Diese Fehler bei der Körperschaftsteuer in Dubai führen zu hohen Strafen für Unternehmen

Seit Einführung der Körperschaftsteuer in den VAE haben sich die drei häufigsten Bußgeldgründe nicht verändert: verspätete Steuerregistrierung, unbelegte Betriebsausgaben und Gehaltsstrukturen ohne wirtschaftlichen Gehalt. Eine verspätete Registrierung kostet 10.000 AED, eine verspätete Erklärung im ersten Jahr 500 AED pro Monat, nicht gezahlte Steuer 14 % pro Jahr. Bußgeldhöhen, das Sieben-Monats-Fenster der FTA, Einspruchsfristen und die richtigen Rechenschritte finden Sie nachfolgend mit vollständigen Tabellen.
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Was ist die Körperschaftsteuer in Dubai? Warum sollten Unternehmen darauf achten?

Die Körperschaftsteuer in Dubai (Corporate Tax) ist eine Bundessteuer auf das steuerpflichtige Einkommen von Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und wird von der Federal Tax Authority (FTA) verwaltet. Die ersten 375.000 AED steuerpflichtigen Einkommens werden mit 0 % besteuert, der darüber liegende Teil mit 9 %. In der Praxis wiederholt sich ein Muster: Der Inhaber hält die VAE weiterhin für steuerfrei, verschiebt Registrierung und Abgabe – und erhält ein Bußgeld.

Die Annahme, die Steuerregistrierung erfolge automatisch mit der Lizenzerteilung, gehört zu den teuersten Irrtümern, weil sie rückwirkenden Compliance-Aufwand erzeugt. Eine sauber aufgesetzte Buchhaltung, eine fristgerechte Steuerregistrierung und regelmäßige Finanzberichterstattung sind die drei Faktoren, die das Steuerrisiko in Dubai tatsächlich senken.

Inhaltsverzeichnis

Körperschaftsteuersatz 2026: 0 % bis 375.000 AED, darüber 9 %

Körperschaftsteuer-Strafen 2026: Die vollständige FTA-Bußgeldtabelle

Wer zahlt in Dubai Körperschaftsteuer? Mainland und Freizone

Steuerregistrierung und die 10.000 AED Strafe bei Verspätung

Betriebsausgaben-Fehler, die die FTA am häufigsten ahndet

Überhöhte Gehälter: Was die FTA tatsächlich prüft

Gehalt oder Dividende? Steuerlicher Vergleich für Gesellschafter

Wie wird die Körperschaftsteuer berechnet? Rechenbeispiel

Small Business Relief bis 31. Dezember 2029 verlängert

Wann ist die Steuererklärung fällig? Neun Monate nach Periodenende

Bußgeld erhalten? Einspruch bei der FTA und freiwillige Offenlegung

Compliance-Fahrplan und Checkliste für Dubai

Quellen und offizielle Referenzen

Körperschaftsteuersatz 2026: 0 % bis 375.000 AED, darüber 9 %

Der Steuersatz beträgt 0 % auf den Teil des steuerpflichtigen Einkommens bis 375.000 AED und 9 % auf den darüber liegenden Teil. Satz und Schwelle ergeben sich aus Artikel 3 des Bundesgesetzesdekrets Nr. 47/2022 und aus dem Kabinettsbeschluss Nr. 116/2022. Der größte Fehler in der Praxis besteht darin, den handelsrechtlichen Gewinn unmittelbar als Bemessungsgrundlage zu behandeln und die Erklärung auf dieser Zahl aufzubauen.

Unternehmen mit dem Status einer Qualifizierten Freizonenperson erhalten den Nullsatz-Freibetrag von 375.000 AED nicht: Qualifizierte Einkünfte werden mit 0 %, nicht qualifizierte steuerpflichtige Einkünfte mit 9 % besteuert. Voraussetzungen und De-minimis-Grenze behandeln wir ausführlich im Leitfaden zur Qualifizierten Freizonenperson (QFZP).

Warum steuerpflichtiges Einkommen und Handelsbilanzgewinn nicht dasselbe sind

Steuerpflichtiges Einkommen ist nicht schlicht Umsatz abzüglich Kosten. Der Jahresabschluss folgt IFRS, die Steuerberechnung dagegen den FTA-Regelungen. Abschreibungen, Rückstellungen, Bewirtungsaufwand und bestimmte Verwaltungskosten werden in beiden Systemen unterschiedlich behandelt. Ohne diese Überleitung erklärt ein Unternehmen unbemerkt zu wenig.

Fehler bei Erfassung und Nachweis von Betriebsausgaben

In einer FTA-Prüfung wird zuerst geprüft, ob die Ausgabe betrieblich veranlasst und ausreichend belegt ist. Rechnungslose Ausgaben, privat veranlasste Kosten in der Firmenbuchhaltung und unerklärte Bankabgänge führen unmittelbar zu einer Korrektur der Bemessungsgrundlage und zu Bußgeldern.

Körperschaftsteuer-Strafen 2026: Die vollständige FTA-Bußgeldtabelle

Die Bußgelder ergeben sich aus dem Kabinettsbeschluss Nr. 75/2023 in der Fassung des Kabinettsbeschlusses Nr. 10/2024. Eine verspätete Registrierung kostet 10.000 AED, eine verspätete Erklärung in den ersten zwölf Monaten 500 AED pro Monat, und nicht gezahlte Steuer wird mit 14 % pro Jahr monatlich verzinst.

Tabelle 1 – Bußgelder zur VAE-Körperschaftsteuer (Kabinettsbeschluss Nr. 75/2023 i. d. F. Nr. 10/2024)
VerstoßBußgeldWas das praktisch bedeutet
Verspätete Registrierung zur Körperschaftsteuer10.000 AEDEinmalig je Gesellschaft; im Rahmen der FTA-Initiative erlassbar
Verspätete Abgabe der Erklärung – erste 12 Monate500 AED pro MonatFällt für jeden Monat oder Teilmonat an
Verspätete Abgabe – ab dem 13. Monat1.000 AED pro MonatDer Monatsbetrag verdoppelt sich nach einem Jahr
Nicht fristgerechte Zahlung der Steuer14 % pro JahrMonatliche Berechnung, auch wenn die Erklärung abgegeben wurde
Verstoß gegen die Aufzeichnungspflichten10.000 AED – 20.000 AED bei Wiederholung binnen 24 MonatenTypische Folge unbelegter Ausgabenordner
Unterlagen auf Anforderung nicht auf Arabisch vorgelegt5.000 AEDWird im Prüfungsschriftverkehr häufig übersehen
Abgabe einer fehlerhaften Steuererklärung500 AEDKein Bußgeld bei Korrektur vor Ablauf der Frist
Änderungen der Steuerdaten nicht gemeldet1.000 AED – 5.000 AED bei WiederholungAdresse, Tätigkeit und Gesellschafterstruktur
Keine fristgerechte Abmeldung (Deregistrierung)1.000 AED pro Monat, höchstens 10.000 AEDDer vergessene Schritt bei Lizenzschließungen
Behinderung der Arbeit eines Steuerprüfers20.000 AEDUnbeantwortete Auskunfts- und Belegersuchen
Freiwillige Offenlegung (Voluntary Disclosure)1 % pro Monat auf die SteuerdifferenzReduziertes Regime bei eigener Meldung des Fehlers
Keine Offenlegung vor der Prüfungsankündigung15 % fix zuzüglich 1 % pro MonatFindet die FTA den Fehler zuerst, vervielfachen sich die Kosten

Bußgelder werden je Verstoß erhoben und summieren sich, wenn mehrere Verstöße in derselben Periode vorliegen. Für ein Unternehmen, das vierzehn Monate zu spät abgibt und zusätzlich verspätet registriert wurde, ergibt sich: 10.000 AED Registrierung + 12 × 500 AED = 6.000 AED + 2 × 1.000 AED = 2.000 AED, also 18.000 AED, bevor Verzugszinsen hinzukommen.

Wer zahlt in Dubai Körperschaftsteuer? Mainland und Freizone

Nahezu alle lizenzierten juristischen Personen in Dubai fallen unter die Körperschaftsteuer. Die Registrierungspflicht gilt umfassend, Freizonenunternehmen eingeschlossen; Steuer zahlen und sich registrieren sind zwei getrennte Pflichten. Auch natürliche Personen mit einem Jahresumsatz über 1.000.000 AED müssen sich registrieren.

Körperschaftsteuer für Mainland-Unternehmen

Mainland-Gesellschaften sind im VAE-Binnenmarkt tätig und unterliegen der Körperschaftsteuer unmittelbar. Dienstleistungs-, Handels- und Beratungsunternehmen ohne abgeschlossene Registrierung werden am häufigsten mit Bußgeldern belegt. Die steuerlichen Unterschiede beider Strukturen zeigt unser Vergleich Mainland und Freizone.

Freizonenunternehmen sind nicht automatisch befreit

Eine Gründung in der Freizone bedeutet für sich genommen keine Steuerfreiheit. Entscheidend sind Art der Tätigkeit, Einkunftsquelle und die Erfüllung der Compliance-Kriterien. Die Annahme, eine Freizonenlizenz bedeute keine Steuer, ist der häufigste Grund für versäumte Registrierungen.

Was ist die Befreiung als Qualifizierte Freizonenperson (QFZP)?

Der Status als Qualifizierte Freizonenperson ermöglicht 0 % auf qualifizierte Einkünfte. Erhalten bleibt er nur bei ausreichender Substanz in der Freizone, Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes, Verrechnungspreisdokumentation und geprüftem Jahresabschluss. Die De-minimis-Grenze verlangt, dass nicht qualifizierte Erlöse 5 % des Gesamtumsatzes oder 5.000.000 AED – je nachdem, welcher Wert niedriger ist – nicht überschreiten. Wird eine Voraussetzung verletzt, verliert das Unternehmen nach dem FTA-Leitfaden zu Freizonenpersonen den Status für die betreffende Steuerperiode und die vier folgenden Steuerperioden.

Welche Unternehmen sind von der Körperschaftsteuer befreit?

Befreiungen betreffen in der Regel staatliche Stellen, qualifizierte gemeinnützige Organisationen, qualifizierte Investmentfonds und Einheiten unter besonderen Regimen. Wer sich ohne offizielle Bestätigung als befreit betrachtet, trägt gegenüber der FTA ein erhebliches Compliance-Risiko.

Steuerregistrierung und die 10.000 AED Strafe bei Verspätung

Die nicht fristgerechte Registrierung ist der häufigste Bußgeldgrund in den VAE. Inhaber gehen oft davon aus, die Registrierung entstehe mit der Lizenz automatisch; tatsächlich ist ein gesonderter Antrag im FTA-System erforderlich. Juristische Personen, die am oder nach dem 1. März 2024 gegründet wurden, haben drei Monate ab Gründung Zeit. Für früher gegründete Gesellschaften gilt der gestaffelte Zeitplan nach dem Lizenzmonat gemäß FTA-Beschluss Nr. 3/2024.

Eine verspätete Registrierung löst nicht nur das Bußgeld von 10.000 AED aus, sondern auch rückwirkende Compliance-Pflichten. Nach Abschluss der Firmengründung sollte die Registrierung deshalb nicht aufgeschoben werden.

Wie lässt sich die Strafe erlassen? Das Sieben-Monats-Fenster der FTA

Die FTA führt eine Erlassinitiative für die Verspätungsstrafe. Die Bedingung ist eindeutig: Die Körperschaftsteuererklärung oder die jährliche Erklärung muss spätestens sieben Monate nach dem Ende der ersten Steuerperiode eingereicht werden. Ist das erfüllt, wird das Bußgeld von 10.000 AED erlassen; bereits gezahlte Beträge werden dem FTA-Konto des Steuerpflichtigen gutgeschrieben. Das Sieben-Monats-Fenster gilt nur für die erste Steuerperiode.

Ist Ihr Unternehmen berechtigt? Prüfung über das FTA-Portal

Registrierungs-, Bußgeld- und Compliance-Daten werden im FTA-Portal laufend aktualisiert; die Berechtigung lässt sich direkt über die offizielle Abfrage prüfen.

FTA-Abfrage zur Berechtigung für den Bußgelderlass · Offizielles FTA-Steuerportal – Initiative zum Bußgelderlass

Betriebsausgaben-Fehler, die die FTA am häufigsten ahndet

Der sensibelste Bereich jeder FTA-Prüfung ist die Ausgabenseite. Kosten ohne wirtschaftlichen Gehalt, ohne Beleg oder mit privatem Charakter gelten als Verstoß und führen zu einer Korrektur der Bemessungsgrundlage.

Unbelegte oder unzureichend belegte Ausgaben

Rechnungslose Ausgaben und unerklärte Bankabgänge werden in Prüfungen zuerst untersucht. Buchhaltungsunterlagen müssen in den VAE belegt sein, und Aufzeichnungen sind sieben Jahre ab Ende der Steuerperiode aufzubewahren. Fehlende Belege führen sowohl zur Nichtanerkennung der Ausgabe als auch zum Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Aufzeichnungspflichten.

Private Ausgaben als Betriebsausgaben buchen

Private Einkäufe über die Firmenkarte als Betriebsausgabe zu erfassen, ist der häufigste Fehler kleinerer Unternehmen. Da solche Buchungen die Bemessungsgrundlage künstlich senken, führen sie zur Nichtanerkennung und zu weiterem Risiko wegen zu niedriger Erklärung.

Nicht fremdübliche Beträge bei Transaktionen mit nahestehenden Personen

Zahlungen an Gesellschafter, verbundene Unternehmen oder Geschäftsführer müssen marktüblichen Bedingungen entsprechen. Artikel 34 des Bundesgesetzesdekrets Nr. 47/2022 macht den Fremdvergleichsgrundsatz verbindlich. Übersteigt der konsolidierte Konzernumsatz 3,15 Mrd. AED oder der eigene Umsatz 200 Mio. AED, sind zusätzlich Master File und Local File zu führen.

Nicht abzugsfähige Aufwendungen

Manche Kosten sind selbst bei vollständigem Beleg nicht in voller Höhe abzugsfähig:

  • Bewirtungs- und Repräsentationsaufwendungen sind nur zu 50 % abzugsfähig.
  • Geldbußen und Strafen sind nicht abzugsfähig; ausgenommen sind Zahlungen als Schadensersatz oder wegen Vertragsverletzung.
  • Der Nettozinsaufwand ist grundsätzlich auf 30 % des EBITDA begrenzt; Unternehmen mit einem Nettozinsaufwand bis 12.000.000 AED sind von dieser Begrenzung nicht betroffen.
  • Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Einkünften sowie private Ausgaben sind nicht abzugsfähig.

Überhöhte Gehälter: Was die FTA tatsächlich prüft

Viele Inhaber versuchen, die Bemessungsgrundlage über hohe Gehälter an sich selbst oder Angehörige zu senken. Die FTA beurteilt solche Zahlungen nach wirtschaftlichem Gehalt und Fremdvergleich: Geprüft wird nicht, ob gezahlt wurde, sondern ob die Höhe zur tatsächlichen Tätigkeit passt. Die Vergleichsmaßstäbe der FTA für Inhabergehälter behandeln wir im Beitrag zum Gehalt des Firmeninhabers und FTA-Benchmarking.

Gehälter ohne Bezug zu Titel und Aufgabenbeschreibung

Ein hohes Gehalt an eine Person ohne aktive Rolle oder eine Vergütung, die nicht zur Stellenbeschreibung passt, gilt in Prüfungen als risikobehaftet. Ein Gehalt weit über dem Branchendurchschnitt für jemanden ohne einschlägige Qualifikation und Erfahrung ist der Musterfall, der mit Nichtanerkennung endet.

Boni ohne dokumentierte Grundlage

Hohe Prämien und Boni ohne Geschäftsführungsbeschluss werden möglicherweise nicht als Betriebsausgabe anerkannt. Alle Gehalts- und Anreizzahlungen sollten durch Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung und Bankbeleg gestützt sein.

Gehalt oder Dividende? Steuerlicher Vergleich für Gesellschafter

Gewinnausschüttungen mit Gehaltszahlungen zu verwechseln, gehört zu den häufigsten Buchhaltungsfehlern in Dubai. Beide haben völlig unterschiedliche steuerliche Folgen, und eine falsche Zuordnung führt unmittelbar zur Nichtanerkennung der Ausgabe.

Tabelle 2 – Gesellschaftergehalt im Vergleich zur Gewinnausschüttung
KriteriumGehalt an den GesellschafterGewinnausschüttung an Gesellschafter
Wirkung auf die BemessungsgrundlageBei Fremdüblichkeit abzugsfähig, senkt die GrundlageGewinnverwendung; nicht abzugsfähig
Erforderliche UnterlagenArbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, Lohnabrechnung, BankbelegGesellschafterbeschluss, festgestellter Jahresabschluss
Prüfungsmaßstab der FTAWirtschaftlicher Gehalt und Fremdvergleich (Art. 34)Vorhandener ausschüttbarer Gewinn und konsistente Buchführung
Häufigster FehlerVergütung ohne Bezug zur tatsächlichen RolleAusschüttung als Gehaltsaufwand buchen
Folge in der PrüfungKorrektur der Grundlage und NichtanerkennungNichtanerkennung und Risiko zu niedriger Erklärung

Übereinstimmung von Ausschüttungsbeschluss und Buchführung

Eine Ausschüttung muss mit Gesellschafterbeschluss, Jahresabschluss und Buchhaltung übereinstimmen. Abweichungen zwischen Beschlussdatum und Zahlungsdatum machen die Einordnung der Zahlung in der Prüfung angreifbar.

Liquiditätsplanung und Fehler beim Jahresabschluss

Überstürzte Ausschüttungen zum Jahresende oder unregelmäßige Bewegungen auf Gesellschafterverrechnungskonten verzerren sowohl die Bemessungsgrundlage als auch den Abschluss. Eine geplante Liquiditätssteuerung verhindert die meisten dieser Fehler von vornherein.

Wie wird die Körperschaftsteuer berechnet? Rechenbeispiel

Der erste Schritt besteht darin, aus dem Handelsbilanzgewinn durch Korrektur nicht abzugsfähiger Aufwendungen das steuerpflichtige Einkommen abzuleiten. Die folgende Rechnung nutzt ein Unternehmen mit 1.200.000 AED Jahresumsatz, 700.000 AED belegten Ausgaben und 50.000 AED nicht abzugsfähigen Aufwendungen.

Tabelle 3 – Beispielrechnung zur Körperschaftsteuer (AED)
PositionBetrag (AED)
Jahresumsatz1.200.000
Belegte Betriebsausgaben (–)700.000
Handelsbilanzgewinn500.000
Nicht abzugsfähige Aufwendungen (+)50.000
Steuerpflichtiges Einkommen550.000
Mit 0 % besteuerter Anteil375.000
Mit 9 % besteuerter Anteil175.000
Zu zahlende Körperschaftsteuer15.750

Wählt dasselbe Unternehmen das Small Business Relief und erfüllt die Voraussetzungen, gilt das steuerpflichtige Einkommen als null und für diese Periode fällt keine Körperschaftsteuer an. Die Vergünstigung wirkt jedoch nicht automatisch: Ohne eingereichte Erklärung und ausgeübte Wahl entsteht kein Vorteil.

Small Business Relief bis 31. Dezember 2029 verlängert

Das Small Business Relief behandelt das steuerpflichtige Einkommen berechtigter Unternehmen mit einem Umsatz von höchstens 3.000.000 AED als null. Das Finanzministerium der VAE hat am 7. August 2026 bekannt gegeben, dass die Vergünstigung nun für Steuerperioden gilt, die am oder vor dem 31. Dezember 2029 enden. Den Anwendungsbereich erläutern wir mit Beispielen im Leitfaden zum Small Business Relief.

Unternehmen, die die Regelung falsch verstehen, gehen davon aus, keine Erklärung abgeben zu müssen – einer der häufigsten Irrtümer, die später zu Bußgeldern führen. Auch wer die Vergünstigung in Anspruch nimmt, muss die vereinfachte Erklärung fristgerecht einreichen.

Welche Unternehmen sind berechtigt?

  • Der Umsatz darf in der laufenden und in allen vorangegangenen Steuerperioden 3.000.000 AED nicht übersteigen.
  • Die Vergünstigung gilt nicht automatisch; die Wahl ist in der Steuererklärung auszuüben.
  • Qualifizierte Freizonenpersonen können die Regelung nicht wählen.
  • Mitglieder multinationaler Gruppen mit einem konsolidierten Umsatz über 3,15 Mrd. AED sind ausgeschlossen.
  • Ordnungsgemäße Buchführung, saubere Belege und fristgerechte Abgabe gehören zu den Voraussetzungen.

Wann ist die Steuererklärung fällig? Neun Monate nach Periodenende

Die Körperschaftsteuererklärung ist innerhalb von neun Monaten nach dem Ende der Steuerperiode über das FTA-System einzureichen; die Steuer ist im selben Zeitraum zu zahlen. Für ein am 31. Dezember 2025 endendes Geschäftsjahr ist der 30. September 2026 der Stichtag. Der häufigste Fehler besteht darin, nicht zu wissen, dass die Frist vom Geschäftsjahresende und nicht vom Lizenzdatum läuft.

Wird die Frist versäumt, drohen Verspätungsbußgeld und zusätzliches Prüfungsrisiko zugleich. Die jährliche Planung des Buchhaltungs- und Steuerkalenders ist der grundlegendste Compliance-Schritt; die Mechanik erläutert unser Beitrag dazu, wie die Körperschaftsteuer in Dubai angewendet wird.

Bußgeld erhalten? Einspruch bei der FTA und freiwillige Offenlegung

Der erste Schritt gegen einen Bußgeldbescheid ist der Antrag auf erneute Prüfung (Reconsideration) bei der FTA, einzureichen binnen 40 Werktagen nach Bekanntgabe der Entscheidung. Die FTA entscheidet innerhalb von 40 Werktagen und teilt die Entscheidung innerhalb weiterer 5 Werktage mit.

Fällt das Ergebnis negativ aus, kann der Fall binnen 40 Werktagen an den Ausschuss zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten (TDRC) gehen. Voraussetzung für die Zulässigkeit ist, dass die streitige Steuer vollständig gezahlt wurde. Übersteigen Steuer und Bußgelder zusammen 100.000 AED nicht, ist die Entscheidung des Ausschusses endgültig; darüber hinaus ist innerhalb von 40 Werktagen der Weg zum zuständigen Gericht eröffnet.

Einen Fehler vor der FTA selbst zu korrigieren, ist stets günstiger. Bei freiwilliger Offenlegung beträgt das Bußgeld 1 % pro Monat auf die Steuerdifferenz; wurde vor der Prüfungsankündigung keine Offenlegung eingereicht, kommen pauschal 15 % hinzu.

Compliance-Fahrplan und Checkliste für Dubai

Die Compliance lässt sich auf sechs Schritte reduzieren. Jeder hat seine eigene Frist und seinen eigenen Preis bei Verzug; die Reihenfolge entspricht der Reihenfolge, in der Probleme in Prüfungen tatsächlich auftreten.

Körperschaftsteuer Dubai – Compliance-Fahrplan in 6 Schritten
SchrittPflichtFristPreis des Verzugs
01Registrierung zur Körperschaftsteuer bei der FTA3 Monate ab Gründung10.000 AED
02Aufbau von Buchhaltung und BelegwesenLaufend während des Betriebs10.000 AED – 20.000 AED bei Wiederholung
03Erstellung des Abschlusses und Durchsicht der AusgabenNach PeriodenabschlussNichtanerkennung und Korrektur der Grundlage
04Abgabe der Körperschaftsteuererklärung9 Monate nach Periodenende500 AED pro Monat, ab Monat 13 dann 1.000 AED
05Zahlung der SteuerGleicher Zeitraum wie die Abgabe14 % pro Jahr, monatliche Berechnung
06Aufbewahrung von Unterlagen7 Jahre ab Periodenende10.000 AED – 20.000 AED bei Wiederholung

Wer einordnen möchte, wo die eigene Struktur im gesamten Steuersystem der VAE steht, findet in unserer Übersicht zu Steuersätzen und Steuersystem in Dubai die Körperschaftsteuer im Zusammenspiel mit Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuer und weiteren Abgaben.

Quellen und offizielle Referenzen

Professionelle Unterstützung bei der Körperschaftsteuer in Dubai

Von der Registrierung über die Buchhaltung bis zu Erklärung und Einspruch unterstützt das Team von World Company Setup Ihr Unternehmen mit VAE-konformer Buchführung, fristgerechten Erklärungen und prüfungsfesten Unterlagen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Unternehmen, die sich nicht fristgerecht zur Körperschaftsteuer registrieren, zahlen 10.000 AED. Das Bußgeld beruht auf dem Kabinettsbeschluss Nr. 75/2023 in der Fassung des Kabinettsbeschlusses Nr. 10/2024 und fällt einmalig je Gesellschaft an. Wird die Steuererklärung innerhalb von sieben Monaten nach Ende der ersten Steuerperiode eingereicht, kann das Bußgeld im Rahmen der FTA-Erlassinitiative entfallen.

Die Erklärung ist innerhalb von neun Monaten nach dem Ende der Steuerperiode über das FTA-System einzureichen; die Steuer ist im selben Zeitraum zu zahlen. Für ein am 31. Dezember 2025 endendes Geschäftsjahr ist der 30. September 2026 maßgeblich. Die Frist läuft vom Geschäftsjahresende, nicht vom Lizenzdatum. Bei Verspätung fallen in den ersten 12 Monaten 500 AED pro Monat und ab dem 13. Monat 1.000 AED pro Monat an.

Steuerpflichtiges Einkommen bis 375.000 AED wird mit 0 % besteuert, der darüber liegende Teil mit 9 %. Satz und Schwelle ergeben sich aus dem Bundesgesetzesdekret Nr. 47/2022 und dem Kabinettsbeschluss Nr. 116/2022. Qualifizierte Freizonenpersonen erhalten den Freibetrag von 375.000 AED nicht: Qualifizierte Einkünfte werden mit 0 %, nicht qualifizierte Einkünfte mit 9 % besteuert.

Nein. Eine Gründung in der Freizone schafft für sich genommen keine Befreiung und hebt die Registrierungspflicht nicht auf. Für den Satz von 0 % müssen die Voraussetzungen einer Qualifizierten Freizonenperson erfüllt sein: ausreichende Substanz in der Freizone, qualifizierte Einkünfte, Fremdüblichkeit, Verrechnungspreisdokumentation und geprüfter Jahresabschluss. Übersteigen nicht qualifizierte Erlöse 5 % des Gesamtumsatzes oder 5.000.000 AED – je nachdem, welcher Wert niedriger ist –, geht der Status verloren.

Das Finanzministerium der VAE hat am 7. August 2026 mitgeteilt, dass das Small Business Relief für Steuerperioden gilt, die am oder vor dem 31. Dezember 2029 enden. Berechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatz von höchstens 3.000.000 AED. Die Vergünstigung wirkt nicht automatisch: Die Wahl ist in der Steuererklärung auszuüben und die vereinfachte Erklärung fristgerecht einzureichen.

Bewirtungs- und Repräsentationsaufwendungen sind nur zu 50 % abzugsfähig. Geldbußen und Strafen sind nicht abzugsfähig; ausgenommen sind Zahlungen als Schadensersatz oder wegen Vertragsverletzung. Der Nettozinsaufwand ist grundsätzlich auf 30 % des EBITDA begrenzt, wobei Unternehmen mit einem Nettozinsaufwand bis 12.000.000 AED nicht betroffen sind. Auch Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Einkünften sowie unbelegte und private Ausgaben sind nicht abzugsfähig.

Ja, sofern die Zahlung wirtschaftlich begründet und fremdüblich ist. Die FTA vergleicht Titel, Aufgabenbeschreibung, Arbeitszeit und Branchendurchschnitte. Vergütungen ohne Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung und Bankbeleg oder in einer Höhe, die nicht zur Rolle passt, führen zur Nichtanerkennung und zur Korrektur der Bemessungsgrundlage. Gewinnausschüttungen sind dagegen nie abzugsfähig.

Der erste Schritt ist der Antrag auf erneute Prüfung bei der FTA innerhalb von 40 Werktagen nach Bekanntgabe der Entscheidung. Die FTA entscheidet binnen 40 Werktagen und teilt die Entscheidung innerhalb weiterer 5 Werktage mit. Bei negativem Ausgang kann der Fall binnen 40 Werktagen an den Ausschuss zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten gehen, sofern die streitige Steuer vollständig gezahlt wurde. Übersteigen Steuer und Bußgelder zusammen 100.000 AED nicht, ist die Entscheidung endgültig.

Für Zwecke der Körperschaftsteuer sind Aufzeichnungen und Belege mindestens sieben Jahre nach Ende der betreffenden Steuerperiode aufzubewahren. Die Pflicht gilt nicht nur für steuerpflichtige, sondern auch für befreite Personen mit Registrierungspflicht. Ein Verstoß gegen die Aufzeichnungspflichten kostet 10.000 AED und bei Wiederholung innerhalb von 24 Monaten 20.000 AED.

Verfasst von Internationaler Finanz- und Unternehmensberater · ·

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