Förderungen des Handelsministeriums für die Gründung von Unternehmen im Ausland
Für detaillierte Informationen +90 542 381 3868 'Anruf
Gemäß den Bestimmungen des Beschlusses Nr. 5973 über Exportförderungen;
1- Aufwendungen für Finanz- und Rechtsberatungsdienstleistungen zum Erwerb von im Ausland ansässigen Unternehmen/Marken werden in Höhe von 50 % bis zu einer jährlichen Obergrenze von 3.000.000 TL gefördert. Besitzt das im Ausland ansässige Unternehmen fortschrittliche Technologie und wird es einen Technologietransfer ermöglichen, kann die Fördergrenze auf 7.500.000 TL erhöht werden.
2- Für Kredite, die für den Erwerb von im Ausland ansässigen Unternehmen mit fortschrittlicher Technologie und Technologietransfer verwendet werden, werden die Zinsaufwendungen gefördert. Diese Förderung deckt 5 Prozentpunkte bei Krediten in Türkischer Lira und 2 Prozentpunkte bei Fremdwährungs- und fremdwährungsindizierten Krediten bis zu einem Gesamtbetrag von 45.000.000 TL.
3- Für Kredite, die für den Erwerb einer Marke eines im Ausland ansässigen Unternehmens verwendet werden, werden die Zinsaufwendungen gefördert. Diese Förderung deckt 5 Prozentpunkte bei Krediten in Türkischer Lira und 2 Prozentpunkte bei Fremdwährungs- und fremdwährungsindizierten Krediten bis zu einem Gesamtbetrag von 30.000.000 TL.
4- Die Höhe der Zinsförderung darf 50 % des gezahlten Zinsaufwands nicht übersteigen.
5- Die Zinsförderung wird für Zinszahlungen gewährt, die innerhalb von 5 Jahren ab dem Datum der ersten Zinszahlung geleistet werden.
6- Bei der Berechnung des Kreditbetrags, für den eine Zinsförderung gewährt wird, werden maximal 50 % der Anschaffungskosten des im Ausland ansässigen Hochtechnologieunternehmens oder der Marke des im Ausland ansässigen Unternehmens als Grundlage genommen.
Den Beschluss Nr. 5973 über Exportförderungen können Sie HIER einsehen. Zusätzlich können Sie die Mitteilung zur Unterstützung des Erwerbs ausländischer Unternehmen und Marken von im Ausland ansässigen Unternehmen im Rahmen des Beschlusses Nr. 5973 HIER einsehen.
Zahlreiche Förderungen stehen Ihnen zur Verfügung: von der Kundensuche für Ihre Exporte über die Werbung im Ausland und die Teilnahme an Messen bis hin zur Suche nach geeigneten Krediten für Ihre Kunden! Erhalten Sie einfach jede gewünschte Unterstützung und steigern Sie Ihre Exporte.
Förderungen für den Warenexport
Ich möchte ins Ausland gehen, um Kunden zu finden.
Ich möchte meine Produkte im Ausland bewerben oder eine physische Präsenz im Ausland haben.
Ich möchte meine Kunden verstehen und meinen Markt kennenlernen.
Ich möchte meine Rohstoffe steuerfrei beziehen und die Qualität meiner Produkte beim Verkauf nachweisen.
Ich möchte passende Kreditoptionen für meine Kunden.
Ich möchte gemeinsam mit meiner Branche vorankommen.
Ich möchte mein eigenes Produkt entwerfen.
Ich möchte mit globalen Firmen zusammenarbeiten (KTZ).
Ich möchte eine globale Marke werden.
Ich möchte Unterstützung für meine digitalen Aktivitäten zum Markteintritt.
Unterstützung für virtuelle Messen.
Dienstleistungsexporte
Ich möchte meine Dienstleistung bewerben oder eine physische Präsenz im Ausland haben.
Ich möchte meine Kunden verstehen und meinen Markt kennenlernen.
Ich möchte die Qualität meiner Dienstleistungserbringung verbessern und meine Kunden verstehen.
Ich möchte meine eigene Anwendung/mein eigenes Spiel entwerfen.
Ich möchte gemeinsam mit meiner Branche vorankommen.
Ich möchte ins Ausland gehen, um Kunden zu finden.
Ich möchte eine globale Marke werden.
Ich möchte an digitalen Werbeaktivitäten teilnehmen.
Unterstützung für die Teilnahme an virtuellen Messen.
Unterstützung für die Organisation virtueller Messen.
Unterstützung für virtuelle Handelsdelegationen.
Ich möchte an digitalen Werbeaktivitäten teilnehmen.
Die vom Handelsministerium angebotenen Fördermaßnahmen für die Gründung von Unternehmen im Ausland sind ein wichtiger Schritt zur Stärkung der nationalen Wirtschaft. Diese Fördermaßnahmen ermöglichen es der türkischen Wirtschaft, im Ausland effektiver tätig zu werden.
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