Steuersätze und Steuersystem in Dubai 2026

Steuersätze in Dubai 2026: 9 % Körperschaftsteuer, 5 % Mehrwertsteuer und 0 % Einkommensteuer. Freizonen-Nullsatz, 3-Millionen-AED-Grenze der Kleinunternehmerregelung, 15 % DMTT, das neue Verbrauchsteuer-Stufenmodell, Fristen und die Folgen des ausgelaufenen DBA mit Deutschland.
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Inhaltsverzeichnis

Zahlt man in Dubai wirklich keine Steuern?

Auf Gehälter, Mieteinnahmen und private Veräußerungsgewinne erhebt Dubai keine Einkommensteuer. Unternehmen unterliegen dagegen seit dem 1. Juni 2023 der Körperschaftsteuer: die ersten 375.000 AED des steuerpflichtigen Gewinns werden mit 0 % besteuert, jeder Betrag darüber mit 9 %. Auf Waren und Dienstleistungen fallen 5 % Mehrwertsteuer an, auf Einfuhren 5 % Zoll. Dubai ist also nicht steuerfrei, sondern ein Standort mit niedrigen Sätzen und schmaler Bemessungsgrundlage.

Steuersätze in Dubai 2026 auf einen Blick

Die folgende Übersicht enthält alle Steuern und staatlichen Gebühren, die ein Unternehmen oder eine Privatperson in Dubai treffen können. Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuer und Zoll gelten bundesweit in den Vereinigten Arabischen Emiraten; die Immobilien- und Kommunalgebühren sind emiratsspezifisch.

Tabelle 1 · Steuersätze in Dubai im Überblick (August 2026)
Steuer / GebührSatzBetrifft
Einkommensteuer0 %Alle Privatpersonen
Körperschaftsteuer0 % / 9 %Bis 375.000 AED Gewinn 0 %, darüber 9 %
Mindestergänzungssteuer (DMTT)15 %Konzerne mit über 750 Mio. Euro Umsatz
Mehrwertsteuer5 %Waren und Dienstleistungen; Export 0 %
Quellensteuer0 %Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren ins Ausland
Kapitalertragsteuer0 %Privatpersonen; bei Gesellschaften gelten die KSt-Regeln
Erbschaft- und Schenkungsteuer0 %Alle Privatpersonen
Zoll5 %Einfuhren, auf den CIF-Wert
Verbrauchsteuer100 % / AED je LiterTabak, Energydrinks, gesüßte Getränke
Grundbuch-Übertragungsgebühr (DLD)4 %Immobilienkauf in Dubai
Wohngebühr (Kommune)5 %Jahresmiete Wohnraum, über die DEWA-Rechnung
Steuerlandkarte Dubai 2026 · In welcher Stufe steht Ihr Unternehmen?
0 %
Gewinn bis 375.000 AED
Grundstufe für jeden Steuerpflichtigen. Registrierung und Erklärung bleiben Pflicht.
0 %
Umsatz bis 3.000.000 AED
Kleinunternehmerregelung, für Steuerzeiträume bis 31. Dezember 2029.
0 %
Qualifizierte Freizonen-Erträge
Freizonengesellschaften mit QFZP-Status zahlen auf qualifizierte Erträge nichts.
9 %
Gewinn über 375.000 AED
Mainland-Gesellschaften und Freizonen-Erträge ohne Qualifikation.
15 %
DMTT
VAE-Gesellschaften multinationaler Konzerne über 750 Mio. Euro Konzernumsatz.
5 %
Mehrwertsteuer
Registrierungspflicht ab 375.000 AED steuerbarem Umsatz.
Quelle: Finanzministerium der VAE und Federal Tax Authority · Stand: August 2026

Körperschaftsteuer in Dubai: 0 %, 9 % und 15 %

Rechtsgrundlage ist das Bundesdekret-Gesetz Nr. 47 von 2022, anwendbar auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen. Der Regelsatz beträgt 9 %; weil die ersten 375.000 AED des steuerpflichtigen Gewinns in der Nullstufe liegen, fällt die effektive Belastung bei kleinen und mittleren Gesellschaften deutlich niedriger aus. Registrierung und Erklärung hängen nicht vom Gewinn ab: auch eine Gesellschaft ohne Gewinn muss sich registrieren und erklären.

Gilt der Freibetrag von 375.000 AED für Umsatz oder Gewinn?

Das ist der am häufigsten missverstandene Punkt. Die Schwelle von 375.000 AED bezieht sich auf den steuerpflichtigen Gewinn, nicht auf den Umsatz. Eine Gesellschaft mit 2 Millionen AED Umsatz und 300.000 AED steuerpflichtigem Gewinn zahlt keine Körperschaftsteuer. Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Gewinn nach anerkannten Rechnungslegungsstandards, der um nicht abziehbare Aufwendungen, die Bewirtungsgrenze, die Zinsschranke und weitere gesetzliche Korrekturen angepasst wird.

Rechenbeispiel: Körperschaftsteuer bei 1.000.000 AED Gewinn

Eine Dubaier Mainland-Gesellschaft erzielt 1.000.000 AED steuerpflichtigen Jahresgewinn. Die ersten 375.000 AED bleiben bei 0 %. Auf die verbleibenden 625.000 AED entfallen 9 %, also 56.250 AED Körperschaftsteuer — eine effektive Belastung von 5,6 %. Derselbe Gewinn würde in Deutschland mit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer rund 30 % kosten.

15 % DMTT für große multinationale Konzerne

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, wenden die VAE eine Mindestergänzungssteuer (Domestic Minimum Top-up Tax) nach den OECD-Pillar-Two-Regeln an. VAE-Gesellschaften multinationaler Konzerne, deren oberste Muttergesellschaft in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre einen Konzernumsatz über 750 Millionen Euro ausgewiesen hat, füllen ihre effektive Steuerquote auf 15 % auf. Die OECD hat der Regelung den transitorischen qualifizierten Status zuerkannt, sodass die Safe-Harbour-Regeln greifen. Für den Mittelstand und rein national tätige Gruppen ist der Bereich ohne Bedeutung.

Forschungsanreiz: Steuergutschrift bis 50 Prozent

Die VAE fördern forschungsintensive Unternehmen über eine Körperschaftsteuergutschrift. Die erste Phase ist am 18. März 2026 gestartet und gewährt eine nicht erstattungsfähige Gutschrift von bis zu 50 % der qualifizierten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, begrenzt auf 5 Millionen AED pro Jahr. Für Software, moderne Fertigung, Biotechnologie und Ingenieurdienstleistungen kann der Anreiz die effektive Steuerlast nahezu aufheben. Welche Fehler bei der Umsetzung teuer werden, zeigt unser Beitrag zu Körperschaftsteuer-Fehlern in Dubai.

Tabelle 2 · Körperschaftsteuerstufen (August 2026)
KategorieSatzAnwendungsbereich
Steuerpflichtiger Gewinn ≤ 375.000 AED0 %Alle regulären Steuerpflichtigen
Steuerpflichtiger Gewinn > 375.000 AED9 %Auf den übersteigenden Teil
Freizone (QFZP)0 % / 9 %0 % auf qualifizierte Erträge, sonst 9 %
KleinunternehmerregelungbefreitJahresumsatz ≤ 3.000.000 AED
Multinationaler Konzern (DMTT)15 %Konzernumsatz > 750 Mio. Euro

Freizone oder Mainland? Die QFZP-Voraussetzungen

Freizonengesellschaften sind nicht automatisch steuerfrei. Der Nullsatz gilt ausschließlich für die qualifizierten Erträge einer Gesellschaft, die den Status als Qualifying Free Zone Person (QFZP) erfüllt und behält. Der Rahmen wurde mit der Kabinettsentscheidung Nr. 100 von 2023 gesetzt; die Listen der qualifizierten und ausgeschlossenen Tätigkeiten wurden mit der Ministerialentscheidung Nr. 229 von 2025 neu gefasst.

Welche Voraussetzungen gelten für den QFZP-Status?

Die Gesellschaft muss in der Freizone über ausreichende Substanz verfügen — Personal, Betriebsmittel und Aufwendungen —, Erträge aus qualifizierten Tätigkeiten erzielen, den Fremdvergleichsgrundsatz samt Verrechnungspreisdokumentation einhalten und einen geprüften Jahresabschluss vorlegen. Nicht qualifizierte Erträge dürfen die Bagatellgrenze nicht überschreiten: den niedrigeren Wert aus 5 % des Gesamtumsatzes oder 5.000.000 AED.

Folgen bei Nichterfüllung der QFZP-Bedingungen

Wird eine Voraussetzung verfehlt, verliert die Gesellschaft den QFZP-Status für den betreffenden Steuerzeitraum und die folgenden vier Steuerzeiträume; sämtliche Erträge unterliegen dann dem Regelsatz von 9 %. Die Entscheidung zwischen Freizone und Mainland richtet sich deshalb danach, ob das Geschäftsmodell in die Liste der qualifizierten Tätigkeiten passt — nicht nach den Lizenzkosten.

Tabelle 3 · Freizone und Mainland im Vergleich
KriteriumFreizoneMainland
Körperschaftsteuer0 % auf qualifizierte Erträge, sonst 9 %Reguläre Stufen 0 % / 9 %
Verkauf im VAE-BinnenmarktEingeschränkt; meist über Händler oder NiederlassungUneingeschränkt
Öffentliche AusschreibungenNur begrenztZugelassen
JahresabschlussprüfungFür QFZP zwingendAb bestimmten Schwellen
Wirtschaftliche SubstanzEntscheidend für den NullsatzAllgemeine Regeln
Geeignet fürExport, Holding, Logistik, digitale DiensteLokaler Handel, Bau, Dienstleistung, Ausschreibungen

Kleinunternehmerregelung (3 Millionen AED)

Für junge und kleine Unternehmen besteht die Kleinunternehmerregelung (Small Business Relief). Steuerpflichtige, deren Umsatz im betreffenden Steuerzeitraum und in allen vorangegangenen Zeiträumen 3.000.000 AED nicht übersteigt, können ihr steuerpflichtiges Einkommen auf null setzen und zahlen keine Körperschaftsteuer. Ursprünglich war die Regelung auf Steuerzeiträume bis zum 31. Dezember 2026 begrenzt; die Ministerialentscheidung Nr. 131 von 2026 vom 29. Juli 2026 hat sie auf Steuerzeiträume verlängert, die am oder vor dem 31. Dezember 2029 enden. Die Regelung nimmt die Steuer, nicht die Pflichten: Registrierung und jährliche Erklärung bleiben bestehen.

Mehrwertsteuer in Dubai und Registrierungsschwellen

Die Mehrwertsteuer gilt in den VAE seit dem 1. Januar 2018 mit einem Regelsatz von 5 % und liegt damit deutlich unter dem OECD-Durchschnitt. Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen aus den VAE sind nullsatzbesteuert; bestimmte Finanzdienstleistungen, unbebaute Grundstücke und der lokale Personenverkehr sind steuerbefreit.

Pflichtregistrierung und freiwillige Registrierung

Ab einem steuerbaren Umsatz von 375.000 AED in den vergangenen zwölf Monaten ist die Registrierung Pflicht. Ab 187.500 AED ist eine freiwillige Registrierung möglich, was in der Aufbauphase sinnvoll ist, weil die Vorsteuer erstattungsfähig wird. Erklärungszeitraum ist grundsätzlich das Quartal; ab 150 Millionen AED Jahresumsatz wird monatlich erklärt. Erklärung und Zahlung sind binnen 28 Tagen nach Ende des Zeitraums fällig.

Nullsatz oder Steuerbefreiung: Wo liegt der Unterschied?

In beiden Fällen weist die Rechnung keine Steuer aus, das Ergebnis ist aber ein anderes. Bei nullsatzbesteuerten Umsätzen bleibt die gezahlte Vorsteuer abziehbar und erstattungsfähig; bei steuerbefreiten Umsätzen wird sie zum Kostenfaktor. Eine exportorientierte Dubaier Gesellschaft befindet sich dadurch häufig dauerhaft in der Erstattungsposition. Unterlagen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren, und Rechnungen müssen den gesetzlichen Inhaltsvorgaben entsprechen.

Tabelle 4 · Mehrwertsteuer in Dubai (August 2026)
PositionWert
Regelsteuersatz5 %
Export und nullsatzbesteuerte Umsätze0 %
Schwelle für die Pflichtregistrierung375.000 AED
Schwelle für die freiwillige Registrierung187.500 AED
ErklärungszeitraumQuartal (ab 150 Mio. AED Umsatz monatlich)
Frist für Erklärung und Zahlung28 Tage nach Ende des Zeitraums

Verbrauchsteuer: das neue Stufenmodell

Die Verbrauchsteuer (Excise Tax) trifft Waren, die als gesundheits- oder umweltschädlich gelten. Zum 1. Januar 2026 ist eine wesentliche Änderung in Kraft getreten: Mit der Kabinettsentscheidung Nr. 197 von 2025 wurde der feste Prozentsatz auf gesüßte Getränke durch ein gestaffeltes, mengenbezogenes Modell nach Zuckergehalt je 100 ml ersetzt. Kohlensäurehaltige Getränke bilden damit keine eigene 50-Prozent-Kategorie mehr; maßgeblich ist die Zuckerdichte.

Tabelle 5 · Verbrauchsteuersätze (ab 1. Januar 2026)
ProduktgruppeSteuer
Gesüßtes Getränk · unter 5 g Zucker je 100 ml0,00 AED je Liter
Gesüßtes Getränk · 5 g bis unter 8 g je 100 ml0,79 AED je Liter
Gesüßtes Getränk · 8 g und mehr je 100 ml1,09 AED je Liter
Getränke nur mit Süßstoffen0,00 AED je Liter
Tabak und Tabakerzeugnisse100 %
Energydrinks100 %
Elektronische Rauchgeräte und Liquids100 %

Bei Konzentraten, Pulvern und Gelen bemisst sich die Steuer nach der verzehrfertigen Endform. Importeure und Hersteller müssen Zuckeranalysen akkreditierter Labore vorhalten; ohne Nachweis gilt die höchste Stufe.

Zollsatz in Dubai

Einfuhren in die VAE unterliegen einem allgemeinen Zollsatz von 5 % auf den CIF-Wert — Warenwert zuzüglich Versicherung und Fracht. Für Alkohol gelten 50 %, für Zigaretten und Tabak 100 %. Waren in einer Freizone lösen keine Zollschuld aus, solange sie nicht in den VAE-Binnenmarkt gelangen; für Re-Export- und Distributionsmodelle ist das ein erheblicher Liquiditätsvorteil. Im Reiseverkehr gilt eine Freigrenze von bis zu 3.000 AED für Geschenke und persönliche Gegenstände.

Einkommensteuer und Immobiliengebühren

Dubai erhebt keine Einkommensteuer. Gehälter, Boni, Dividenden, Mieteinnahmen und private Veräußerungsgewinne bleiben unbesteuert; eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer gibt es ebenfalls nicht. Für gewerblich tätige natürliche Personen gilt eine Sonderregel: Wer aus geschäftlicher Tätigkeit mehr als 1.000.000 AED Jahresumsatz erzielt, wird körperschaftsteuerpflichtig. Arbeitslohn, private Kapitalerträge und private Immobilienerträge bleiben dabei außer Betracht.

Gibt es in Dubai eine Grundsteuer?

Eine laufende jährliche Grundsteuer existiert nicht; stattdessen fallen transaktionsbezogene Gebühren an. Das Dubai Land Department erhebt beim Eigentumsübergang eine Übertragungsgebühr von 4 % — gesetzlich hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, vertraglich meist vollständig vom Käufer getragen — zuzüglich fester Gebühren für Grundbuch und Lageplan sowie einer Registrierungsgebühr. Mieter von Wohnraum zahlen eine kommunale Wohngebühr von 5 % der Jahresmiete, die monatlich über die DEWA-Rechnung eingezogen wird.

Registrierung, Erklärung, Fristen und Strafen

Die körperschaftsteuerliche Registrierung läuft über das Portal EmaraTax der Federal Tax Authority. Benötigt werden Handelslizenz, Gesellschaftsvertrag, Zeichnungsberechtigungen sowie Pass- und Emirates-ID-Daten der Gesellschafter und Geschäftsführer. Erklärung und Zahlung sind innerhalb von neun Monaten nach Ende des Steuerzeitraums fällig — bei kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr also bis zum 30. September des Folgejahres.

Strafen bei verspäteter Registrierung und Erklärung

Die verspätete körperschaftsteuerliche Registrierung wird mit 10.000 AED geahndet. Verspätete Erklärung, verspätete Zahlung und unzureichende Aufzeichnungen lösen jeweils eigene Sanktionen aus. Bei Betriebsaufgabe ist die körperschaftsteuerliche Abmeldung binnen drei Monaten zu beantragen, die mehrwertsteuerliche binnen 20 Arbeitstagen. Ein interner Fristenkalender ist der einfachste Weg, diese Kosten zu vermeiden. Bei Buchführung und Erklärung unterstützt Sie unser Team über die Buchhaltungsdienstleistungen in Dubai.

Ansässigkeit und das ausgelaufene DBA mit Deutschland

Eine Firmengründung in Dubai ändert die persönliche steuerliche Ansässigkeit nicht, und auch ein Aufenthaltsvisum oder die Emirates ID begründen für sich genommen keine Ansässigkeit. Nach VAE-Recht gilt eine natürliche Person als steuerlich ansässig, wenn sie sich innerhalb von zwölf Monaten 183 Tage oder länger im Land aufhält oder als Staatsangehöriger beziehungsweise Ansässiger die 90-Tage-Regel zusammen mit einer ständigen Wohnstätte oder geschäftlichen Bindung erfüllt. Nachgewiesen wird der Status über das Tax Residency Certificate aus EmaraTax.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE?

Derzeit nicht. Das Abkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen und wurde bislang nicht durch ein Nachfolgeabkommen ersetzt. Für in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige entfällt damit die abkommensrechtliche Freistellung; eine Entlastung ist nur noch unilateral über die Anrechnung ausländischer Steuern nach deutschem Recht möglich. Weil die VAE kaum Steuern erheben, läuft eine Anrechnung praktisch häufig ins Leere.

Firma in Dubai, Wohnsitz in Deutschland: Was gilt dann?

Bleibt der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland bestehen, greift weiterhin die unbeschränkte Steuerpflicht auf das Welteinkommen. Wird die Dubaier Gesellschaft faktisch aus Deutschland geleitet, kann der Ort der Geschäftsleitung im Inland liegen und die Gesellschaft dort körperschaftsteuerpflichtig werden. Hinzu kommen die Hinzurechnungsbesteuerung bei passiven Einkünften, die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach einem Wegzug in ein Niedrigsteuergebiet und die Wegzugsbesteuerung auf Anteile an Kapitalgesellschaften. Belastbar wird die Struktur nur mit echter Substanz vor Ort, in Dubai getroffenen Geschäftsführungsentscheidungen und einem dokumentierten wirtschaftlichen Grund. Unsere Steuerberatung für Dubai prüft beide Seiten vor der Gründung.

Für wen sich das Steuersystem in Dubai lohnt

Ein Regelsatz von 9 % liegt deutlich unter der in Europa üblichen Spanne von 20 bis 30 %. Zusammen mit fehlender Einkommen- und Quellensteuer, freier Gewinnrückführung und den Freizonenanreizen entsteht ein wettbewerbsfähiger Standort.

Drei Profile profitieren am stärksten: export- und dienstleistungsorientierte Unternehmen, deren Erträge unter die Definition der qualifizierten Einkünfte fallen; Holdingstrukturen, die Beteiligungs- und Veräußerungsgewinnbefreiungen nutzen; und regionale Zentralen für die Märkte am Golf, in Afrika und Südasien. Schwächer fällt der Vorteil aus, wenn die Tätigkeit überwiegend auf den VAE-Binnenmarkt zielt, die Substanz dünn bleibt oder die Geschäftsleitung tatsächlich im Ausland sitzt. Welche Rechtsform und welcher Standort passen, klärt unser Überblick zur Gründung eines Unternehmens in Dubai.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Federal Tax Authority (FTA) und der Fristenkalender für Dubai

Zuständig für die Steuerverwaltung in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist die 2016 gegründete Federal Tax Authority (FTA). Registrierung, Erklärung, Zahlung und Erstattung für Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer laufen vollständig über das FTA-Portal EmaraTax. Die materiellen Regeln stammen aus den Bundesdekret-Gesetzen des Finanzministeriums sowie aus Kabinetts- und Ministerialentscheidungen.

Jahresfristen für eine Gesellschaft in Dubai

Die Pflichten in einem Fristenkalender abzubilden, ist der wirksamste Schutz vor Bußgeldern. Diese Termine gehören für eine Dubaier Gesellschaft hinein:

  • Körperschaftsteuerliche Registrierung: über EmaraTax innerhalb der für das Lizenzdatum geltenden Frist.
  • Mehrwertsteuererklärung: binnen 28 Tagen nach Ende des jeweiligen Zeitraums abgeben und zahlen.
  • Körperschaftsteuererklärung: binnen neun Monaten nach Ende des Steuerzeitraums einreichen.
  • Geprüfter Jahresabschluss: erforderlich für den QFZP-Status und oberhalb der gesetzlichen Schwellen.
  • Aufbewahrung: Bücher, Rechnungen und Belege mindestens fünf Jahre vorhalten.

Welche Pflichten konkret gelten, hängt von Lizenzart, Tätigkeitsschlüssel und der Wahl zwischen Freizone und Mainland ab; der Kalender sollte deshalb bereits bei der Gründung individuell aufgesetzt werden.

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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Der Regelsatz beträgt 9 %. Die ersten 375.000 AED des steuerpflichtigen Gewinns werden mit 0 % besteuert, sodass nur der übersteigende Teil belastet wird. VAE-Gesellschaften multinationaler Konzerne mit über 750 Millionen Euro Konzernumsatz zahlen eine Mindestergänzungssteuer von 15 %.

Nein. Gehälter, Boni, Dividenden, Mieteinnahmen und private Veräußerungsgewinne bleiben unbesteuert; eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer besteht ebenfalls nicht. Natürliche Personen mit mehr als 1.000.000 AED Jahresumsatz aus gewerblicher Tätigkeit werden allerdings für diese Einkünfte körperschaftsteuerpflichtig.

Der Regelsatz liegt bei 5 %. Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen aus den VAE sind nullsatzbesteuert; bestimmte Finanzdienstleistungen, unbebaute Grundstücke und der lokale Personenverkehr sind befreit. Ab 375.000 AED steuerbarem Umsatz in zwölf Monaten ist die Registrierung Pflicht.

Nein, nur unter Bedingungen. Der Nullsatz gilt für qualifizierte Erträge einer Gesellschaft mit QFZP-Status, was ausreichende Substanz, einen geprüften Jahresabschluss und Verrechnungspreis-Compliance voraussetzt. Wird eine Bedingung verfehlt, gelten 9 % für den Zeitraum und die folgenden vier Steuerzeiträume.

Derzeit nicht. Das Abkommen ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen und wurde nicht ersetzt. Eine abkommensrechtliche Freistellung entfällt damit; Entlastung ist nur unilateral über die Anrechnung ausländischer Steuern möglich, was bei kaum vorhandener VAE-Besteuerung praktisch oft wirkungslos bleibt.

Bei einem Aufenthalt von 183 Tagen oder mehr innerhalb von zwölf Monaten. Für Staatsangehörige und Ansässige der VAE genügen 90 Tage in Verbindung mit einer ständigen Wohnstätte oder geschäftlichen Bindung. Ein Aufenthaltsvisum oder die Emirates ID reichen allein nicht aus.

Möglich ist es, steuerlich aber heikel. Bei fortbestehendem Wohnsitz greift die unbeschränkte Steuerpflicht auf das Welteinkommen. Wird die Gesellschaft faktisch aus Deutschland geleitet, kann der Ort der Geschäftsleitung im Inland liegen; zusätzlich drohen Hinzurechnungsbesteuerung und Wegzugsbesteuerung.

Erklärung und Zahlung sind binnen neun Monaten nach Ende des Steuerzeitraums fällig. Bei kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr also bis zum 30. September des Folgejahres. Für eine verspätete Registrierung wird ein Bußgeld von 10.000 AED festgesetzt.

Die Regelung steht Steuerpflichtigen mit höchstens 3.000.000 AED Umsatz offen. Mit der Ministerialentscheidung Nr. 131 von 2026 vom 29. Juli 2026 wurde sie auf Steuerzeiträume verlängert, die am oder vor dem 31. Dezember 2029 enden. Registrierung und Erklärung bleiben verpflichtend.

Eine laufende Grundsteuer gibt es nicht. Beim Eigentumsübergang erhebt das Dubai Land Department eine Übertragungsgebühr von 4 %; Mieter von Wohnraum zahlen eine kommunale Wohngebühr von 5 % der Jahresmiete, die monatlich über die DEWA-Rechnung eingezogen wird.

Verfasst von Internationaler Finanz- und Unternehmensberater · ·

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