Hongkong Steuern 2026: Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer und 0 % Steuer

Hongkong besteuert Unternehmensgewinne mit 8,25 % auf die ersten 2 Millionen HKD und 16,5 % darüber. Es gibt keine Mehrwertsteuer, keine eigenständige Kapitalertragsteuer, keine Dividendenquellensteuer und keine Erbschaftsteuer. Gewinne mit Quelle außerhalb Hongkongs können von der Gewinnsteuer ausgenommen bleiben, doch dieses Ergebnis ist nie automatisch und muss belegt werden. Nachfolgend: die Sätze 2026, der Steuerkalender, das FSIE-Regime, die globale Mindeststeuer, aktuelle Amtsgebühren und die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung, jeweils mit amtlichen Quellen.
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Inhaltsverzeichnis

Welche Steuern gibt es in Hongkong und welche nicht?

Hongkong Körperschaftsteuer 2026: die Sätze

Steuerkalender und Abgabefristen

Sind Veräußerungs- und Kryptogewinne wirklich steuerfrei?

Territorialprinzip und der Quellentest der IRD

Wie die 0-%-Offshore-Behandlung tatsächlich funktioniert

Nachweiskatalog für den Offshore-Antrag

Warum Offshore-Anträge abgelehnt werden

Wen betrifft das FSIE-Regime?

Globale Mindeststeuer und Hongkonger Ergänzungssteuer

Gehalt und Dividende für Gesellschafter

Stempelsteuer und Grundsteuer

Pflichtgebühren außerhalb der Steuern (2026)

Hongkong, Singapur und VAE im Vergleich

Effektive Steuer in drei Unternehmensprofilen

Hongkong-Quelle versus anerkannte Offshore-Gewinne

Deutschland: Hinzurechnungsbesteuerung und fehlendes DBA

Amtliche Quellen

Hongkong Steuern betragen für Kapitalgesellschaften 8,25 % auf die ersten 2.000.000 HKD des steuerpflichtigen Gewinns und 16,5 % auf den übersteigenden Teil. Es gibt keine Mehrwertsteuer und keine allgemeine Umsatzsteuer, keine eigenständige Kapitalertragsteuer, keine Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen und keine Erbschaftsteuer. Gewinne mit Quelle außerhalb Hongkongs können nach dem Territorialprinzip von der Gewinnsteuer ausgenommen sein. Die Aussage „eine Gründung in Hongkong bedeutet automatisch 0 % Steuern“ ist jedoch falsch.

Entscheidend ist nicht der Sitz der Gesellschaft oder der Ort des Bankkontos, sondern was der Steuerpflichtige getan hat, um den Gewinn zu erzielen, und wo er es getan hat. Die Gesellschaft muss den Offshore-Antrag in der Gewinnsteuererklärung stellen und mit Verträgen, Korrespondenz, Versandunterlagen und Leistungsnachweisen belegen. Mitglieder multinationaler Gruppen müssen zusätzlich das FSIE-Regime prüfen, Gruppen ab 750 Millionen Euro Konzernumsatz zusätzlich die Hongkonger Mindestergänzungssteuer (HKMTT).

Kurze Antwort

Eine Hongkonger Gesellschaft ist nicht automatisch steuerfrei. Gewinne mit Quelle in Hongkong werden mit 8,25 % bis 16,5 % besteuert. Nachweislich außerhalb Hongkongs erzielte Gewinne können von der Gewinnsteuer ausgenommen bleiben – vorbehaltlich FSIE und globaler Mindeststeuer.

Welche Steuern gibt es in Hongkong und welche nicht?

Das Steuersystem Hongkongs beruht auf drei direkten Steuern: der Gewinnsteuer (Profits Tax) auf unternehmerische Gewinne, der Lohnsteuer (Salaries Tax) auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und der Grundsteuer (Property Tax) auf Mieteinnahmen aus Hongkonger Immobilien. Die Stempelsteuer gilt zusätzlich für bestimmte Urkunden und Transaktionen.

Das Financial Services and the Treasury Bureau (FSTB) stellt auf seiner amtlichen Seite zur Steuerpolitik klar, dass Hongkong keine Mehrwert- oder Umsatzsteuer, keine Kapitalertragsteuer, keine Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen und keine Erbschaftsteuer erhebt. „Keine Kapitalertragsteuer“ bedeutet allerdings nicht, dass jede Veräußerung steuerfrei ist: Ob eine Transaktion eine Kapitalanlage oder eine gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht darstellt, wird gesondert beurteilt.

SteuerartStatusGrundregel Stand 2026
GewinnsteuerJaZweistufig: 8,25 % und 16,5 % für Kapitalgesellschaften
LohnsteuerJaProgressiv 2 % bis 17 % oder Standardsatzberechnung, je nachdem was niedriger ist
GrundsteuerJa15 % auf den Nettowert nach einem gesetzlichen Abschlag von 20 %
StempelsteuerJa0,1 % je Partei bei der Übertragung Hongkonger Aktien; bei Immobilien transaktionsabhängig
Mehrwert- / UmsatzsteuerNeinKeine allgemeine Mehrwert- oder Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen
KapitalertragsteuerKeine eigene SteuerEchte Vermögensgewinne bleiben unbesteuert; gewerbliche Handelsgewinne fallen unter die Gewinnsteuer
Quellensteuer auf DividendenGrundsätzlich neinKeine allgemeine Quellensteuer auf Dividenden Hongkonger Gesellschaften
Quellensteuer auf ZinsenGrundsätzlich neinKeine allgemeine Zinsquellensteuer; Lizenzzahlungen werden gesondert geprüft
ErbschaftsteuerNeinFür Todesfälle ab dem 11. Februar 2006 abgeschafft
SozialabgabenNeinEs besteht die MPF-Altersvorsorgepflicht; sie ist keine Einkommensteuer

Amtliche Quelle:Hongkong FSTB – Prevailing Tax Policy

Hongkong Körperschaftsteuer 2026: die Sätze

Hongkong wendet auf Unternehmensgewinne ein zweistufiges Gewinnsteuersystem an. Die Sätze sind seit dem Veranlagungsjahr 2018/19 unverändert und gelten auch 2026.

Steuerpflichtiger GewinnKapitalgesellschaftPersonenunternehmen
Erste 2.000.000 HKD8,25 %7,5 %
Darüber hinaus16,5 %15 %

Wer darf den zweistufigen Satz nutzen?

In einer Gruppe verbundener Unternehmen darf nur ein benanntes Unternehmen die günstigere erste Stufe in Anspruch nehmen. Strukturen mit mehreren Hongkonger Gesellschaften erhalten den ermäßigten Satz also nicht automatisch für jede Gesellschaft. Die Gruppe bestimmt in jedem Veranlagungsjahr, welches Unternehmen ihn geltend macht.

Rechenbeispiel: 3.000.000 HKD Gewinn

Eine Kapitalgesellschaft mit 3.000.000 HKD steuerpflichtigem Gewinn, die den zweistufigen Satz nutzen darf, zahlt:

Das Beispiel berücksichtigt keine Steuerabzüge, Verlustvorträge und Sonderbefreiungen.

Einmalige Ermäßigung von 3.000 HKD für 2025/26

Im Rahmen der Haushaltsmaßnahmen 2026–27 wird die endgültige Gewinnsteuer, Lohnsteuer und Steuer im Rahmen der Personal Assessment für das Veranlagungsjahr 2025/26 um 100 %, begrenzt auf 3.000 HKD je Fall, ermäßigt. Das Gesetz wurde am 13. Mai 2026 vom Legislativrat verabschiedet und am 22. Mai 2026 im Amtsblatt veröffentlicht. Die IRD wendet die Ermäßigung bei der endgültigen Veranlagung automatisch an; ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Wichtig: Die Ermäßigung betrifft nur die endgültige Steuer für 2025/26. Die vorläufige Steuer desselben Zeitraums entfällt dadurch nicht und ist fristgerecht zu zahlen. Überzahlungen werden verrechnet oder erstattet.

Verluste können zeitlich unbegrenzt vorgetragen und mit künftigen Gewinnen desselben Gewerbes verrechnet werden. Einen allgemeinen Verlustrücktrag kennt das Hongkonger System nicht.

Amtliche Quellen:IRD – Profits Tax Rates, IRD – 2026–27 Budget Tax Measures

Steuerkalender und Abgabefristen

Das Veranlagungsjahr in Hongkong läuft vom 1. April bis 31. März. Gesellschaften erklären nach ihrem eigenen Bilanzstichtag. Der häufigste Fehler bei Neugründungen ist die Annahme, ohne zugestellte Erklärung bestehe keine Pflicht.

PflichtFrist und Erläuterung
Erste GewinnsteuererklärungEin neu registriertes Unternehmen erhält die erste Profits Tax Return in der Regel rund 18 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit oder nach der Gründung
AbgabefristGrundsätzlich ein Monat ab dem auf der Erklärung angegebenen Datum; über einen Steuervertreter ist eine Sammelfristverlängerung nach Bilanzstichtagscode möglich
Beizufügende UnterlagenGeprüfter Jahresabschluss und Steuerberechnung; Ausnahmen gelten für ruhende Gesellschaften und bestimmte nicht prüfungspflichtige Einheiten
AufbewahrungGeschäftsunterlagen sind mindestens 7 Jahre aufzubewahren; bei Verstoß ohne triftigen Grund droht eine Geldstrafe von bis zu 100.000 HKD
Vorläufige SteuerFür die laufende Periode wird eine vorläufige Gewinnsteuer festgesetzt und auf die endgültige Steuer des Folgejahres angerechnet
Jahresmeldung NAR1Beim Companies Registry innerhalb von 42 Tagen nach dem Gründungsjahrestag einzureichen – eine von der Steuererklärung getrennte Pflicht

Amtliche Quellen:GovHK – Profits Tax Return, IRD – Completion of Profits Tax Returns, IRD – Record Keeping

Sind Veräußerungs- und Kryptogewinne wirklich steuerfrei?

Hongkong kennt keine eigenständige Kapitalertragsteuer. Dennoch ist es falsch, jeden Gewinn aus dem Verkauf von Aktien, Immobilien, Kryptowerten oder anderen Vermögensgegenständen automatisch als steuerfrei zu behandeln.

Die IRD prüft die klassischen Händlermerkmale: Erwerbsabsicht, Haltedauer, Transaktionshäufigkeit, Finanzierung, Verkaufsgrund und ob die Tätigkeit innerhalb einer geschäftlichen Organisation ausgeübt wurde. Entsteht der Gewinn aus der Wertsteigerung eines Anlageguts, kann er außerhalb der Besteuerung bleiben. Ist der An- und Verkauf Teil eines Gewinnerzielungsplans oder eines Gewerbes, unterliegt der Gewinn der Gewinnsteuer.

Der einmalige Verkauf einer langfristigen Anlage und der operative Gewinn eines Unternehmens, das regelmäßig mit Kryptowerten handelt, führen nicht zum gleichen Ergebnis. Mining, Staking und häufiger Handel gelten in der Regel als Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit. Bei Mitgliedern multinationaler Gruppen sind Veräußerungsgewinne aus ausländischen Quellen zusätzlich nach den FSIE-Regeln zu prüfen.

Amtliche Quelle:IRD – Profits Tax

Territorialprinzip und der Quellentest der IRD

Hongkong besteuert das Welteinkommen einer Gesellschaft nicht allein aufgrund ihres Sitzes. Für eine Gewinnsteuerpflicht werden grundsätzlich drei Voraussetzungen zusammen geprüft:

  1. Ausübung eines Gewerbes, Berufs oder Geschäfts in Hongkong,
  2. Erzielung von Gewinnen aus dieser Tätigkeit,
  3. Entstehung der Gewinne in Hongkong oder Bezug aus Hongkong.

Der Grundansatz der IRD ist im DIPN 21 formuliert und lautet: „Man sieht sich an, was der Steuerpflichtige getan hat, um den fraglichen Gewinn zu erzielen, und wo er es getan hat.“ Die Quellenbestimmung ist eine harte Tatsachenfrage, keine Frage der Rechtsform. Weder die Gründung in Hongkong noch die Rechnungsstellung durch eine Hongkonger Gesellschaft oder der Zahlungseingang auf einem Hongkonger Konto machen einen Gewinn für sich genommen zu einem Hongkonger Gewinn. Ebenso wenig führen ausländische Kunden oder Waren, die Hongkong nie berühren, für sich allein zu einem Offshore-Ergebnis.

Im Warenhandel ist der „Ort des Vertragsschlusses“ nicht bloß der Unterschriftsort: Verhandlung, Abschluss und Durchführung werden zusammen betrachtet. Geschäfte, die ein Hongkonger Team telefonisch, per E-Mail oder online abwickelt, können als in Hongkong ausgeführt gelten. Bei Dienstleistungserträgen ist bei wesentlichen Tätigkeiten innerhalb und außerhalb Hongkongs eine sachgerechte Gewinnaufteilung möglich.

ErtragsartZentraler QuellentestWas den Offshore-Antrag stärkt
WarenhandelWo Einkaufs- und Verkaufsverträge verhandelt, abgeschlossen und durchgeführt wurdenDie gewinnbringenden Vorgänge beider Verträge laufen außerhalb Hongkongs und sind durch Bestell- und Verhandlungsunterlagen belegt
DienstleistungsertragWo die vergütungsauslösenden Leistungen erbracht wurdenPersonal und wesentliche Leistungserbringung liegen außerhalb Hongkongs; anteilige Hongkonger Tätigkeit ist sachgerecht aufgeteilt
ProvisionsertragWo die Vermittlungstätigkeit zwischen Käufer und Verkäufer stattfandDie gesamte provisionsauslösende Vermittlung erfolgt außerhalb Hongkongs
ZinsertragBei Nichtfinanzunternehmen: wo die Mittel dem Darlehensnehmer erstmals zur Verfügung gestellt wurdenDie Mittel werden dem Darlehensnehmer außerhalb Hongkongs bereitgestellt; FSIE-Voraussetzungen sind gegebenenfalls erfüllt
ProduktionsgewinnWo die Waren hergestellt werdenDie Fertigung erfolgt außerhalb Hongkongs und die tatsächliche Rolle der Gesellschaft ist dokumentiert

Amtliche Quelle:IRD – DIPN 21: Locality of Profits

Wie die 0-%-Offshore-Behandlung tatsächlich funktioniert

Die Befreiung ausländischer Gewinne wird im Markt häufig als „Hongkong Offshore-Steuerbefreiung“ beworben. Sie ist weder eine dauerhafte Lizenz noch eine Bescheinigung. Die Gesellschaft macht in ihrer Gewinnsteuererklärung geltend, dass bestimmte Gewinne der Periode außerhalb Hongkongs entstanden sind. Die IRD kann dies anerkennen, weitere Informationen anfordern oder die Gewinne als Hongkonger Gewinne veranlagen.

Der Offshore-Antrag in fünf Schritten
1
Buchhaltung und Prüfungsakte vorbereiten
Hongkonger Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss prüfen lassen, außer bei ruhenden Gesellschaften. Der geprüfte Abschluss und die Steuerberechnung gehen mit der Gewinnsteuererklärung ein. Ausländische Gewinne sind in der Buchhaltung von Hongkonger Erträgen zu trennen.
2
Die erste Steuererklärung im Blick behalten
Die IRD stellt die erste Profits Tax Return in der Regel rund 18 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit zu. Maßgeblich ist der Beginn der Tätigkeit, nicht allein das Gründungsdatum. Auch ohne zugestellte Erklärung kann eine Anzeigepflicht bestehen, sobald steuerpflichtige Gewinne entstehen.
3
Den Offshore-Antrag in der Erklärung darlegen
In der Steuerberechnung werden die als nicht hongkongstämmig behandelten Gewinne benannt und die zugrunde liegenden Sachverhalte erläutert. Eine gesonderte „0-%-Bescheinigung“ gibt es nicht; der Antrag ist Teil der periodischen Steuererklärung.
4
Rückfragen der IRD mit Belegen beantworten
Die IRD fragt, wie Kunden und Lieferanten gefunden wurden, wer die Verträge wo verhandelt hat, wo Leistungen erbracht wurden, wie die Waren liefen, wo das Personal arbeitet und wie Entscheidungen fielen. Antworten dürfen nicht nur erzählend sein; sie brauchen Transaktionsbeispiele und zeitnahe Aufzeichnungen.
5
Den Sachverhalt jedes Jahr neu prüfen
Die Beurteilung eines Vorjahres deckt ein verändertes Geschäftsmodell nicht automatisch ab. Neue Mitarbeiter, ein Lager, ein Vertriebsteam oder Dienstleistungen in Hongkong können das Quellenergebnis der Folgeperiode verändern.
Advance Ruling für Rechtssicherheit: Ist die Quellenfrage für eine bedeutende oder komplexe Transaktion entscheidend, kann bei der IRD kostenpflichtig eine verbindliche Vorabauskunft beantragt werden. Für jedes Unternehmen ist das nicht nötig, bei hohen und wiederkehrenden Transaktionen senkt es jedoch die Unsicherheit.

Nachweiskatalog für den Offshore-Antrag

Welche Unterlagen die IRD verlangt, hängt vom Geschäftsmodell ab. Die folgende Liste bildet für die meisten Handels- und Dienstleistungsgesellschaften eine belastbare Grundakte:

Zeitnah erstellte Unterlagen sind deutlich stärker als eine Jahre später konstruierte Darstellung. Steuer- und Geschäftsunterlagen sind mindestens sieben Jahre aufzubewahren; für FSIE-pflichtige MNE-Einheiten gelten zusätzliche Aufbewahrungsregeln.

Warum Offshore-Anträge abgelehnt werden

1. Blick allein auf das Land des Kunden

Der Verkauf an einen ausländischen Kunden genügt nicht, damit Gewinne als ausländisch gelten. Wurden die gewinnbringenden Vertrags- und Dienstleistungstätigkeiten in Hongkong ausgeführt, kann der Gewinn hongkongstämmig sein.

2. Unterschriftsort als vermeintlich allein entscheidend

Die elektronische Unterzeichnung im Ausland schützt nicht, wenn Verhandlung und Abschluss durch das Hongkonger Team erfolgten.

3. Widersprüche zwischen den Unterlagen

Wenn Rechnung, Vertrag, Zahlungsverkehr, Logistikpapier und E-Mail-Verkehr unterschiedliche Abläufe zeigen, schwächt das den Antrag.

4. Gemischte Tätigkeiten werden nicht getrennt

Gesellschaften mit Tätigkeit innerhalb und außerhalb Hongkongs, die Erträge und Aufwendungen nicht sachgerecht aufteilen, gefährden die Glaubwürdigkeit des als ausländisch erklärten Betrags.

5. Der Ort der tatsächlichen Wertschöpfung bleibt offen

Der Offshore-Antrag verlangt den Nachweis, dass die gewinnbringenden Tätigkeiten außerhalb Hongkongs stattfanden. „Wir haben kein Büro in Hongkong“ belegt nicht, dass die Tätigkeit anderswo ausgeübt wurde.

6. Unvollständige oder widersprüchliche Antworten an die IRD

Standardtexte ohne Transaktionsbeispiele oder Antworten, die der ursprünglichen Erklärung widersprechen, erhöhen das Risiko weiterer Nachfragen und einer Veranlagung.

Wen betrifft das FSIE-Regime?

Das FSIE-Regime (Foreign-sourced Income Exemption) gilt nur für Einheiten, die Mitglied einer multinationalen Unternehmensgruppe (MNE) sind und in Hongkong ein Gewerbe, einen Beruf oder ein Geschäft ausüben. Eigenständige Gesellschaften ohne Konzernzugehörigkeit fallen in der Regel nicht darunter.

Erfasste ausländische EinkünfteErfasst abZentrale Voraussetzung
Zinsen1. Januar 2023Substanzerfordernis (economic substance)
Dividenden1. Januar 2023Substanzerfordernis oder Schachtelprivileg
Einkünfte aus geistigem Eigentum1. Januar 2023Nexus-Erfordernis (F&E-Quote)
Gewinne aus Anteilsveräußerungen1. Januar 2023Substanzerfordernis oder Schachtelprivileg
Sonstige Veräußerungsgewinne1. Januar 2024Substanzerfordernis

Für das Schachtelprivileg ist eine Beteiligung von mindestens 5 % über zwölf zusammenhängende Monate erforderlich. Hinzu kommen Missbrauchsvorbehalte: Die zugrunde liegenden Einkünfte müssen im Ausland mit mindestens 15 % besteuert worden sein, bestimmte hybride Gestaltungen sind ausgeschlossen und Gestaltungen ohne wirtschaftliche Substanz werden nicht begünstigt.

Erhält eine MNE-Einheit solche Einkünfte in Hongkong und sind Substanz-, Beteiligungs-, Nexus- oder Konzernübertragungsvoraussetzungen nicht erfüllt, können die Einkünfte als hongkongstämmig gelten und der Gewinnsteuer unterliegen.

Aktive Handelsgewinne und Dienstleistungserträge gehören nicht zu den FSIE-Einkunftsarten; für sie gilt der klassische Quellentest. Dieselbe Gesellschaft kann jedoch in derselben Periode Handelserträge nach dem klassischen Test und Zins- oder Dividendenerträge nach FSIE geprüft bekommen.

Amtliche Quelle:IRD – Foreign-sourced Income Exemption

Globale Mindeststeuer und Hongkonger Ergänzungssteuer

Hongkong hat die globale Mindeststeuer nach OECD-Säule 2 und die Hongkonger Mindestergänzungssteuer (HKMTT) für Geschäftsjahre umgesetzt, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen.

Die Regeln richten sich an MNE-Gruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von 750 Millionen Euro oder mehr in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre. Bei erfassten Gruppen kann für niedrig besteuerte Hongkonger Gewinne eine Ergänzungssteuer entstehen, die den effektiven Steuersatz auf 15 % anhebt. Für große multinationale Gruppen lässt sich die Aussage „ausländische Gewinne werden sicher mit 0 % besteuert“ daher nicht allein aus der Quellenanalyse ableiten.

Dieser Abschnitt zielt nicht auf typische KMU oder inhabergeführte Gesellschaften, ist für Tochtergesellschaften großer Gruppen 2026 aber Pflichtbestandteil der Steuerplanung.

Amtliche Quelle:IRD – Global Minimum Tax and HKMTT

Gehalt und Dividende für Gesellschafter

Dividende

Auf Dividenden einer Hongkonger Gesellschaft erhebt Hongkong keine allgemeine Quellensteuer. Die Erklärungs- und Steuerpflichten im Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters bleiben davon unberührt. Dividenden, die MNE-Einheiten von ausländischen Beteiligungen erhalten, unterliegen zusätzlich den FSIE-Regeln.

Gehalt und Geschäftsführervergütung

Die Lohnsteuer wird nach zwei Methoden berechnet; zu zahlen ist der niedrigere Betrag:

MethodeBemessungsgrundlageSatz
Progressiver TarifErste 50.000 HKD des zu versteuernden Nettoeinkommens2 %
Nächste 50.000 HKD6 %
Nächste 50.000 HKD10 %
Nächste 50.000 HKD14 %
Restbetrag17 %
Standardsatz (zweistufig)Erste 5.000.000 HKD Nettoeinkommen vor Freibeträgen15 %
Restbetrag16 %

Geschäftsführervergütung und Arbeitslohn werden nicht gleich behandelt. Einkünfte aus einem Geschäftsführeramt bei einer Hongkonger Gesellschaft und Einkünfte aus einer im Ausland ausgeübten Tätigkeit werden bei der Quellenprüfung unterschiedlich beurteilt. Die vertragliche Bezeichnung einer Zahlung an den Gründer als „Gehalt“ oder „Geschäftsführervergütung“ entscheidet allein noch nichts.

Amtliche Quelle:IRD – Allowances, Deductions and Tax Rate Table

Stempelsteuer und Grundsteuer

Stempelsteuer bei Anteilsübertragungen

Seit dem 17. November 2023 beträgt die Stempelsteuer bei der Übertragung Hongkonger Aktien 0,1 % für Käufer und Verkäufer jeweils gesondert (zusammen 0,2 %). Für die Übertragungsurkunde fällt zusätzlich eine feste Stempelsteuer von 5 HKD an; bei unentgeltlichen Übertragungen unter Lebenden kommen 0,2 % des Anteilswerts hinzu. Die Pflicht gilt auch, wenn Anteile einer Hongkonger Gesellschaft an einen ausländischen Erwerber übertragen werden.

Berechnung der Grundsteuer

Eigentümer mit Mieteinnahmen aus Hongkonger Immobilien zahlen 15 % Grundsteuer. Die Bemessungsgrundlage entsteht so: Von den Mieteinnahmen werden uneinbringliche Mieten abgezogen; anschließend werden die vom Eigentümer gezahlten kommunalen Abgaben abgezogen; vom verbleibenden Betrag wird ein gesetzlicher Abschlag von 20 % für Instandhaltung und Aufwendungen abgesetzt. Der Rest ist der Nettowert und wird mit 15 % besteuert.

Beispiel: Jahresmiete 120.000 HKD, keine uneinbringliche Miete, keine vom Eigentümer gezahlten Abgaben: 120.000 − 24.000 (20 % Abschlag) = 96.000 HKD Nettowert × 15 % = 14.400 HKD Grundsteuer.

Amtliche Quellen:GovHK – Stamp Duty Rates, GovHK – How Property Tax is Computed

Pflichtgebühren außerhalb der Steuern (2026)

Auch eine Hongkonger Gesellschaft ohne Steuerlast zahlt jedes Jahr bestimmte Amtsgebühren. Diese Posten sind keine Steuern, werden aber in Kostenrechnungen häufig vergessen. Die Gewerberegistrierungsgebühr ist für Bescheinigungen mit Beginn ab dem 1. April 2026 gestiegen.

PositionBetrag (HKD)Erläuterung
Business Registration Certificate (1 Jahr)2.200 + 150 Abgabe = 2.350Für Bescheinigungen mit Beginn 1. April 2026 bis 31. März 2027
Business Registration Certificate (3 Jahre)5.720 + 450 Abgabe = 6.170Dreijahresoption für denselben Zeitraum
Gründungsgebühr (elektronisch)1.545Lokale Gesellschaft mit Stammkapital; bei Papierantrag 1.720 HKD
Jahresmeldung NAR1105Bei Einreichung innerhalb von 42 Tagen; bei Verspätung gestaffelt bis 3.480 HKD
Zweigstellenregistrierung (1 Jahr)80 + 150 Abgabe = 230Für Unternehmen mit eingetragener Zweigstelle

Hinzu kommen Company Secretary, eingetragene Adresse, Buchhaltung und die Pflichtprüfung. Eine vollständige Aufstellung der Gründungs- und Folgekosten finden Sie in unserem Beitrag Firmengründung Hongkong Kosten 2026 sowie auf unserer Seite zur Firmengründung in Hongkong.

Amtliche Quellen:IRD – List of Current Charges, Companies Registry – Major Fees

Hongkong, Singapur und VAE im Vergleich

Wer Hongkong prüft, sieht sich meist parallel Singapur und die Vereinigten Arabischen Emirate an. Die zentralen Steuerparameter der drei Standorte:

KriteriumHongkongSingapurVAE
Körperschaftsteuer8,25 % / 16,5 % (zweistufig)17 % einheitlich0 % bis 375.000 AED, darüber 9 %
Mehrwert- / UmsatzsteuerKeineGST 9 %MwSt 5 %
BesteuerungsprinzipTerritorial (Quellenprinzip)Territorial mit Remittance-BasisAnsässigkeitsprinzip; 0 % auf qualifizierte Freizonen-Erträge
Quellensteuer auf DividendenKeineKeineKeine
KapitalertragsteuerKeine eigene SteuerKeine eigene SteuerKeine eigene Steuer
Globale MindeststeuerHKMTT ab 1. Januar 2025In KraftIn Kraft

Die Sätze geben die Grundregeln wieder; Befreiungen, Ermäßigungen und Sonderregime sind je Standort gesondert zu prüfen. Zur Alternative siehe unsere Seite zur Firmengründung in Singapur.

Effektive Steuer in drei Unternehmensprofilen

Dieselbe Gewinnzahl führt je nach Geschäftsmodell zu sehr unterschiedlichen Steuerergebnissen. Die folgenden drei Profile zeigen, wie der Quellentest in der Praxis wirkt.

ProfilTätigkeitWahrscheinliches Steuerergebnis
A – E-CommerceGründer lebt in Hongkong, Lieferantenverhandlungen und Marktplatzsteuerung laufen aus HongkongGewinne sind höchstwahrscheinlich hongkongstämmig: 8,25 % bis 2.000.000 HKD, darüber 16,5 %
B – BeratungAlleingesellschafter lebt in Deutschland, Leistungen werden dort erbracht, kein Personal und kein Büro in HongkongEin Offshore-Antrag ist vertretbar; auf deutscher Seite sind jedoch Hinzurechnungsbesteuerung, Ort der Geschäftsleitung und Verrechnungspreise zu prüfen
C – KonzernholdingMitglied einer konsolidierten MNE-Gruppe mit Dividenden und Zinsen aus ausländischen BeteiligungenDer klassische Quellentest genügt nicht: FSIE-Substanz oder Schachtelprivileg sind zu erfüllen, bei 750 Millionen Euro Konzernumsatz zusätzlich HKMTT

Die Profile sind beispielhaft und ersetzen keine steuerliche Beurteilung des Einzelfalls. Das tatsächliche Ergebnis hängt davon ab, wie der Transaktionsablauf belegt ist.

Hongkong-Quelle versus anerkannte Offshore-Gewinne

Der Offshore-Weg ist nicht automatisch der Weg mit dem geringsten Risiko und den niedrigsten Kosten. Ein Unternehmen mit echtem Vertriebs- und Führungsteam in Hongkong fährt mit der Erklärung hongkongstämmiger Gewinne oft konsistenter. Umgekehrt können Gesellschaften, deren wertschöpfende Tätigkeiten tatsächlich in anderen Ländern stattfinden, den Offshore-Antrag mit einer geschlossenen Belegkette verteidigen.

KriteriumHongkongstämmiger GewinnAls ausländisch anerkannter Gewinn
Gewinnsteuer8,25 % / 16,5 % im zweistufigen SystemKeine Gewinnsteuer auf diese Erträge; FSIE und Säule 2 bleiben vorbehalten
SteuererklärungProfits Tax Return mit BelegenDieselbe Erklärungspflicht plus Offshore-Darlegung und Nachweise
JahresprüfungFür Kapitalgesellschaften außer bei ruhenden Gesellschaften erforderlichKeine Steuerlast hebt die Prüfungspflicht nicht auf
BeweislastÜbliche Buchhaltung und SteuerberechnungUmfangreichere Akte zum Ort der wertschöpfenden Tätigkeiten
Typischer FallVertrags- und Leistungstätigkeit in HongkongVertrags-, Leistungs- oder Vermittlungstätigkeit außerhalb Hongkongs
KontinuitätJährlich zu erklärenGeschäftsmodell und Transaktionsablauf werden jedes Jahr neu geprüft

Deutschland: Hinzurechnungsbesteuerung und fehlendes DBA

Ein 0-%-Ergebnis in Hongkong beendet die Steuerpflicht in Deutschland nicht. Für in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige, die eine ausländische Gesellschaft beherrschen, greift die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 14 AStG, wenn Beherrschung, passive Einkünfte und niedrige Besteuerung zusammentreffen. Die Niedrigsteuergrenze des § 8 Abs. 5 AStG wurde für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, von 25 % auf 15 % gesenkt. Damit liegt ein hongkongstämmiger Gewinn mit 8,25 % ebenso unter der Grenze wie ein mit 0 % behandelter Offshore-Gewinn – der Prüfungsbedarf entsteht also regelmäßig, nicht nur im Ausnahmefall.

Neben der Hinzurechnungsbesteuerung entscheiden drei weitere Punkte über das Ergebnis: der Ort der Geschäftsleitung (eine aus Deutschland geführte Hongkonger Gesellschaft kann in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig werden), Verrechnungspreise bei Geschäften zwischen nahestehenden Personen sowie Anzeige- und Meldepflichten für Auslandsbeteiligungen. Deshalb sollte ein Hongkonger Offshore-Antrag zuerst auf der deutschen Seite modelliert werden – getrennt nach Gesellschaftertyp und Ertragsstrom.

Kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland

Hongkong unterhält umfassende Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 45 Staaten, darunter Österreich (in Kraft seit 2011) und die Schweiz (in Kraft seit 2012) sowie das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Frankreich. Deutschland steht nicht auf dieser Liste. Für deutsche Gesellschafter bedeutet das: keine abkommensrechtliche Freistellung, keine reduzierten Quellensteuersätze und keine abkommensrechtliche Ansässigkeitsregel – die Entlastung richtet sich allein nach deutschem Recht.

Amtliche Quellen:IRD – Comprehensive Double Taxation Agreements, § 8 AStG – Gesetze im Internet

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Ein 0-%-Ergebnis ist nur möglich, wenn die Quellen- und FSIE-Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.

Amtliche Quellen

Autor: Turgut Akkuš – Fachmann für Rechnungswesen und Steuern, World Company Setup

Juristische Prüfung: Rechtsanwältin Rabia Kahraman – Internationales Handels- und Steuerrecht

Hinweis: Sätze, Gebühren und Rechtsstand wurden am 20. August 2026 anhand der amtlichen Quellen von IRD, GovHK, FSTB, Companies Registry, IRAS und der VAE geprüft. Das Steuerergebnis hängt vom Transaktionsablauf und der Ansässigkeit des jeweiligen Unternehmens ab. Der Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Hongkonger Kapitalgesellschaften zahlen 8,25 % Gewinnsteuer auf die ersten 2.000.000 HKD des steuerpflichtigen Gewinns und 16,5 % auf den übersteigenden Teil. Für Personenunternehmen gelten 7,5 % und 15 %. Innerhalb einer Gruppe verbundener Unternehmen darf nur ein benanntes Unternehmen den zweistufigen Satz nutzen. Als ausländisch anerkannte Gewinne können ganz ohne Gewinnsteuer bleiben, vorbehaltlich FSIE und globaler Mindeststeuer.

Nein. Hongkong erhebt weder eine Mehrwertsteuer noch eine allgemeine Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen; das bestätigt auch das Financial Services and the Treasury Bureau. Für bestimmte Transaktionen wie die Übertragung Hongkonger Aktien oder Immobilien fällt weiterhin Stempelsteuer an, und in einzelnen Branchen gelten gesonderte Abgaben.

Es handelt sich um den üblichen Marktbegriff dafür, dass Gewinne mit Quelle außerhalb Hongkongs nach dem Territorialprinzip nicht der Gewinnsteuer unterliegen. Automatisch ist das nicht, und eine gesonderte 0-%-Bescheinigung gibt es nicht. Die Gesellschaft muss den Antrag in der Gewinnsteuererklärung der jeweiligen Periode stellen und mit Unterlagen zeigen, wo die gewinnbringenden Vorgänge stattgefunden haben. Die IRD kann weitere Informationen anfordern oder den Antrag ablehnen.

Über Verträge, Angebote und Verhandlungskorrespondenz, Bestellungen, Rechnungen, Kontoauszüge, Konnossemente und Versandpapiere, Leistungsnachweise, Arbeitsorte der Mitarbeiter, Geschäftsführungsbeschlüsse und Reiseunterlagen. Die Kernfrage der IRD lautet nach DIPN 21, was der Steuerpflichtige zur Gewinnerzielung getan hat und wo. Zeitnah erstellte Belege sind deutlich stärker als eine spätere Rekonstruktion.

Hongkong kennt keine eigenständige Kapitalertragsteuer. Ist der Verkauf eines Vermögensgegenstands oder Kryptowerts jedoch Teil einer gewerblichen Tätigkeit, kann der Gewinn der Gewinnsteuer unterliegen. Maßgeblich sind Erwerbsabsicht, Haltedauer, Transaktionshäufigkeit und die geschäftliche Organisation. Mining, Staking und häufiger Handel gelten in der Regel als Indiz für ein Gewerbe.

Nein. Der Offshore-Antrag betrifft die Höhe der besteuerten Gewinne, nicht die gesellschafts- und erklärungsrechtlichen Pflichten. Außer bei ruhenden Gesellschaften muss eine Hongkonger Limited weiterhin einen geprüften Jahresabschluss erstellen, die Profits Tax Return einreichen, die Jahresmeldung NAR1 abgeben und die Gewerberegistrierung verlängern.

FSIE gilt nur für Einheiten, die Mitglied einer multinationalen Unternehmensgruppe sind. Eine eigenständige Gesellschaft ohne Konzernkonsolidierung fällt in der Regel nicht darunter. Bei Gruppenmitgliedern sind ausländische Zinsen, Dividenden, Einkünfte aus geistigem Eigentum und Veräußerungsgewinne an den Substanz-, Nexus- oder Beteiligungsvoraussetzungen zu messen.

Sehr wahrscheinlich ja. Für in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige greift die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 14 AStG, wenn Beherrschung, passive Einkünfte und niedrige Besteuerung zusammentreffen. Die Niedrigsteuergrenze des § 8 Abs. 5 AStG wurde für Wirtschaftsjahre nach dem 31. Dezember 2023 von 25 % auf 15 % gesenkt, sodass sowohl 8,25 % als auch 0 % darunter liegen. Hinzu kommen der Ort der Geschäftsleitung, Verrechnungspreise und Meldepflichten. Zwischen Deutschland und Hongkong besteht zudem kein Doppelbesteuerungsabkommen.

Für ein Business Registration Certificate mit Beginn zwischen dem 1. April 2026 und dem 31. März 2027 betragen die Gebühr 2.200 HKD und die Abgabe 150 HKD, zusammen 2.350 HKD; die Dreijahresvariante kostet 6.170 HKD. Die Jahresmeldung NAR1 kostet bei fristgerechter Einreichung 105 HKD. Die elektronische Gründung kostet 1.545 HKD, der Papierantrag 1.720 HKD. Das sind Amtsgebühren, keine Steuern, und sie fallen auch in Verlustjahren an.

Ein neu registriertes Unternehmen erhält die erste Profits Tax Return in der Regel rund 18 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit oder nach der Gründung. Die Abgabefrist beträgt grundsätzlich einen Monat ab dem auf der Erklärung angegebenen Datum; über einen Steuervertreter ist eine Sammelfristverlängerung nach Bilanzstichtagscode möglich. Beizufügen sind der geprüfte Jahresabschluss und die Steuerberechnung; Unterlagen sind mindestens sieben Jahre aufzubewahren.

Die IRD garantiert keine feste Bearbeitungsdauer. Zeitpunkt der ersten Erklärung, Umfang der Rückfragen, Anzahl der Transaktionen und Qualität der Nachweise beeinflussen den Ablauf. Da die erste Gewinnsteuererklärung meist rund 18 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit zugestellt wird, sollte der Gesamtzeitraum nicht mit der Dauer der Rückfragen gleichgesetzt werden. Bei hohen und wiederkehrenden Transaktionen kann ein Advance Ruling die Unsicherheit verringern.

Verfasst von Internationaler Finanz- und Unternehmensberater ·
Rechtliche PrüfungRARabia KahramanRechtsanwalt · Aydın Barosu Reg.-Nr.: 3136Fachanwalt für internationales Handels- und Steuerrecht

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