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Montenegro ist dank seiner strategischen Lage an der Adriaküste, niedriger Steuersätze und einer unternehmerfreundlichen Gesetzgebung zu einem der gefragtesten Standorte für ausländische Investoren geworden. Durch die offene Wirtschaftspolitik beherbergt das Land heute mehr als 13.000 Unternehmen in ausländischem Besitz aus über 100 Ländern. In diesem Leitfaden fassen wir alle Phasen der Firmengründung in Montenegro, aktuelle Steuer- und Kostendaten, Aufenthaltsmöglichkeiten und den offiziellen Rahmen auf Basis der Zahlen von 2026 zusammen.
Montenegro ist seit 2017 NATO-Mitglied und einer der führenden Beitrittskandidaten der Europäischen Union. Die Verwendung des Euro als offizieller Währung beseitigt das Wechselkursrisiko und erleichtert den internationalen Handel. Das Land ist außerdem Mitglied des CEFTA-Freihandelsabkommens und der Welthandelsorganisation (WTO). Als parlamentarische Demokratie verfügt Montenegro über eine unternehmensfreundliche Verwaltung, die auf wirtschaftliche Entwicklung und Lebensqualität ausgerichtet ist.
Einer der größten Vorteile ist das Fehlen von Marktzutrittsbarrieren für ausländische Investoren. Ausländische Firmeninhaber erhalten eine Inländerbehandlung, das heißt, sie genießen dieselben Rechte wie einheimische Bürger. Ausländische Partner können 100% eines Unternehmens besitzen und unbefristetes Eigentum an Immobilien erwerben. Diese Bedingungen machen Montenegro besonders attraktiv für kleine und mittlere Unternehmen, digitale Unternehmer und im internationalen Handel tätige Firmen.
Die in Montenegro am häufigsten gewählte Struktur ist aufgrund ihrer Flexibilität und des geringen Kapitalbedarfs die DOO (Društvo s ograničenom odgovornošću – Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Je nach Bedarf stehen folgende Formen zur Verfügung:
Für die meisten ausländischen Investoren ist die DOO sowohl hinsichtlich der Kosten als auch der operativen Einfachheit die sinnvollste Option.
Die Firmengründung erfolgt über das Zentrale Handelsregister (CRPS – Central Registry of Business Entities). Der allgemeine Ablauf ist wie folgt:
Ein eindeutiger Firmenname wird gewählt und die Tätigkeitscodes (NACE) werden festgelegt. Stellen Sie sicher, dass der Name im Register noch nicht verwendet wurde.
Der Gründungsvertrag wird erstellt und notariell beglaubigt. Ausländische Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und bei Bedarf beglaubigt werden.
Das Mindestkapital wird auf ein vorläufiges Bankkonto eingezahlt und der Registrierungsantrag beim CRPS eingereicht. Die staatliche Gebühr wird entrichtet und das Unternehmen offiziell eingetragen.
Nach der Registrierung wird eine Steuernummer (PIB) erteilt. Die MwSt.-Registrierung (PDV) wird erforderlich, sobald der Jahresumsatz die Pflichtgrenze überschreitet.
Bevor das Unternehmen vollständig betriebsbereit ist, wird in Montenegro ein Firmenkonto eröffnet. Da das Bankensystem relativ streng ist, sollte dieser Prozess mit den richtigen Unterlagen abgewickelt werden.
Wenn Sie den gesamten Prozess professionell abwickeln möchten, erfahren Sie mehr über unsere Beratung zur Firmengründung in Montenegro.
Bei der Firmengründung in Montenegro werden in der Regel folgende Dokumente verlangt:
Vollständige und korrekt übersetzte Unterlagen sind einer der wichtigsten Faktoren, um den Prozess zu beschleunigen.
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Daten zur Firmengründung und Besteuerung in Montenegro für 2026 zusammen.
| Position | Wert 2026 |
|---|---|
| Mindestkapital (DOO) | 1 Euro |
| Mindestkapital (AD) | 25.000 Euro |
| Körperschaftsteuer (progressiv) | 9% (≤100.000 €) / 12% (100.000–1,5 Mio. €) / 15% (>1,5 Mio. €) |
| MwSt. (PDV) Regelsatz | 21% |
| Ermäßigte MwSt.-Sätze | 7% und 15% |
| MwSt.-Registrierungsgrenze | 30.000 Euro (Umsatz der letzten 12 Monate) |
| Grunderwerbsteuer | 3% |
Wichtiger Hinweis: Die in der obigen Tabelle aufgeführten Sätze und Beträge wurden mit Stand Juli 2026 erstellt und können sich im Laufe der Zeit ändern. Für verbindliche und aktuelle Informationen prüfen Sie bitte die Websites der zuständigen offiziellen Institutionen und Behörden.
In Montenegro tätige Unternehmen sind verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchführung zu führen und ihre jährliche Körperschaftsteuererklärung elektronisch einzureichen. Die Erklärungen werden in der Regel bis Ende März des Folgejahres abgegeben. Für die MwSt. registrierte Unternehmen müssen zudem periodische MwSt.-Erklärungen einreichen.
Beachten Sie, dass Sie sich nach einer verpflichtenden MwSt.-Registrierung für einen bestimmten Zeitraum nicht abmelden können. Daher hilft eine genaue Umsatzprognose von Anfang an, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Die Zusammenarbeit mit einem lokalen Buchhalter oder Berater ist der sicherste Weg, um Ihre Prozesse gesetzeskonform zu gestalten.
Obwohl die Wirtschaft Montenegros stark auf Tourismus basiert, entwickeln sich in den letzten Jahren verschiedene Branchen rasch:
Damit Ihr Unternehmen in Montenegro betriebsbereit ist, müssen Sie ein Firmenkonto eröffnen. Das Bankensystem des Landes wendet aufgrund der Einhaltung internationaler Standards und der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) ein relativ sorgfältiges Prüfverfahren an. Daher ist es wichtig, vollständige Unterlagen zur Tätigkeit, Eigentümerstruktur und Herkunft der Mittel des Unternehmens vorzulegen.
Der Prozess der Kontoeröffnung beginnt in der Regel nach Abschluss der Firmenregistrierung. Die richtige Bank sollte anhand von Kriterien wie Transaktionsgebühren, Mehrwährungskonten und digitaler Bankinfrastruktur ausgewählt werden. Wenn Ihr Geschäftsmodell häufige internationale Zahlungen umfasst, erhöht die Zusammenarbeit mit passenden Banken die operative Effizienz.
Da die Wirtschaft Montenegros vom Tourismus geprägt ist, können je nach Saison Phasen hoher und niedriger Liquidität auftreten. Dieser Zyklus sollte insbesondere bei der Liquiditätsplanung berücksichtigt werden. Andererseits bietet das Land durch die Nähe zur EU und die Verwendung des Euro ein stabileres monetäres Umfeld als viele andere Länder der Region.
In Bezug auf Verwaltung und Bürokratie ist Montenegro weder das einfachste noch das schwierigste Land der Region. Einige Verfahren sind recht einfach, andere erfordern Anträge bei mehreren Institutionen und zahlreiche Dokumente. Die Zusammenarbeit mit einem Berater, der die lokalen Gegebenheiten kennt, sorgt für einen planbaren Ablauf. Bei Ihrer Investitionsentscheidung sollten Sie neben den Steuervorteilen auch Betriebskosten, Personalausgaben und den Branchenwettbewerb berücksichtigen.
Einer der wichtigsten Vorteile der Firmengründung in Montenegro besteht darin, dass sie als Grundlage für einen befristeten Aufenthaltstitel dienen kann. Wenn Sie Geschäftsführer (CEO) des Unternehmens sind, können Sie einen befristeten Aufenthaltstitel auf Grundlage einer Beschäftigung beantragen. Auch Gründe wie Immobilienbesitz, Familienzusammenführung und Ausbildung sind gültig. Wer sich mit einem befristeten Aufenthaltstitel eine gewisse Zeit im Land aufhält, kann zudem einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen.
Montenegro bietet auch ein Visum für digitale Nomaden für Remote-Arbeitende an. Grundvoraussetzung ist, für ein ausländisches Unternehmen zu arbeiten oder ein eigenes Unternehmen zu besitzen und ein monatliches Einkommen von mindestens 1.350 Euro nachzuweisen. Details zu den Aufenthaltsverfahren finden Sie in unserem Leitfaden zum Aufenthalt in Montenegro.
Montenegro modernisiert weiterhin seine Handelsregistergesetzgebung. Das neue Gesetz über die Registrierung von Unternehmen und anderen Einheiten wurde im Amtsblatt Montenegros (Nr. 92/2025) veröffentlicht und trat am 15. August 2025 in Kraft. Diese Regelung soll die Gründungsprozesse professioneller und planbarer machen.
Obwohl die montenegrinischen Gesetze weitgehend auf denselben Grundsätzen wie die EU-Vorschriften beruhen, können in der Praxis mitunter Unterschiede auftreten. Einige Verfahren sind recht unkompliziert, andere erfordern zahlreiche Dokumente. Daher bietet die Abwicklung des Prozesses mit einem Experten, der die aktuelle Gesetzgebung verfolgt, Vorteile in Bezug auf Zeit und Kosten.
Mit geringem Kapitalbedarf, einem wettbewerbsfähigen Steuersystem, der Verwendung des Euro und Aufenthaltsmöglichkeiten bietet Montenegro eine starke Alternative für ausländische Investoren. Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform, die Einhaltung der aktuellen Gesetzgebung und die Abwicklung des Prozesses mit einem erfahrenen Team sparen Zeit und Geld. Um Ihre Firmengründung in Montenegro korrekt und schnell abzuschließen, können Sie bei unserem Expertenteam eine kostenlose Erstbewertung und ein Angebot anfordern.
Zusätzlich ist zu beachten, dass Montenegro über ein Netz von Doppelbesteuerungsabkommen verfügt, das internationale Investoren vor einer doppelten steuerlichen Belastung schützen kann. Ob und in welchem Umfang ein solches Abkommen mit Ihrem Heimatland besteht, sollte vor der Gründung geprüft werden, da dies erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtsteuerlast Ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeit haben kann. Eine frühzeitige steuerliche Planung ist daher ein entscheidender Erfolgsfaktor.
Für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (DOO) beträgt das Mindestkapital nur 1 Euro. Für eine Aktiengesellschaft (AD) sind es 25.000 Euro.
Die Körperschaftsteuer ist progressiv: 9% bis 100.000 Euro, 12% zwischen 100.000 und 1.500.000 Euro und 15% über 1.500.000 Euro. Stand Juli 2026, Änderungen möglich.
Der MwSt.-Regelsatz (PDV) beträgt 21%, die ermäßigten Sätze 7% und 15%. Die MwSt.-Registrierung wird verpflichtend, sobald der Umsatz der letzten 12 Monate 30.000 Euro übersteigt.
Ja. Montenegro gewährt ausländischen Investoren Inländerbehandlung, und ausländische Partner können 100% eines Unternehmens besitzen. Es gibt keine Marktzutrittsbarrieren.
Ja. Als Geschäftsführer (CEO) können Sie einen befristeten Aufenthaltstitel auf Grundlage einer Beschäftigung beantragen. Nach einer gewissen Zeit ist auch ein unbefristeter Aufenthalt möglich.
Für das Visum für digitale Nomaden müssen Sie für ein ausländisches Unternehmen arbeiten oder ein eigenes Unternehmen besitzen und ein monatliches Einkommen von mindestens 1.350 Euro nachweisen.
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