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Jedes umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten muss regelmäßig Umsatzsteuererklärungen abgeben. In Dubai erfolgt die Abgabe je nach dem von der Bundessteuerbehörde (FTA) zugewiesenen Steuerzeitraum meist vierteljährlich, bei umsatzstarken Unternehmen monatlich. Dieser Leitfaden erläutert Schritt für Schritt den Abgabeprozess, die Registrierungsschwellen, das VAT201-Formular, die Fristen, den EmaraTax-Ablauf und mögliche Strafen. Er enthält außerdem gesonderte Hinweise für Freizonenunternehmen und Unternehmer, die von der Türkei aus tätig sind.
Eine USt-Erklärung ist die offizielle Meldung, in der Sie der FTA für einen bestimmten Steuerzeitraum die von Kunden vereinnahmte Umsatzsteuer (Ausgangssteuer) und die an Lieferanten gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) melden. Die Erklärung fasst Ihre steuerpflichtigen, nullsatzbesteuerten und steuerbefreiten Umsätze auf einem Formular zusammen und zieht die abziehbare Vorsteuer von der Ausgangssteuer ab, um die zu zahlende Netto-Umsatzsteuer oder die von der FTA erstattungsfähige Summe zu ermitteln.
Der Standard-Umsatzsteuersatz in den VAE beträgt 5%. Die Abgabepflicht gilt auch dann, wenn keine Umsätze vorliegen; für Zeiträume ohne Aktivität ist eine "Nullerklärung" (Nil Return) einzureichen.
Die Abgabepflicht hängt in erster Linie von der USt-Registrierung ab. Jedes bei der FTA registrierte Unternehmen muss Erklärungen abgeben. Die Registrierungspflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahresumsatz:
| Registrierungsart | Schwelle (letzte 12 Monate oder nächste 30 Tage) | Ergebnis |
|---|---|---|
| Pflichtregistrierung | Steuerpflichtiger Umsatz ab 375.000 AED | Registrierung ist verpflichtend; Erklärungen sind abzugeben |
| Freiwillige Registrierung | Umsatz oder Ausgaben ab 187.500 AED | Freiwillige Registrierung möglich |
| Nicht ansässiges Unternehmen | Keine Schwelle | Registrierungspflicht bei steuerpflichtigen Umsätzen in den VAE |
Ein Wechsel zur monatlichen Abgabe betrifft in der Regel umsatzstarke Unternehmen (etwa ab 150 Mio. AED); die meisten Unternehmen darunter geben vierteljährlich ab. Unternehmen, die die Schwelle überschreiten, sich aber nicht registrieren, drohen erhebliche Strafen (siehe Abschnitt Strafen).
Jedem Unternehmen wird von der FTA ein Steuerzeitraum zugewiesen. Erklärung und Zahlung müssen innerhalb von 28 Tagen nach Ende des jeweiligen Steuerzeitraums erfolgen. Fällt die Frist auf einen Feiertag, verschiebt sie sich auf den nächsten Werktag.
| Steuerzeitraum | Frist für Abgabe und Zahlung |
|---|---|
| Januar – März | 28. April |
| April – Juni | 28. Juli |
| Juli – September | 28. Oktober |
| Oktober – Dezember | 28. Januar |
Bei monatlicher Abgabe ist der 28. Tag nach Monatsende die Frist. Zahlungen sind so zu planen, dass die Mittel rechtzeitig auf dem FTA-Konto eingehen; eine Überweisung am letzten Tag birgt das Risiko einer verspäteten Zahlung.
Der Abgabeprozess besteht aus vier Hauptschritten. Deren sorgfältige Umsetzung verhindert sowohl Fehler als auch Verspätungsstrafen.
Sammeln Sie alle Verkaufs- und Einkaufsrechnungen, Einfuhrbelege, Gut-/Lastschriften und Bankunterlagen des Zeitraums. Rechnungen müssen dem Rechnungsformat der FTA entsprechen.
Berechnen Sie die auf Umsätze vereinnahmte Ausgangssteuer und die auf Ausgaben gezahlte abziehbare Vorsteuer getrennt. Nicht abziehbare Ausgaben (z. B. bestimmte Bewirtungs- und Privatfahrzeugkosten) werden ausgesondert.
Tragen Sie die berechneten Beträge Feld für Feld in das VAT201-Formular im EmaraTax-Portal ein. Standardbesteuerte Umsätze, nullsatzbesteuerte und steuerbefreite Umsätze sowie Einfuhr-/Reverse-Charge-Positionen müssen in die richtigen Felder.
Bei zu zahlender Netto-USt zahlen Sie per GIBAN-Überweisung, Karte oder anderem akzeptierten Kanal; bei Erstattung markieren Sie den Erstattungsantrag. Bewahren Sie die Bestätigungs-E-Mail nach der Einreichung auf.
Die Erklärungsvorgänge der FTA werden über die EmaraTax-Plattform abgewickelt. Ein typischer Ablauf:
VAT201 ist das offizielle Erklärungsformular und besteht im Wesentlichen aus folgenden Abschnitten:
| Abschnitt | Inhalt |
|---|---|
| Angaben zum Steuerpflichtigen | TRN (Steuernummer), Name und Zeitraum (meist vorausgefüllt) |
| Standardbesteuerte Umsätze | Umsätze mit 5% USt; nach Emirat gemeldet |
| Nullsatzbesteuerte Umsätze | Ausfuhren und bestimmte 0%-Umsätze |
| Steuerbefreite Umsätze | USt-befreite Leistungen (z. B. bestimmte Finanzdienstleistungen) |
| Einfuhr / Reverse Charge | Wareneinfuhr und Reverse-Charge-Positionen |
| Vorsteuer | Abziehbare Einkaufs-USt |
| Nettoergebnis | Zu zahlende oder zu erstattende USt |
| Erklärung und Unterschrift | Richtigkeitserklärung und Einreichung |
Die Netto-USt ist einfach die Ausgangssteuer abzüglich der abziehbaren Vorsteuer. Ein einfaches Beispiel:
| Position | Betrag (AED) | USt (5%) |
|---|---|---|
| Umsätze des Zeitraums (Ausgang) | 100.000 | 5.000 |
| Ausgaben des Zeitraums (Eingang) | 60.000 | 3.000 |
| Zu zahlende Netto-USt | — | 2.000 |
In diesem Beispiel werden 3.000 AED Vorsteuer von 5.000 AED Ausgangssteuer abgezogen, sodass für den Zeitraum 2.000 AED Netto-USt zu zahlen sind. Übersteigt die Vorsteuer die Ausgangssteuer, kann die Differenz als Erstattung beantragt werden.
Das Verwaltungsstrafsystem der FTA ahndet verspätete Abgabe und Zahlung stufenweise. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Strafen zusammen; die Beträge unterliegen gesetzlichen Änderungen und sollten vor der Abgabe anhand des aktuellen FTA-Dekrets überprüft werden.
| Verstoß | Strafe |
|---|---|
| Verspätete USt-Registrierung | 10.000 AED |
| Verspätete Erklärung (erstmalig) | 1.000 AED |
| Verspätete Erklärung (Wiederholung binnen 24 Monaten) | 2.000 AED |
| Verspätete Zahlung | 2% am Fälligkeitstag; weitere 4% nach 7 Tagen; danach 1% monatlich (bis zu einer Obergrenze) |
| Fehlerhafte Erklärung / unvollständige Unterlagen | Feste und prozentuale Strafen; durch freiwillige Offenlegung reduzierbar |
Steuerpflichtige, die einen Fehler bemerken, können ihn durch eine freiwillige Offenlegung (Voluntary Disclosure) korrigieren, bevor die FTA ihn feststellt – mit geringeren Strafen. Die frühzeitige Fehlererkennung ist daher entscheidend.
Freizonenunternehmen sind von der USt-Registrierungs- und Abgabepflicht nicht befreit. Einige Freizonen haben jedoch für USt-Zwecke den Status einer "Designated Zone", und bestimmte Warenbewegungen dort unterliegen Sonderregeln.
Aufgrund der Komplexität dieser Regeln nehmen Freizonenunternehmen für die korrekte Einordnung je Transaktion häufig Expertenunterstützung in Anspruch.
Für türkische Unternehmer, die in Dubai eine Gesellschaft gründen oder über die VAE tätig sind, ist die USt nur ein Teil des Bildes. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Türkei und den VAE begrenzt die Doppelbesteuerung bei Einkommen- und Körperschaftsteuer; die USt-Pflicht in den VAE hebt jedoch die Pflichten in der Türkei nicht auf.
Wichtige Punkte:
Türkischen Unternehmern wird daher empfohlen, mit einem Berater zusammenzuarbeiten, der die USt-Erklärung zusammen mit den Pflichten auf türkischer Seite betrachtet.
Eine USt-Erklärung ist ein technischer Vorgang; schon ein kleiner Einordnungsfehler kann zu einer Strafe oder Überzahlung führen. Die wichtigsten Vorteile der Zusammenarbeit mit einem Experten:
Die USt-Experten von World Company Setup ordnen Ihre Unterlagen, berechnen Ihre Ausgangs- und Vorsteuer und reichen Ihr VAT201-Formular über EmaraTax fristgerecht und fehlerfrei ein. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Steuerberatung Dubai; zu USt-Erstattungen lesen Sie unseren Beitrag USt-Erstattung und -Erklärung in Dubai.
Als offizielle Informationsquelle können Sie zudem das Online-Portal der FTA nutzen, um Ihren Erklärungsprozess sicher zu steuern.
Zuletzt aktualisiert: 3. Juli 2026. Steuergesetze können sich ändern; prüfen Sie vor der Abgabe die aktuellen FTA-Dekrete.
Den Prozess der Mehrwertsteuererklärung Experten zu überlassen, spart Zeit und schützt vor Strafen durch Fehler. Bei World Company Setup kennt unser Team das dynamische MwSt-Umfeld der VAE und bietet transparente Preise sowie auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösungen. Wir helfen Ihnen, vollständig konform zu bleiben und die maximale MwSt-Erstattung zu erhalten, und nehmen Ihnen die Last der Abgabe ab.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mit unseren MwSt-Beratern zu sprechen und eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Bewertung zu vereinbaren.
Für die meisten Unternehmen ist der Standard-Steuerzeitraum vierteljährlich, die Erklärung wird also alle drei Monate abgegeben. Die FTA kann von bestimmten umsatzstarken Unternehmen eine monatliche Abgabe verlangen. Der geltende Zeitraum wird von der FTA zugewiesen.
Eine Mehrwertsteuererklärung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ende des jeweiligen Steuerzeitraums abgegeben und die Netto-Mehrwertsteuer im selben Zeitraum gezahlt werden. Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag.
VAT201 ist das offizielle MwSt-Erklärungsformular in den VAE und wird über das FTA-Portal ausgefüllt. Es umfasst regulär besteuerte, nullbesteuerte und befreite Lieferungen sowie die Vorsteuer und die zu zahlende oder zu erstattende Netto-Mehrwertsteuer.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in den VAE beträgt 5 %. Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind nullbesteuert oder von der Mehrwertsteuer befreit. Der geltende Satz hängt von der Art Ihrer Lieferung ab.
Eine verspätete Abgabe oder die nicht fristgerechte Zahlung der Netto-Mehrwertsteuer gilt bei der FTA als Nichteinhaltung und führt zu Verwaltungsstrafen. Die Einhaltung der Fristen ist wichtig, um steigende Gebühren bei verspäteten Zahlungen zu vermeiden.
Ausgangsteuer ist die auf Ihre Verkäufe erhobene Steuer; Vorsteuer ist die auf Betriebsausgaben gezahlte Steuer, die unter bestimmten Bedingungen erstattet werden kann. Die Differenz zwischen beiden bestimmt Ihre Netto-Steuerschuld.
Ja. Unternehmen mit nullbesteuerten Tätigkeiten wie Exporten geraten meist in eine Erstattungsposition und können die gezahlte Vorsteuer von der FTA zurückfordern. Eine korrekte Steuerung des Prozesses stärkt den Cashflow.
Es ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert. Expertenunterstützung prüft die Richtigkeit Ihrer Unterlagen, erstellt fehlerfreie Einreichungen, sichert die Einhaltung der aktuellen Vorschriften und beseitigt das Strafrisiko. World Company Setup begleitet Sie in jedem Schritt.
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