Wege zur EORI-Registrierung in Montenegro

Unternehmen mit Sitz in Montenegro benötigen eine EORI-Nummer (Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten), um Zollvorgänge innerhalb der Europäischen Union durchzuführen. In diesem Leitfaden erklären wir Schritt für Schritt und auf Grundlage der aktuellsten offiziellen Informationen für 2026, wie man in Montenegro eine EORI-Nummer erhält, welche Unterlagen erforderlich sind, wie der Ablauf aussieht, welche Kostenpunkte anfallen und wie der Zusammenhang zur Mehrwertsteuer ist.
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Hinsichtlich der Handelsaktivitäten, die montenegrinische Unternehmen auf dem Gebiet der EU durchführen, ist es wichtig zu beachten, dass diese Unternehmen zur Abwicklung von Zollverfahren im System zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten registriert sein oder einfach ihre EORI-Nummern erhalten müssen.

Nachfolgend erläutern unsere Vertreter für die Unternehmensgründung in Montenegro das EORI-Registrierungsverfahren. Wir können Ihnen helfen, ein Unternehmen in Montenegro zu gründen und es für eine EORI-Nummer zu registrieren.

 Kurzinformationen

 

Was ist eine EORI-Nummer?  

Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten

Wer benötigt eine EORI-Registrierung in Montenegro?

Montenegrinische Unternehmen mit Handelsaktivitäten in der EU

Der Vorteil einer EORI-Nummer in Montenegro

Einfache Zollverfahren innerhalb der EU

Erforderliche Dokumente für die EORI-Registrierung in Montenegro

– USt-Bescheinigung;
– Informationen über den Einzelunternehmer/das Unternehmen;
– Ausweisdokument des Antragstellers.

Warum ist eine EORI-Nummer in Montenegro notwendig?

EORI-Nummern in Montenegro helfen Händlern, in EU-Ländern zu interagieren und Handelsaktivitäten durchzuführen.

Bearbeitungszeit für die EORI-Registrierung

Dauert im Durchschnitt 3 bis 10 Tage 

Format der EORI-Nummer

Ländercode + eindeutiger Code oder Nummer

Abmeldung von EORI

Auf Antrag

Online-EORI-Registrierung verfügbar. (Ja/Nein)

Ja

Der Zweck des Erhalts einer EORI-Nummer in Montenegro

– hilft bei den Beziehungen zu den Zollbehörden;
– identifiziert Unternehmer eindeutig;
– muss in aller Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsbeteiligten und den Zollbehörden angegeben werden;
– zum Zwecke des Informationsaustauschs mit anderen Zoll- und Regierungsbehörden.

Gültigkeit der EORI-Nummer

Sie ist unbegrenzt gültig 

Wer stellt die EORI-Nummer aus?

Zollbehörden in der EU 

Können Nicht-EU-Bürger eine EORI-Nummer erhalten? (Ja/Nein)

 Ja

Unter der EORI-Nummer durchzuführende Tätigkeiten

Handel und andere wirtschaftliche Tätigkeiten.

Sind EORI-Registrierungsdienste für lokale und internationale Handelsunternehmen verfügbar?

Ja, wir können sowohl lokalen als auch internationalen Handelsunternehmen bei der Registrierung für eine EORI-Nummer helfen.

Wie erhält man eine EORI-Nummer in Montenegro?

Der Antrag auf eine EORI-Nummer kann direkt bei der Zollverwaltung des ersten EU-Landes gestellt werden, in dem das montenegrinische Unternehmen den Import oder Export von Waren oder Dienstleistungen durchführt, oder er kann online per E-Mail erledigt werden.

Die bei der Beantragung der EORI-Registrierung in Montenegro vorzulegenden Dokumente sind, wie oben erwähnt, die obligatorische USt-Bescheinigung, Informationen über das Unternehmen oder den Einzelunternehmer und das Ausweisdokument der Person, die die Nummer beantragt. Im Falle von Unternehmen ist diese Person der Vertreter des Unternehmens.

Unsere lokalen Vertreter können weitere Informationen zu den für die EORI-Registrierung erforderlichen Dokumenten anbieten.

Was ist eine EORI-Nummer? Wie ist ihre Struktur?

Das EORI-Verfahren der EU begann am 1. Juli 2009. Eine EORI-Nummer in Montenegro ist eine eindeutige Identifikationsnummer für die Europäische Union. Sie wird von einer Zollverwaltung in einem Mitgliedstaat an Wirtschaftsbeteiligte oder Einzelpersonen vergeben. Ein Wirtschaftsbeteiligter (EO) kann eine EORI-Nummer erhalten, die in der gesamten Gemeinschaft gültig ist, indem er sich bei den Zollbehörden in einem Mitgliedstaat registriert.

Auf den bei der Erstanmeldung erhaltenen Code folgt die exklusive Identifikationsnummer des Wirtschaftsbeteiligten. Die EORI-Datenbanken aller EU-Mitgliedstaaten sind in der EU-weiten EORI-Datenbank enthalten. Die EU-EORI-Online-Datenbank ermöglicht es den Nutzern, alle EORI-Nummern online zu überprüfen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Website manchmal neu registrierte EORI-Nummern möglicherweise nicht enthält.

Daher wird empfohlen, in diesem Fall die Dienste von Experten in Anspruch zu nehmen. Unsere Vertreter für die Unternehmensgründung in Montenegro können Ihnen Informationen zur Verfügung stellen, die in dieser Angelegenheit die gebotene Sorgfalt zeigen. Wenn Sie Ihr Unternehmen im Internet gründen möchten, können Ihnen unsere Agenten außerdem mit ihren Dienstleistungen behilflich sein. Sie bieten effiziente Dienstleistungen für die Online- bzw. Ferngründung in Montenegro.

Registrierungsprozess für eine EORI-Nummer 

In verschiedenen Regionen der EU variieren die Dauer und Komplexität des EORI-Registrierungsprozesses. Da Montenegro noch nicht Teil der Europäischen Union ist, können Sie sich ausführlich bei unseren Beratern für Unternehmensgründung über den Registrierungsprozess für die EORI-Nummer informieren. Es ist anzumerken, dass das Verfahren davon abhängt, ob ein Unternehmen innerhalb der EU gegründet wird, aber dank unserer Experten müssen Sie sich nicht viel Mühe machen.

Eine EORI-Nummer kann im Herkunftsland für ein Unternehmen oder einen Einzelunternehmer mit Sitz in einem der EU-Mitgliedstaaten beantragt werden. Für außerhalb der EU gegründete Handelsunternehmen ist jedoch der erste Zolleintrittspunkt in die EU der Ort, an dem sie sich für die EORI-Nummer registrieren. Nach der Registrierung wird die EORI-Nummer in der gesamten Europäischen Union anerkannt.

Wenn Sie umfassende Details zur Registrierung einer EORI-Nummer und zur Vermeidung von Komplexitäten während des Prozesses benötigen, können Sie sich an unsere Vertreter wenden. Sie können Ihnen praktische Unterstützung bei der EORI-Registrierung in Montenegro bieten. Auch wenn Sie planen, eine Zweigniederlassung in Montenegro zu eröffnen, stehen Ihnen die Dienste unserer Berater für Unternehmensgründung zur Verfügung.

Das EORI-Nummern-Registrierungssystem und seine Bedeutung

Das System zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten wurde 2009 mit der Sicherheitsänderung des Modernisierten Zollkodex eingeführt. Es diente als Sicherheitsmaßnahme für alle Unternehmen, die an Zollaktivitäten in der EU beteiligt sind. EORI ersetzte die einmalige Registrierungsnummer des Händlers (TURN).

EORI-Nummern fallen unter die EU-Verordnung (EWG) Nr. 2913/92, die für in den EU-Mitgliedstaaten registrierte Wirtschaftsbeteiligte gilt. Mit anderen Worten, nur in der EU ansässige Unternehmen müssen eine EORI-Registrierung beantragen. Außerhalb der EU registrierte Unternehmen, wie z. B. Unternehmen in Montenegro, müssen erst dann eine EORI-Nummer beantragen, wenn sie Zollverfahren in einem der Gebiete der EU-Mitgliedstaaten durchführen. Angesichts der Tatsache, dass viele Unternehmen in Montenegro Handelsbeziehungen zu EU-Ländern haben, können wir mit Sicherheit sagen, dass die Beschaffung von EORI-Nummern im Jahr 2023 von großer Bedeutung war.

Wer ein Unternehmen gründen möchte und Hilfe bei der Registrierung im EORI-System benötigt, kann sich für beide Verfahren auf unsere Berater für die Unternehmensregistrierung in Montenegro verlassen.

Welche Unternehmen benötigen eine EORI-Registrierung in Montenegro?

Nicht nur Unternehmen, sondern auch Einzelunternehmer und sogar natürliche Personen, die Zollverfahren auf dem Gebiet der EU durchlaufen müssen, müssen eine EORI-Registrierung beantragen. Ein wichtiger Aspekt, der bei der Beantragung einer EORI-Nummer als montenegrinische juristische Person zu berücksichtigen ist, ist, dass eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich ist. Die Behörden des Landes, in dem die EORI-Nummer beantragt wird, vergeben diese eindeutige Referenz basierend auf der USt-IdNr. des montenegrinischen Unternehmens oder der Einzelperson.

Unsere Spezialisten für Unternehmensgründung in Montenegro können lokalen Unternehmen und Einzelunternehmern helfen, ihre USt-IdNr. zu beantragen und die USt-Bescheinigungen zu erhalten, die bei der Beantragung einer EORI-Nummer erforderlich sind. Diese Bescheinigungen werden von den montenegrinischen Steuerbehörden ausgestellt.

Umsatzsteuer- (MwSt.-) Vorschriften in Montenegro und die Verbindung zum EORI-System

Die Umsatzsteuer in Montenegro basiert auf dem gleichnamigen Gesetz, das 2017 verschiedenen Überarbeitungen unterzogen wurde. Die Regierung nahm damals mehrere Änderungen vor:

Obwohl Montenegro kein EU-Mitglied ist, entspricht seine Umsatzsteuergesetzgebung den EU-Vorschriften zu dieser Steuer, um Unternehmen, die in der EU tätig sind, den Zugang zum lokalen Markt zu erleichtern und umgekehrt. World Company Setup kann Sie über die Bedeutung von USt-IdNr. für den Erhalt der EORI-Registrierung in Montenegro beraten. Wenn Sie darüber hinaus planen, umzuziehen und einen Wohnsitz in Montenegro zu beantragen, können Sie sich an unsere Experten wenden.

Unter einer EORI-Nummer durchgeführte Tätigkeiten

Unternehmen, die eine EORI-Registrierung in Montenegro beantragen möchten, erhalten Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen bei den EU-Zollbehörden. Dazu gehören:

  1. Das Recht, Zollanmeldungen bei den Behörden aller EU-Mitgliedstaaten einzureichen;
  2. Das Recht, summarische Eingangsanmeldungen bei den Zollbehörden in der EU einzureichen;
  3. Das Recht, eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung in den Gebieten anderer EU-Staaten einzureichen;
  4. Das Recht, als Beförderer für den Transport von Waren auf See, in der Luft oder an Land in der EU zu fungieren;
  5. Das Recht, verschiedene Mitteilungen und Informationen von den Zollverwaltungen aller EU-Länder zu erhalten.

Die Beantragung der EORI-Registrierung in Montenegro im Jahr 2023 war kein komplexes Verfahren, und unsere Vertreter können es Schritt für Schritt erklären. Wir können Ihnen auch bei diesem Prozess bei Ihrer ersten Interaktion mit dem EU-Zoll helfen.

Warum sollten Unternehmen in Montenegro EORI-Nummern beantragen?

Montenegro bereitet sich auf den Beitritt zur Europäischen Union vor, was eine große Chance für hiesige Handelsunternehmen ist, ihre Aktivitäten auf Länder auszudehnen, die bereits Teil der EU sind. Die Beschaffung von EORI-Nummern im Jahr 2023 als in Montenegro registrierte Unternehmen war nicht an die Bedingung geknüpft, dass das Land bereits EU-Mitglied ist, sodass lokale Unternehmen sich früher im EORI-System registrieren konnten, um zukünftige Verfahren zu erleichtern.

Die Beschaffung einer EORI-Nummer als montenegrinisches Unternehmen im Jahr 2023 bringt keine Verpflichtungen mit sich, sondern nur Vorteile wie einfache Zollverfahren innerhalb der EU-Grenzen. Außerdem muss die Nummer nur einmal beantragt werden, um in der gesamten Europäischen Union tätig sein zu können.

Wenn Sie sich im Jahr 2023 aus Montenegro für das EORI-System registrieren möchten, stehen Ihnen unsere lokalen Vertreter mit Informationen und Anleitungen zur Verfügung.

Wie lange dauert die Registrierung für eine EORI-Nummer?

Alles hängt von dem Land ab, in dem die Registrierung erfolgt. Der gesamte Prozess dauert jedoch in der Regel drei bis zehn Tage. In einigen Ländern ist das Verfahren einfach und dauert weniger Zeit als in anderen. Das Land, in dem der Antragsteller zuerst registriert ist oder seinen Geschäftssitz hat, kann unter anderem auch die Dauer des Verfahrens beeinflussen. Eine EORI-Nummer wird in der Regel innerhalb von 3 bis 10 Tagen bearbeitet. Unsere Berater für Unternehmensgründung sind immer bereit, Ihnen bei der Bewältigung der Vielzahl von Variablen in Ihrer spezifischen Situation zu helfen. Außerdem können Ihnen unsere Spezialisten für Unternehmensgründung umfassende Anleitungen zu einer Vorratsgesellschaft anbieten.

Handel in Montenegro

Montenegro unterhält bedeutende Handelsbeziehungen mit der Europäischen Union, Deutschland, Polen, Ungarn, Italien und Griechenland, die zu seinen wichtigsten Partnern zählen. Stand 2018:

Im Jahr 2022 machten die Importe von Waren und Dienstleistungen 60 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus, und die Exporte von Waren und Dienstleistungen machten 40 % des BIP des Landes aus.

Für Unterstützung bei der EORI-Registrierung wenden Sie sich bitte an unsere Berater in Montenegro. Auf Antrag kann Ihre EORI-Nummer auch abgemeldet werden. Um eine EORI-Nummer in Montenegro im Jahr 2023 abzumelden, müssen Sie dem von der montenegrinischen Zollverwaltung festgelegten Verfahren folgen. Sie reichen einen schriftlichen Antrag auf Abmeldung bei der montenegrinischen Zollverwaltung ein. Der Antrag muss den Grund für die Abmeldung und gegebenenfalls unterstützende Unterlagen enthalten. Die Zollverwaltung prüft dann den Antrag und kann bei Bedarf zusätzliche Informationen anfordern.

Wenn Sie außerdem durch Investitionen in Montenegro die Staatsbürgerschaft erlangen möchten, können Ihnen unsere Agenten behilflich sein. Sie können Sie bei der Suche nach zuverlässigen Bereichen unterstützen, in die Sie Ihr Kapital investieren können, um die Staatsbürgerschaft in diesem Land zu erhalten.

 

Umfassender Leitfaden zur Beantragung einer EORI-Nummer in Montenegro

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine EORI-Nummer und warum ist sie wichtig?

Die EORI-Nummer (Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) ist eine Registrierungskennung, die Unternehmen und Personen, die im Zollgebiet der Europäischen Union geschäftlich tätig sind, eindeutig identifiziert. Das EU-weit am 1. Juli 2009 eingeführte System löste die frühere Trader's Unique Reference Number (TURN) ab. Die Nummer besteht aus einem Ländercode gefolgt von einer eindeutigen Zeichenfolge und ist nach ihrer Vergabe in allen EU-Mitgliedstaaten gültig.

Montenegro ist ein Beitrittskandidat, der noch kein Mitglied der Europäischen Union ist, seine Beitrittsverhandlungen jedoch fortsetzt. Aus diesem Grund benötigt ein in Montenegro ansässiges Unternehmen als Wirtschaftsbeteiligter eines Drittlands eine EORI-Nummer, sobald es Waren in das EU-Zollgebiet einführt oder aus diesem ausführt. Die Nummer dient bei allen Vorgängen als Referenz, von Zollanmeldungen bis hin zu summarischen Eingangsanmeldungen.

Aufbau der EORI-Nummer

Eine EORI-Nummer beginnt mit dem zweistelligen Ländercode des Mitgliedstaats, in dem die Registrierung erfolgt, gefolgt von einer von diesem Land festgelegten eindeutigen Identifikationszeichenfolge. Für einen außerhalb der EU ansässigen Wirtschaftsbeteiligten wird die Nummer von dem Mitgliedstaat vergeben, in den er zuerst für einen Zollvorgang einreist, und sie gilt unionsweit als einzige Nummer. Ein Wirtschaftsbeteiligter besitzt nicht mehr als eine EORI-Nummer; das System beruht auf Eindeutigkeit.

Wer benötigt in Montenegro eine EORI-Nummer?

Die EORI-Registrierung ist nicht auf große Unternehmen beschränkt. Jeder Wirtschaftsbeteiligte, der im EU-Zollgebiet einen Zollvorgang wie Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr durchführt, muss diese Nummer besitzen. Aus montenegrinischer Sicht sind die wichtigsten Beteiligten:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften (DOO / AD): in Montenegro ansässige juristische Personen, die Waren in die EU senden oder aus der EU erhalten.
  • Einzelunternehmer (preduzetnik): selbständige Händler und Einzelunternehmer, die mit dem EU-Zoll interagieren.
  • Frachtführer und Logistikunternehmen: Beteiligte, die Fracht auf dem Land-, See- oder Luftweg innerhalb des EU-Gebiets befördern.
  • Natürliche Personen: Personen, die Zollvorgänge gewerblicher Art durchführen müssen.

Einer der wichtigsten Punkte bei der Registrierung ist die Anforderung einer Mehrwertsteuernummer (PDV). Da die EORI-Nummer mit der steuerlichen Identität des Antragstellers verknüpft ist, wird von Unternehmen ohne gültige Mehrwertsteuerregistrierung erwartet, dass sie diese Bescheinigung zunächst bei der montenegrinischen Steuerverwaltung einholen.

Erforderliche Unterlagen für die EORI-Registrierung

Die wichtigsten Unterlagen, die ein in Montenegro ansässiges Unternehmen bei der Beantragung einer EORI-Nummer bei einer EU-Zollbehörde bereithalten sollte, sind nachstehend zusammengefasst. Je nach erstem EU-Antragsland können geringfügige Unterschiede bestehen; daher empfiehlt es sich, die aktuellen Anforderungen der zuständigen Zollbehörde vor der Antragstellung zu bestätigen.

  • Gründungsurkunde / Handelsregisterauszug (Registrierungsnachweis)
  • Mehrwertsteuer-Registrierungsbescheinigung (PDV)
  • Ausweisdokument des Antragstellers oder Unternehmensvertreters
  • Grundlegende Informationen über das Unternehmen oder den Einzelunternehmer (Adresse, Tätigkeit)
  • Vollmacht, sofern eine Vertretungsbefugnis erforderlich ist

Antragsschritte für die EORI-Nummer in Montenegro

Der Antrag wird über den Mitgliedstaat abgewickelt, in den das Unternehmen zuerst in das EU-Zollgebiet einreist. Der allgemeine Ablauf ist wie folgt:

1. Mehrwertsteuerregistrierung abschließen

Vor dem EORI-Antrag muss bei der montenegrinischen Steuerverwaltung eine gültige Mehrwertsteuerregistrierung (PDV) vorliegen. Dieser Schritt ist entscheidend, damit die Nummer der steuerlichen Identität zugeordnet werden kann.

2. Ersteinreiseland bestimmen

Der montenegrinische Wirtschaftsbeteiligte legt fest, über welchen Mitgliedstaat er Waren in die EU einführt. Die EORI-Nummer wird von der Zollbehörde dieses Landes vergeben und ist EU-weit gültig.

3. Antrag einreichen

Der Antrag kann direkt bei der zuständigen Zollbehörde oder, wie in den meisten Mitgliedstaaten, über ein Online-Portal oder per E-Mail gestellt werden. Alle erforderlichen Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden.

4. Nummer überprüfen

Nach Abschluss der Registrierung kann die Nummer in der Online-EORI-Validierungsdatenbank der EU überprüft werden. Neu vergebene Nummern erscheinen im System manchmal mit einer kurzen Verzögerung.

Dauer, Kosten und der Bezug zur Mehrwertsteuer

Die Dauer bis zum Abschluss der EORI-Registrierung hängt vom Mitgliedstaat, in dem der Antrag gestellt wird, und von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt in der Regel zwischen 3 und 10 Werktagen. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Parameter des Verfahrens zusammen.

KriteriumAngaben (Juli 2026)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit3 – 10 Werktage
EORI-Registrierungsgebühr (behördlich)In den meisten EU-Mitgliedstaaten kostenlos
GültigkeitUnbefristet (auf Antrag kündbar)
Montenegro Standard-Mehrwertsteuer (PDV)21 %
Ermäßigte Mehrwertsteuersätze15 % und 7 %
Online-AntragIn den meisten Mitgliedstaaten verfügbar
NummernformatLändercode + eindeutige Zeichenfolge

Wichtiger Hinweis: Die Sätze und Kosten (Beträge) in der obigen Tabelle wurden mit Stand Juli 2026 erstellt und können sich im Laufe der Zeit ändern. Für die aktuellsten Sätze, Gebühren und Rechtsvorschriften empfehlen wir, die offiziellen Websites der montenegrinischen Zollverwaltung und der Zollbehörde des betreffenden EU-Mitgliedstaats zu prüfen.

Bezug zur Mehrwertsteuergesetzgebung (PDV)

Obwohl Montenegro kein EU-Mitglied ist, gleicht es seine Mehrwertsteuergesetzgebung zunehmend an die Unionsregeln an. Der Standard-Mehrwertsteuersatz im Land beträgt 21 %, mit ermäßigten Sätzen von 7 % und 15 % für grundlegende Waren und Dienstleistungen. Da die Mehrwertsteuerregistrierung eine grundlegende Voraussetzung für den EORI-Antrag ist, spart die gemeinsame Planung von Steuer- und Zollprozessen den Unternehmen Zeit.

Vorteile einer EORI-Nummer

Für ein montenegrinisches Unternehmen ist die Beantragung einer EORI-Nummer nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein strategischer Schritt, der den Zugang zum EU-Markt erleichtert. Mit der Nummer erhalten Unternehmen das Recht, bei allen EU-Mitgliedstaaten Zollanmeldungen abzugeben, summarische Eingangsanmeldungen einzureichen, Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung vorzunehmen und als Frachtführer innerhalb der EU tätig zu sein. Da in der gesamten Kommunikation mit den Zollbehörden eine einzige Identitätsreferenz verwendet wird, werden die Vorgänge schneller und planbarer.

Mit dem Fortschritt Montenegros in Richtung EU-Mitgliedschaft sind Unternehmen, die ihre EORI-Registrierung frühzeitig abschließen, besser auf künftige Handelsprozesse vorbereitet. In einer Wirtschaft mit engen Handelsbeziehungen zur EU verschafft diese Vorbereitung einen Wettbewerbsvorteil. Wenn Sie professionelle Unterstützung bei dem Verfahren wünschen, können Sie uns über unsere Angebots- und Beratungsseite kontaktieren.

Der EU-Status Montenegros und das Konzept des Drittlandbeteiligten

Montenegro ist seit 2010 EU-Beitrittskandidat und setzt seine Beitrittsverhandlungen über verschiedene Kapitel fort. Da das Land noch kein Mitglied der Union ist, wird es zollrechtlich als „Drittland“ behandelt. Das bedeutet, dass montenegrinische Unternehmen im Umgang mit dem EU-Zollgebiet nicht als Beteiligte eines Mitgliedstaats, sondern als ausländische Wirtschaftsbeteiligte im Außenhandel auftreten.

Die praktische Folge des Drittlandstatus ist, dass die EORI-Nummer nicht von Montenegro, sondern von dem EU-Mitgliedstaat vergeben wird, in den die Waren zuerst gelangen. Führt ein montenegrinisches Unternehmen seine Waren beispielsweise vorwiegend über Deutschland in die EU ein, erhält es die EORI-Nummer von der deutschen Zollbehörde, und diese Nummer bleibt anschließend für Vorgänge in Richtung Niederlande, Italien oder andere Mitgliedstaaten gültig. Diese Ein-Nummer-Logik verhindert Doppelregistrierungen und ermöglicht es Unternehmen, EU-weit unter einer einzigen Identität zu agieren.

Mit der Annäherung Montenegros an die EU-Mitgliedschaft beschleunigt das Land seine Bemühungen, seine Zoll- und Steuergesetzgebung an die Unionsstandards anzugleichen. Aus diesem Grund können Unternehmen, die die EORI-Prozesse heute beherrschen, den Übergang in einem möglichen Vollmitgliedschaftsszenario deutlich komfortabler bewältigen.

Nutzung und Pflege der EORI-Nummer

Obwohl die EORI-Nummer nach ihrer Erteilung unbefristet gültig bleibt, ist ihre korrekte und effektive Nutzung für den reibungslosen Ablauf der Zollprozesse eines Unternehmens wichtig. Die Nummer muss als Referenz in Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen, in summarischen Eingangs- und Ausgangsanmeldungen, bei Vorgängen der vorübergehenden Verwahrung und in der gesamten Korrespondenz mit den Zollbehörden angegeben werden. Eine falsche Eingabe oder das Weglassen der Nummer in Anmeldungen kann dazu führen, dass Sendungen im Zoll zurückgehalten werden und zusätzliche Kosten entstehen.

Ändern sich die geschäftlichen Angaben des Unternehmens (etwa Adresse, Firmenname, Vertreter oder Tätigkeit), müssen diese Informationen bei der Zollbehörde aktualisiert werden, die die Nummer vergeben hat. Stellt ein Unternehmen seine Tätigkeit ein oder benötigt es die Nummer nicht mehr, kann es zudem durch einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Zollbehörde die Löschung beantragen. Der Löschungsantrag enthält in der Regel die Begründung und gegebenenfalls Nachweise; die Behörde schließt nach Prüfung des Antrags das erforderliche Verfahren ab.

Die Sichtbarkeit der Nummer in der Online-Validierungsdatenbank erleichtert es Geschäftspartnern und Zollbehörden, die Registrierung Ihres Unternehmens zu bestätigen. Diese Transparenz ist im internationalen Handel ein wertvoller Vorteil in Bezug auf Vertrauen und Compliance.

Häufige Fehler und Expertentipps

Das häufigste Problem bei EORI-Anträgen besteht darin, dass die Mehrwertsteuerregistrierung vor der Antragstellung nicht abgeschlossen wurde. Ein weiterer häufiger Fehler ist die falsche Bestimmung des ersten EU-Einreiselandes, in dem die Nummer vergeben wird. Fehlende oder veraltete Unterlagen gehören ebenfalls zu den Hauptgründen, die das Verfahren verlängern. Um solche Verzögerungen zu vermeiden, ist es wichtig, die Übereinstimmung der Unterlagen mit den offiziellen Anforderungen vor der Antragstellung zu prüfen und bei Bedarf fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Berater verringert die Fehlerquote bei kritischen Schritten wie der Auswahl des richtigen Mitgliedstaats, der Vorbereitung der Unterlagen und der Zuordnung von Mehrwertsteuer und EORI. Ein von Anfang bis Ende korrekt strukturiertes Verfahren beseitigt sowohl Zeitverluste als auch mögliche Strafrisiken.

Quellenverzeichnis

  • Europäische Kommission – Steuern und Zollunion, offizielle Informationen zum System der Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten (EORI).
  • Montenegrinische Zollverwaltung (Uprava carina Crne Gore) – Zollregistrierung und Einfuhr-/Ausfuhrverfahren.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Da Montenegro kein EU-Mitglied ist, benötigen nur montenegrinische Wirtschaftsbeteiligte, die im EU-Zollgebiet Zollvorgänge wie Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr durchführen, eine EORI-Nummer. Für Unternehmen, die nicht mit der EU handeln, ist sie nicht verpflichtend.

In der Regel werden eine Gründungsurkunde / ein Handelsregisterauszug, eine Mehrwertsteuer-Registrierungsbescheinigung (PDV), das Ausweisdokument des Antragstellers und grundlegende Unternehmensinformationen benötigt. Je nach erstem EU-Einreiseland können zusätzliche Unterlagen verlangt werden.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt in der Regel zwischen 3 und 10 Werktagen, abhängig vom Mitgliedstaat, in dem der Antrag gestellt wird, und von der Vollständigkeit der Unterlagen.

In der überwiegenden Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten ist die EORI-Registrierung behördlich kostenlos. Bei Inanspruchnahme von Beratungs- oder Vertretungsleistungen kann jedoch eine Servicegebühr anfallen. Prüfen Sie die aktuellen Informationen bei der offiziellen Zollbehörde.

Eine EORI-Nummer ist unbefristet gültig. Sie kann nur auf Antrag des Wirtschaftsbeteiligten oder unter bestimmten Bedingungen gelöscht werden.

Ja. Außerhalb der EU ansässige Wirtschaftsbeteiligte können eine EORI-Nummer von der Zollbehörde des Mitgliedstaats erhalten, in den sie zuerst Waren in die EU einführen; diese Nummer ist unionsweit gültig.

Da der EORI-Antrag mit einer steuerlichen Identität verknüpft ist, ist eine gültige Mehrwertsteuerregistrierung (PDV) Voraussetzung. In Montenegro beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz 21 %, mit ermäßigten Sätzen von 15 % und 7 % (Juli 2026).

Verfasst von Akademikerin · ·

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