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Dubai ist für Beauty- und Körperpflegemarken zu einem der wichtigsten Markteintrittspunkte der Region geworden. Die Lage als Distributionsdrehscheibe, eine kaufkräftige Kundschaft und ein rasch wachsender E-Commerce-Markt machen das Emirat attraktiv. Bevor ein Kosmetikprodukt dort jedoch im Regal oder in einem Online-Shop landet, muss es bei der Dubai Municipality registriert sein. Im Folgenden lesen Sie, wie die Zulassung von Kosmetikprodukten mit Stand 2026 tatsächlich abläuft, welche Unterlagen verlangt werden, wie hoch die amtlichen Gebühren wirklich sind und woran Anträge am häufigsten scheitern.
Vor den Details die Kennzahlen, nach denen Marken am häufigsten fragen — entnommen den veröffentlichten technischen Leitfäden der Dubai Municipality.
| Kosmetik-Registrierung in Dubai — Eckdaten (2026) | |
|---|---|
| Zuständige Behörde | Dubai Municipality — Verbraucherprodukt-Plattform Montaji |
| Amtliche Registrierungsgebühr | 10 AED Bearbeitungsgebühr je Produkt und je Variante |
| Gültigkeitsdauer | 5 Jahre, danach Prüfung der Verlängerung |
| Kernunterlagen | Freiverkaufszertifikat, Inhaltsstoffbericht mit CAS-Nummern, GMP / ISO 22716, Prüfbericht eines akkreditierten Labors |
| Etikettensprache | Deutlich lesbar Englisch und/oder Arabisch |
| Referenznormen | GSO 1943:2024 (Sicherheit), GSO 2528:2024 (Produktaussagen), ISO 22716 (GMP) |
| Antragsberechtigt | In den VAE lizenzierte juristische Person mit gültigem Importeurscode |
Montaji ist die integrierte digitale Plattform der Dubai Municipality für Verbraucherprodukte. Kosmetika, Körperpflegeprodukte, Parfums und Reinigungsmittel werden hier registriert, bevor sie in den Verkehr gebracht werden; über dasselbe System laufen auch Produktlistung, Import- und Reexportgenehmigungen sowie Gebührenzahlungen. Lebensmittel werden über ein separates Portal erfasst.
Erreichbar ist die Plattform unter montaji.dm.gov.ae. Unternehmen müssen zuvor ein Geschäftskonto im Unternehmensportal der Dubai Municipality eröffnen. Im Oktober 2025 kündigte die Behörde mit Montaji+ eine KI-gestützte Weiterentwicklung an, die die Vorprüfung von Dossiers beschleunigen soll. Es handelt sich um ein Upgrade der bestehenden Plattform, nicht um eine Ablösung durch eine andere Behörde.
Wichtig zu wissen: Die Montaji-Registrierung gilt für das Emirat Dubai. Wer in Abu Dhabi, Sharjah oder anderen Emiraten verkaufen möchte, muss sich zusätzlich an die dortige Aufsichtsbehörde wenden.
Jedes in Dubai hergestellte, importierte oder vermarktete Kosmetik- und Körperpflegeprodukt unterliegt dem Verbraucherschutzrecht. Ohne Registrierung angebotene Produkte riskieren behördliche Sanktionen und die Entfernung aus dem Handel.
Die Registrierung belegt, dass Inhaltsstoffliste, Herstellungsbedingungen und Etikettenangaben den geltenden technischen Vorschriften entsprechen. Hinzu kommt ein sehr praktischer Aspekt: Die Registrierungsnummer wird bei der Zollabfertigung und in Listungsgesprächen mit großen Handelsketten verlangt. Ohne sie lässt sich bei regionalen Handelsgruppen oder Marktplätzen kein Lieferantenkonto eröffnen. Die Registrierung gehört deshalb an den Anfang der Markteintrittsplanung.
Die erste wesentliche Entscheidung im Verfahren ist die richtige Kategorisierung, denn davon hängen die verlangten Unterlagen, die Grenzwerte für Inhaltsstoffe und mögliche Prüfpflichten ab. In Dubai werden Kosmetikprodukte üblicherweise in folgenden Gruppen bewertet:
Die Angaben zu Inhaltsstoffen folgen der INCI-Nomenklatur oder botanischen Bezeichnungen und werden durch Sicherheitsdaten zum vorgesehenen Verwendungszweck gestützt. Eine falsche Kategorisierung führt dazu, dass der Antrag in einer späteren Phase mit einer Nachforderung zurückkommt.
Ja. Unterschiedliche Farbtöne, Duftrichtungen oder Gebindegrößen desselben Produkts gelten als eigenständige Artikel, und für jede Variante fällt eine Bearbeitungsgebühr an. Eine Lippenstiftserie mit zwölf Farbtönen bedeutet zwölf Registrierungen, nicht eine. Dieser Posten wird bei der Budgetplanung am häufigsten übersehen.
Eine Registrierung über Montaji ist ausschließlich Unternehmen möglich, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässig sind und über die passende Lizenztätigkeit verfügen. Ein in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässiger Hersteller kann nicht selbst beantragen. Die ausländische Marke gründet entweder eine eigene VAE-Gesellschaft oder arbeitet mit einem lokalen Importeur beziehungsweise Distributor, der die Registrierung im eigenen Namen führt.
Der Antragsteller benötigt eine gültige VAE-Handelslizenz, deren Tätigkeit den Kosmetikhandel abdeckt, einen gültigen Importeurscode und ein Unternehmenskonto im Portal der Dubai Municipality. Die Verantwortung für die Registrierung liegt beim Importeur, der das Produkt in Verkehr bringt. Ein Tätigkeitscode, der Kosmetik nicht abdeckt, ist eine der frühesten und zugleich vermeidbarsten Hürden. Unser Beitrag zum Import nach Dubai und den damit verbundenen Zollpflichten geht darauf im Detail ein.
Für das Produkt selbst gilt dieselbe Registrierungspflicht, unabhängig davon, ob das Unternehmen in einer Freihandelszone oder auf dem Festland sitzt. Das VAE-Regierungsportal u.ae stellt allerdings klar, dass ein in einer Freihandelszone registriertes Unternehmen außerhalb dieser Zone, also auf dem Festland, keine Geschäfte tätigen darf. Wer den Festlandmarkt erreichen möchte, benötigt eine Genehmigung der jeweiligen Freizonenbehörde und muss sich an die zuständige Wirtschaftsbehörde wenden. In der Praxis lösen die meisten Marken das über einen auf dem Festland lizenzierten Vertriebspartner.
Der technische Leitfaden der Dubai Municipality für Kosmetik- und Körperpflegeprodukte benennt das Dossier eindeutig. Dessen Vollständigkeit ist der wichtigste Einzelfaktor für das Tempo des Verfahrens.
Das von der zuständigen Behörde im Herstellungsland ausgestellte Freiverkaufszertifikat bestätigt, dass das Produkt im Heimatmarkt frei verkäuflich ist. Damit es von den VAE-Behörden anerkannt wird, ist in der Regel eine Apostille oder konsularische Beglaubigung erforderlich. Dieser Schritt dauert erfahrungsgemäß ein bis zwei Wochen und blockiert, wenn er vergessen wird, das gesamte Dossier.
Der Inhaltsstoffbericht muss chemische Bezeichnungen mit CAS-Nummern sowie Gewichts- oder Prozentanteile enthalten. Für lokale Hersteller ist ein GMP-Zertifikat nach ISO 22716 verpflichtend; bei Importware können Nachweise zur GMP-Konformität der Produktionsstätte verlangt werden. Ergänzend gehört ein Prüfbericht eines akkreditierten Labors in den vom Leitfaden definierten Umfang.
Halal-, Bio- oder Vegan-Zertifikate werden nicht für jedes Produkt verlangt. Die Regel der Dubai Municipality ist eindeutig: Ein Halal-Zertifikat ist nur dann verpflichtend, wenn das Etikett ein Halal-Logo trägt, und es muss von einer anerkannten islamischen Institution stammen. Ohne entsprechende Auslobung entfällt der Nachweis. Dieselbe Logik gilt für Bio- und Vegan-Aussagen, deren Rahmen die technische Regelung GSO 2528:2024 zu Produktaussagen setzt.
Kaum ein Punkt wird häufiger falsch verstanden. Der Kosmetikleitfaden der Dubai Municipality verlangt, dass die Etikettenangaben in deutlichem Englisch und/oder Arabisch erfolgen. Anders als bei Lebensmitteln ist eine arabische Kennzeichnung bei Kosmetik also keine zwingende Voraussetzung; die Registrierung kann auch mit einem rein englischen Etikett abgeschlossen werden. Lokale Handelsketten fordern arabische Angaben jedoch häufig aus kommerziellen Gründen, weshalb ein zweisprachiges Etikett die sicherere Wahl bleibt.
Auf dem Etikett werden erwartet:
Ein Detail hebt der Leitfaden besonders hervor: Herstellungs- und Verfallsdatum müssen im nicht entfernbaren Druck oder auf nicht ablösbaren Aufklebern angebracht sein. Handschriftliche oder ablösbare Datumsetiketten werden nicht akzeptiert. Jede Abweichung zwischen Etikettenlayout und den Angaben im technischen Dossier führt zu einer vertieften Prüfung.
Die folgende Übersicht zeigt die sechs Stationen, die ein Kosmetikprodukt auf dem Weg in den Markt von Dubai durchläuft.
| Zulassungsprozess für Kosmetik — Wegweiser | |
|---|---|
| 01 | Prüfung von Handelslizenz und Importeurscode |
| 02 | Eröffnung des Unternehmenskontos im Portal der Dubai Municipality |
| 03 | Produktantrag und Kategorieauswahl in Montaji |
| 04 | Hochladen des technischen Dossiers und der Nachweise |
| 05 | Behördliche Prüfung und gegebenenfalls Korrekturrunde |
| 06 | Ausstellung des Registrierungszertifikats |
Das antragstellende Unternehmen benötigt eine gültige VAE-Handelslizenz, deren Tätigkeit den Kosmetikhandel abdeckt; die Lizenz wird bei der Kontoeröffnung geprüft.
Das Unternehmenskonto im digitalen Dienstleistungsportal der Behörde eröffnet den Zugang zu Montaji und weiteren kommunalen Diensten.
Im Montaji-Modul wird ein neuer Produktdatensatz angelegt, die Kategorie gewählt und die Variantenangaben erfasst.
Inhaltsstoffbericht, Etikettenlayout, Freiverkaufszertifikat, GMP-Nachweis und Laborprüfbericht werden vollständig hochgeladen. Englische Unterlagen oder beglaubigte Übersetzungen halten die Prüfung in Bewegung.
Der Antrag wird auf Konformität der Inhaltsstoffe, Etikettenangaben und Rechtskonformität geprüft. Bei fehlenden oder widersprüchlichen Angaben werden Nachweise oder Korrekturen angefordert.
Sind die Registrierungsvoraussetzungen erfüllt und ist die Zahlung bestätigt, lässt sich das Registrierungszertifikat unmittelbar aus dem Montaji-System erzeugen. Es weist die Verkehrsfähigkeit des Produkts in Dubai nach und wird bei Kontrollen vorgelegt.
Im Netz kursieren Beträge von mehreren Hundert Dirham je Produkt. Die folgenden Sätze sind diejenigen, die tatsächlich in den veröffentlichten Dokumenten der Dubai Municipality und des MoIAT stehen. Laborprüfung, Legalisation, Übersetzung und Beratung liegen außerhalb dieser Tabelle und variieren je nach Anbieter.
| Position | Betrag / Dauer | Hinweis |
|---|---|---|
| Bearbeitungsgebühr Produktregistrierung | 10 AED | Je Produkt und je Variante |
| Innovations- und Wissensabgabe | 10 + 10 AED | Zusätzlich bei Vorgängen über 50 AED |
| Freigabe einer Sendung | 50 AED / Container | Je Importsendung; veröffentlichte Bearbeitungszeit 10 Arbeitstage |
| Föderales Konformitätszertifikat (MoIAT) | 670 + 620 AED | Zertifikat und Dokumentenprüfung; maximal 25 SKU je Zertifikat |
| Zertifikatserstellung | Unmittelbar | Nach Erfüllung der Anforderungen und Zahlungsbestätigung |
Warum die genannten Bearbeitungszeiten so weit auseinandergehen: Beratungsseiten nennen für denselben Vorgang drei Arbeitstage bis acht Wochen. Der Grund ist, dass die Dubai Municipality für die Dossierprüfung bei Kosmetik keine Bearbeitungsfrist in Tagen veröffentlicht. Veröffentlicht ist lediglich, dass das Zertifikat nach Erfüllung der Anforderungen unmittelbar erzeugt wird, dass für die Sendungsfreigabe zehn Arbeitstage gelten und dass ein Freiverkaufszertifikat binnen drei Tagen ausgestellt wird. Alle anderen Zahlen sind Schätzungen — in der Praxis entscheiden Vollständigkeit des Dossiers und vorab erledigte Legalisation über den Zeitrahmen.
Ein realistisches Budget reicht über die Gebührentabelle hinaus. Akkreditierte Laborprüfungen, Beglaubigung und konsularische Verfahren, arabisches Etikettendesign und Übersetzungen sowie gegebenenfalls die Vereinbarung mit einem lokalen Vertriebspartner bestimmen die tatsächlichen Kosten je Produkt. Bei einem Portfolio mit Dutzenden SKU übersteigen diese Posten die Behördengebühren deutlich.
Nach dem Kosmetikleitfaden der Dubai Municipality ist eine Produktregistrierung fünf Jahre gültig; zum Ablauf wird eine Verlängerung geprüft. In dieser Zeit ruht die Pflicht nicht: Jede Änderung an Rezeptur oder Etikett ist dem System zu melden, bei Verbraucherbeschwerden oder Sicherheitswarnungen ist am Rückrufmechanismus mitzuwirken, und Registrierungen sind vor Fristablauf zu erneuern.
Ein praktischer Hinweis: Führen Sie alle Ablaufdaten in einem einzigen Kalender. Mit wachsender SKU-Zahl verteilen sich die Verlängerungstermine, und ein übersehener Datensatz stoppt den Verkauf dieses Produkts.
Für europäische Hersteller ist die wichtigste Frage meist, wie viel der bereits vorhandenen Dokumentation sich weiterverwenden lässt. Die kurze Antwort: inhaltlich viel, formal wenig. Die Produktinformationsdatei nach der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009, der Sicherheitsbericht und die GMP-Dokumentation nach ISO 22716 liefern praktisch alle Daten, die auch die Dubai Municipality sehen möchte. Die Verordnung 1223/2009 wird in den VAE-Unterlagen ausdrücklich als anerkannter Referenzrahmen genannt.
Formal gilt jedoch: Eine CPNP-Notifizierung ersetzt die Montaji-Registrierung nicht. Die CPNP-Meldung ist eine unionsinterne Notifizierung ohne Rechtswirkung in den Emiraten. Für Dubai wird zusätzlich ein Freiverkaufszertifikat mit Apostille, ein Antrag durch eine in den VAE ansässige Gesellschaft und die Konformität mit der Golfnorm GSO 1943:2024 benötigt. Auch bei den Produktaussagen lohnt ein zweiter Blick, da GSO 2528:2024 einen eigenen Rahmen setzt, der sich mit den EU-Claims-Kriterien überschneidet, aber nicht deckungsgleich ist.
Bei im Ausland gefertigten Produkten sind das Freiverkaufszertifikat des Ursprungslands und dessen Beglaubigung der kritische Pfad. Der Importeur benötigt eine gültige VAE-Handelslizenz, einen Importeurscode und eine Zollregistrierung und trägt die Verantwortung für die Registrierung.
Bei Containersendungen wird Übereinstimmung zwischen Zollanmeldung und registrierten Produktdaten verlangt. Die Sendungsfreigabe kostet 50 AED je Container bei einer veröffentlichten Bearbeitungszeit von zehn Arbeitstagen. Es lohnt sich daher, Logistikplanung und Registrierung parallel zu führen.
Für den Onlinehandel gilt dieselbe Pflicht; ein online verkauftes Produkt genießt keine Ausnahme. Unser Beitrag zur Gründung eines E-Commerce-Unternehmens in Dubai erläutert die Lizenzseite dieses Modells.
| Kriterium | Freihandelszone | Festland |
|---|---|---|
| Registrierungspflicht des Produkts | Dieselbe Montaji-Registrierung | Dieselbe Montaji-Registrierung |
| Direktverkauf auf dem Festland | Nicht zulässig; zusätzliche Genehmigung oder Vertriebspartner nötig | Direkt möglich |
| Export und Reexport | Zollseitig vorteilhaft | Möglich im Standardverfahren |
| Listung im Einzelhandel | Über einen auf dem Festland lizenzierten Partner | Direkte Vertragsgestaltung möglich |
Die Wahl der Struktur ist eine ebenso strategische Entscheidung wie die Produktzulassung selbst und richtet sich meist nach dem angestrebten Vertriebskanal. Unser Vergleich zu Festland und Freihandelszone in Dubai stellt Kosten und Marktzugang gegenüber.
Die Zuständigkeiten werden häufig verwechselt. Kurz gefasst:
Die Sicherheitsanforderungen an Kosmetik regelt die Golfnorm GSO 1943. Aktuell ist die am 1. Mai 2024 verabschiedete Ausgabe GSO 1943:2024, ergänzt um GSO 2528:2024 zu Produktaussagen. Bemerkenswert: Die aktuell gültigen Dokumente der Dubai Municipality und des MoIAT verweisen weiterhin auf die Ausgabe von 2016. Wer sein technisches Dossier an der aktuellen Ausgabe ausrichtet, ist beim nächsten Prüfzyklus im Vorteil.
Die Regulierung von Verbraucherprodukten in Dubai hat sich in den vergangenen zwei Jahren spürbar bewegt. Das am 23. April 2025 erlassene Dubai-Gesetz Nr. (5) von 2025 über die öffentliche Gesundheit führt eine Verbraucherprodukt-Genehmigung ein. Der Wortlaut ist eindeutig: Niemand darf im Emirat eine Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen eines Verbraucherprodukts entlang der Produktkette ausüben, bevor diese Genehmigung vorliegt. Das Gesetz tritt neunzig Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und modernisiert den bislang auf dem Lokalen Erlass Nr. 11 von 2003 beruhenden Rahmen.
Die zweite Entwicklung ist technischer Natur. Am 27. Oktober 2025 stellte die Dubai Municipality auf der Beautyworld Middle East Montaji+ sowie ein Smart-Salon-Projekt zur Überwachung der Compliance von Schönheitssalons vor. Für Kosmetikmarken bedeutet das mehr automatisierte Prüfungen in der Eingangskontrolle: Fehler wie eine fehlende CAS-Nummer oder Abweichungen zwischen Layout und Dossier werden früher auffallen.
| Häufiger Fehler | Abhilfe |
|---|---|
| Inhaltsstoffliste folgt nicht der INCI-Nomenklatur | Rezepturblatt mit CAS-Nummern und Prozentanteilen neu aufsetzen |
| Etikettenlayout weicht vom technischen Dossier ab | Layout und Dossier vor Einreichung Zeile für Zeile abgleichen |
| Freiverkaufszertifikat nicht beglaubigt oder abgelaufen | Apostille oder konsularische Beglaubigung vorab erledigen |
| Falsche Produktkategorie gewählt | Nach Verwendungszweck einordnen, im Zweifel beraten lassen |
| Lizenztätigkeit deckt Kosmetik nicht ab | Passenden Tätigkeitscode in die Lizenz aufnehmen lassen |
| Varianten als eine Registrierung behandelt | Jeden Farbton, Duft und jede Größe separat registrieren |
| Halal-Logo ohne Zertifikat auf dem Etikett | Logo entfernen oder Zertifikat einer anerkannten Stelle einholen |
World Company Setup begleitet Marken in produktregulierten Branchen der Vereinigten Arabischen Emirate — von der Unternehmensgründung über die Erstellung des technischen Dossiers bis zur Antragsverfolgung. Für angrenzende genehmigungspflichtige Tätigkeiten können auch unsere Beiträge zu den Kosten für Eröffnung und Lizenzierung eines Schönheitssalons in Dubai und dazu, wie man eine Apothekenlizenz in Dubai erhält, hilfreich sein. Für die gemeinsame Planung Ihres Vorhabens können Sie ein Angebot anfordern oder mit uns Kontakt aufnehmen.
Die Dubai Municipality veröffentlicht für die Dossierprüfung bei Kosmetik keine Bearbeitungsfrist in Tagen. Veröffentlicht ist lediglich, dass das Registrierungszertifikat unmittelbar aus Montaji erzeugt werden kann, sobald die Anforderungen erfüllt und die Zahlung bestätigt ist. In der Praxis entscheiden die Vollständigkeit des Dossiers und die vorab erledigte Beglaubigung des Freiverkaufszertifikats über den Zeitrahmen.
Montaji ist die integrierte digitale Plattform der Dubai Municipality für Verbraucherprodukte außerhalb des Lebensmittelbereichs, also für Kosmetik, Körperpflege, Parfums und Reinigungsmittel. Für die Registrierung eröffnet ein Unternehmen zunächst ein Geschäftskonto im Unternehmensportal der Behörde und legt anschließend im Montaji-Modul den Produktantrag an.
Nach den veröffentlichten Leitfäden der Dubai Municipality beträgt die Bearbeitungsgebühr 10 AED je Produkt und je Variante. Bei Vorgängen über 50 AED kommen eine Innovationsabgabe von 10 AED und eine Wissensabgabe von 10 AED hinzu; die Freigabe einer Importsendung kostet 50 AED je Container. Laborprüfungen, Beglaubigungen und Beratungshonorare liegen außerhalb dieser amtlichen Gebühren.
Nein. Eine Registrierung über Montaji ist nur Unternehmen möglich, die in den VAE ansässig sind, eine den Kosmetikhandel abdeckende Lizenztätigkeit und einen gültigen Importeurscode besitzen. Der ausländische Hersteller gründet entweder eine eigene VAE-Gesellschaft oder arbeitet mit einem lokalen Importeur beziehungsweise Distributor, der die Registrierung im eigenen Namen führt.
Kernunterlagen sind das Freiverkaufszertifikat der zuständigen Behörde im Herstellungsland, ein Inhaltsstoffbericht mit CAS-Nummern und Prozentanteilen, ein GMP-Zertifikat nach ISO 22716 sowie ein Prüfbericht eines akkreditierten Labors. Hinzu kommen das Etikettenlayout und eine gültige VAE-Handelslizenz.
Der Kosmetikleitfaden der Dubai Municipality verlangt Etikettenangaben in deutlichem Englisch und/oder Arabisch. Anders als bei Lebensmitteln ist eine arabische Kennzeichnung bei Kosmetik damit keine zwingende Voraussetzung; die Registrierung kann mit einem englischen Etikett abgeschlossen werden. Lokale Handelsketten fordern arabische Angaben häufig aus kommerziellen Gründen, weshalb ein zweisprachiges Etikett die sicherere Wahl bleibt.
Nach dem Kosmetikleitfaden der Dubai Municipality gilt die Registrierung fünf Jahre; zum Ablauf wird eine Verlängerung geprüft. In dieser Zeit sind Änderungen an Rezeptur oder Etikett dem System zu melden, und die Registrierung ist vor Fristablauf zu erneuern.
Für das Produkt gilt dieselbe Registrierungspflicht, unabhängig vom Standort des Unternehmens. Das VAE-Regierungsportal stellt jedoch klar, dass ein Unternehmen aus einer Freihandelszone auf dem Festland keine Geschäfte tätigen darf. Der Zugang zum Festlandhandel erfordert eine Genehmigung der Freizonenbehörde und den Weg über die zuständige Wirtschaftsbehörde; in der Praxis lösen Marken das über einen auf dem Festland lizenzierten Vertriebspartner.
Ja. Unterschiedliche Farbtöne, Duftrichtungen und Gebindegrößen gelten als eigenständige Artikel, und für jede Variante fällt eine Bearbeitungsgebühr an. Eine Lippenstiftserie mit zwölf Farbtönen bedeutet zwölf Registrierungen, nicht eine.
Nein. Die CPNP-Meldung ist eine unionsinterne Notifizierung ohne Rechtswirkung in den Emiraten. Inhaltlich lassen sich Produktinformationsdatei, Sicherheitsbericht und GMP-Dokumentation nach ISO 22716 gut weiterverwenden, formal werden für Dubai jedoch zusätzlich ein beglaubigtes Freiverkaufszertifikat, ein Antrag durch eine in den VAE ansässige Gesellschaft und die Konformität mit GSO 1943:2024 verlangt.
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