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Eine Firmengründung in Großbritannien ist dank wettbewerbsfähiger Körperschaftsteuersätze, eines starken internationalen Rufs und eines vollständig digitalen Gründungsprozesses eine der attraktivsten Optionen für internationale Unternehmer. Dieser Leitfaden behandelt Gesellschaftsformen, den Registrierungsprozess bei Companies House, aktuelle Kosten und Steuerpflichten mit Stand Juli 2026.
Das Vereinigte Königreich zeichnet sich durch sein schnelles und vollständig online abgewickeltes Registrierungssystem aus. Firmen werden bei Companies House, dem offiziellen Handelsregister, in der Regel innerhalb von 24 Stunden eingetragen. Der etablierte Rechtsrahmen, der Zugang zum internationalen Bankwesen und die Kompatibilität mit globalen E-Commerce-Plattformen bilden eine solide Grundlage, insbesondere für Unternehmen mit Auslandsvertrieb.
Gestaffelte Körperschaftsteuersätze auf Basis von Gewinnschwellen kommen zudem kleinen und neu gegründeten Firmen zugute. Als eigenständige juristische Person bietet eine Limited einen Haftungsschutz, der das Privatvermögen der Gesellschafter von den Firmenschulden trennt.
Großbritannien bietet international handelnden Firmen zudem Steuerplanungssicherheit durch die über 130 abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Dass Englisch die globale Geschäftssprache ist, englisches Recht in internationalen Verträgen häufig gewählt wird und London ein Finanzzentrum ist, erhöht die Glaubwürdigkeit einer in Großbritannien ansässigen Firma bei Partnern und Kunden. Diese Faktoren können besonders für E-Commerce- und Technologie-Start-ups mit hohem Markenwert entscheidend sein.
Die Wahl der richtigen Struktur ist in Bezug auf Steuern und Haftung entscheidend. Die gängigsten juristischen Personen sind:
| Gesellschaftsform | Haftung | Geeignet für |
|---|---|---|
| Private Limited (LTD) | Auf Anteile beschränkt | KMU, E-Commerce, Beratung |
| LLP | Partnerschaft, beschränkte Haftung | Professionelle Dienstleistungspartnerschaften |
| Company Limited by Guarantee | Durch Garantie beschränkt | Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen |
| Sole Trader | Unbeschränkt (persönlich) | Kleine Einzelunternehmen |
Die beliebteste Wahl unter internationalen Gründern ist die Private Limited Company (LTD), die beschränkte Haftung und unternehmerische Glaubwürdigkeit bietet.
Die Gründung erfolgt nach dem Companies Act 2006, den alle Firmen einhalten müssen. Die folgenden Schritte gelten für den Online-Antrag.
Wählen Sie zunächst die zu Ihrem Geschäftsmodell passende Gesellschaftsform. Wählen Sie anschließend einen verfügbaren Firmennamen, der einem bestehenden nicht zu ähnlich ist. Der Name darf nicht anstößig sein und ohne vorherige Genehmigung keine "sensiblen" Begriffe enthalten oder eine Verbindung zu Behörden andeuten.
Sie benötigen eine gültige eingetragene Geschäftsadresse in England, Schottland, Wales oder Nordirland; die gesamte amtliche Korrespondenz wird dorthin gesendet und die Adresse ist öffentlich. Mindestens ein Direktor (Director) sowie die Gesellschafter (Shareholders) müssen benannt werden. Zudem sind Personen mit maßgeblicher Kontrolle (PSC) anzugeben — in der Regel jeder, der mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält.
Nach den aktuellen Vorschriften müssen Direktoren vor der Registrierung ihre Identität über GOV.UK One Login bestätigen und einen eindeutigen persönlichen Code erhalten. Bei mehreren Direktoren benötigt jeder seinen eigenen Code.
Der Gründungsvertrag (Memorandum of Association) und die Satzung (Articles of Association) werden erstellt. Außerdem wird ein SIC-Code gewählt, der die Geschäftstätigkeit beschreibt.
Nach dem Sammeln der Informationen wird der Online-Antrag ausgefüllt und die Gebühr bezahlt. Die Firma wird in der Regel gleichzeitig für die Körperschaftsteuer registriert. Nach der Genehmigung erhalten Sie die Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation) per E-Mail.
Die Zusammenarbeit mit einem professionellen Formation Agent oder einer Beratung während der Gründung stellt sicher, dass die Schritte in der richtigen Reihenfolge und vollständig abgeschlossen werden. Technische Details wie die Wahl des SIC-Codes, die Erstellung der Satzung und die PSC-Erklärung können bei unerfahrenen Antragstellern zu Verzögerungen führen. Ein Berater kann auch Bedürfnisse nach der Gründung wie eingetragene Geschäftsadresse, Bankkonto und Buchhaltung aus einer Hand koordinieren und so die operative Belastung des Unternehmers verringern.
Die folgende Tabelle fasst die aktuellen offiziellen Gebühren und Fristen für Anträge zusammen, die direkt bei Companies House gestellt werden.
| Antragsmethode | Offizielle Gebühr | Durchschnittliche Dauer |
|---|---|---|
| Online | £100 | ~24 Stunden |
| Per Post (Formular IN01) | £124 | 8–10 Tage |
Diese Beträge sind ausschließlich amtliche Registrierungsgebühren. Zusatzleistungen wie eine eingetragene Geschäftsadresse, Buchhaltung und Beratung werden separat berechnet.
Sobald Ihre Firma registriert ist, beginnt die Körperschaftsteuerpflicht (Corporation Tax). Der Satz ist nach dem Firmengewinn gestaffelt.
| Gewinnstufe | Körperschaftsteuersatz |
|---|---|
| £50.000 oder weniger (Small Profits Rate) | 19 % |
| £50.000 – £250.000 (Marginal Relief) | Gestaffelt |
| Über £250.000 (Main Rate) | 25 % |
Mehrwertsteuer (VAT): Übersteigt Ihr steuerpflichtiger Umsatz der letzten 12 Monate £90.000, ist eine MwSt-Registrierung verpflichtend. Unterhalb dieser Schwelle ist auch eine freiwillige Registrierung möglich. Für außerhalb des Vereinigten Königreichs ansässige Unternehmen können andere Regeln gelten.
Die Gründungsurkunde ist das amtliche Dokument, das nachweist, dass Ihre Firma nach dem Companies Act rechtlich existiert. Sie enthält die Handelsregisternummer (CRN), den vollständigen Firmennamen, die Gesellschaftsform, die Region der eingetragenen Geschäftsadresse und das Gründungsdatum.
Sie kann bei der Eröffnung eines Geschäftskontos, bei Kredit- oder Zuschussanträgen, beim Erwerb einer Lizenz, bei der Anmietung von Immobilien und bei Vertragsunterzeichnungen verlangt werden. Bewahren Sie das Dokument an einem sicheren und leicht zugänglichen Ort auf.
Eine digitale Kopie kann kostenlos über den Companies House Service eingesehen werden; mit dem Firmennamen oder der Registernummer gelangen Sie unter "filing history" zum Dokument "incorporation". Für eine neue physische Kopie können Sie einen Antrag bei Companies House stellen.
Die Wahl eines ungeeigneten Firmennamens, die Auswahl eines falschen SIC-Codes, das Auslassen der Identitätsprüfung und eine unvollständige PSC-Erklärung sind die häufigsten Ursachen für Verzögerungen. Professionelle Unterstützung sorgt für einen reibungslosen und schnellen Ablauf und spart Zeit und Kosten — besonders für Unternehmer, die aus dem Ausland heraus einen Antrag stellen.
Die eingetragene Geschäftsadresse (registered office) ist die rechtliche Anschrift, an die Ihre Firma die amtliche Korrespondenz von Companies House und HMRC erhält. Da diese Adresse im öffentlichen Register erscheint, wählen viele Unternehmer einen professionellen Registered-Office-Service, um ihre Privatadresse geheim zu halten. Die Adresse muss ein tatsächlicher physischer Standort in England, Schottland, Wales oder Nordirland sein — ein reines Postfach wird nicht akzeptiert. Die Firma muss in der Lage sein, amtliche Mitteilungen an dieser Adresse in angemessener Zeit zu empfangen.
Für internationale Gründer, die aus dem Ausland heraus einen Antrag stellen, bietet ein Registered-Office-Service eine praktische Lösung für Datenschutz und Postverwaltung. Eingehende Dokumente können gescannt und digital weitergeleitet werden, sodass Sie amtliche Prozesse verfolgen können, auch ohne physisch in Großbritannien anwesend zu sein.
Nach Abschluss der Gründung ist einer der ersten wichtigen Schritte die Eröffnung eines Geschäftskontos, das die geschäftliche Tätigkeit von den privaten Finanzen trennt. Traditionelle Banken verlangen oft umfangreichere Unterlagen und manchmal ein persönliches Gespräch, während digitale Banking-Lösungen (Fintech) für im Ausland ansässige Gründer eine schnellere Alternative bieten können.
Für die Kontoeröffnung werden in der Regel die Gründungsurkunde, die Handelsregisternummer, die Identitätsangaben von Direktoren und wirtschaftlich Berechtigten (PSC) sowie ein Adressnachweis benötigt. Mit den richtigen Unterlagen vorbereitet zu erscheinen, beschleunigt den Prozess erheblich. Bei World Company Setup begleiten wir Unternehmer bei der Auswahl einer geeigneten Banking-Lösung und der Vorbereitung der Antragsunterlagen.
Nach der Gründung Ihrer Firma beginnen laufende rechtliche Verpflichtungen. Deren regelmäßige Erfüllung ist entscheidend, um Sanktionen und das Risiko einer Löschung aus dem Register zu vermeiden.
Jede Firma muss bei Companies House eine Bestätigungserklärung (confirmation statement) und den Jahresabschluss (annual accounts) sowie bei HMRC eine Körperschaftsteuererklärung (Company Tax Return) einreichen. Eine korrekte, aktuelle und vorschriftsgemäße Buchführung ist sowohl für die Compliance als auch für ein solides Finanzmanagement unerlässlich.
Bei jeder Änderung eines Direktors, der Adresse, der Anteilsstruktur oder einer Person mit maßgeblicher Kontrolle (PSC) müssen diese Änderungen innerhalb der vorgeschriebenen Frist an Companies House gemeldet werden. Veraltete Registerangaben können zu Verzögerungen bei amtlichen Prozessen und zu Compliance-Problemen führen.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass eine Firmengründung in Großbritannien automatisch ein Aufenthalts- oder Arbeitsrecht verleiht. Firmengründung und Einwanderungsstatus sind getrennte Prozesse. Sie müssen nicht in Großbritannien wohnen, um eine juristische Person zu gründen; wenn Sie jedoch tatsächlich im Land leben oder arbeiten möchten, müssen Sie einen Antrag in einer geeigneten Visumkategorie stellen. Wenn Sie planen, Ihr Geschäft aus der Ferne zu führen, reicht die Gründung allein aus. Bei Einwanderungszielen ist es ratsam, vor der Gründung fachkundige Beratung einzuholen, um den richtigen Fahrplan festzulegen.
Kontaktieren Sie unser Team für eine umfassende Unterstützung bei Gründung, Kontoeröffnung und Buchhaltung.
Kostenloses Angebot anfordernDer Prozess der Unternehmensregistrierung muss durch ein geeignetes Dokument belegt werden. Der Name des Dokuments kann variieren, jedoch bleibt der Inhalt derselbe: die Bestätigung der Existenz eines Unternehmens in einem bestimmten Land.
Die amtliche Companies-House-Gebühr beträgt £100 für Online-Anträge und £124 per Post (IN01). Zusatzleistungen wie eingetragene Geschäftsadresse, Buchhaltung oder Beratung sind nicht enthalten. (Juli 2026)
Bei Online-Anträgen wird die Firma in der Regel innerhalb von 24 Stunden eingetragen. Postanträge dauern durchschnittlich 8–10 Tage.
Bei Gewinnen bis £50.000 gilt der Small Profits Rate von 19 %, über £250.000 der Main Rate von 25 %. Zwischen £50.000 und £250.000 gilt über Marginal Relief ein gestaffelter Satz. (Juli 2026)
Ja. Ausländische Unternehmer können ohne Wohnsitzerfordernis eine Limited in Großbritannien gründen. Erforderlich sind eine eingetragene Geschäftsadresse, mindestens ein Direktor und eine Identitätsprüfung (GOV.UK One Login).
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