Wege zur EORI-Registrierung in Montenegro: EORI-Nummer beantragen

In Montenegro ansässige Unternehmen benötigen für Zollvorgänge in der Europäischen Union eine EORI-Nummer. Wir zeigen die erforderlichen Unterlagen, den zuständigen EU-Mitgliedstaat, Dauer und Kosten sowie den Bezug zur Umsatzsteuer (PDV) anhand aktueller amtlicher Quellen.
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EORI-Registrierung in Montenegro im Überblick

Ein in Montenegro ansässiges Unternehmen gilt als Wirtschaftsbeteiligter aus einem Drittland, sobald seine Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union gelangen oder es verlassen. Dieser Status macht die EORI-Nummer zur Voraussetzung für jede Zollanmeldung. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Eckpunkte vor der Antragstellung zusammen.

PunktKurzinformation
Bedeutung von EORIEconomic Operators Registration and Identification
Vergebende StelleNicht Montenegro, sondern der EU-Mitgliedstaat der Anmeldung
AntragstellerMontenegrinische Unternehmen, Einzelunternehmer und Beförderer mit EU-Bezug
VoraussetzungGültige montenegrinische Umsatzsteuerregistrierung (PDV) mit Bescheinigung
GebührKostenlose Zuteilung durch die EU-Zollbehörden
BearbeitungsdauerMehrere Arbeitstage; in der Praxis 3–10 Arbeitstage
GültigkeitUnbefristet; Löschung auf Antrag des Beteiligten
PrüfungOnline über den EORI-Prüfdienst der Europäischen Kommission

EORI-Antrag in Montenegro: der Ablauf Schritt für Schritt

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine EORI-Nummer und welche Rechtsgrundlage gilt?

Die EORI-Nummer identifiziert Unternehmen und Personen, die im Zollgebiet der Europäischen Union zollrechtliche Handlungen vornehmen. Das System trat am 1. Juli 2009 in Kraft und löste die zuvor verwendete Trader's Unique Reference Number (TURN) ab. Rechtsgrundlage ist heute Artikel 9 des Unionszollkodex (Verordnung (EU) 952/2013), ergänzt durch die Artikel 3–7 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 und die Artikel 6–7 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447.

Diese Unterscheidung ist praxisrelevant: Zahlreiche Online-Quellen verweisen weiterhin auf die aufgehobene Verordnung 2913/92, den alten Zollkodex der Gemeinschaften. Für montenegrinische Ausführer gilt beim Antrag ausschließlich der Unionszollkodex.

Aufbau und Format der EORI-Nummer

Die Nummer beginnt mit dem zweistelligen Länderkürzel des vergebenden Mitgliedstaats, gefolgt von einer eindeutigen Zeichenfolge. Eine in Deutschland vergebene Nummer beginnt mit "DE", eine slowenische mit "SI". Für montenegrinische Wirtschaftsbeteiligte wird die Nummer nicht von Montenegro, sondern vom jeweiligen EU-Mitgliedstaat erteilt. Jeder Beteiligte führt unionsweit genau eine EORI-Nummer; ein Zweitantrag in einem anderen Mitgliedstaat gilt als Doppelregistrierung und kann zur Zurückweisung der Anmeldung führen.

Unterschied zwischen EORI-Nummer und Umsatzsteuernummer

Beide werden häufig verwechselt. Die Umsatzsteuernummer – in Montenegro PDV – ist eine steuerliche Kennung der nationalen Steuerverwaltung. Die EORI-Nummer ist eine zollrechtliche Kennung einer EU-Zollverwaltung. Ein EORI-Antrag vor Abschluss der montenegrinischen Umsatzsteuerregistrierung ist der häufigste Grund für Verzögerungen. Die Grundlagen dazu behandeln wir im Beitrag Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ihre Beantragung.

Wer benötigt in Montenegro eine EORI-Nummer?

Maßgeblich ist nicht die Unternehmensgröße, sondern die Art des Vorgangs. Wer im Zollgebiet der Union eine Zollanmeldung oder summarische Anmeldung abgibt oder als Beförderer auftritt, fällt in den Anwendungsbereich. Aus montenegrinischer Sicht betrifft das vor allem:

  • Kapitalgesellschaften (DOO / AD): in Montenegro ansässige juristische Personen mit Warenverkehr in die oder aus der EU.
  • Einzelunternehmer (preduzetnik): Selbstständige mit direktem Kontakt zur EU-Zollverwaltung.
  • Beförderer und Logistikunternehmen: Transporte auf Straße, See, Binnenwasserstraße oder Luftweg im EU-Gebiet.
  • Natürliche Personen: Privatpersonen mit gewerblichen Zollvorgängen.
  • Unternehmen mit Zollvertreter: Auch wenn der Vertreter anmeldet, benötigt der genannte Beteiligte eine eigene EORI-Nummer.

Ein montenegrinisches Unternehmen, das ausschließlich innerhalb der CEFTA handelt und nie in das EU-Zollgebiet gelangt, braucht dagegen keine Nummer. Eine frühe Klärung der Handelsrouten erspart eine überflüssige Registrierung. Den Marktrahmen beschreiben wir im Beitrag Handel in Montenegro betreiben.

Erforderliche Unterlagen für die EORI-Registrierung

Die Liste unterscheidet sich im Detail je nach Mitgliedstaat; der Kern der Unterlagen ist jedoch weitgehend einheitlich:

  • Aktueller Registerauszug aus dem Zentralen Handelsregister (Gründungs- und Tätigkeitsnachweis)
  • Umsatzsteuer- (PDV-) Registrierungsbescheinigung der montenegrinischen Steuerverwaltung
  • Ausweisdokument oder Passkopie der vertretungsberechtigten Person
  • Firmenname, Sitzadresse und Tätigkeitsbereich des Unternehmens
  • Vollmacht, sofern der Antrag über einen Vertreter läuft
  • Beglaubigte Übersetzung oder Apostille, je nach Mitgliedstaat

Übersetzung und Beglaubigung kosten in der Praxis die meiste Zeit. Wer die Sprach- und Beglaubigungsanforderungen der zuständigen Zollstelle vorab schriftlich bestätigen lässt, spart regelmäßig mehrere Arbeitstage.

EORI-Nummer beantragen: Schritt für Schritt

Das Verfahren läuft über den Mitgliedstaat, in dem die Waren erstmals in das EU-Zollgebiet gelangen oder die erste Anmeldung abgegeben wird. Der folgende Ablauf zeigt die typische Reihenfolge für einen montenegrinischen Ausführer.

Von Montenegro in die EU: EORI-Prozesskarte

Fünfstufiger Ablauf · Praxisschema von World Company Setup

1

PDV-Registrierung

Umsatzsteuerregistrierung in Montenegro und Bescheinigung einholen

2

Eingangsland

Mitgliedstaat der ersten Anmeldung festlegen

3

Unterlagen

Registerauszug, PDV-Bescheinigung, Ausweis und Übersetzungen

4

Antrag

Einreichung über Portal oder E-Mail-Kanal der Zollverwaltung

5

Prüfung

Nummer in der EU-EORI-Datenbank verifizieren und intern erfassen

1. Umsatzsteuerregistrierung (PDV) abschließen

In Montenegro wird die Umsatzsteuerregistrierung ab einem Umsatz von 30.000 Euro in den vorangegangenen zwölf Monaten verpflichtend; darunter ist eine freiwillige Registrierung möglich. Ein freiwilliger Eintrag kann drei Jahre lang nicht rückgängig gemacht werden – ein Punkt, den Unternehmen mit geringem Exportvolumen bewusst planen sollten.

2. Mitgliedstaat des ersten Eingangs bestimmen

Die Registrierung eines nicht in der Union ansässigen Beteiligten richtet sich nach der Zollbehörde, die für den Ort zuständig ist, an dem er eine Anmeldung abgibt oder eine Entscheidung beantragt. In der Praxis ist das der Mitgliedstaat des physischen Ersteingangs. Wer regelmäßig denselben Hafen oder Grenzübergang nutzt, vereinfacht mit dieser Wahl alle Folgeanmeldungen.

3. Antrag einreichen

Die meisten Mitgliedstaaten bieten Drittlandsbeteiligten ein Online-Formular oder einen E-Mail-Kanal an. Registerangaben, Adresse, Ansprechpartner und Steuernummer müssen exakt mit dem montenegrinischen Registereintrag übereinstimmen; Abweichungen bei Firmenname oder Anschrift führen am häufigsten zur Aussetzung des Antrags.

4. Nummer prüfen (EORI-Abfrage)

Nach der Vergabe lässt sich die Nummer über den öffentlichen Prüfdienst der Europäischen Kommission verifizieren. Neu vergebene Nummern erscheinen mitunter mit kurzer Verzögerung in der Datenbank; vor der ersten Sendung empfiehlt sich daher ein Puffer von einigen Tagen.

Welches EU-Land vergibt die EORI-Nummer?

Diese Frage stellen montenegrinische Beteiligte am häufigsten. Entscheidend ist nicht die Präferenz, sondern der Ort der Anmeldung. Die folgende Übersicht ordnet typische Konstellationen zu.

HandelsszenarioVergebende Stelle
Waren gelangen per Seeweg über einen italienischen Hafen in die EUItalienische Zollverwaltung
Straßentransport passiert einen kroatischen GrenzübergangKroatische Zollverwaltung
Erste Anmeldung erfolgt an einem Logistikstandort in SlowenienSlowenische Zollverwaltung
Luftfracht wird in Deutschland abgefertigtDeutsche Zollverwaltung
Anmeldung durch einen in der EU ansässigen ZollvertreterMitgliedstaat, in dem der Vertreter anmeldet

Unabhängig vom vergebenden Mitgliedstaat gilt die Nummer unionsweit. Ein Zweitantrag in einem weiteren Land ist weder nötig noch zulässig; das System beruht auf Eindeutigkeit.

Wie lange dauert die EORI-Registrierung und was kostet sie?

Das Leitliniendokument der Europäischen Kommission hält ausdrücklich fest, dass die EORI-Nummer der betreffenden Person von den zuständigen Zollbehörden kostenlos zugeteilt wird. Anfallende Kosten sind daher keine Verwaltungsgebühren, sondern Aufwendungen für Übersetzung, Beglaubigung und Beratung. Zur Dauer weist die Kommission darauf hin, dass die Registrierung mehrere Tage in Anspruch nehmen kann, und empfiehlt eine Beantragung vor Aufnahme der Tätigkeit.

KriteriumStand
VerwaltungsgebührKeine – kostenlose Zuteilung (EORI-Leitlinien der EU-Kommission)
Typische BearbeitungsdauerMehrere Arbeitstage; in der Praxis 3–10 Arbeitstage
Zusätzliche KostenpositionenBeglaubigte Übersetzung, Apostille, Vertretung und Beratung
AntragswegIn den meisten Mitgliedstaaten Online-Portal oder E-Mail
GültigkeitUnbefristet; Löschung auf Antrag

Hinweis: Die genannten Zeit- und Kostenangaben geben den Stand von September 2026 wieder. Da Mitgliedstaaten ihre Verwaltungspraxis anpassen können, empfiehlt sich vor dem Versand eine Bestätigung durch die zuständige Zollverwaltung.

Mehrwertsteuersätze in Montenegro und der Bezug zu EORI

Da der EORI-Antrag mit der steuerlichen Identität verknüpft wird, gehört die montenegrinische Mehrwertsteuerstruktur untrennbar zum Verfahren. Der Regelsatz beträgt 21 Prozent. Der seit Anfang 2025 geltende ermäßigte Satz von 15 Prozent erfasst Bücher und Publikationen, Beherbergung sowie bestimmte Kultur- und Sportleistungen. Der Satz von 7 Prozent gilt für Grundnahrungsmittel, Arzneimittel und den öffentlichen Nahverkehr. Ausfuhren unterliegen dem Nullsatz.

SatzAnwendungsbereich
21 %Regelsatz – alle nicht gesondert geregelten Lieferungen und Leistungen
15 %Bücher und Publikationen, Beherbergung, bestimmte Kultur- und Sportleistungen
7 %Brot, Mehl, Milchprodukte, Schulbücher, Arzneimittel, öffentlicher Nahverkehr
0 %Ausfuhren und bestimmte Leistungen im internationalen Transport
Registrierungsschwelle30.000 Euro Umsatz in zwölf Monaten; darunter freiwillige Registrierung

Montenegro ist kein EU-Mitglied, gleicht sein Mehrwertsteuerrecht jedoch schrittweise an das Unionsrecht an. Die steuerliche und gesellschaftsrechtliche Gesamtstruktur behandeln wir auf unserer Seite zur Firmengründung in Montenegro.

Gemeinsames Versandverfahren und NCTS: Was sich geändert hat

Am 1. November 2025 ist Montenegro dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren sowie dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten und hat am selben Tag das Neue Computergestützte Versandverfahren (NCTS) in Betrieb genommen. Das ist die spürbarste Änderung der Zollinfrastruktur des Landes seit Jahren – mit direkter Wirkung auf das Thema EORI.

Praktisch bedeutet das: Eine Sendung aus Montenegro in die EU kann in einem einzigen elektronischen Versandvorgang laufen, statt an der Grenze neu angemeldet zu werden; Sicherheiten werden zwischen den Vertragsparteien gegenseitig anerkannt. Auch die Versandanmeldung setzt jedoch die Identifikation des Beteiligten voraus. Montenegrinische Unternehmen, die NCTS nutzen wollen, benötigen ihre EORI-Registrierung deshalb vor dem Warenversand.

Damit betrifft EORI nicht mehr nur Exporteure, sondern ebenso Logistikunternehmen im Transitverkehr. Wer Routen plant, sollte Sicherheitenstruktur und EORI-Registrierung gemeinsam aufsetzen.

Der EU-Status Montenegros und der Drittlandsbegriff

Montenegro ist seit Dezember 2010 Beitrittskandidat und hat alle 33 Verhandlungskapitel eröffnet. Zum 15. Juni 2026 waren sechzehn dieser Kapitel vorläufig geschlossen. Zollrechtlich gilt das Land dennoch weiterhin als Drittland.

Die konkrete Folge: Die EORI-Nummer wird nicht von Montenegro, sondern vom EU-Mitgliedstaat des Wareneingangs vergeben. Führt ein montenegrinisches Unternehmen seine Waren zunächst über Slowenien ein, erhält es die Nummer von der slowenischen Zollverwaltung – und nutzt sie anschließend ebenso für Vorgänge in Deutschland, Italien oder den Niederlanden.

Mit fortschreitendem Beitrittsprozess beschleunigt sich die Angleichung des Zoll- und Steuerrechts an Unionsstandards. Unternehmen, die EORI- und Versandverfahren heute beherrschen, werden den Übergang bei einer Vollmitgliedschaft deutlich reibungsärmer bewältigen.

Montenegros Handel mit der EU: aktuelle Zahlen

Warum EORI so häufig zum Thema wird, zeigt die Handelsstruktur. Nach Angaben des Statistikamts Montenegros (MONSTAT) erreichte der Außenhandel mit Waren von Januar bis Dezember 2025 ein Volumen von 5,03 Milliarden Euro.

Kennzahl (Januar–Dezember 2025)Wert
Außenhandelsvolumen gesamt5.030,5 Mio. EUR (+7,2 %)
Ausfuhren572,3 Mio. EUR (−6,9 %)
Einfuhren4.458,2 Mio. EUR (+9,3 %)
Deckung der Einfuhren durch Ausfuhren12,8 %
Handel mit der EU-27Einfuhren 1.935,7 Mio. EUR · Ausfuhren 180,8 Mio. EUR
Handel mit CEFTAEinfuhren 1.216,4 Mio. EUR · Ausfuhren 267,9 Mio. EUR

Das Bild ist eindeutig: Rund 43 Prozent der Einfuhren stammen aus der EU-27. Bei diesem Volumen sind EU-Zollverfahren für nahezu jeden Importeur und Logistiker des Landes Alltagsgeschäft.

Nutzung, Aktualisierung und Löschung der EORI-Nummer

Die Nummer gilt unbefristet, die dahinterliegende Registrierung muss jedoch gepflegt werden. EORI wird in Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen, summarischen Eingangs- und Ausgangsanmeldungen, bei vorübergehender Verwahrung, in Versandvorgängen und im gesamten Schriftverkehr mit den Zollbehörden angegeben. Eine fehlende oder fehlerhafte Nummer führt zu Standzeiten an der Grenze und zu Lagerkosten.

Ändern sich Firmenname, Anschrift, Vertretung oder Tätigkeitsbereich, sind diese Angaben bei der vergebenden Zollverwaltung zu aktualisieren. Ein veralteter Datensatz erzeugt Abweichungen in der automatisierten Risikoanalyse und erhöht die Wahrscheinlichkeit körperlicher Kontrollen.

Endet die Tätigkeit oder wird die Nummer nicht mehr benötigt, kann die Registrierung mit einem begründeten schriftlichen Antrag bei der zuständigen Zollstelle gelöscht werden. Die Behörde prüft den Antrag, fordert bei Bedarf Unterlagen nach und schließt den Vorgang ab. Die Sichtbarkeit im öffentlichen Prüfdienst ist ein eigener Vorteil: Geschäftspartner können die Registrierung eigenständig bestätigen.

Häufige Fehler und Praxistipps

Bei Anträgen aus Montenegro wiederholen sich einige Muster:

  • Verzögerte Umsatzsteuerregistrierung: Anträge ohne PDV-Bescheinigung gelten von Beginn an als unvollständig.
  • Falscher Mitgliedstaat: Weicht das Antragsland vom Ort der Anmeldung ab, erfüllt die Registrierung ihren Zweck nicht.
  • Abweichungen zum Registereintrag: Schon ein einzelnes abweichendes Zeichen bei Name, Anschrift oder Steuernummer setzt den Antrag aus.
  • Doppelregistrierung: Ein Zweitantrag in einem weiteren Mitgliedstaat führt zur Zurückweisung von Anmeldungen.
  • Antrag nach Versandbeginn: Eine erst nach Abfahrt gestartete Registrierung verursacht Standgeld und Grenzverzögerungen.

Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Beratern senkt die Fehlerquote bei den entscheidenden Schritten deutlich: Wahl des richtigen Mitgliedstaats, Vorbereitung von Unterlagen und Übersetzungen sowie Abstimmung von Umsatzsteuer- und EORI-Daten. Wer vom Versandkalender rückwärts plant, vermeidet Verzögerungen ebenso wie Sanktionsrisiken. Für einen auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Fahrplan erreichen Sie uns über unsere Angebots- und Beratungsseite.

Quellen

  • Europäische Kommission, Generaldirektion Steuern und Zollunion – EORI Guidance Document (Rechtsgrundlage, Kostenfreiheit, Ort der Registrierung).
  • Unionszollkodex, Verordnung (EU) 952/2013, Artikel 9; Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446, Artikel 3–7; Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447, Artikel 6–7.
  • Europäische Kommission – Online-Prüfdienst für EORI-Nummern.
  • Europäische Kommission, Steuern und Zollunion – Beitritt Montenegros zum Gemeinsamen Versandverfahren, 1. November 2025.
  • Regierung Montenegros (gov.me) – Start der NCTS-Implementierung, Podgorica, 1. November 2025.
  • Europäische Kommission, Generaldirektion Erweiterung – Stand der Verhandlungskapitel Montenegros, 15. Juni 2026.
  • MONSTAT (Statistikamt Montenegros) – External trade in goods, Januar–Dezember 2025, Veröffentlichung 47/2026.
  • Steuer- und Zollverwaltung Montenegros (Uprava prihoda i carina Crne Gore) – Zollregistrierung sowie Ein- und Ausfuhrverfahren.
  • PwC Worldwide Tax Summaries – Mehrwertsteuersätze und Registrierungsschwelle in Montenegro.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Da Montenegro kein EU-Mitglied ist, entsteht die Pflicht nicht im Inland. Sobald ein montenegrinisches Unternehmen im EU-Zollgebiet eine Einfuhr, Ausfuhr, Versand- oder summarische Anmeldung vornimmt, gilt es als Wirtschaftsbeteiligter aus einem Drittland und benötigt eine EORI-Nummer. Für Unternehmen, die ausschließlich innerhalb der CEFTA handeln, ist sie nicht erforderlich.

Zunächst wird die Umsatzsteuerregistrierung (PDV) bei der montenegrinischen Steuerverwaltung abgeschlossen und die Bescheinigung eingeholt. Anschließend wird der Mitgliedstaat bestimmt, in dem die Waren erstmals in die EU gelangen oder die erste Anmeldung erfolgt. Mit Registerauszug, PDV-Bescheinigung, Ausweis und erforderlichen Übersetzungen wird der Antrag über das Portal oder den E-Mail-Kanal dieser Zollverwaltung eingereicht. Nach der Vergabe wird die Nummer im EU-Prüfdienst verifiziert.

Ein aktueller Registerauszug aus dem Zentralen Handelsregister, die von der montenegrinischen Steuerverwaltung ausgestellte PDV-Registrierungsbescheinigung, Ausweis oder Passkopie der vertretungsberechtigten Person, Firmenname, Anschrift und Tätigkeitsbereich sowie bei Vertretung eine Vollmacht. Einige Mitgliedstaaten verlangen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung oder Apostille.

Zuständig ist die Zollbehörde des Ortes, an dem der Beteiligte eine Anmeldung abgibt oder eine Entscheidung beantragt. In der Praxis ist das der Mitgliedstaat des physischen Ersteingangs. Gibt ein in der EU ansässiger Zollvertreter die Anmeldung ab, ist dessen Mitgliedstaat maßgeblich. Die vergebene Nummer gilt anschließend unionsweit.

Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass die Registrierung mehrere Tage dauern kann, und empfiehlt eine Beantragung vor Aufnahme der Tätigkeit. In der Praxis liegt die Dauer bei vollständigen Unterlagen zwischen 3 und 10 Arbeitstagen. Bei Übersetzungs- oder Beglaubigungsbedarf verlängert sie sich.

Nach dem EORI-Leitliniendokument der Europäischen Kommission wird die Nummer der betreffenden Person von den zuständigen Zollbehörden kostenlos zugeteilt. Anfallende Kosten sind keine Verwaltungsgebühren, sondern Aufwendungen für beglaubigte Übersetzung, Apostille, Vertretung und Beratung.

Die Nummer wird im öffentlichen EORI-Prüfdienst der Europäischen Kommission eingegeben und auf Gültigkeit geprüft. Neu vergebene Nummern erscheinen mitunter mit kurzer Verzögerung in der Datenbank; vor der ersten Sendung empfiehlt sich daher ein Puffer von einigen Tagen.

Die Umsatzsteuernummer ist eine steuerliche Kennung der montenegrinischen Steuerverwaltung. Die EORI-Nummer ist eine zollrechtliche Kennung einer EU-Zollverwaltung. Da der EORI-Antrag mit der steuerlichen Identität verknüpft wird, ist eine gültige PDV-Registrierung Voraussetzung; die beiden Nummern sind nicht austauschbar.

Die EORI-Nummer gilt unbefristet und muss nicht verlängert werden. Ändern sich Unternehmensdaten, ist die Registrierung zu aktualisieren; endet die Tätigkeit, kann sie mit einem begründeten schriftlichen Antrag gelöscht werden.

Ja. Nicht in der Union ansässige Beteiligte erhalten die Nummer von der Zollverwaltung des Mitgliedstaats, in dem sie ihre Anmeldungen abgeben. Unternehmen aus Drittländern wie Montenegro, Serbien oder der Türkei fallen darunter; die Nummer gilt anschließend in der gesamten EU.

Für den EORI-Antrag wird eine gültige Umsatzsteuerregistrierung (PDV) verlangt. In Montenegro gilt ein Regelsatz von 21 Prozent, ermäßigte Sätze von 15 und 7 Prozent sowie ein Nullsatz für Ausfuhren. Die Registrierungsschwelle liegt bei 30.000 Euro Umsatz in zwölf Monaten; darunter ist eine freiwillige Registrierung möglich.

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