Dubai-Gesellschaft und Doppelbesteuerung für türkische Steuerpflichtige 2026

Geschäftsleitung, Hinzurechnungsbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen Türkei-VAE und Dividendenflüsse verständlich erklärt.
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Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Das türkische Steuerrecht wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert, unter anderem durch die Gesetze Nr. 7524 und Nr. 7555 zum Körperschaftsteuergesetz Nr. 5520. Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut und die geltenden Schwellenwerte stets bei der türkischen Finanzverwaltung oder bei einem zugelassenen Steuerberater.

Kurze Antwort: Eine Gesellschaft in Dubai beendet die türkische Steuerpflicht nicht automatisch. Entscheidend sind drei Punkte: wo Sie ansässig sind, wo das Unternehmen tatsächlich geleitet wird und welche Art von Einkünften erzielt wird. Stimmen diese drei Punkte überein, trägt die Struktur; widersprechen sie sich, überwiegt das Steuerrisiko den Vorteil.

Die richtige Ausgangsfrage: wer ist wo steuerpflichtig?

Im türkischen System bestimmen zwei Begriffe die Analyse: die unbeschränkte Steuerpflicht natürlicher Personen und bei Gesellschaften der Satzungssitz sowie der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung. Wer in der Türkei als ansässig gilt, ist dort mit dem Welteinkommen steuerpflichtig. Ebenso kann eine Gesellschaft mit Sitz im Ausland, deren Geschäfte faktisch aus der Türkei geleitet werden, als dort unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.

Der Satz „Ich habe in Dubai gegründet, also zahle ich keine Steuern“ ist deshalb in aller Regel falsch. Korrekt lautet er: Der Gewinn der Dubai-Gesellschaft steht in Beziehung zu Ihrer türkischen Steuerposition, und wie diese Beziehung ausfällt, hängt von Wohnsitz, tatsächlicher Geschäftsleitung und Einkunftsart ab.

Ort der Geschäftsleitung: worauf Prüfer tatsächlich schauen

Der Ort der Geschäftsleitung ist dort, wo die geschäftlichen Vorgänge tatsächlich gebündelt und gesteuert werden. In einer Prüfung ist das keine abstrakte Diskussion, sondern eine Beweisfrage. Wo wurden Beschlüsse gefasst? Wer weist die Bank an? Wo werden Verträge unterzeichnet? Wo wohnen die Mitarbeiter? Von wo werden Server und Kundenbeziehungen betreut?

Die riskanteste Konstellation ist bekannt: eine Gesellschaft auf dem Papier in Dubai, ein einziger Gesellschafter und Geschäftsführer mit Wohnsitz in der Türkei, kein Personal in den VAE und der gesamte Betrieb wird von der Türkei aus geführt. Hier ist die Annahme einer Geschäftsleitung in der Türkei sehr naheliegend. Ein echtes Büro in Dubai, lokale Angestellte, ein regionaler Kundenstamm und dort gefasste Entscheidungen verändern das Bild grundlegend.

Hinzurechnungsbesteuerung: die türkische CFC-Regel

Artikel 7 des türkischen Körperschaftsteuergesetzes erlaubt es, Gewinne einer ausländischen Beteiligung, die von in der Türkei ansässigen Personen oder Gesellschaften unmittelbar oder mittelbar kontrolliert wird, auch ohne Ausschüttung in der Türkei zu besteuern. Das Gesetz nennt dafür kumulative Voraussetzungen: ein bestimmtes Maß an Kontrolle über Kapital, Gewinnbezugs- oder Stimmrechte; ein erheblicher Anteil passiver Einkünfte (Zinsen, Dividenden, Mieten, Lizenzgebühren, Wertpapierhandel); eine effektive Steuerbelastung im Ausland unterhalb der gesetzlichen Grenze; und ein Jahresumsatz oberhalb eines festgelegten Schwellenwerts.

Konkrete Zahlen nennen wir bewusst nicht, da die maßgeblichen Sätze und Beträge im Zeitverlauf geändert wurden. Ziehen Sie bei der Planung den aktuellen Gesetzestext und die zugehörigen Verwaltungsanweisungen heran. Praktisch bedeutet das: Erzielt Ihre Dubai-Gesellschaft überwiegend passive Einkünfte bei niedriger effektiver Steuerbelastung, kann auch ohne Ausschüttung eine Erklärungspflicht in der Türkei entstehen. Eine Gesellschaft mit echter operativer Tätigkeit, Personal und aktiven Einkünften steht deutlich besser da.

Das Doppelbesteuerungsabkommen Türkei – VAE

Zwischen der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Es soll verhindern, dass dieselben Einkünfte zweimal besteuert werden, und verteilt die Besteuerungsrechte nach Einkunftsarten. Für Unternehmensgewinne gilt der Grundsatz, dass der Gewinn im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert wird und im anderen Staat nur dann, wenn dort eine Betriebsstätte besteht.

Um sich auf das Abkommen berufen zu können, benötigen Sie eine Ansässigkeitsbescheinigung. In den VAE wird diese nur ausgestellt, wenn Unterlagen belegen, dass die Gesellschaft dort tatsächlich tätig ist. Ohne die Bescheinigung Abkommensvorteile zu erwarten, ist unrealistisch. Zudem setzen Abkommen nationale Missbrauchsvorschriften wie die Hinzurechnungsbesteuerung nicht automatisch außer Kraft; beide Regelwerke sind gemeinsam zu lesen.

Dividenden und Geldtransfer in die Türkei

Schüttet die Dubai-Gesellschaft Gewinne an einen in der Türkei ansässigen Gesellschafter aus, gelten diese dort als Kapitaleinkünfte und können eine Erklärungspflicht auslösen. Im Ausland gezahlte Steuern sind im Rahmen von Abkommen und nationalem Recht in bestimmten Grenzen anrechenbar. Da die VAE seit 2023 eine Körperschaftsteuer erheben, sollten Strukturen, die auf der Annahme „nirgends Steuern“ beruhten, neu bewertet werden.

Beim Transfer selbst sollten Sie auf Compliance-Rückfragen der Banken vorbereitet sein. Für eingehende Auslandszahlungen können Rechnung, Vertrag oder Ausschüttungsbeschluss verlangt werden. Undokumentierte Überweisungen führen sowohl bankseitig als auch steuerlich zu Problemen.

Welche Strukturen halten stand?

Klären Sie vor der Entscheidung drei Fragen: Was geschieht in Dubai tatsächlich? Wer entscheidet wo? In welchem Land entsteht das Einkommen? Sind die Antworten stimmig, ist die Struktur tragfähig.

Drei Praxisbeispiele

Beispiel 1: freiberuflicher Softwareentwickler

Ein in der Türkei ansässiger Entwickler gründet eine Ein-Personen-Gesellschaft in Dubai, um europäische Kunden zu fakturieren. Es gibt kein Büro, kein Personal, die Arbeit erfolgt vollständig aus Istanbul. Hier besteht ein hohes Risiko, dass die Geschäftsleitung in der Türkei verortet wird – mit Steuer, Verzugszinsen und Strafzuschlägen im Prüfungsfall. Abhilfe schafft nur eine echte Operation in Dubai oder ein tatsächlicher Wohnsitzwechsel.

Beispiel 2: Exporteur mit Golfmarkt

Ein türkischer Hersteller gründet eine Vertriebsgesellschaft in Dubai mit zwei Vertriebsmitarbeitern, angemietetem Lager und vor Ort unterzeichneten Verträgen. Da die Tätigkeit real ist, steht die Struktur deutlich besser da. Zu beachten ist hier die Verrechnungspreisgestaltung zwischen Muttergesellschaft und Tochter.

Beispiel 3: Holding für Kapitalanlagen

Eine Dubai-Gesellschaft, die ausschließlich Wertpapiere und Immobilien hält, erzielt überwiegend passive Einkünfte und fällt damit in die sensibelste Kategorie der Hinzurechnungsbesteuerung. Eine Erklärungspflicht in der Türkei kann auch ohne Ausschüttung entstehen. Lassen Sie vor der Gründung eine Szenarioanalyse erstellen.

Wohnsitz: die Frage hinter der Frage

Die meisten Auseinandersetzungen um Dubai-Strukturen sind im Kern Auseinandersetzungen darüber, wo der Eigentümer lebt. Türkische Regeln stellen auf Wohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen und Aufenthaltsdauer ab. Ein VAE-Aufenthaltsvisum allein entscheidet nichts: Maßgeblich ist das tatsächliche Muster – wo Sie übernachten, wo Ihre Familie lebt, wo die Kinder zur Schule gehen und wo Ihre wirtschaftlichen Bindungen am stärksten sind.

Wer wirklich umziehen will, sollte den Wechsel planen statt improvisieren: Aufenthaltsvisum und Emirates ID, Mietvertrag auf den eigenen Namen, Verlagerung der wesentlichen Bankverbindungen und eine saubere Dokumentation der Aufenthaltstage. Ebenso wichtig ist, türkische Anknüpfungspunkte zu beenden oder umzustrukturieren. Beide Berater sollten den Plan schriftlich abstimmen, bevor das erste Steuerjahr beginnt.

Substanz: wie echte Aktivität aussieht

Substanz ist kein einzelnes Dokument, sondern ein Muster. Prüfer und Banken erwarten ein tatsächlich genutztes Büro, angestelltes Personal mit lokalen Visa, in den VAE protokollierte Entscheidungen, lokale Lieferanten und Nebenkosten sowie einen Kundenstamm, der zu einem Unternehmen am Golf passt. Entscheidend ist nicht der Aufwand, sondern die Stimmigkeit: Ein bescheidenes, aber echtes Büro mit einem Mitarbeiter überzeugt mehr als eine teure Adresse ohne Menschen.

Legen Sie vom ersten Tag an eine Nachweisakte an: Beschlussprotokolle, Reisenachweise, Arbeitsverträge, Mietverträge, Versorgungsrechnungen und ein einfaches Protokoll darüber, wo wesentliche Entscheidungen getroffen wurden. Das kostet fast nichts und lässt sich Jahre später kaum rekonstruieren.

Compliance-Kalender und Unterlagen

Auf VAE-Seite sind Körperschaftsteuerregistrierung, Jahreserklärung, Buchführung und gegebenenfalls Mehrwertsteuererklärungen laufend zu betreuen. Auf türkischer Seite kommen Angaben zu Auslandsbeteiligungen, Meldungen zum wirtschaftlich Berechtigten und gegebenenfalls die Hinzurechnungsbesteuerung hinzu. Der häufigste Fehler: Zwei Beraterteams arbeiten ohne Kontakt zueinander. Wir empfehlen mindestens eine gemeinsame Jahresdurchsicht.

Den steuerlichen Rahmen der VAE erläutert unser Beitrag zu Steuersätzen und Steuersystem in Dubai, die Strukturwahl der Vergleich Mainland oder Freizone, und die Budgetplanung unsere Kostenaufstellung für Dubai Mainland.

Fazit

Dubai bietet türkischen Unternehmern mit niedrigen Steuersätzen und starker Bankinfrastruktur eine echte Chance. Diese Chance bleibt jedoch nur bestehen, wenn die Struktur real ist. Gesellschaften auf dem Papier liefern den erhofften Vorteil nicht, sobald Geschäftsleitung und Hinzurechnungsbesteuerung geprüft werden. Führen Sie vor der Gründung eine Risikoanalyse mit Ihrem türkischen Berater durch, planen Sie echte Aktivität in den VAE und halten Sie Ihre Unterlagen einschließlich Ansässigkeitsbescheinigung vollständig.

Häufig gestellte Fragen

Beendet ein VAE-Aufenthaltsvisum meine türkische Steuerpflicht?

Nein, nicht allein. Das Visum ist ein Baustein, entscheidend ist der tatsächliche Lebensmittelpunkt. Wer weiterhin überwiegend in der Türkei lebt und dort seine wirtschaftlichen Bindungen hat, bleibt dort steuerpflichtig, unabhängig davon, welches Visum im Pass steht.

Muss ich meine Dubai-Gesellschaft in der Türkei melden?

In der Türkei ansässige Personen und Gesellschaften unterliegen Angabepflichten zu Auslandsbeteiligungen sowie Meldungen zum wirtschaftlich Berechtigten. Welche Formulare konkret einschlägig sind, hängt von Ihrer Rechtsform und Beteiligungsquote ab – klären Sie das mit Ihrem Steuerberater vor der ersten Erklärung.

Kann ich die in den VAE gezahlte Körperschaftsteuer in der Türkei anrechnen?

Eine Anrechnung ausländischer Steuern ist im Rahmen des Abkommens und des nationalen Rechts in bestimmten Grenzen vorgesehen. Voraussetzung sind Nachweise über die tatsächlich gezahlte Steuer, in der Regel amtlich bestätigt und übersetzt.

Wie lange dauert es, eine Ansässigkeitsbescheinigung in den VAE zu erhalten?

Die Bearbeitung dauert üblicherweise einige Wochen und setzt voraus, dass die Gesellschaft dort bereits eine gewisse Zeit tätig ist, ein Bankkonto unterhält und Nachweise über Miete und Personal vorlegen kann. Planen Sie die Beantragung frühzeitig ein, nicht erst kurz vor dem Erklärungstermin.

Was passiert, wenn die Struktur als missbräuchlich eingestuft wird?

Dann werden die Gewinne der türkischen Besteuerung unterworfen, zuzüglich Verzugszinsen und möglicher Strafzuschläge. Deshalb ist die vorbereitende Dokumentation kein Formalismus, sondern der eigentliche Schutz Ihrer Struktur.

Verfasst von Internationaler Finanz- und Unternehmensberater · ·
Rechtliche PrüfungRARabia KahramanRechtsanwalt · Aydın Barosu Reg.-Nr.: 3136Fachanwalt für internationales Handels- und Steuerrecht

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