Senegal reisen müssen.
Nach der OHADA-Gesetzgebung beträgt das Mindestkapital für eine SARL 100.000 XOF; in der Praxis empfiehlt APIX diesen Betrag, um die Kontoeröffnung zu erleichtern. Die Kostenpositionen variieren je nach Gesellschaftsform und Kapitalhöhe:
| Position | Ungefährer Betrag |
|---|---|
| SARL-Mindestkapital | 100.000 XOF (~160 USD) |
| Registrierungsgebühr für Satzung (<10 Mio. XOF Kapital) | ~25.000 XOF |
| Notargebühr (SARL, geringes Kapital) | ~130.000–400.000 XOF |
| SA-Mindestkapital | 10.000.000 XOF (~15.244 EUR) |
Im Senegal umfasst die Besteuerung das weltweite Einkommen ansässiger Gesellschaften und das im Senegal erzielte Einkommen nicht ansässiger Gesellschaften. Die wichtigsten Sätze sind nachfolgend aufgeführt:
| Steuerart | Satz |
|---|---|
| Körperschaftsteuer (IS) | 30 % |
| Mindeststeuer (auf den Umsatz) | 0,5 % |
| Mehrwertsteuer (MwSt.) | 18 % (Tourismus 10 %) |
| Freie Exportunternehmen (ermäßigte IS) | 15 % |
Für Gesellschaften ohne steuerpflichtigen Gewinn gilt eine Mindeststeuer von 0,5 % des Vorjahresumsatzes. Kapitalgewinne werden als gewöhnliches Geschäftseinkommen behandelt.
Unternehmen, die mehr als 80 % ihrer Produkte exportieren, können den Status eines Freien Exportunternehmens erhalten und von einer ermäßigten Körperschaftsteuer von 15 % sowie Befreiungen von Registrierungs- und Stempelgebühren profitieren. Nach dem Investitionsgesetz erhalten Unternehmen, die bedeutende Investitionen in bestimmten Sektoren tätigen, Befreiungen von Zöllen und eine Aussetzung der Mehrwertsteuer. In Sonderwirtschaftszonen gegründete Unternehmen sind von Import- und Exportzöllen befreit.
Dank des Hafens von Dakar nimmt der Senegal eine starke Position als westafrikanisches Distributions- und Logistikzentrum ein. Er bietet zudem einen stabilen, investitionsfreundlichen Standort für Unternehmen, die eine Regionalzentrale für das frankophone Afrika suchen. Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung, Energie, Bergbau, Tourismus, Bauwesen und digitale Dienstleistungen gehören zu den führenden Investitionsbereichen.
World Company Setup bietet im Senegal eine umfassende Firmengründung, die Eröffnung von Firmenkonten, Buchhaltung, Steuerberatung und Bürolösungen. Unsere Kunden können die Gründungsunterlagen im Ausland unterzeichnen; eine Reise in den Senegal ist nicht erforderlich. Wir wickeln den Prozess in Ihrem Namen aus der Ferne ab.
Um eine maßgeschneiderte Roadmap und Preise für die Firmengründung im Senegal zu erhalten, fordern Sie jetzt ein Angebot an oder kontaktieren Sie unser Expertenteam.
World Company Setup unterstützt unsere Kunden bei der Gründung von Unternehmen in Senegal.
Die Firmengründung im Senegal ist über den zentralen APIX-Anlaufpunkt in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen abgeschlossen. Nach der Investitionsgesetzgebung von 2025 muss APIX Anträge innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen bearbeiten.
Nach der OHADA-Gesetzgebung beträgt das Mindestkapital für eine SARL (GmbH) 100.000 XOF (etwa 160 USD), wobei mindestens ein Viertel bei der Gründung eingezahlt wird. In der Praxis empfiehlt APIX diesen Betrag; teilweise ist Flexibilität möglich.
Der Standardsatz der Körperschaftsteuer (IS) im Senegal beträgt 30 %. Für Gesellschaften ohne steuerpflichtigen Gewinn gilt eine Mindeststeuer von 0,5 % des Vorjahresumsatzes.
Der Standardsatz der Mehrwertsteuer (MwSt.) im Senegal beträgt 18 %. Für touristische Tätigkeiten wird die MwSt. mit 10 % erhoben.
Ja. Ausländische Investoren können im Senegal ein Unternehmen in vollständigem Eigentum gründen. Bei einer SARL muss der Geschäftsführer nicht im Land ansässig sein, und die Gründungsunterlagen können im Ausland unterzeichnet werden – eine Reise in den Senegal ist nicht erforderlich.
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