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Die Körperschaftsteuer in Dubai ist eine offizielle Steuer, die auf das steuerpflichtige Einkommen von Unternehmen erhoben wird, die in den VAE tätig sind, und wird von der Federal Tax Authority (FTA) verwaltet. Viele Geschäftsinhaber handeln noch immer in dem Irrglauben, dass die VAE vollständig steuerfrei seien, verzögern daher Registrierungs- und Erklärungspflichten und setzen sich dadurch direkt dem Risiko von Sanktionen aus.
Insbesondere neu gegründete Unternehmen beginnen nach Erhalt ihrer Lizenz mit der Geschäftstätigkeit, ohne ihre körperschaftsteuerlichen Verpflichtungen zu prüfen, und müssen später rückwirkend für Compliance sorgen. Ein korrektes Buchhaltungssystem, eine rechtzeitige Steuerregistrierung und eine regelmäßige Finanzberichterstattung sind jedoch die wichtigsten Faktoren zur Minimierung von Steuerrisiken in Dubai.
Das Körperschaftsteuersystem in Dubai wird auf Grundlage des steuerpflichtigen Einkommens eines Unternehmens angewendet. Der häufigste Fehler in der Praxis besteht darin, dass Unternehmen ihren handelsrechtlichen Gewinn direkt als steuerpflichtigen Gewinn betrachten. Dies kann zu falschen Steuerberechnungen sowie unvollständigen oder fehlerhaften Steuererklärungen führen. Der derzeit gültige Körperschaftsteuersatz beträgt 9%.
Das steuerpflichtige Einkommen ist nicht lediglich eine einfache Zahl, die sich aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ergibt. Maßgeblich ist der Nettogewinn nach Berücksichtigung nicht abzugsfähiger Aufwendungen, konzerninterner bzw. nahestehender Transaktionen sowie steuerlicher Korrekturen. Wird diese Unterscheidung nicht vorgenommen, können Unternehmen unbewusst das Risiko einer Unterdeklaration eingehen.
Viele Unternehmen in den VAE setzen den handelsrechtlichen Gewinn mit der steuerlichen Bemessungsgrundlage gleich. Während Jahresabschlüsse nach IFRS erstellt werden, muss die Steuerberechnung gemäß den Vorschriften der FTA erfolgen. Insbesondere Abschreibungen, Rückstellungen und bestimmte Verwaltungskosten werden steuerlich anders bewertet.
Bei FTA-Prüfungen wird insbesondere hinterfragt, ob Ausgaben geschäftlich veranlasst sind und ausreichend dokumentiert wurden. Ausgaben ohne Rechnung, die Verbuchung privater Kosten als Betriebsausgaben sowie nicht nachvollziehbare Überweisungen stellen erhebliche Risiken dar.
Nahezu alle gewerblich lizenzierten Unternehmen, die in Dubai tätig sind, fallen unter bestimmten Voraussetzungen in den Anwendungsbereich der Körperschaftsteuer. Die konkrete Anwendung kann je nach Mainland- oder Free-Zone-Status variieren, jedoch besteht für die meisten Unternehmen eine Registrierungspflicht.
Mainland-Unternehmen unterliegen direkt dem Körperschaftsteuersystem, da sie im Binnenmarkt der VAE tätig sind. Insbesondere Dienstleistungs-, Handels- und Beratungsunternehmen können mit Verwaltungsstrafen rechnen, wenn sie ohne ordnungsgemäße Steuerregistrierung tätig werden.
Free-Zone-Unternehmen sind nicht automatisch steuerbefreit. Art der Tätigkeit, Einkommensquelle und Compliance-Kriterien sind hierbei entscheidend. Viele Unternehmen vernachlässigen die Registrierung aufgrund des Irrglaubens „Free Zone = keine Steuer“.
Der Status als Qualifying Free Zone Person kann Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, Vorteile verschaffen. Zur Aufrechterhaltung dieses Status sind jedoch zulässige Tätigkeiten, ordnungsgemäße Buchführung und regelmäßige Berichterstattung erforderlich. Andernfalls kann das Unternehmen dem regulären Körperschaftsteuersystem unterworfen werden.
Steuerbefreiungen gelten in der Regel für bestimmte Sektoren, gemeinnützige Organisationen oder Strukturen mit speziellen gesetzlichen Regelungen. Viele Unternehmen gehen jedoch fälschlicherweise von einer Befreiung aus, ohne ihren offiziellen Status zu prüfen, was erhebliche Compliance-Risiken gegenüber der FTA mit sich bringt.
Die verspätete Registrierung zur Körperschaftsteuer gehört zu den häufigsten Gründen für Sanktionen gegen Unternehmen in den VAE. Viele Unternehmensinhaber gehen davon aus, dass die Steuerregistrierung automatisch mit der Lizenzerteilung erfolgt; tatsächlich ist jedoch eine separate Anmeldung im FTA-System erforderlich.
Bei verspäteter Registrierung drohen nicht nur Verwaltungsstrafen, sondern auch rückwirkende Compliance-Verpflichtungen. Daher sollte die Steuerregistrierung unmittelbar nach Unternehmensgründung erfolgen.
Die FTA kann gegen Unternehmen, die sich nicht fristgerecht registrieren, Verwaltungsstrafen verhängen. Die Höhe der Strafe hängt von der Dauer der Verspätung und der bisherigen Compliance-Historie des Unternehmens ab. Insbesondere Unternehmen, die sich im ersten Jahr nicht registrieren, tragen ein erhöhtes Risiko.
In der Praxis erfolgt die verspätete Registrierung häufig aufgrund eines Buchhalterwechsels, fehlerhafter Beratung oder Informationsmangels. Unwissenheit beseitigt jedoch nicht die Strafbarkeit; daher müssen offizielle Fristen sorgfältig überwacht werden.
Zur Aufhebung einer Strafe kann es erforderlich sein, im FTA-System ein formelles Einspruchs- oder Überprüfungsverfahren einzuleiten. Dabei müssen der Grund für die Verspätung, entsprechende Nachweise und die Bereitschaft zur Compliance klar dargelegt werden.
Unvollständige oder unzureichend begründete Anträge werden in der Regel abgelehnt, weshalb eine professionelle Vorbereitung entscheidend ist.
Den Status Ihrer Strafe und die Zulassungsvoraussetzungen können Sie über das FTA-Portal überprüfen. Registrierungs-, Straf- und Compliance-Informationen werden im System regelmäßig aktualisiert. Prüfen Sie den Status Ihres Unternehmens hinsichtlich der Aufhebung von Strafen wegen verspäteter Körperschaftsteuer-Registrierung über das FTA-Portal.
FTA-Abfragebildschirm Strafenerlass und Registrierungsabfrage über das offizielle FTA-Steuerportal
Einer der sensibelsten Punkte bei FTA-Prüfungen ist das Ausgabenmanagement. Ausgaben, die nicht der wirtschaftlichen Realität entsprechen, nicht dokumentiert sind oder privaten Charakter haben, gelten als steuerliche Nicht-Compliance.
Ausgaben ohne Rechnung oder nicht nachvollziehbare Bankabgänge gehören zu den ersten Prüfungsfeldern bei Audits. In den VAE müssen Buchhaltungsunterlagen durch Belege gestützt sein; fehlende Dokumente stellen ein erhebliches Steuerrisiko dar.
Die Erfassung privater Ausgaben, die mit einer Firmenkarte bezahlt wurden, als Betriebsausgaben ist insbesondere bei kleinen Unternehmen ein häufiger Fehler. Solche Vorgänge mindern die Steuerbemessungsgrundlage künstlich und können zu Sanktionen führen.
Zahlungen an Gesellschafter, verbundene Unternehmen oder Geschäftsführer müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Andernfalls drohen Korrekturen und Strafen im Rahmen der Verrechnungspreisregelungen.
Viele Unternehmensinhaber versuchen, durch hohe Gehaltszahlungen an sich selbst oder Angehörige die Ausgaben zu erhöhen und die Steuerbemessungsgrundlage zu senken. Dies kann jedoch von der FTA im Hinblick auf die wirtschaftliche Angemessenheit hinterfragt werden.
Die Zahlung eines hohen Gehalts an eine Person ohne aktive Rolle im Unternehmen oder die Festlegung einer Vergütung, die nicht mit den Aufgaben übereinstimmt, gilt bei Prüfungen als risikobehaftet. Beispielsweise ist es problematisch, einer Person ohne relevante Ausbildung oder Branchenerfahrung ein deutlich über dem Markt liegendes Gehalt zu zahlen.
Hohe Bonus- oder Prämienzahlungen ohne formellen Managementbeschluss werden möglicherweise nicht als abzugsfähige Betriebsausgaben anerkannt. Sämtliche Gehalts- und Incentive-Zahlungen müssen durch Verträge und Gehaltsabrechnungen belegt sein.
Die Verwechslung von Gewinnausschüttungen mit Gehaltszahlungen gehört zu den häufigsten Buchhaltungsfehlern in Dubai. Die korrekte Klassifizierung von Zahlungen an Gesellschafter ist sowohl für die Steuerberechnung als auch für die finanzielle Transparenz von zentraler Bedeutung.
Gewinnausschüttungen müssen mit einem formellen Beschluss der Geschäftsführung, den Finanzberichten und den Buchhaltungsunterlagen übereinstimmen. Andernfalls werden sie steuerlich nicht entsprechend behandelt.
Überhastete Gewinnausschüttungen oder unregelmäßige Überweisungen zum Jahresende können sich negativ auf die Steuerbemessungsgrundlage und die Finanzberichterstattung auswirken. Eine geplante Liquiditätssteuerung hilft, solche Fehler zu vermeiden.
Der grundlegende Schritt bei der Berechnung der Körperschaftsteuer besteht darin, vom handelsrechtlichen Gewinn nicht abzugsfähige Aufwendungen zu korrigieren und so das steuerpflichtige Einkommen zu ermitteln. Viele Unternehmen in den VAE nehmen diese Unterscheidung nicht vor und berechnen ihre Steuer daher fehlerhaft.
Beispiel: Erzielt ein Unternehmen einen Jahresumsatz von 1.200.000 AED und hat dokumentierte Ausgaben von 700.000 AED, ergibt sich ein handelsrechtlicher Gewinn von 500.000 AED. Liegen nicht abzugsfähige Ausgaben in Höhe von 50.000 AED vor, beträgt der steuerpflichtige Gewinn 550.000 AED. Sofern die Small Business Relief Anwendung findet, können bis zu bestimmten Schwellenwerten steuerliche Vorteile bestehen; auf den verbleibenden Betrag wird die Körperschaftsteuer von 9% berechnet.
Die Small Business Relief ist eine Regelung zur Verringerung der Steuerlast für geeignete Unternehmen unterhalb einer bestimmten Umsatzschwelle. Diese Erleichterung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern setzt eine Antragstellung sowie die Erfüllung der Compliance-Anforderungen voraus.
Viele Unternehmen interpretieren diese Regelung falsch und gehen davon aus, keine Steuererklärung abgeben zu müssen, was später zu Strafrisiken führen kann.
Unternehmen mit einem Jahresumsatz unterhalb bestimmter Grenzen und tatsächlicher Geschäftstätigkeit können von der Small Business Relief profitieren. Voraussetzung ist jedoch insbesondere, dass keine fingierten Ausgaben angesetzt werden, eine korrekte Finanzberichterstattung erfolgt und die FTA-Compliance-Vorgaben eingehalten werden.
In Dubai muss die Körperschaftsteuererklärung innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Ende des Geschäftsjahres über das FTA-System eingereicht werden. Einer der häufigsten Fehler besteht darin, die Frist anhand des Lizenzdatums statt des Geschäftsjahresendes zu berechnen.
Das Versäumen der Frist führt zu Verspätungsstrafen und erhöhtem Prüfungsrisiko. Daher ist eine jährliche Planung des Buchhaltungs- und Steuerkalenders eine wesentliche Voraussetzung für professionelle Compliance.
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